330ci unfall

BMW 3er E46

Hallo, hatte heute einen unfall mit meinem bmw 330ci unfallhergang :

Fahre mit meinem auto auf einer gerade ortsstrasse bis ca. 10 jugendliche auf der strasse standen von vorne kam gegenverkehr so das ich halten musste ich blinkte und wartete bis der gegenverkehr vorbeigefahren ist und scherte aus da war aber schon ein anderes auto das von hinten kam und neben mir war (o.O) ich konnte nur noch bremsen aber wir haben uns trotzdem ordetlich berührt wer hat den fehler gemacht ?

ich bin mir sicher das ich alles richtig gemacht habe wir sind ja hier in deutschland und nicht in timbuktu wo jeder jeden überholt oder seht ihr das anders ?

nun meine frage welchen schaden hat mein auto ^^

original M5 Felge + Reifen , Kotflügel , Blinker , Scheinwerfer , Scheinwerferleiste , M II Stoßstange , Spur sehr verstellt leinkrad steht 70° versetzt
( Volgeschäden zb aufhängung möglich )

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So ein Unfall ist für die meisten eine Schocksituation. Ist also kein Wunder, dass die gute Frau danach nix mehr auf die Reihe gekriegt hat und muss nicht zwangsläufig was mit Alkohol zu tun haben.

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Also daran bist du sicher mindestens genauso schuld wie der Unfallgegener. Mindestens... Ich mein wenn der von hinten kommt und überholt bist du ihm ja praktisch reingefahren, schließlich hast du die Spur gewechslt, er war schon auf der anderen Spur. Leider. Obwohl die Frau den Unfall provoziert hat durch ihr Verhalten.

Man sollte aber auch Berücksichtigen das es in der Ortschaft war und das Fussgänger auf der Fahrbahn gewesen sind. Wir wissen ja was für ein Tag heute gewesen ist. Waren bestimmt genug Betrunkene unterwegs. Das die Polizei nicht mal selber auf den Gedanken gekommen ist vielleicht bei ihr eine Alkohol Kontrolle durchzuführen nachdem sie fast noch mal reingefahren ist. Wenn du einen guten Richter erwischt der dein Verhalten berücksichtig das du angehalten hast weil Personen auf der Fahrbahn standen hast auf jeden fall einen Bonus. Weil deine Unfallbeteidigte sich darum nicht wirklich geschert hat.

Und da beide wohl keine Zeugen im Auto hatten, wer sagt den das er nicht in die Spiegel geschaut hat und das sie vielleicht viel zu schnell war 😉 

Zitat:

Original geschrieben von dino73


Und da beide wohl keine Zeugen im Auto hatten, wer sagt den das er nicht in die Spiegel geschaut hat und das sie vielleicht viel zu schnell war 😉

Mal überlegen: Wenn sie nicht grad mit 200 km/h in die Ortschaft reingerauscht ist, hätte ein Schulterblick plus Blick in den Spiegel (das ist nämlich vorgeschrieben) die Erkenntnis gebracht, dass von hinten ein Auto kommt bzw. grad am überholen ist. Dann wäre der Unfall nicht passiert. Da er aber passiert ist, wurde hier ein Verstoß gegen die StVO begangen - aber wie schon gesagt von beiden Autofahrern.

Das mag dem ein oder anderen vielleicht unfair vorkommen, aber so ist die Rechtslage nun mal. Und jetzt mit irgendwelchen Spekulationen anzufangen - von wegen die Fahrerin war betrunken - bringt auch rein gar nichts.

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Normal ist es aber so, daß man nur ein Auto überholen darf. Da du ja noch gefahren bist und die Menschen vor dir auch als zu überholendes Auto gesehen werden können, bist du voll im Recht. Die Frau hätte dich überhaupt nicht überholen dürfen und du kannst selbst den Unfall mit einem Schulterblick nicht immer verhindern, weil du ja auch auch die Menschen und den Gegenverkehr aufpassen mußt. Die Reihenfolge ist ja normalerweise blinken, Schulterbilck, nochmal schauen ob im Gegenverkehr alles frei ist und überholen.
Es gibt genug Gerichtsurteile bei Überholmanövern von langsameren Autos auf Landstraßen, wo nur der direkt hinter dem Hindernis fahrende überholen darf und trotzdem jemand verbotener Weise von hinten versucht mehrere Autos zu überholen und dann mit dem Ausscherenden einen Unfall verursacht. Hat man den Schulterblick gemacht und war das andere Fahrzeug da noch nicht zu erkennen, dann ist man schon aus dem Schneider.

Wo steht denn bitte in der Stvo, dass man keine Kolonnen überholen darf?

@ TheRealRaffnix

klar gebe ich dir da auch recht aber weißt du wie das ein Richter oder die Polizei Teilweise sieht. Bei mir hier in der Ortschaft ist 30 Erlaubt. Die hatten mich mal direkt vor meiner Haustüre angehalten und gefragt ob ich nicht zu schnell gewesen bin weil dort Kinder gespielt hatten. Ich: bin doch 30ig gefahren. Er: das könnte bei Kindern auch zu schnell sein.

Habe mich an alles gehalten und trotzdem wollten die mir erst noch einen reindrücken. Ich meine nur das er langsam an den Leute auf der Straße vorbeifahren wollte und sie (spekulation) mit 50km/h was zwar keine Verkehrsüberschreitung ist aber bei den Umständen viel zu schnell gewesen wäre. Glaubt mir wenn ich das sage, es wird heute auch nach Sympahtie entschieden und nicht immer nach der Rechtslage. Selbst bei einem Freund miterlebt.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Wo steht denn bitte in der Stvo, dass man keine Kolonnen überholen darf?

überholen war schon immer in der Ortschaft verboten. Das vorbeifahren nicht. Da er noch nicht gestanden hat, hat sie Überholt und das wäre ein Verkehrsdelikt würde ich jetzt mal so sagen.

Wieso sollte das Überholen in Ortschaften verboten sein!? 😕 Auch von Kolonnen steht da nichts drin...

Ich darf mal die StVO zitieren:

Zitat:

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§5 Überholen

(1) Es ist links zu überholen.

(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

(3) Das Überholen ist unzulässig:

1. bei unklarer Verkehrslage oder
2. wo es durch Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) verboten ist.

(3a) Unbeschadet sonstiger Überholverbote dürfen die Führer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt.

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.

(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.

(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.

(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

Man könnte hier höchstens aus §5.(3).1 ein Überholverbot ableiten, aber das muss ein Richter entscheiden...

Gruß
milliway42

Da habe ich mich wohl mal geirrt. Dann würde immer noch wie du selbst sagst 3.1 zutreffen. 

Und alles als Mist abzuwerten weil sich jemand mal irrt ist mehr als frech. Sei froh das du nicht mein Nachbar bist.  

Wenn du von dir sprichst, dann kann das sein. Ich sehe es nicht so und solche Bemerkungen solltest du unterlassen.
Ist aber nett von dir, dass du das rausgesucht hast. "Unklare Verkehrslage" ist das Stichwort. Die Verkehrslage ist immer bei Kolonnenfahrten unklar. Das Tempo des Überholenden muss ja wesentlich grösser sein und das kommt in den Konflikt damit, daß man ja nie weiss, was die anderen vor einem machen... .
Sicherlich muss alles vor Gericht geklärt werden und es ist auch noch immer so, daß der mit dem besseren Anwalt fast immer gewinnt. Es kommt also darauf an, wer den besseren Rechtsverdreher hat und nicht wer es richtig gemacht hat (pers. Meinung und Erfahrung).

Zitat:

Original geschrieben von 330CabrioBln


Sicherlich muss alles vor Gericht geklärt werden und es ist auch noch immer so, daß der mit dem besseren Anwalt fast immer gewinnt. Es kommt also darauf an, wer den besseren Rechtsverdreher hat und nicht wer es richtig gemacht hat (pers. Meinung und Erfahrung).

Der Meinung bin ich auch. Hoffe das unser Themenstarter sich die tage wieder meldet und uns sagen kann wie der Stand der Dinge ist.

Zitat:

Original geschrieben von 330CabrioBln


Normal ist es aber so, daß man nur ein Auto überholen darf. Da du ja noch gefahren bist und die Menschen vor dir auch als zu überholendes Auto gesehen werden können, bist du voll im Recht. Die Frau hätte dich überhaupt nicht überholen dürfen und du kannst selbst den Unfall mit einem Schulterblick nicht immer verhindern, weil du ja auch auch die Menschen und den Gegenverkehr aufpassen mußt. Die Reihenfolge ist ja normalerweise blinken, Schulterbilck, nochmal schauen ob im Gegenverkehr alles frei ist und überholen.

Das mit dem Kolonnen überholen haben wir ja schon durch. Aber nochmal: Grundsätzlich darfst du so viele Autos auf einmal überholen, wie du willst. Aus verschiedenen Urteilen kann man aber ableiten, dass der Überholende immer eine Teilschuld bekommt, wenn einer aus der Kolonne ausschert und es zu einem Unfall kommt. Aber auch hier wieder: Derjenige, der aus der Kolonne raus überholen wollte und mit dem anderen Überholenden zusammenstößt hat genauso einen Fehler gemacht.

Und das mit der Reihenfolge solltest du nochmal üben. So hast du das jedenfalls nicht in der Fahrschule gelernt.

In den Spiegel gucken, um zu sehen, ob du überhaupt überholen kannst, dann einen Schulterblick um zu gucken ob was neben dir ist, dann Blinker setzen, dann NOCHMALS in den Spiegel gucken und einen Schulterblick machen, um sicherzugehen, dass auch wirklich keiner da ist. Der letzte Schulterblick wird unmittelbar vor dem Ausscheren gemacht, sodass da auch nicht plötzlich ein Auto auftauchen kann. Das hätte man dann entweder im Spiegel oder mit dem Schulterblick gesehen.

Auch mit einem Anwalt kommst du da nicht raus. Beim Spurwechsel bzw. Überholen kommst du meist nicht um eine Teilschuld herum. Wenn bei so einem Fahrmanöver was passiert, hat man mit 99%iger Sicherheit einen Verstoß begangen. Wenn man sich nämlich an alle Vorschriften bezüglich überholen und vorbeifahren halten würde, dürften gar keine Unfälle passieren.

Zu dem Kolonnenüberholen darfst du übrigens auch gerne den Fall lesen, den ich hier in diesem Thread schon gepostet habe... Klick mich

Sorry, meinte das mit dem Mist nicht persönlich gegen Dich. Habe es gelöscht.
Allerdings ist Deine "Drohung" auch eher... naja, lassen wir das.

Gruß
milliway42

Zitat:

Original geschrieben von dani330ci


allso wenn dein blinker an war hast du normal keine teil schuld.

die frau hätte das sehen müssen.und warten bis du vorbei bist.

naja so einfach ist es nicht, es kann auch passieren das er eine Teilschuld, weil er eben keinen Schulter-/Spiegelblick gemacht hat.

Und seit wann ist Innerorts Überholverbot?? Das ist neu......ich kenn das nur vor Kreuzungen und Bahnübergängen 😉 aber was mach ich denn wenn ich nen 25km/h wagen oder einen Radfahrer vor mir hab?? Darf ich den nicht überholen? 😁

Greetz Silvio

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