3 zeugen das ich über rot gefahren bin. stimmt aber nicht+ unfall

Hallo leute,

Habe vor 2 tagen einen Unfall-gehabt. 1. Kreuzung Ampel war rot bin an der linken seite wo man link abbiegen kann stehen geblieben da es rot war. Bin aber doch gradeaus gefahren da es grün war und die erste am gradeausfahrenden Strasse langsam angefahren ist konnte ich ohne probleme überholen. Es war definitiv grün und die links abbieger spur war die halteliene ca 2 m vor dem gradeaus spur. Da das erste auto an der Gradeaus Spur mich nicht gesehen hat, hat sie die Aussage gemacht dass ich durch rot geflitzt bin und sie überholt habe. Ca 300m weiter noch eine Kreuzung kam einer aus der abgesenkten bordstein und hat mir die Vorfahrt genommen und es hat gecrasht. Als die polizei kam waren irgendwie 3 zeugen und sogar mehr meint die Polizei die gesagt haben das ich bei der ersten Kreuzung über rot gefahren wäre und sehr schnell war. Was aber überhaupt nicht stimmt. So jetz stehe ich da als schuldig wegen den aussagen der zeugen. Wo die standen was die gesehen haben weis ich nicht. Außer die eine die an dem ersten platz an der Ampel. Bin jetz natürlich zum Anwalt gegangen und er meint ich müsste mir keine Sorgen machen da er meine vorfahrt genommen hat und die zeugen keine Geschwindigkeit messen können.
Echt eine Frechheit erst mein vorfahrt nehemn dann noch den unschuldigen zu spielen weil die zeugen zu ihm standen.

Was meint ihr zu dieser Tatsache.?

Freu mich über eure Kommentare..

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Hallo leute, das ganze hat jetz über zwei Jahre gedauert habe aber endlich mein Geld von der Versicherung bekommen. Sie haben etwas gekürzt aber haben mir recht gegeben.

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Zitat:

@CV626 schrieb am 25. Oktober 2017 um 00:41:41 Uhr:


Hab mir die Bilder gerade zum ersten Mal angeschauen. Und was soll ich sagen... in der Tat.

Vielleich Vorderachse verzogen? Parksensor und vielleicht ESP- und ABS-Sensoren austauschbedürftig? Aber selbst dann würde ich wenn's hochkommt die Hälfte vermuten.

Da vertu dich mal nicht!

Bei meinem Zafira hat das Gutachten nur bei defekter Heckstoßstange (nur ganz leicht eingedrückt) und Heckklappe mit Scheibe schon über 3000€ ergeben.

(was nicht heißt, dass man es nicht für 400€ mit Gebrauchtteilen hätte reparieren können)

Nur um mal ein Gefühl dafür zu bekommen, was die Gutachten für Werte ergeben und wie die Werkstätten sich bei sowas das Geld in die Tasche schaufeln.

Die 9000 Euro glaub ich auf anhieb. Hatte mit einem Mazda 626 vor vielen Jahren einen Schaden der deutlich geringer war. Wurde von einen PKW der rueckwaerts fur getroffen. Genau vorn links ins Eck. Die Ecke der Motoraube und vom Kotfluegel war verbogen sowie das Scheinwerferglas und die Stossstange kaputt. Die Rep direkt bei Mazda kam auf 6500 Euro. Klar das alle Teile Gewechselt und Lackiert wurden. Sogar ein neuer Kuehler kam rein weil da Lamellen verbogen waren und es haette ja vom Unfall sein koenne 😉 Ich hatte damals alles an Mazda abgetreten. Als ich am Ende die Kopie der Rechnung bekam die an die Gegnerische Versicherung ging, war mir das fast ein bissel Peinlich. Ich hatte eher einen Schaden von 1000-1500 Euro gesehen.
Was das andere angeht mit § 315 und den 3 Zeugen, das wird schon nicht ohne Grund so laufen. Hier werden auch aus ehemaligen 300m dann 113m. Was wird dann aus 50km/h oder aus Gruen? 🙂
Dennoch finde ich den Fall sehr interessant wie die Schuld bei dem Unfall verteilt wird und ob wirklich das verhalten von der Kreuzung vorher mit einfliesst. Halt uns auf dem laufenden.

Also auch ich bin der Meinung, daß das Verhalten an einer Ampel 300m vor dem Unfall nichts zur Sachlage den Unfall betreffend beiträgt. Ein guter Richter blendet solche Aussagen aus.
Auch die Aussagen von Polizisten, sofern sie selbst keine Zeugen sind, sind erstmal nebensächlich. Die haben die Fakten aufzunehmen, ein Urteil ist nicht deren Kompetenz.
Ich selbst hatte schon einen Unfall, in dem ich zwei Zeugen gegen mich hatte und einen für mich und die Richterin sprach für mich, einfach aus der Plausiblität der Aussagen heraus.
Man sollte sich nicht künstlich fertig machen, bevor ein Urteil getroffen wird. So ein Verfahren zieht sich manchmal sehr lange hin. Mach Dir jetzt detaillierte Notizen, solange noch alles frisch ist. In zwei Jahren, bei der Verhandlung, wirst Du Dir dafür dankbar sein.

Zitat:

@CV626 schrieb am 25. Oktober 2017 um 00:41:41 Uhr:


Vielleich Vorderachse verzogen? Parksensor und vielleicht ESP- und ABS-Sensoren austauschbedürftig? Aber selbst dann würde ich wenn's hochkommt die Hälfte vermuten.

Vorderachse verzogen = Achshälfte, Reifen, Felge, Lenkung, ... da hast du die Hälfte schon weg ohne auch nur ein Karosserieteil angepackt zu haben. Kotflügel, Scheinwerfer, Stoßstange, ggf. Sensoren vorne rechts, Tür lackieren die nächsten 3000.

Die Märchen von "Werkstatt macht sich die Taschen voll" kommt von laienhaften Einschätzungen wie eine Reparatur abläuft. Zwischen "mach schön dass man nix mehr sieht" und einer fachgerechten vollständigen Reparatur liegen oft Welten.

Der Hergang bleibt weiter ungeklärt, da wird dem TE sein Anwalt helfen (müssen). Statt 300m sind es noch 100m.

Nur für die Relation: 10s von 0 auf 100 heißt in rund 140m auf 100 zu sein. Da besteht bei 100m weiter mit dem BMW schon die Möglichkeit mit weit überhöhtem Tempo an der Kreuzung anzukommen. Ob es so war oder nicht bleibt hellsehen.

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Zitat:

@Moers75 schrieb am 25. Oktober 2017 um 10:27:51 Uhr:



Nur für die Relation: 10s von 0 auf 100 heißt in rund 140m auf 100 zu sein.

Oh! Ich glaube, ich hatte bei meiner Rechnung vorher in diesem Thread (0-50 in 3 Sekunden, damit man auf der Strecke auf 50 kommt) vergessen, dass man das at² noch durch 2 teilen muss...

Jetzt, wo mir das auffällt, hast du recht: Man kann auf 140 Meter durchaus auf deutlich mehr als 50 beschleunigen. Hätte mir eigentlich auffallen müssen, dass ansonsten 200-250 Meter für einen Beschleunigungsstreifen doch arg kurz wäre... 🙄

Zitat:

@CV626 schrieb am 24. Oktober 2017 um 23:18:32 Uhr:


Das wäre dann von Null auf 50 km/h in circa 3 Sekunden.

Das wäre dann eine Beschleunigung von 4,6m/s². Selbst wenn der TE die gesamten 113m konstant mit dieser Beschleunigung beschleunigt hätte (und zum Aufprall116km/h fahren würde), bräuchte er schon satte 7 Sekunden seit der Ampel bis zum Crash. Wo bitte hat der Unfallgegner hingeschaut?
Selbst im Extremfall, wenn der TE von 0 auf 100 in 3 Sekunden schafft (Beschleunigung: 9,2m/s²), braucht er für die 113m trotzdem mindestens 5 Sekunden. Der Gegner war ganz offensichtlich blind, wenn sonst nichts anderes vorliegt.

Edit: In Google-Maps nachgemessen sind es von der Haltelinie an der Ampel an der Kreuzung zur Helmutstraße bis nach der Elisabethstraße 133m, nicht nur 113.

@TE: Schreib den Salon in deinem Kontakt "Friseur" mit nur einem "e".

Bahnfrei, schau mal einen Post über deinem. Das mit 0-50 in 3 Sekunden war sowieso falsch gerechnet.

Was den Rest deiner Ausführungen angeht: Wir kennen die genauen Umstände des Unfallhergangs schlicht nicht, und wir wissen genausowenig, von welchem Hergang die Behörden aktuell ausgehen oder ob und wenn ja was der TE hier an Infos unterschlagen hat. Klar ist natürlich, dass die Behörden da von etwas mehr/etwas anderem als einer hohen Geschwindigkeit ausgehen, wenn sie §315c ziehen. Was genau? Wissen wir nicht.

Zitat:

@CNBlaubaer schrieb am 25. Oktober 2017 um 09:12:44 Uhr:


Also auch ich bin der Meinung, daß das Verhalten an einer Ampel 300m vor dem Unfall nichts zur Sachlage den Unfall betreffend beiträgt.
...

Ich bin auch irgendwie der Meinung, dass hier mit der Anzeige nach 315c "nur" das Fehlverhalten an der ersten Ampel sanktioniert wird (werden soll) - also das, was zeitlich losgelöst vom Unfall zu betrachten wäre.

Sonst würde da doch wahrscheinlich noch auf eine Tateinheit/Tatmehrheit (wie auch immer) mit dem Unfall hingewiesen.

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 25. Oktober 2017 um 17:41:59 Uhr:



Ich bin auch irgendwie der Meinung, dass hier mit der Anzeige nach 315c "nur" das Fehlverhalten an der ersten Ampel sanktioniert wird (werden soll) - also das, was zeitlich losgelöst vom Unfall zu betrachten wäre.

Dafür müsste dann aber allein durch diese Aktion "Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet" worden sein. Das ist aus den Ausführungen des TE nicht zu erkennen, er müsste also etwas Gravierendes verschwiegen oder übersehen haben.

Der Unfallgegner und sein Auto dürften in diesen Katalog hinein passen. 😉

Ich denke, für die gerichtliche Betrachtung wird auch das Straßenverkehrsliche "Vorstrafenregister" des Betroffenen eine Rolle spielen...

Zitat:

@Daemonarch schrieb am 27. Oktober 2017 um 11:49:59 Uhr:


Ich denke, für die gerichtliche Betrachtung wird auch das Straßenverkehrsliche "Vorstrafenregister" des Betroffenen eine Rolle spielen...

So wird es, wie in allen Verfahren, auch hier sein. Das kennen wir aber genausowenig wie den genauen Sachverhalt. Wir können jetzt hier auch darüber munter drüber spekulieren oder es lieber lassen.

Grüße vom Ostelch

Sobald ich was neues höre teile ich es hier mit...

Zitat:

@Daemonarch schrieb am 27. Oktober 2017 um 11:49:59 Uhr:


Ich denke, für die gerichtliche Betrachtung wird auch das Straßenverkehrsliche "Vorstrafenregister" des Betroffenen eine Rolle spielen...

Das mag sein. Vielleicht wurde auch etwas verschwiegen, das kann auch sein.

Aber dennoch erschließt sich mir immer noch nicht, wie ein (zugegebener) Verkehrsverstoß deutlich vor dem Unfallort mit dem Unfall zusammenhängen sollte.

@ TE: Mal bitte "Butter bei die Fische" (wie man bei uns so schön sagt). War bei der Unfallsituation auch noch irgendwas "komisch"?

Wurde dir im Zusammenhang mit der Anzeige nach 315c auch mitgeteilt, ob sich das auf die Unfallsituation oder die Situation davor bezieht?

Danke auf jeden Fall, dass du uns auf dem Laufenden halten möchtest.

Hallo zusammen.
Vor ca. 30 Jahren gab es einen Unfall mit einem KOM und einem PKW. Der PKW Fahrer verstarb war jedoch Hauptschuldiger des Unfalls. Der KOM Fahrerin (gab es damals tatsächlich schon) wurde anhand der Tachoscheibe (gibt es mittlerweile nicht mehr) nachgewiesen, dass sie etliche Zeit vor dem Zsammenprall zu schnell fuhr. Aufgrund dessen wurde ihr eine Teilschuld eingeräumt. Wäre sie regelkonform gefahren wäre sie später an der Kreuzung gewesen und der PKW wäre durch gewesen. Ich persönlich stehe nicht hinter dem Urteil, es war jedoch so. Soviel zum Thema Ampelstart und Unfall im Zusammenhang.

Gruß

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