3 zeugen das ich über rot gefahren bin. stimmt aber nicht+ unfall
Hallo leute,
Habe vor 2 tagen einen Unfall-gehabt. 1. Kreuzung Ampel war rot bin an der linken seite wo man link abbiegen kann stehen geblieben da es rot war. Bin aber doch gradeaus gefahren da es grün war und die erste am gradeausfahrenden Strasse langsam angefahren ist konnte ich ohne probleme überholen. Es war definitiv grün und die links abbieger spur war die halteliene ca 2 m vor dem gradeaus spur. Da das erste auto an der Gradeaus Spur mich nicht gesehen hat, hat sie die Aussage gemacht dass ich durch rot geflitzt bin und sie überholt habe. Ca 300m weiter noch eine Kreuzung kam einer aus der abgesenkten bordstein und hat mir die Vorfahrt genommen und es hat gecrasht. Als die polizei kam waren irgendwie 3 zeugen und sogar mehr meint die Polizei die gesagt haben das ich bei der ersten Kreuzung über rot gefahren wäre und sehr schnell war. Was aber überhaupt nicht stimmt. So jetz stehe ich da als schuldig wegen den aussagen der zeugen. Wo die standen was die gesehen haben weis ich nicht. Außer die eine die an dem ersten platz an der Ampel. Bin jetz natürlich zum Anwalt gegangen und er meint ich müsste mir keine Sorgen machen da er meine vorfahrt genommen hat und die zeugen keine Geschwindigkeit messen können.
Echt eine Frechheit erst mein vorfahrt nehemn dann noch den unschuldigen zu spielen weil die zeugen zu ihm standen.
Was meint ihr zu dieser Tatsache.?
Freu mich über eure Kommentare..
Beste Antwort im Thema
Hallo leute, das ganze hat jetz über zwei Jahre gedauert habe aber endlich mein Geld von der Versicherung bekommen. Sie haben etwas gekürzt aber haben mir recht gegeben.
245 Antworten
Da wurde kein Straf- sondern bereits das Ermittlungsverfahren eingestellt. Bleibt noch die Fage, was auch dem "Rotlichtverstoß" geworden ist und wie die zivilrechtliche Regelung des Unfalls ausgeht.
Grüße vom Ostelch
Und erst die Verurteilung durch MT-User. Wobei... die wurde ja bekanntlich auf der 1. Seite bereits gefällt... 😮
Zitat:
@princeton schrieb am 26. Januar 2018 um 16:27:41 Uhr:
Der erste große Justizskandal im Jahr 2018...!-🙂
Sagt ausgerechnet der User, der mit Abstand am häufigsten seine Zweifel an der Unschuld des TE zum Ausdruck gebracht hat...
hoffe, du hast daraus für die Zukunft was gelernt - so wie wir alle.
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Zitat:
@CV626 schrieb am 26. Januar 2018 um 16:44:14 Uhr:
Zitat:
@princeton schrieb am 26. Januar 2018 um 16:27:41 Uhr:
Der erste große Justizskandal im Jahr 2018...!-🙂
Sagt ausgerechnet der User, der mit Abstand am häufigsten seine Zweifel an der Unschuld des TE zum Ausdruck gebracht hat...
hoffe, du hast daraus für die Zukunft was gelernt - so wie wir alle.
-🙂
Na, hauptsache hat der TE was für die Zukunft gelernt...!
z.B, dass Verkehrsregeln für ALLE gleichermaßen gelten...!
-🙂
@pantera30
Ich denke da ist jetzt eine Entschuldigung fällig. 🙂
Und von einigen anderen Schreibern sicher auch noch.
Zitat:
@CV626 schrieb am 26. Januar 2018 um 16:44:14 Uhr:
hoffe, du hast daraus für die Zukunft was gelernt - so wie wir alle.
Ja das hoffe ich mal stark, dass ihr das habt 😛
Wenn ich das am Anfang richtig verstanden hat wollte der auf der Linksabiegerspur den geradeaus bei grün überholen.
Fahrzeuge waren aber gleich schnell und hat halt nicht gepasst.
Der Rotlichtverstoß war keiner aber der Unfall hat der doch am Bein oder?
§315c (2) Nr.2b) StGB ist nur die Verkehrsgefährdung. Die Beweis- und Spurenlage reichte nicht für den Nachweis einer solchen Vorsatztat. Daher war nach § 170(2) StPO einzustellen. Das sagt erstmal nicht viel zur Haftungsfrage. Da der andere aber Vorfahrt zu gewähren hatte und der Nachweis einer überhöhten Geschwindigkeit des TE nicht geführt werden kann, wird der TE seinen Schaden im Ergebnis wohl erstattet bekommen.
Mehr Glück als Verstand. Und ne Entschuldigung für was?
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. Jan. 2018 um 17:19:45 Uhr:
§315c (2) Nr.2b) StGB ist nur die Verkehrsgefährdung
"nur"...
Das klang weiter oben im Thread noch
geringfuegiganders.
Zitat:
@pantera30 schrieb am 26. Januar 2018 um 17:56:23 Uhr:
@Leon596Mehr Glück als Verstand. Und ne Entschuldigung für was?
Er war nicht zu schnell und hatte Vorfahrt.
Mehr gibt es zu der Situation um die es hier seit 14 Seiten ging nicht zu sagen.
Und das hat auch absolut rein gar nichts mit Glück zu tun.
Die Ampel ist dafür schlicht weg irrelevant.
Sondern separat zu betrachten und wenn dann separat zu bestrafen
Wirst du aber niemals verstehen weil dein Vorurteil dann ja falsch wäre
Was die Haftungsfrage angeht, hat er aber wohl Recht. Der Threaderstelle hatte etwas gesagt von knapp 50 km/h (zu Beginn der Bremsung). Wenn an der Unfallstelle kein niedrigeres Tempolimit galt, dann gibt es wohl keinen Rechtsgrund, weshalb er als Vorfahrtberechtigter in Mithaftung genommen werden sollte.
Aber man wird ja sehen, was die Versicherung des Unfallgegners macht. Falls uns der TE nicht irgendwelche entscheidenden Details verschwiegen hat, gehe ich davon aus, dass sie zeitnah die 100%ige Haftung ihres Versicherungsnehmer einräumen wird (falls sie es nicht schon getan hat).
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 26. Januar 2018 um 18:15:11 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. Jan. 2018 um 17:19:45 Uhr:
§315c (2) Nr.2b) StGB ist nur die Verkehrsgefährdung
"nur"...
Das klang weiter oben im Thread noch geringfuegig anders.
Nein, ich denke, er meint das "nur" verfahrenstechnisch. "Nur" dass die Ermittlung wegen des § 315c eingestellt wurde. Was sonst noch läuft, z.B. ein OWi-Verfahren wegen des möglicherweise begangenen Rotlichtverstosses oder das Zivilverfahren wegen des Unfalles selbst, wird dadurch ja nicht beendet.
Grüße vom Ostelch