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330e - 0,5% Regelung für Dienstwagen ab 2022

BMW 3er G21

Hallo zusammen,

ich muss dieses Jahr einen neuen Firmenwagen bestellen (zu Dezember).
Und es soll der 330e werden.

Und ja, zum einen weil ich durch die 0,5% Regelung für gleiches Geld (zum aktuellen Diesel) ein viel geileres Auto fahren kann (da bin ich ehrlich), zum anderen aber auch weil ich das elektrische fahren schon alleine bei der Probefahrt richtig cool fand .

Aktuell muss ein Hybrid, um in die 0,5% Regelung zu fallen, mindestens 40km rein elektrisch schaffen oder aber er darf nicht mehr als 50g CO2 ausstoßen.
Nun habe ich aber gelesen, das die Hybrid Fahrzeuge ab 2022 60km rein elektrisch schaffen müssen. Das schafft der 330e aktuell ja nicht.
Gilt da auch noch das "oder" mit dem CO2 Ausstoß?

Wirkt sich sowas eigentlich auch auf laufende Verträge aus?
Als Beispiel: Aktuell erfüllt mein Hybrid die Bedingungen für die 0,5%. Ab 2022 aber auf einmal nicht mehr. Muss er ab dann mit 1% versteuert werden oder gilt der Vertragsabschluss?

Danke im Vorfeld füs Aufklären 🙂

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28 Antworten

Zitat:

@Platypus schrieb am 4. November 2021 um 22:35:29 Uhr:


Könnte mir vorstellen, dass die 0,5% Regel für Hybride bald entfällt unter der neuen Ampelkoalition. Ist ehrlich gesagt ein Risiko wenn man heute bestellt und sein Fahrzeug erst in einem Jahr geliefert bekommt.

Das befürchte ich auch und warte noch mit meiner Bestellung.

Ich hoffe dass bis Mitte Dezember mehr Klarheit herrscht.

Also ich glaube das auch.
Denke aber auch das die neue Regierung hier schon mit ziemlich viel Gefühl vorgehen muss.
Für die Versteuerung ist ja die Zulassung und nicht die Bestellung ausschlaggebend.
Was passiert dann z.B. mit laufenden Bestellungen?
Einige große SUV fallen 2022 raus aus den 0,5%. Die Leute die den bestellt haben und aufgrund von den Lieferverzögerungen ihr Auto nun erst 2022 bekommen sind gekniffen.

Zudem geht die Entwickelung bei den Hybriden immer noch weiter (neue C-Klasse). Wenn nun die Förderung sowie die Versteuerung dem Diesel angepasst wird, wäre der Hybrid Geschichte.
Da könnte ich mir vorstellen das da schon ordentlich Gegenwind von Seiten der Automotiv Branche kommt.
Deswegen glaube (und hoffe) ich das das nicht so kurzfristig kommen wird.

Für mich ist sowohl Privat als auch Beruflich der Hybrid die einzige Möglichkeit im vergleich zum Diesel.
Auch wenn ich die ganze Kritik an dem Konzept schon nachvollziehen kann.
Entscheidend ist halt das man immer laden sollte.

Zitat:

@Andi_Offiziell schrieb am 4. November 2021 um 20:55:15 Uhr:



Zitat:

@karl.napp schrieb am 4. November 2021 um 16:37:45 Uhr:


Es geht schon seit Beginn der Förderung immer um den Netto-Listenpreis des Basismodells.
Z.Z. sind das 45.504€.
Ja in dem Artikel wird im Bezug auf die Förderung ja auch auf den Netto Preis verwiesen.

Bei der Versteuerung aber nicht.
Und in dem Zusammenhang war ich immer beim Bruttolistenpreis.

Hallo,

Eine richtige Antwort gab es ja dazu jetzt noch nicht.

Ich habe jetzt das gleiche Anliegen.

Mein Bruttolistenpreis des 330e liegt bei 65.400€

Wie ist es bei dir ausgegangen? Bekommst du die 0,5% Regelung?

Gruß Betty

Das Greifen der 0,5%-Regelung ist nicht vom Preis, sondern nur von folgender Bedingung abhängig:
- Maximal 50 g CO2/km
- ODER elektrische Reichweite mindestens 60 km (ab 01.01.22).

Muss dann bei Zulassung erfüllt sein.

Korrekt, hat nichts mit BLP zu tun!

Ab 1.JAn 2023 braucht es dann die 60km und ab August 2023 sogar 80km Reichweite.
Die 50 g CO2 als ODER Regelung reichen dann nicht mehr,
da benötigt der LCI >25% der Akku.

Zitat:

@Christian_13 schrieb am 1. April 2022 um 10:08:02 Uhr:


Ab 1.JAn 2023 braucht es dann die 60km und ab August 2023 sogar 80km Reichweite.
Die 50 g CO2 als ODER Regelung reichen dann nicht mehr,
da benötigt der LCI >25% der Akku.

Falls Hybride (was noch nicht feststeht) dann überhaupt noch gefördert werden.

Die 60 km werden wohl kein Problem darstellen, mein 330e hat schon 61 km. Bei 80 km muss noch was passieren.

Zitat:

@Christian_13 schrieb am 1. April 2022 um 10:08:02 Uhr:


Ab 1.JAn 2023 braucht es dann die 60km und ab August 2023 sogar 80km Reichweite....

60 km gilt meines Wissens schon ab 01.01.22.

Alles klar Danke,
Mein jetzt bestellter 330e hat 59KM reichweite, ist ganz schön versteckt im Konfigurator. Liefertermin 19.11.2022
Wenn ich z.B. die Alufelgen von 18Zoll auf 17 Zoll ändere, hat er genau 60KM reichweite.
Jetzt bin ich am überlegen ob ich das nochmal ändern lasse.

Zitat:

@Twincharged schrieb am 1. April 2022 um 09:47:30 Uhr:


Das Greifen der 0,5%-Regelung ist nicht vom Preis, sondern nur von folgender Bedingung abhängig:
- Maximal 50 g CO2/km
- ODER elektrische Reichweite mindestens 60 km (ab 01.01.22).

Muss dann bei Zulassung erfüllt sein.

Das ist nicht ganz korrekt 😉

Eine Förderung gibt es nur, wenn der Wagenpreis unter 65k NETTO liegt. Ich hatte da Anfangs Probleme mit, weil ich einen Artikel dazu gefunden habe, in dem kein Bezug zum Netto Preis hergestellt wurde.

Mein BMW Verkäufer hat mich dann aufgeklärt.

Bei BMW sind demnach als Beispiel alle Auto Förderfähig, außer der 7er 🙂

Was demnächst in Sachen Förderung passiert ist wirklich ein spannendes Thema.
Ich bin erst einmal froh das ich mit 4 Monaten Verzug nun meinen 330e bekommen habe.

Auch das ist nicht ganz richtig: es gilt der Nettopreis des günstigsten Modells.

Auf der Seite der Bafa ist eine Liste der Fahrzeuge bei denen die Förderung zum 01.01.2023 wegfällt (nach jetzigem Stand).

https://www.bafa.de/.../neuen_antrag_stellen.html

Da sind einige Audis und Mercedes dabei, aber kein BMW.

Wäre die Frage nicht besser im Kaufberatungsforum aufgehoben?

Denn das ist ja keine BMW 3er spezifische Frage.

Ich glaube wir reden hier von zwei verschiedenen Paar Schuhen:

Die 0,5%-Regel zur Besteuerung eines Dienstwagens hat nichts mit der Förderung, also dem Zuschuss zum Kaufpreis zu tun. Die Förderung richtet sich in der Höhe (und Gewährung) nach dem Fahrzeugpreis (netto Basismodell, soweit ich weiß, bin da aber nicht sicher), die Dienstwagenbesteuerung nach den vorher genannten Kriterien.

Zitat:

@Twincharged schrieb am 1. April 2022 um 09:47:30 Uhr:


Das Greifen der 0,5%-Regelung ist nicht vom Preis, sondern nur von folgender Bedingung abhängig:
- Maximal 50 g CO2/km
- ODER elektrische Reichweite mindestens 60 km (ab 01.01.22).

Muss dann bei Zulassung erfüllt sein.

Um das rechtlich zu untermauern verweise ich gerne auf den § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 4 EStG. Maßgeblich für die Besteuerung ist der Bruttolistenpreis inkl. Sonderausstattungen, eine Deckelung gibt es nur bei der Förderung und

nicht

bei der Besteuerung.

Übrigens gelten bei einer Anschaffung nach dem 01.01.2025 folgende Bedingungen:
- Maximal 50 g CO2/km ODER
-elektrische Reichweite mindestens 80 km

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