3 spurige Autobahn - wo überholen?

Hi,

komme gerade von einer längeren Autobahnfahrt zurück. Meistens waren die Autobahnen gut ausgebaut, also 3 spurig, und da stellt sich mir folgende Frage:
Angenommen ein LKW oder PKW fährt ganz rechts außen und sonst ist alles frei. Wo überhole ich das Fahrzeug jetzt? Auf der mittleren oder auf der ganz linken Spur?
Ich habs immer so gemacht, LKWs ganz links überholt und die PKWs meistens dann auf der mittleren Spur. Gibts da irgend eine Vorschrift? Wie macht ihrs?

gruß

Beste Antwort im Thema

Logischerweise auf der nächstgelegenen Spur. Wozu soll ich zwei Spuren rüberfahren und dann womöglich noch jemand schnelleren behindern?

Die Vorschrift dazu nennt sich Rechtsfahrgebot und besagt, dass du in jeder Situation so weit rechts wie möglich zu fahren hast. Bei markierten Fahrspuren bezieht sich das dann natürlich ausschließlich auf diese. Das heißt im Klartext: Du musst auf Autobahnen immer auf der rechten Spur fahren, außer du überholst jemand langsameren, dann musst auf der nächstgelegenen Spur links nebendran überholen. Das gilt übrigens unabhängig vom gefahrenen Tempo - selbst mit 250 musst du rechts fahren, wenn dies mindestens 10-20 Sekunden ohne Spurwechsel möglich ist.

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@bonjour,

Deine Geschichte ist königlich erzählt - ich habe mich weggeschmissen.

Die Fehler des Schnellfahrers hast Du ebenfalls breit und episch dargestellt, kommen wir zu Deinen:

Zitat:

Original geschrieben von Bonjour


Dann fährt man rüber und setzt an…nach ´ner Weile hat man dann schon die hintere Achse überholt,

...

was soll ich machen?

Wenn Du mit den beschriebenen ~ 1 bis 3 km/h Geschwindigkeitsüberschuss überholst, so darfst Du gar nicht erst zum Überholen ansetzen.

20 km/h Überschuss sollten es schon sein - andernfalls behindert man den Verkehr und schafft so gefährliche Situationen.

Ja, auch hierzu gibt es Urteile.

Ob man einen Oldie überhaupt auf die Autobahn treibt und dann dort den Boxer an der Belastungsgrenze "spazieren fährt"?
Wohl kaum - das ist Quälen eines Oldies und höchst unschön!
Ich würde mit 60 bis 80 km/h über die Landstraße fahren, da hat man viel mehr davon und ist auch im richtigen Film!

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


[BWenn Du mit den beschriebenen ~ 1 bis 3 km/h Geschwindigkeitsüberschuss überholst, so darfst Du gar nicht erst zum Überholen ansetzen.
20 km/h Überschuss sollten es schon sein - andernfalls behindert man den Verkehr und schafft so gefährliche Situationen.
Ja, auch hierzu gibt es Urteile.

Demnach dürften LKWs dann ja so gut wie gar nicht mehr überholen.

Im Allgemeinen spricht man von 10km/h Geschwindigkeitsdifferenz, um einigermaßen behinderungsfrei überholen zu können... damit hat man in ungefähr (nagelt mich nicht drauf fest) einer halben Minute einen LKW im Rahmen des nötigen Sicherheitsabstandes überholt und ist wieder eingeschert.

Damit sollte nun wirklich niemand Stress haben.

Gruß
Ralle

Zitat:

Original geschrieben von rallediebuerste


Damit sollte nun wirklich niemand Stress haben.

Genau. In der Zeit kann man in aller Ruhe ´ne Tasse Kaffee trinken... 😁

Schon mal auf die Uhr geschaut, wie laaaaange das dauert?

Deswegen werden ja generelle Überholverbote für LKW auf BABen diskutiert.

Bei 3-streifigem Verlauf gibt´s daraufhin Spurwechselaktivitäten wie blöd.
Bei 2-streifigem Verlauf stockt´s.

Wer zügig mit der vom Kreuzer proklamierten Differenz von 20km/h überholt, schafft´s in der Hälfte der Zeit.
Da lohnt dann der Griff zur Tasse Kaffee kaum noch...

😁

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Bei dem Frust würde der Griff zur Kaffeetasse wohl nicht ausreichen...

Ach noch was:

Früher auf der Carrera-Bahn schon mal Auffahrunfälle beobachtet?
Nein?

Warum nicht?
Da gab´s keine (seltenst) Spurwechsel.
Jetzt schon.
Die Unfallzahlen dürften steigen.
Auf der Carrera-Bahn.

😉

Zitat:

Original geschrieben von Caravan16V


Wo ist das Problem, wenn man jedem Linksfahrer unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes einmal die Lichthupe gibt? Damit signalisiere ich jedem Linksfahrer genau einmal meine Überholabsicht.

Ja, das sagst du. Zum einen halten wir zwar einen sicheren Abstand, aber recht selten den Sicherheitsabstand. Bei 100km/h und fünfzig Meter Abstand drängelt sich eh nur jeder rein, teilweise werden sie hinter dir nach rechts ziehen und vor dir wieder rein. Ich hab noch nie gesehen, dass sich eine Kolonne hinter einem langsamen Fahrzeug gebildet hat und man dort unbehelligt als vorderster seinen Abstand halten kann. Teilweise wird man selber genötigt, weil der Hintermann nicht das vorausschauende Fahrzeug sondern den direkten Vordermann für den Schnarcher hält, teilweise wird man einfach nur rechts überholt und so nach hintern durchgereicht.

es ist schon problematisch den Sicherheitsabstand zu halten. Dann reicht's aber auch schon, dass sich der Schnarcher bedrängt fühlt. Standardmäßig wirst du so eingeschätzt, wie von patti106 beschrieben:

Zitat:

Original geschrieben von patti106


Wenigstens mal einer, der die Blinkerei als Himweis nimmt und niocht davon ausgeht, dass da ein Geschwingigkeitsgeiler Egomane angebrettert kommt dem man mal zeigen muß wie man sich zu verhalten hat.

Dann wirst du durch extra langsame Fahrt oder Ausbremsen erzogen udn wenn du einen richtigen "Law and Order"-Fanatiker Marke pensionierter Verwaltungsbeamter vor dir hat, zeigt der dich daheim bei der Polizei wegen Nötigung an. Die Polizei muss den Hergang ja gar nicht mit eigenen Augen sehen und interpretieren. Wenn der Typ einen Beifahrer hat, dein einmaliges Aufblenden ein wenig dramatischer beschreibt als es in Wirklichkeit gewesen ist und du warst gerade allein unterwegs.

Abschließend noch eine kleine Anekdote:
Ein Freund von mir fuhr mit dem Auto heim. Vor ihm der vielfach beschriebene Schnarcher, der auch trotz großer Lücke und 120 km/h nicht auf die Rechte wechseln wollte. Sicherheitsabstand war um die 40 Meter, weniger als vorgeschrieben, aber auch weit entfernt vom Auffahren. Mein Freund setzt den Linksblinker für ein paar Sekunden und schon gibt sich hinter ihm eine Zivilstreife zu erkennen, pfeift ihn auf den nächsten Parkplatz raus und er muss ein Bußgeld abdrücken, wegen Unterschreiten des Sicherheitsabstandes. Bezeichnenderweise konnte er eine ganze Weile mit diesem Abstand hinter dem Schnarcher herfahren, wurde aber in just dem Moment rausgezogen, als er das "Warnzeichen" gab.

Genau deshalb würde ich kein Fahrverbot darauf verwetten, dass Polizei oder Vordermann euere Intention genau so wohlwollend interpretieren, wie ihr euch das einredet.

@rallediebürste: Bei 10km/h Differenz machst du 2,7 Meter pro Sekunde auf das zu überholende Fahrzeug gut. Und jetzt komm ich wieder zu C-Klasse, die diesmal sogar nur 50 Meter hinter dem Lkw ansetzt und 20 Meter danach wieder rüberfährt. Pack noch 15 Meter Lkwlänge drauf und weine.

Zitat:

Original geschrieben von Nordeos


Demnach dürften LKWs dann ja so gut wie gar nicht mehr überholen.

Richtig.

Vor allem nicht, da die alle so wieso gleich schnell sind:

Nämlich genau 80 km/h.

Die fährt natürlich kaum einer und die Sicherung für den Limiter hat auch kaum einer gezogen (weil das beim Erwischtwerden richtig teuer ist).

Was bedeutet, dass die Jungs alle so ~ 5 km/h und weniger auseinander sind.
Mit 5 km/h braucht man für 100 m relative Überholstrecke (2 Lkw-Längen + 2 * halben Sicherheitsabstand) eben satte 1:15 Minuten.
Für 150 m (so wäre es korrekt) sind es dann schon knappe 2 Minuten.
Und viele brauchen bekanntlich deutlich länger als eins, zwei Minuten.

Daher auch Elefanten Rennen und nicht Sprint. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Ankommer


Zügig? Ja, das wäre wirklich öfter wünschenswert. Ich will mich nicht auf Geschwindigkeiten festlegen, tut mir leid, wenn ich mich missverständlich ausgedrückt habe. Aber wer bei 20 km/h Geschwindigkeitsdifferenz zehn Lkwlängen vor dem Lkw den Überholvorgang beginnt und fünf Lkwlängen dahinter abschließt, der überholt weit jenseits der Grenze, die ich noch als zügig bezeichnen würde. In der von dir skizzierten Situation gibt es natürlich nichts zu beantstanden.
Lass mal die Grundsatzdebatte über die Grundpfeiler der Demokratie stecken, wir reden nur vom Autofahren. Natürlich gibt's kein solches Recht. Aber es gibt sowas wie Rücksichtnahme. Und wenn eben ein oder mehrere Verkehrsteilnehmer hinter einem in der Warteschlange stehen, gebietet es der Anstand, dass man einfach mal - den Verhältnissen angepasst - ein wenig Gas gibt, solange bis man vorbei ist und dann kann man ja wieder so schnell fahren, wie einem das am liebsten ist. Ist ja nicht so, dass das Auto bis zum Abschließen des Überholvorgangs auf unbehaglich hohe Geschwindigkeiten schnellt, man legt halt während des Überholens 30 km/h zu und wenn man wieder einschwenkt sind die auch nach ein paar hundert Metern wieder vom Motor weggebremst. Ich muss ja nicht meine Freiheit zwingend dann ausleben, wenn ich die Freiheiten anderer dadurch unverhältnismäßig einschränke, und wenn ich so dahin krieche während hinter mir mehrere Autos ausgebremst werden, dann ist das imo der Fall. Gerade dieses gleichgültige Pochen auf vermeindliche Vorrechte macht unseren täglichen Straßenverkehr zum Kriegsschauplatz. Recht ist halt eine Sache, Gemeinsinn eine andere.

Ist ja schön das Du das so siehst, ich tue dies übrigens auch ! Und ich nehme mir jetzt einfach mal die Dreistigkeit heraus und behaupte das wir zwei recht haben mit unserer Auffassung !

Nur sehen das halt, sagen wir mal, 50 % der anderen AB-Nutzer nicht so, so entsteht dann halt leider Diskussionsbedarf !

Es st aber Altag, das mit zu geringer Geschwindigkeit überholt wird.

Laut STVO, darf erst überholt werden:

§ 5 Überholen

(1) Es ist links zu überholen.

(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

(3) Das Überholen ist unzulässig:

1. bei unklarer Verkehrslage oder
2. wo es durch Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) verboten ist.

(3a) Unbeschadet sonstiger Überholverbote dürfen die Führer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5t nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt.

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.

(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.

(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.

Zum langsamen vorbei Schleichen, gerde auf der BAB:

Unter 2) ist ganz klar zu sehen , das es VERBOTEN ist wenn man nicht mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

Fährt jemand 500m hinter einem LKW ohne auf den rückwärtigen Verkehr zu achten auf die linke Spur:

Unter 4) nachzulesen, auch das ist VERBOTEN.
Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. B Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.

Also, eigentlich regelt der Gesetzgeber alle haarklein, nur angemessene Strafen fehlen, bzw. die Umsetztung.

Und dann wundert man sich über Unfälle.

Vielleicht ist ja schon mal jemand rechts an so einem Schleicher vorbei gefahren, der ohne zu schauen auf die linke Spur gezogen war, weil am Horizont ein LKW aufgetaucht ist 😁.

Wenn man längere Strecken BAB fahren muß und diese nicht mit 80 km/h bewältigen möchte, sondern etwas zügiger fahren will, nerven solche Idioten die einfach das Gaspadal nicht finden, ungemein.

Allzeit gute Fahrt

Es gibt detailliete Vorschriften zum Sicherheitsabstand.

Wer deutlich zu früh aus- und deutlich zu spät einscherrt, begeht zweifelsfrei jeweils einen verstoss gegen das Rechtsfahrgebot.

Behindert er dabei einen anderen Verkehrsteilnehmer,
so gibt das einen Punkt.
Macht alleine für frühzeitiges Aus- und verspätetes Einscheren zwei Punkte und 80 EUR.

Zitat:

Vielleicht ist ja schon mal jemand rechts an so einem Schleicher vorbei gefahren, der ohne zu schauen auf die linke Spur gezogen war, weil am Horizont ein LKW aufgetaucht ist 😁.

Wenn man längere Strecken BAB fahren muß und diese nicht mit 80 km/h bewältigen möchte, sondern etwas zügiger fahren will, nerven solche Idioten die einfach das Gaspadal nicht finden, ungemein.

Allzeit gute Fahrt

Dann mache ich mich täglich strafbar, ich fahre meist mit 120-130 auf der rechten Spur und überhole so täglich mindestens 10-15 Mittelspurschleicher ! Und da sind genug dabei die sich auch noch aufregen, krieg ich echt die Pimpanellen !

Macht für die überholten Mittelspurschleicher 30 EUR
und bei Behinderung des nachfolgenden Verkehrs jeweils 40 EUR und 1 Punkt.

Macht für Dich jeweils 50 EUR und 3 Punkte.
Wenn Dir ein ziviles Polizeifahrzeug hinterherfährt kannst Du mit Pech innerhalb von ein paar Minuten Deinen Lappen loswerden.

Verdient hättest Du es.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Macht für die überholten Mittelspurschleicher 30 EUR
und bei Behinderung des nachfolgenden Verkehrs jeweils 40 EUR und 1 Punkt.

Macht für Dich jeweils 50 EUR und 3 Punkte.
Wenn Dir ein ziviles Polizeifahrzeug hinterherfährt kannst Du mit Pech innerhalb von ein paar Minuten Deinen Lappen loswerden.

Verdient hättest Du es.

Nette Punkterechnung 😁.

Die Realität sieht ganz anders aus...

Schleicher werden nicht um ein Bußgeld erleichtert und Rechtsüberholer eben so wenig belangt, das ist ja das Problem.

Keiner hällt sich an das Gesetzt, fahre ich auf einer dreispurigen BAB, fahre ich ganz links um an dem Deppen vorbei zu kommen.

Bei nur zwei Spuren und einem 100km/h s Schleicher auf der linken Spur, der einen LKW gewitter hat und nicht rechts rüber fahren will und das über mehrere Kilometer ???

Na bitte Deine Lösung für das Problem, die nächste Ausfahrt nehmen und Bundesstraße weiterfahren 😉???

AgF

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Macht für Dich jeweils 50 EUR und 3 Punkte.
Wenn Dir ein ziviles Polizeifahrzeug hinterherfährt kannst Du mit Pech innerhalb von ein paar Minuten Deinen Lappen loswerden.

Verdient hättest Du es.

Ne, ne, ist nicht...

Auf dem Videobeweis darf nur jedes Vergehen nur einmal geahndet werde, somit kann man theoretisch 20 mal rechts überholen und den Führerschein kann man behalten...

AgF

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