328i Cabrio Neulackierung Fotostory
So, hier eine kurze Fotostory von meiner neulackierung. Felgen sind noch in bearbeitung, 2 Teilig in Bordeaux Rot mit goldenen Schrauben und Poliertem Bett. Innenaustattung wird auf Alcantara umgebaut.
39 Antworten
bei der naechsten ummeldung oder Änderung der fahrzeugpapiere muss die Farbe eingetragen werden.Den Tüv intressiert das nicht,aber die Polizei,da es bei Fahndungen helfen kann 😉
Zitat:
@cp5 schrieb am 17. Juni 2015 um 11:19:18 Uhr:
bei der naechsten ummeldung oder Änderung der fahrzeugpapiere muss die Farbe eingetragen werden.Den Tüv intressiert das nicht,aber die Polizei,da es bei Fahndungen helfen kann 😉
In Zeiten von Folierung und Co, wär das mächtig für`n A...😁
Wo soll das überhaupt in den Papieren stehen? In den Zulassungsbescheinigungen I+II gibt es keine Farbangabe oder ich hab es übersehen😕
Zitat:
@cp5 schrieb am 17. Juni 2015 um 11:19:18 Uhr:
bei der naechsten ummeldung oder Änderung der fahrzeugpapiere muss die Farbe eingetragen werden.Den Tüv intressiert das nicht,aber die Polizei,da es bei Fahndungen helfen kann 😉
Zeig mir mal den §,der das vorschreibt.....
Müssen tu ich bezüglich Fahrzeugfarbe garnix.....und ob das den Cops bei Fahndungen hilft,kann mir relativ sein.Wenn meine Kiste umlackiert is und den hat einer gesehen,wird der den Jungs die tatsächlich gesehene Farbe angeben und nicht die,die im Schein steht....ebenso würde ich als Besitzer den Jungs die tatsächliche Farbe angeben.
Wobei das alles hinfällig is,wenn die den Karren "kurz" mit ner andersfarbigen Folie beziehen.Dann können die Polizisten fleißig suchen.....egal ob da nun die geänderte Farbe im Schein steht oder ned.
Greetz
Cap
Zitat:
@CaptainFuture01 schrieb am 17. Juni 2015 um 16:55:59 Uhr:
Zeig mir mal den §,der das vorschreibt.....Zitat:
@cp5 schrieb am 17. Juni 2015 um 11:19:18 Uhr:
bei der naechsten ummeldung oder Änderung der fahrzeugpapiere muss die Farbe eingetragen werden.Den Tüv intressiert das nicht,aber die Polizei,da es bei Fahndungen helfen kann 😉Müssen tu ich bezüglich Fahrzeugfarbe garnix.....und ob das den Cops bei Fahndungen hilft,kann mir relativ sein.Wenn meine Kiste umlackiert is und den hat einer gesehen,wird der den Jungs die tatsächlich gesehene Farbe angeben und nicht die,die im Schein steht....ebenso würde ich als Besitzer den Jungs die tatsächliche Farbe angeben.
Wobei das alles hinfällig is,wenn die den Karren "kurz" mit ner andersfarbigen Folie beziehen.Dann können die Polizisten fleißig suchen.....egal ob da nun die geänderte Farbe im Schein steht oder ned.
Greetz
Cap
Also ich bin bestimmt nicht hier angemeldet um leuten zu erklaeren was sie muessen oder nicht.Schau selber in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung nach.Dort steht es schwarz auf weiss.Ob dir passt das du das eintragen musst,das intressiert ehrlichgesagt keinen.An die Gesetze kann man sich halten oder auch nicht,dafuer gibts dann Bussgelder.
Und zu deiner Nobelpreisverdaechtigen Idee mit der Folie,nicht jeder Terrorist oder Bankraeuber hat lust nachdem er mit einem Auto auf der Flucht ist oder bevor er ein verbrechen begeht sein Fahrzeug zu folieren.Bitte sei nicht so kindisch,ich versuche dir nur als Erwachsener zu erklaeren wie da die gesetzeslage liegt.Mehr nicht... 😉
Ähnliche Themen
Zitat:
@tartra schrieb am 17. Juni 2015 um 12:17:47 Uhr:
In Zeiten von Folierung und Co, wär das mächtig für`n A...😁Zitat:
@cp5 schrieb am 17. Juni 2015 um 11:19:18 Uhr:
bei der naechsten ummeldung oder Änderung der fahrzeugpapiere muss die Farbe eingetragen werden.Den Tüv intressiert das nicht,aber die Polizei,da es bei Fahndungen helfen kann 😉Wo soll das überhaupt in den Papieren stehen? In den Zulassungsbescheinigungen I+II gibt es keine Farbangabe oder ich hab es übersehen😕
Die Farbe eines Pkws ist ab Werk in codierter Form in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen und in Fahrzeugpapieren vor 2005 entsprechend im Fahrzeugbrief. 😉
Zitat:
@cp5 schrieb am 17. Juni 2015 um 18:01:29 Uhr:
Die Farbe eines Pkws ist ab Werk in codierter Form in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen und in Fahrzeugpapieren vor 2005 entsprechend im Fahrzeugbrief. 😉Zitat:
@tartra schrieb am 17. Juni 2015 um 12:17:47 Uhr:
In Zeiten von Folierung und Co, wär das mächtig für`n A...😁
Wo soll das überhaupt in den Papieren stehen? In den Zulassungsbescheinigungen I+II gibt es keine Farbangabe oder ich hab es übersehen😕
Na ok, und bei einer Farbänderung bekommt man dann einen neuen Code?? Kann mir das echt nicht vorstellen, bei den tausenden Farbkreationen die gewählt werden können bzw. das macht doch keiner.
Wenn es so gesetzlich vorgeschrieben ist, ist das aber überholt. Bei einer folierung bleibt ja die orginalfarbe ist halt nur nicht sichtbar. Schnell änderbar wär es auch, ach was solls ist doch Egal, bei allen Polizeikontrollen und HU´s wurde darauf noch nie geachtet und ich hatte schon umlackierte Fahrzeuge.
Wie sieht der Farbcode überhaupt für den Polo Harlekin aus?😕😁😁😁😁😁😁
du das weiss ich nicht.Aber du kennst doch den Staat,den unterwandert man da nicht so leicht.Die wissen schon wie das geht.
Hier was intressantes
Zitat:
@cp5 schrieb am 17. Juni 2015 um 18:16:36 Uhr:
...
Hier was intressantes
Was Du da anfuehrst gilt m.W.n.
nurfuer die Eintragung der Farb/en
durch den Herstellerfuer die Erstzulassung, denn in den alten Papieren steht/en die auch hinten im Feld "Tag der ersten Zulassung", nach dem EZ-Datum selbst, mit drin:
1. Bsp.: 03.08.1989 Farbe 3 - E30 Limo mit ZINNOBERROT (138) ab Werk
2. Bsp.: 30.09.1991 Farbe 9 - E36 Limo mit DIAMANTSCHWARZ METALLIC (181) ab Werk
Dein Hinweis, samt der verlinkten - offiziellen - Farbtabelle dazu, ist ja nett, aber es waere eher mal eine Quelle interessant, die auch tatsaechlich die Aenderungspflicht der Fzg.-Papiere, nach einer Umlackierung durch den Fzg.-Halter bzw. in dessen Auftrag, eindeutig fordert und auch belegt!
Denn m.W.n. existiert eine solche in der Tat eben nicht!
Ich bitte um eine konkrete Widerlegung meiner Feststellung! - Denn, wie oben schon von mir geschrieben, kenne ich diese "Pflicht" wirklich nur von meiner Verwandschaft aus vergangenen DDR-Zeiten, wo dieses Prozedere i.d.T. so gesetzl. vorgeschrieben war und damals auch bei Verkehrs-Kontrollen durch die VoPos (Volkspolizisten) tatsaechlich kontrolliert und bemaengelt wurde, wenn die Fzg.-Farbe eben nicht mit der in den Papieren vermerkten Farbe uebereinstimmte!
PS: Fuer den, oben erwaehnten & verlinkten, VW Polo III "Harlekin" ergibt sich da uebrigens ein netter Code-Salat:
gelb/gruen/blau/rot = 1/6/5/3
Bei der vorgegebenen Auswahl aus 11 Varianten (0-9 & X fuer "unbekannt"😉 waere diese also - quasi, als Auswahl von 4 aus 11 - eher irrefuehrend, als in irgendeiner Weise "zielfuehrend" bei einer Fzg.-Fahndung lt. Eintrag in die Papiere des selben ... 😁
sooooo, hab jetzt ENDLICH die Sommerfelgen drauf. vorne ist er noch etwas hoch aber werde ihn demnächst noch runter schrauben.
Hallo sieht doch top aus...Das einzige was ich noch ändern würde wären vorne grau-schwarze Blinker da das gelb schon arg raus sticht..
Da sieht man mal was die Dachfarbe ausmacht..wenn das Fahrzeug offen ist finde ich das mit den Blinkern gar nicht so übel nur geschlossen finde ich siehts nicht so gut aus....
Aber sonst gut geworden ,Tieferlegung super...schönes Auto..
Gruss