3 zeugen das ich über rot gefahren bin. stimmt aber nicht+ unfall
Hallo leute,
Habe vor 2 tagen einen Unfall-gehabt. 1. Kreuzung Ampel war rot bin an der linken seite wo man link abbiegen kann stehen geblieben da es rot war. Bin aber doch gradeaus gefahren da es grün war und die erste am gradeausfahrenden Strasse langsam angefahren ist konnte ich ohne probleme überholen. Es war definitiv grün und die links abbieger spur war die halteliene ca 2 m vor dem gradeaus spur. Da das erste auto an der Gradeaus Spur mich nicht gesehen hat, hat sie die Aussage gemacht dass ich durch rot geflitzt bin und sie überholt habe. Ca 300m weiter noch eine Kreuzung kam einer aus der abgesenkten bordstein und hat mir die Vorfahrt genommen und es hat gecrasht. Als die polizei kam waren irgendwie 3 zeugen und sogar mehr meint die Polizei die gesagt haben das ich bei der ersten Kreuzung über rot gefahren wäre und sehr schnell war. Was aber überhaupt nicht stimmt. So jetz stehe ich da als schuldig wegen den aussagen der zeugen. Wo die standen was die gesehen haben weis ich nicht. Außer die eine die an dem ersten platz an der Ampel. Bin jetz natürlich zum Anwalt gegangen und er meint ich müsste mir keine Sorgen machen da er meine vorfahrt genommen hat und die zeugen keine Geschwindigkeit messen können.
Echt eine Frechheit erst mein vorfahrt nehemn dann noch den unschuldigen zu spielen weil die zeugen zu ihm standen.
Was meint ihr zu dieser Tatsache.?
Freu mich über eure Kommentare..
Beste Antwort im Thema
Hallo leute, das ganze hat jetz über zwei Jahre gedauert habe aber endlich mein Geld von der Versicherung bekommen. Sie haben etwas gekürzt aber haben mir recht gegeben.
245 Antworten
Und noch einmal jaaa beide spuren schalten auf grün da es nur eine ampel gibt kann es garnicht anders gehen.
Mit dem Vorhalt des §315c StGB erklärt sich dann schon, wo die Sache hinlaufen soll. Du solltest Dich besser nicht selbst dazu äußern.
Wow! 315c ist eine Hausnummer!
Alles (!!!) über den Anwalt laufen lassen. Das ist eine Straftat und alles andere als witzig.
Da wurde dann aber sicherlich was hier auf MT verschwiegen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 24. Oktober 2017 um 22:26:36 Uhr:
Mit dem Vorhalt des §315c StGB erklärt sich dann schon, wo die Sache hinlaufen soll. Du solltest Dich besser nicht selbst dazu äußern.
Allerdings nicht. Aber das wird dir dein Anwalt schon sagen.
Wäre mal interessant zu erfahren, von welchem Unfallhergang genau die Ermittlungsbehörden ausgehen. Vor allem, welcher Einzeltatbestand von §135c gelten soll . Vielleicht 2(d): Zu schnell gefahren an einer Einmündung/unübersichtlichen Stelle? Das wäre aber kaum zu glauben, wenn du wirklich nur 50 km/h gefahren bist. Außer natürlich, die Stelle ist für 50 km/h zu unübersichtlich.
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Zitat:
@IncOtto schrieb am 24. Oktober 2017 um 22:37:03 Uhr:
Da wurde dann aber sicherlich was hier auf MT verschwiegen.
Ich wollte dem TE nichts unterstellen - aber ja, der Verdacht drängt sich so langsam auf.
Gehe mal stark von 2 b),
"falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt"
Aus. Wissen kann das nur der Anwalt mit Akteneinsicht.
Aber dafür muss man es schon grob übertreiben. Aus den Schilderungen des TE geht das, meiner (Laien-)Meinung nach, nicht hervor. Im Prinzip ist der genannte Paragraph das obere Ende von dem, was an Strafen im Straßenverkehr möglich ist. Dementsprechend auch das extreme Strafmaß.
100m sind ja nicht die Welt - trotzdem sollte der TE Vorfahrt gehabt haben. Die gilt regelmäßig auch bei überhöhter Geschwindigkeit, auch wenn dann eine erhöhte Teilschuld zugesprochen wird.
Wobei er bei 113 Metern ja gar nicht so extrem schnell gewesen sein kann?
Dem Ratschlag alles über Anwalt laufen zu lassen würde ich mich anschließen sofern deine Schilderungen halbwegs oder komplett der Wahrheit entsprechen!
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 24. Oktober 2017 um 23:11:44 Uhr:
Er sprach eher von 300m.
Siehe sein Screenshot von Google maps
Da wird er sicher die Strecke von Ampel bis Einfahrt bemessen haben.
Das ist zwar nicht auf den Meter genau, aber meist sehr nah dran
Zitat:
@Enesa schrieb am 24. Oktober 2017 um 22:24:09 Uhr:
werde bis zum ende Berichten.
Finde ich gut!
Bei vielen Threads erfährt man leider oft am Ende nicht, wie es ausgegangen ist
Das wäre dann von Null auf 50 km/h in circa 3 Sekunden.
Dafür braucht man keinen Supersportwagen, aber jedes Auto schafft das auch nicht unbedingt.
Eine im Stadtvekehr eher unübliche Beschleunigung wäre es allemal.
Wobei es natürlich nicht verboten ist mit Vollgas zu beschleunigen.
Das sollte aber zumindest zeigen, dass der TE zumindest nicht wirklich signifikant zu schnell gewesen sein kann.
Wie immer es gewesen sein mag. Ich habe einen Hustenanfall bekommen als ich las, dass der Gutachter den Schaden am BMW des TE auf 9000€ geschätzt haben soll. Das lassen die vom TE gelieferten Bilder nun nicht vermuten. Nun ja.
Grüße vom Ostelch
Hab mir die Bilder gerade zum ersten Mal angeschauen. Und was soll ich sagen... in der Tat.
Vielleich Vorderachse verzogen? Parksensor und vielleicht ESP- und ABS-Sensoren austauschbedürftig? Aber selbst dann würde ich wenn's hochkommt die Hälfte vermuten.