30000km Service - schaffe es nicht rechtzeitig
Hallo Gemeinde!
Ich habe einen 2.0TDI Golf6 und stehe kurz vor dem Service. Leider war es mir beruflich nicht möglich rechtzeitig einen Service zu machen. Habe jetzt nen Termin für den 5.1.2013.. Momentan zeigt die Uhr ~29500km an und bist zum 5.1. bin ich vielleicht bei 32000km. Die Werkstatt meinte, dass ich im Falle eines Motorschadens o.ä. zum Teil auf den Kosten sitzen bleiben würde...?
Wie anfällig ist ein 2.0TDI?
mfg,
M
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von golf-fahrer
....
Vorausgesetzt, du fährst viel Langstrecken....
Innerhalb 23 Tagen 2.500 km zu fahren ist wahrlich Langstrecke.😁
@TE
Ich würde es nicht darauf ankommen lassen. Wenn der Händler keinen früheren Termin anbieten kann, würde ich mir einen anderen suchen, zumal es sich nur um den Intervallservice handelt, welcher innerhalb einer Stunde erledigt ist. Er sollte in der Lage sein, den Service zwischendurch zu erledigen. Vieleicht die Möglichkeit ansprechen, den Wagen abends hinzustellen, am besten Freitag, und dann machen lassen.
Der Teufel ist ein Eichhörnchen, und wenn es zum Garantiefall käme, hast eventuell du die Torte im Gesicht.
42 Antworten
kann oder kann nicht, ist mir, wenn ich denn schon so ein Angsthase bin und eine Anschlussgarantieversicherung abgeschlossen habe, definitiv zu dünn.
Wenn ich eine Garantie abgeschlossen habe möchte ich schon sicher sein, dass die auch garantiert eintritt und nicht vielleicht.
Man wird ja schon jedesmal gefragt, ob das Auto getunt wurde, auch wenn der Schaden nichts mit dem Tuning zu tun haben könnte.
Also ich hatte schon relativ viele Garantiesachen mit meinem Golf. Die Tuning-Frage wurde aber noch nie gestellt.
Vielleicht liegt das ja am Modell...
Zitat:
Original geschrieben von golf-fahrer
Eigentlich sehr zuverlässig.
Schau nach, ob genug Öl drin ist und wenn sonst nichts außergewöhnliches ist, dann mach den Service später.
Vorausgesetzt, du fährst viel Langstrecken....
Im Kurzstreckenbetrieb würde ich keinen Longlife-Service mehr machen...
Wieso würdest du im Kurzstreckenbetrieb keinen Longlife-Service mehr machen?
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Zitat:
Original geschrieben von koolman92
Genauso wie bei mir. Der 120.000 ist bei mir in 3800 km fällig. Habe aber schon bald 120000km drauf. 1500-2000km sollten für den Motor kein Problem sein.Zitat:
Original geschrieben von hoc777
Ich war bei der 30.000er 1200km drüber (31189), bei der 60.000er abermals 1500km drüber (62659) und bei der bislang letzten 90.000er 700km drüber (93400).
Alles überhaupt kein Problem und laut Aussage des Meisters vollkommen im Rahmen.Es wird nicht alles so heiß gegessen wie es gekocht wird.
Es ist nicht ausschlaggebend was für den Motor ein Problem ist, sondern was der Hersteller verlangt.
Mir wurde bei verschiedenen VW-Werkstätten gesagt, der Intervallservice dürfe max.1000KM überzogen werden. Beim Inspektionsservice sind es max. 2 Wochen.
Ansonsten kann es Probleme mit der Kostenübernahme geben und die gab es wohl auch schon.
Bei unserem Fiat sind das laut Händleraussage 4 Wochen oder 1500KM.
Ich verstehe auch nicht was hier das Problem ist. Jeder weiss doch dass demnächst die Inspektion an seinem Fahrzeug fällig ist.
Man muss sich nur rechtzeitig drum kümmern...
Mein Kollege rennt auch schon seit Monaten seiner Kohle für die Reparatur am Motorrad hinterher.
Weil er die Inspektion überzogen hatte wurde vom Hersteller nix übernommen. Bei der Werkstatt musste er erstmal in Vorleistung treten und darf jetzt sehen wie er seine 800 Euro wiederbekommt.
So wie das aussieht aber eher nicht...
@adybody:
Zitat:
Wieso würdest du im Kurzstreckenbetrieb keinen Longlife-Service mehr machen?
Ich misch mich da mal ein:
Bei häufigem Kurzstreckenbetrieb und geringer Jahresfahrleistung kann LL teurer und zeitlich aufwendiger sein, als Festintervall.
Bei Festintervall und geringerer Fahrleistung (bis 15000km/Jahr) gibt es, was die Vorausplanung sämtlicher Services angeht, im Gegensatz zu den Verhältnissen mit LL-Service nichts zu rätseln:
Man muss genau jedes Jahr zum gleichen Zeitpunkt zum Service. (so klar und einfach strukturierte Servicetermine würden, nachdem was man hier so teilweise liest, anscheinend einigen Leuten deutlich entgegenkommen)
Für den Motor ist es in jedem Fall gut, wenn der Verbleib des Motoröls über 2 Winter, was beim LL-Intervall ja leider ohne weiteres möglich ist, ausgeschlossen ist.
Zitat:
Original geschrieben von cc307
Es ist nicht ausschlaggebend was für den Motor ein Problem ist, sondern was der Hersteller verlangt.
Mir wurde bei verschiedenen VW-Werkstätten gesagt, der Intervallservice dürfe max.1000KM überzogen werden. Beim Inspektionsservice sind es max. 2 Wochen.
Ansonsten kann es Probleme mit der Kostenübernahme geben und die gab es wohl auch schon.
Der Hersteller kann viel verlangen, es muss sich allerdings im Rahmen der Gesetze bzw. der höchstrichterlichen Rechtsprechnung zu diesem Thema bewegen.
Dazu mal die schon zitierten Urteile im Volltext:
Bundesgerichtshof VIII ZR 293/10
http://juris.bundesgerichtshof.de/.../document.py?...
Bundesgerichtshof VIII ZR 251/06
http://juris.bundesgerichtshof.de/.../document.py?...
Fazit:
Wenn der Autokäufer für eine Garantieversicherung zusätzlich zahlt, kann der Garantiegeber nicht die Leistungspflicht ohne Rücksicht darauf , ob die Überschreitung des Wartungsintervalls für den eingetretenen Schaden ursächlich geworden ist, ausschließen.
VW hält sich daran. In den Bedingungen steht:
http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=694059
"IV. Welche Pflichten haben Sie vor und während der Vertragslaufzeit?
Sie sind verpflichtet, an Ihrem Kraftfahrzeug ab dem Zeitpunkt der Erstzulassung die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten nach den Vorgaben des Herstellers durchführen zu lassen. Ansonsten besteht kein
Anspruch aus dem Vertrag. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass der Verstoß gegen die Obliegenheit zur Durchführung der Arbeiten den Garantiefall nicht verursacht hat. "
In meinem Fall (Anschlussgarantieversicherung),
- Überschreitung des Inspektionsintervalls um einen Monat und des Wartungsintervalls um max. 300 km -
dürfte der Nachweis nicht schwer fallen, falls im angemessenem Abstand Schäden z.B. an Motor, Turbo oder Steuerkette auftreten sollten. Man muss sich nur mal ansehen, welche Arbeiten beim Inspektions-Service durchgeführt werden. Und 300 km verspätet das Öl zu wechseln, ist ein Witz.
Die gleichen Grundsätze dürften für die zweijährige Neuwagen-Garantie gelten. Die ohnehin vorhandene gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren darf sicher nicht durch die zusätzliche Garantie ausgehebelt werden.
Anders könnte es tatsächlich bei der Mobilitätsgarantie aussehen, weil sie ohne gesetzlichen Anspruch freiwillig ohne besondere Zahlung geleistet wird.
Die Garantie bei z.B. Kia und Hyundai, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht, kann tatsächlich an die strikte Einhaltung der Wartungsintervalle gebunden werden. Aber gerade diese beiden Firmen bieten eine Toleranz von zwei Monaten oder 2.000 km. Vorbildlich!
Natürlich macht man sich das Leben in Sachen Garantie leichter, wenn man sich an die Vorgaben hält, aber wenn das mal nicht klappte (egal aus welchen Gründen), sollte man seine Rechte kennen und kann mit Rückendeckung der höchstrichterlichen Rechtsprechung getrost einen Rechtsstreit wagen.
Das vorstehend Geschriebene ist keine Rechtsberatung, lediglich meine Meinung.
Zitat:
Original geschrieben von alexum
In meinem Fall (Anschlussgarantieversicherung),
- Überschreitung des Inspektionsintervalls um einen Monat und des Wartungsintervalls um max. 300 km -
dürfte der Nachweis nicht schwer fallen, falls im angemessenem Abstand Schäden z.B. an Motor, Turbo oder Steuerkette auftreten sollten. Man muss sich nur mal ansehen, welche Arbeiten beim Inspektions-Service durchgeführt werden. Und 300 km verspätet das Öl zu wechseln, ist ein Witz.Die gleichen Grundsätze dürften für die zweijährige Neuwagen-Garantie gelten. Die ohnehin vorhandene gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren darf sicher nicht durch die zusätzliche Garantie ausgehebelt werden.
Anders könnte es tatsächlich bei der Mobilitätsgarantie aussehen, weil sie ohne gesetzlichen Anspruch freiwillig ohne besondere Zahlung geleistet wird.
Die Garantie bei z.B. Kia und Hyundai, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht, kann tatsächlich an die strikte Einhaltung der Wartungsintervalle gebunden werden. Aber gerade diese beiden Firmen bieten eine Toleranz von zwei Monaten oder 2.000 km. Vorbildlich!
Natürlich macht man sich das Leben in Sachen Garantie leichter, wenn man sich an die Vorgaben hält, aber wenn das mal nicht klappte (egal aus welchen Gründen), sollte man seine Rechte kennen und kann mit Rückendeckung der höchstrichterlichen Rechtsprechung getrost einen Rechtsstreit wagen.
Das vorstehend Geschriebene ist keine Rechtsberatung, lediglich meine Meinung.
Es ging auch nicht darum, wenn man um 300KM überzieht. Da wird es wohl keine Probleme geben.
Die Aussage von zwei VW-Werkstätten war max. 1000KM oder 4 Wochen. Bei jedem Garantiefall für die Anschlussgarantie (ich hatte bisher fünf) wurde übrigens von den Werkstätten als erstes eine Kopie des Servicehefts gemacht.
Wenn du dir aber so sicher bist, dann ist das doch prima. Aber nachher nicht jammern wenn es Probleme gibt.
Ich denke dass es einfacher ist sich an die Inspektionsintervalle zu halten als hinterher rumzuärgern.
Meine Meinung...
Zitat:
Original geschrieben von cc307
Ich denke dass es einfacher ist sich an die Inspektionsintervalle zu halten als hinterher rumzuärgern.
Manchmal geht das aber nicht - und ich werde einen Teufel tun, und mein Leben und Arbeiten an den "Bedürfnissen" meines Auto auszurichten. Das Fahrzeug macht mir einen "Vorschlag" zum Kundendienst, dem komme ich im Rahmen des mir Möglichen nach. Wenn ich nicht kann - oder die Vertragswerkstatt - dauert es halt ein paar Tage länger. Hieraus wird mir niemand einen Strick drehen. Habe bisher bei VW damit jedenfalls noch keine schlechten Erfahrungen gemacht ...
@thna:
Zitat:
Manchmal geht das aber nicht - und ich werde einen Teufel tun, und mein Leben und Arbeiten an den "Bedürfnissen" meines Auto auszurichten.
letztendlich machst du es ja doch...
Mindestens jedes Jahr (bis auf das 1 Jahr) findet man sich, aufgefordert durch KI oder durch die Eintragungen im Serviceheft, bei der Werkstatt ein, ob mit Überziehung oder ohne Überziehung.
Da das die meisten so praktizieren, ist es m.E. einfach albern anzunehmen, dass man durch Überziehung der Termine persönliche Freiheit gewinnt. Hinfahren muss man sowieso (bis zu 5 Jahre im Falle der Anschlussgarantieversicherung)
Da kann man es dann auch eher sehr rechtzeitig machen/planen. Das kostet letztendlich weniger Nerven, den gleichen Aufwand und es gibt keinerlei Risiko.
Offenbar ist aber das "bis an oder sogar über die Grenzen gehen" heutzutage eine Art Lebensstil.
Zitat:
Original geschrieben von XziTe
meine Inspektion habe ich dann jetzt (am Mittwoch) mit 31.600km vollführen lassen. (Mitte Juli mit 7.600km gekauft)
War alles kein Problem, Werkstatt hat nichts gemeckert, Öl selbst angeliefert, Kosten von 174€ - alles bestens!
Erweiterte Mobilitätsgarantie gabs auch.
Gibt's da eine besondere Bescheinigung für die Mobilitätsgarantie?
Ich denke, dass die Mobilitätsgarantie sich durch Durchführung der Services ergibt. Oder?😕
So ist es. Sie wird mit der Durchführung des Service verlängert und es gibt keine erweiterte, sondern "nur" eine Mobilitätsgarantie.
Zitat:
Original geschrieben von golfer0510
So ist es. Sie wird mit der Durchführung des Service verlängert und es gibt keine erweiterte, sondern "nur" eine Mobilitätsgarantie.
Danke