3 zeugen das ich über rot gefahren bin. stimmt aber nicht+ unfall
Hallo leute,
Habe vor 2 tagen einen Unfall-gehabt. 1. Kreuzung Ampel war rot bin an der linken seite wo man link abbiegen kann stehen geblieben da es rot war. Bin aber doch gradeaus gefahren da es grün war und die erste am gradeausfahrenden Strasse langsam angefahren ist konnte ich ohne probleme überholen. Es war definitiv grün und die links abbieger spur war die halteliene ca 2 m vor dem gradeaus spur. Da das erste auto an der Gradeaus Spur mich nicht gesehen hat, hat sie die Aussage gemacht dass ich durch rot geflitzt bin und sie überholt habe. Ca 300m weiter noch eine Kreuzung kam einer aus der abgesenkten bordstein und hat mir die Vorfahrt genommen und es hat gecrasht. Als die polizei kam waren irgendwie 3 zeugen und sogar mehr meint die Polizei die gesagt haben das ich bei der ersten Kreuzung über rot gefahren wäre und sehr schnell war. Was aber überhaupt nicht stimmt. So jetz stehe ich da als schuldig wegen den aussagen der zeugen. Wo die standen was die gesehen haben weis ich nicht. Außer die eine die an dem ersten platz an der Ampel. Bin jetz natürlich zum Anwalt gegangen und er meint ich müsste mir keine Sorgen machen da er meine vorfahrt genommen hat und die zeugen keine Geschwindigkeit messen können.
Echt eine Frechheit erst mein vorfahrt nehemn dann noch den unschuldigen zu spielen weil die zeugen zu ihm standen.
Was meint ihr zu dieser Tatsache.?
Freu mich über eure Kommentare..
Beste Antwort im Thema
Hallo leute, das ganze hat jetz über zwei Jahre gedauert habe aber endlich mein Geld von der Versicherung bekommen. Sie haben etwas gekürzt aber haben mir recht gegeben.
245 Antworten
Zitat:
@wpp07 schrieb am 27. Oktober 2017 um 17:45:33 Uhr:
Hallo zusammen.
Vor ca. 30 Jahren gab es einen Unfall mit einem KOM und einem PKW. Der PKW Fahrer verstarb war jedoch Hauptschuldiger des Unfalls. Der KOM Fahrerin (gab es damals tatsächlich schon) wurde anhand der Tachoscheibe (gibt es mittlerweile nicht mehr) nachgewiesen, dass sie etliche Zeit vor dem Zsammenprall zu schnell fuhr. Aufgrund dessen wurde ihr eine Teilschuld eingeräumt. Wäre sie regelkonform gefahren wäre sie später an der Kreuzung gewesen und der PKW wäre durch gewesen. Ich persönlich stehe nicht hinter dem Urteil, es war jedoch so. Soviel zum Thema Ampelstart und Unfall im Zusammenhang.Gruß
Ganz ehrlich - das glaube ich nicht. Das ist entweder eine Legende, oder es fehlen wichtige Details.
Wenn ein Fehlverhalten nicht UNMITTELBAR mit dem Unfall zusammenhängt, dann kann es auch keine Schuldzuweisung geben. Mal im Ernst. Was kommt als nächstes? Wenn der Krankenwagen auf dem Weg zur Unfallstelle einen Unfall hat, hat dann der Verusacher des ursprünglichen Unfalls da auch eine Mitschuld, weil ohne seinen Unfall der Krankenwagen gar nicht erst hätte losfahren müssen?
Hallo kleine Ente.
Die Aussage habe ich von der Busunternehmerin (Fahrerin) selbst. Mir fehlt selbst der Glaube an eine solche Rechtsprechung.
Gruß
Zitat:
@CV626 schrieb am 27. Oktober 2017 um 17:58:27 Uhr:
Zitat:
@wpp07 schrieb am 27. Oktober 2017 um 17:45:33 Uhr:
Hallo zusammen.
Vor ca. 30 Jahren gab es einen Unfall mit einem KOM und einem PKW. Der PKW Fahrer verstarb war jedoch Hauptschuldiger des Unfalls. Der KOM Fahrerin (gab es damals tatsächlich schon) wurde anhand der Tachoscheibe (gibt es mittlerweile nicht mehr) nachgewiesen, dass sie etliche Zeit vor dem Zsammenprall zu schnell fuhr. Aufgrund dessen wurde ihr eine Teilschuld eingeräumt. Wäre sie regelkonform gefahren wäre sie später an der Kreuzung gewesen und der PKW wäre durch gewesen. Ich persönlich stehe nicht hinter dem Urteil, es war jedoch so. Soviel zum Thema Ampelstart und Unfall im Zusammenhang.Gruß
Ganz ehrlich - das glaube ich nicht. Das ist entweder eine Legende, oder es fehlen wichtige Details.
Wenn ein Fehlverhalten nicht UNMITTELBAR mit dem Unfall zusammenhängt, dann kann es auch keine Schuldzuweisung geben. Mal im Ernst. Was kommt als nächstes? Wenn der Krankenwagen auf dem Weg zur Unfallstelle einen Unfall hat, hat dann der Verusacher des ursprünglichen Unfalls da auch eine Mitschuld, weil ohne seinen Unfall der Krankenwagen gar nicht erst hätte losfahren müssen?
Es gibt zwar so etwas wie eine Betriebsgefahr, die zur Mithaftung führen kann, aber durch zeitliche Zufälle kann man niemandem eine Schuld zuweisen.
Wenn man sich im Unrecht fühlt verdreht man gerne mal Tatsachen, um die Situation absurder und extremer klingen zu lassen.
Ähnliche Themen
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. Oktober 2017 um 18:11:42 Uhr:
Meinst Du das eher katholisch?
Wer, ich?
Nein, es geht mir um eine Bewertung nach deutschen Zivil- und Strafrecht. Da dürfte bei so einem Zusammenhang so, wie es dargestellt wurde, auf keinen Fall eine Mitschuld vorliegen.
(Nach katholischer Morallehre mit ziemlicher Sicherheit auch nicht, aber das ist hier nicht das Thema)
Zitat:
@IncOtto schrieb am 27. Oktober 2017 um 18:24:39 Uhr:
Es gibt zwar so etwas wie eine Betriebsgefahr, die zur Mithaftung führen kann, aber durch zeitliche Zufälle kann man niemandem eine Schuld zuweisen.
Wenn man sich im Unrecht fühlt verdreht man gerne mal Tatsachen, um die Situation absurder und extremer klingen zu lassen.
Exakt.
Wenn am Ende eines Verkehrsverhaltens tatsächlich ein Unfall und eine strafrechtliche Verurteilung wegen eines Verkehrsgefährdungsdelikts steht, dann wirkt sich das gewiss auch zivilrechtlich aus. Der Zusammenhang ist mit dieser Einschränkung wohl gegeben. Bei der OT-Busgeschichte wird es um die Geschwindigkeit beim Unfall gegangen sein, nicht die davor. Das sehe ich auch so.
(Die Unschuld wurde katholisch nur einmal "zugewiesen" ... 😉)
(Die allgemeine Unschuld/Sündlosigkeit vielleicht... aber nicht die Schuldlosigkeit an ganz konkreten Sachverhalten) 😉
/offtopic
Die Busfahrerin hätte damals vorher nur noch mehr zu schnell fahren müssen, dann wäre sie schon lange am Unfallort vorbei gewesen als es krachte. 😉 Die Geschichte stimmt sicher nicht.
Grüße vom Ostelch
Vor ein paar Wochen stand ein Artikel in der Welt, dass ein Autofahrer einen Radfahrer tödlich verletzt hätte.
Laut Zeugen soll er zuvor drei rote Ampeln überfahren haben. Er selbst gab an, dass er pünktlich zur Arbeit wollte...!
In diesem Fall wird man die multiplen Rotvergehen und den dann folgenden schweren Unfall auch nicht unbedingt separat abhandeln. (Der tödliche Unfall passierte nicht an einer Ampel...!)
Zitat:
@princeton schrieb am 28. Oktober 2017 um 07:07:22 Uhr:
Vor ein paar Wochen stand ein Artikel in der Welt, dass ein Autofahrer einen Radfahrer tödlich verletzt hätte.
Laut Zeugen soll er zuvor drei rote Ampeln überfahren haben. Er selbst gab an, dass er pünktlich zur Arbeit wollte...!
In diesem Fall wird man die multiplen Rotvergehen und den dann folgenden schweren Unfall auch nicht unbedingt separat abhandeln. (Der tödliche Unfall passierte nicht an einer Ampel...!)
Jein. Es sind schon verschiedene Vergehen, die auch unabhängig geahndet werden. Aber natürlich können die Rotlichtverstöße bei der Beweisaufnahme eine Rolle spielen, falls der Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung angeklagt wird.
Ist allerdings hier eher offtopic - und auch Spekulation, denn von diesem Fall kennen wir ja noch weniger Details als beim Fall des TE.
Zitat:
@Enesa schrieb am 20. Oktober 2017 um 15:43:12 Uhr:
Hallo leute,Habe vor 2 tagen einen Unfall-gehabt. 1. Kreuzung Ampel war rot bin an der linken seite wo man link abbiegen kann stehen geblieben da es rot war. Bin aber doch gradeaus gefahren da es grün war
Das ist ein ganz klarer Rotlichtverstoß.
http://www.strafzettel.de/.../unterschiedliche-fahrstreifen.html
So gesehen bist du an der Ampel über Rot gefahren.
Zitat:
@thalhom schrieb am 30. Oktober 2017 um 22:34:41 Uhr:
Das ist ein ganz klarer Rotlichtverstoß.
http://www.strafzettel.de/.../unterschiedliche-fahrstreifen.html
So gesehen bist du an der Ampel über Rot gefahren.
Lies mal ein paar Beiträge weiter, da stellt der TE klar, dass zum Zeitpunkt des Anfahrens sowohl für Links als auch für Geradeaus Grün war.
Also: Nö. Wenn es so war wie der TE sagt, dann war das alles Mögliche, aber definitiv kein Rotlichtverstoß.