30000km Service - schaffe es nicht rechtzeitig
Hallo Gemeinde!
Ich habe einen 2.0TDI Golf6 und stehe kurz vor dem Service. Leider war es mir beruflich nicht möglich rechtzeitig einen Service zu machen. Habe jetzt nen Termin für den 5.1.2013.. Momentan zeigt die Uhr ~29500km an und bist zum 5.1. bin ich vielleicht bei 32000km. Die Werkstatt meinte, dass ich im Falle eines Motorschadens o.ä. zum Teil auf den Kosten sitzen bleiben würde...?
Wie anfällig ist ein 2.0TDI?
mfg,
M
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von golf-fahrer
....
Vorausgesetzt, du fährst viel Langstrecken....
Innerhalb 23 Tagen 2.500 km zu fahren ist wahrlich Langstrecke.😁
@TE
Ich würde es nicht darauf ankommen lassen. Wenn der Händler keinen früheren Termin anbieten kann, würde ich mir einen anderen suchen, zumal es sich nur um den Intervallservice handelt, welcher innerhalb einer Stunde erledigt ist. Er sollte in der Lage sein, den Service zwischendurch zu erledigen. Vieleicht die Möglichkeit ansprechen, den Wagen abends hinzustellen, am besten Freitag, und dann machen lassen.
Der Teufel ist ein Eichhörnchen, und wenn es zum Garantiefall käme, hast eventuell du die Torte im Gesicht.
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42 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von navec
...ja, ja, die flotten "Aussagen" der "Meister". Da könnte man sicherlich ein Buch davon schreiben.Solange man noch in irgendeiner Form Garantie hat oder man eventuell auf Kulanz hoffen möchte, würde ich das nicht so locker sehen.
(Mein "Meister" auf meine konkrete Anfrage bei meinem Service-Intervall übrigens auch nicht).
Ich persönlich gebe doch nicht den (happigen) Preis von 700€ für meine 3-jährige Anschlussgarantie aus, um die dann wegen meiner eigenen Planlosigkeit aufs Spiel zu setzten.Im Ernstfall, also einem wirklich teuren Motorschaden, nützt dir die "Aussage" des Meisters gar nichts und schriftlich bekommst du so eine Zusicherung wohl kaum.
Wenn du da das Öl nachweislich 1000km zu spät gewechselt hast, wars das.
Wie wäre es denn mit der Alternative, einfach mal eher "sehr rechtzeitig" zum Service, anstatt immer auf den letzten Drücker. Garantieprobleme gibt es dann in dieser Beziehung nicht und dem Motor schadet das ganz bestimmt auch nicht.
Naja, wenn man zwischen 500 und 1000 km die Woche fährt ist es nicht immer möglich, einen Treffer zu landen. Das liegt aber nicht nur an einem selbst sondern auch an der Terminverfügbarkeit des Händlers. Und auch ich zahle für die Jahre 3-5 die Garantieverlängerung, allerdings 1354 Euro. Und ich bin mir sicher dass es wegen 1000 km keine Problem geben würde, zumindest bei einer Fahrleistung zwischen 35000-40000 km per anno.
Fahr aktuell 5.000km im Monat
meine Inspektion habe ich dann jetzt (am Mittwoch) mit 31.600km vollführen lassen. (Mitte Juli mit 7.600km gekauft)
War alles kein Problem, Werkstatt hat nichts gemeckert, Öl selbst angeliefert, Kosten von 174€ - alles bestens!
Erweiterte Mobilitätsgarantie gabs auch.
Fahre 50% Autobahn (Gesamtstrecke: 240km täglich), auch viel schnell (200+), und vor ca. 3 Wochen musste ich 0,5l Öl nachkippen, um das "Maximum" (was lt. Handbuch empfohlen wird bei starker Motorbelastung) am Ölstab zu erreichen (vor dem Auffüllen war es im unteren Bereich).
@hoc777:
Zitat:
Und ich bin mir sicher dass es wegen 1000 km keine Problem geben würde, zumindest bei einer Fahrleistung zwischen 35000-40000 km per anno.
wenn du dir 100%-ig sicher bist, ist ja alles gut...
Du bist dir also auch sicher, dass es bei VW eine Art Kilometermengenrabatt gibt, wenn man einen ernsthaften Motorschaden hat und es für VW teuer werden könnte?
@XziTe:
Zitat:
Werkstatt hat nichts gemeckert...
Warum sollte die auch meckern? Sie hat doch dann ihr Geld für die Serviceleistung und ändern kann an der Überschreitung der Intervallgrenzen ja keiner mehr etwas. Mehr interessiert die Werkstatt im Moment nicht.
Wenn dann jemand mit einen teueren Garantiefall kommt, wo jede Werkstatt erstmal Rücksprache mit dem Werk halten muss, kann das Ganze schnell anders aussehen.
Dem kann ich nur beipflichten und wenn der GAU dann passiert ist und VW bockt, dann wird wieder auf das Werk geschimpft und die Servicewüste beschworen. Limits sind Limits und keine Anhaltswerte.
Zitat:
Original geschrieben von golfer0510
Limits sind Limits und keine Anhaltswerte.
Mal im Ernst, eine Überschreitung von 1.200 Kilometern sind etwa 4% des gesamten Serviceintervalls. Diese Toleranz muss jeder Maschinenhersteller einkalkulieren. Ich würde das mal locker sehen - das Auto wird deswegen nicht gleich auseinanderfallen ... 🙄
Statt bis zum 12.10.2012 war ich erst am 29.11.2012 beim Inspektions-Service.
Was nutzt mir jetzt noch meine Garantieverlängerung?! Das kann ja kein Auto aushalten. Ich fühle mich sowas von schuldig.😰
Mein km-Stand war 10.929 nach drei Jahren. Ja, absoluter Wenigfahrer.
Aber trotzdem, ich habe sicher den Grundstein für künftige Spätschäden gelegt.
Am besten ich kaufe mir Zeugen, die bestätigen, dass ich seit dem 12.10.2012 nicht mehr gefahren bin, außer zur Werkstatt.
Hinzu kommt noch, dass auch der Intervall-Service bereits seit 14 Tagen
mit "SERVICE JETZT" angezeigt wurde. Das LL-Öl war schon 15 Monate drin.
Ich werde das Auto schnellstens verkaufen, bevor die wohl nicht mehr aufzuhaltenden Schäden auftreten.🙄
Mit meinem abgewrackten Ford Escort war ich nie bei einer Vertragswerkstatt. In 12 Jahren zwei bis drei Ölwechsel. Motor war bis zum Schluss o.k. Dänischer Import, Ich hatte nie Angst vor größeren Reparaturen. Aber nun fahre ich ja Golf...😠
Ich denke es macht schon einen Unterschied, ob man z.B. eine Garantieverlängerung hat oder einfach nur ein scheckheftgepflegtes Auto will. In letzterem Fall kann man sicher etwas überziehen, interessiert nachher keinen Menschen ob das ein Monat früher oder später gemacht wurde.
Die Versicherung *könnte* sich querstellen, ob sie es tut wissen wir schlicht nicht weil es bisher keine Berichte dazu gibt (vielleicht spricht das auch für sich, dass noch niemand einen Thread erstellt hat "Hilfe - Kulanz verweigert weil Service um 2 Wochen überzogen"😉. VW wird schon gewisse Toleranzen haben, die sie aber natürlich nicht veröffentlichen, damit sie nicht von jedem ausgenutzt werden...
Auf der anderen Seite ist die Frage nicht unberechtigt, warum man viele hundert Euro für eine Garantieverlängerung rauswirft (manche sagen auch "ausgibt", kommt wohl auf den persönlichen Standpunkt an), um sie danach auf so wacklige Füße zu stellen. Die Sorgen kann man sich aber leicht ersparen, indem man die weglässt 😉
vg, Johannes
Zitat:
Original geschrieben von thna
Mal im Ernst, eine Überschreitung von 1.200 Kilometern sind etwa 4% des gesamten Serviceintervalls. Diese Toleranz muss jeder Maschinenhersteller einkalkulieren. Ich würde das mal locker sehen - das Auto wird deswegen nicht gleich auseinanderfallen ... 🙄Zitat:
Original geschrieben von golfer0510
Limits sind Limits und keine Anhaltswerte.
Wenn bekannt wäre, dass sich VW bei 4% nicht querstellt, dann würden die nächsten auch erwarten, dass 5% auch ok sein muss, ist ja nur ein Prozent mehr. Der nächste dann bei 6% und so weiter. Also wozu dann überhaupt noch zum Service?
Mir wurde vom Händler gesagt, dass die das zurückdatieren, so lange kein Schaden vorkommt. Aber auch nur bei bekannten Gesichtern, denn die werden auch von VW geprüft. Bei Audi dagegen wird immer die Elektronik ausgelesen und zu Audi geschickt. Ein km oder ein Tag zu viel und dann wars das mit der Garantie/Kulanz. Soll auch angeblich nicht mehr so lange dauern, bis VW das einführt.
Manchmal kann man auch nur sehr schlecht planen. Im Winter zählt bei mir der Boardcomputer innerhalb einer Woche noch die restlichen 30 Tage runter.
"Das sagt VW
"Tritt im Gewährleistungs- bzw. Garantiezeitraum ein Mangel am Fahrzeug auf, der dadurch entstanden ist, dass eine fällige Servicearbeit beziehungsweise Inspektion nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt worden ist, kann die Kostenübernahme durch den Hersteller abgelehnt werden." So viel Toleranz gibt der Hersteller: null Kilometer.""
Quelle:
http://www.autobild.de/artikel/ratgeber-fahrzeuggarantie-891355.html
Zitat:
Original geschrieben von alexum
"Das sagt VW
"Tritt im Gewährleistungs- bzw. Garantiezeitraum ein Mangel am Fahrzeug auf, der dadurch entstanden ist, dass eine fällige Servicearbeit beziehungsweise Inspektion nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt worden ist, kann die Kostenübernahme durch den Hersteller abgelehnt werden." So viel Toleranz gibt der Hersteller: null Kilometer.""Quelle:
http://www.autobild.de/artikel/ratgeber-fahrzeuggarantie-891355.html
Eben, der dadurch entstanden ist... und nicht einfach, weil es nicht gemacht worden is, wobei ich vermute, der Halter hat die Beweislast zu führen... Zudem, nach der Inspektion, auch wenn etwas zu spät wohl erstmal wieder kein Hahn danach kräht.
Zitat:
Original geschrieben von alexum
"Tritt im Gewährleistungs- bzw. Garantiezeitraum ein Mangel am Fahrzeug auf, der dadurch entstanden ist, dass eine fällige Servicearbeit beziehungsweise Inspektion nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt worden ist, kann die Kostenübernahme durch den Hersteller abgelehnt werden." So viel Toleranz gibt der Hersteller: null Kilometer.""
Wobei das sehr positiv klingt, d.h. wenn der Mangel mit der Inspektion nichts zu tun hat fordern sie die rechtzeitige Durchführung auch nicht? Das heißt man könnte sich den Inspektions-Service ganz sparen, weil der mit dem Motor nichts zu tun hat (außer Zündkerzen-Wechsel, aber das ist eine Zusatzarbeit)...
vg, Johannes
http://www.handelsblatt.com/.../2904442.html
Reparaturkostengarantie behält Gültigkeit
Hingegen behält auch bei der Überschreitung eines Wartungsintervalls eine Reparaturkostengarantie ihre Gültigkeit. Eine Klausel, nach der diese Garantie erlösche, wenn der Autokäufer nicht regelmäßige Inspektionen durchführe, sei unwirksam, berichtete der Deutsche Anwaltverein (DAV) unter Berufung auf ein weiteres Urteil des Bundesgerichtshofs.
Ein Händler gewährte dem Käufer eine Reparaturkostengarantie für ein Fahrzeug, das er gebraucht bei ihm gekauft hatte. Nach dem verwendeten Formularvertrag hatte der Käufer Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten nach den vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Richtlinien vornehmen zu lassen. Die Garantiebedingungen des Händlers sahen vor, dass er von seiner Leistungspflicht befreit ist, wenn der Kläger dieser Verpflichtung nicht nachkommt. Anfang 2004 wurde ein erhöhtes Axialspiel an der Kurbelwelle des Fahrzeugs festgestellt, das der Käufer reparieren ließ.
Das nach den Herstellerrichtlinien vorgesehene Wartungsintervall hatte der Käufer zu dieser Zeit um 827 Kilometer überschritten. Der Käufer klagte darauf, die Verpflichtung des Händlers als Garantiegeber zur Übernahme der Reparaturkosten festzustellen.
Die Klage hatte Erfolg. Nach Auffassung der Bundesrichter ist die Klausel zur Befreiung von der Leistungspflicht unwirksam. Sie benachteilige den Käufer unangemessen. Sie schließe die Leistungspflicht ohne Rücksicht darauf aus, ob die Überschreitung des Wartungsintervalls ursächlich für den eingetretenen Schaden war.
(Aktenzeichen: BGH VIII ZR 251/06)
http://agb-recht.de/.../
Die hiergegen gerichtete Revision des Klägers hatte Erfolg. Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass bei einer Kfz-Herstellergarantie, die im Zeitpunkt der Übernahme nur gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts gewährt worden ist, die Garantieleistung von der Durchführung von regelmäßigen Wartungsarbeiten in Vertragswerkstätten nicht ohne Rücksicht darauf abhängig gemacht werden darf, ob der Garantiefall auf eine unterlassene Wartung zurückzuführen ist. Besteht die Gegenleistung für die Garantie in dem dafür entrichteten Entgelt, so stellt sich eine Klausel, die die Erbringung von Garantieleistungen von einer Wahrung bestimmter Wartungsanforderungen unabhängig davon abhängig macht, ob die Überschreitung des Wartungsintervalls für den eingetretenen Garantiefall ursächlich ist, als unangemessene Benachteiligung des Kunden dar und ist deshalb gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB* unwirksam.
BGH, Urteil vom 06.07.2011, Az. VIII ZR 293/10
Zitat:
Original geschrieben von hoc777
Ich war bei der 30.000er 1200km drüber (31189), bei der 60.000er abermals 1500km drüber (62659) und bei der bislang letzten 90.000er 700km drüber (93400).
Alles überhaupt kein Problem und laut Aussage des Meisters vollkommen im Rahmen.
Genauso wie bei mir. Der 120.000 ist bei mir in 3800 km fällig. Habe aber schon bald 120000km drauf. 1500-2000km sollten für den Motor kein Problem sein.
Es wird nicht alles so heiß gegessen wie es gekocht wird.
Richtig!
Außerdem steht ja da kann die Kostenübernahme durch den Hersteller abgelehnt....
und nicht wird.
Es kann also sein oder auch nicht. Keine klare Aussage....