ForumE46
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 3er
  6. E46
  7. 3. Bremsleuchte! Ist das erlaubt??

3. Bremsleuchte! Ist das erlaubt??

Themenstarteram 24. August 2006 um 18:22

Hallo,

habe gerade eine Idee gehabt und zwar will ich in das Fenster, wo die 3. Bremsleuchte durchleuchtet eine schwarze Folie mit dem Schriftzug BMW kleben, so das wenn ich Bremse BMW ausleuchtet!

Was meint ihr, werden die grünen/blauen was dazu sagen??

Ähnliche Themen
23 Antworten
am 24. August 2006 um 18:27

wie kann man sich so ein kitschigen sche.. ans auto machen??!!!

Zitat:

Original geschrieben von impact

wie kann man sich so ein kitschigen sche.. ans auto machen??!!!

das war nicht die frage ;)

 

@M318i

da jegliche Veränderungen an der Fahrzeugbeleuchtung, die die Leuchtstärke oder die Ausleuchtung verändern, per StVZO untersagt sind, kannst du davon ausgehen, dass auch dein Vorhaben bei Polizei und TÜV keine allzu große Begeisterung findet.. sprich: lass es lieber bleiben

am 24. August 2006 um 18:49

hatte bei meinem alten auto auch eine dritte bremsleuchte, und auch getönte scheiben, d.h. die Leuchtkraft der Bremsleuchte wurde veringert. aber noch nie probleme beim TüV gehabt!

Zitat:

Original geschrieben von david320i

hatte bei meinem alten auto auch eine dritte bremsleuchte, und auch getönte scheiben, d.h. die Leuchtkraft der Bremsleuchte wurde veringert. aber noch nie probleme beim TüV gehabt!

normal wird die 3. freigelasen

am 24. August 2006 um 19:12

Zitat:

Original geschrieben von ThaFUBU

 

normal wird die 3. freigelasen

war schon so als ich die karre gekauft habe....

Themenstarteram 24. August 2006 um 19:13

also ist es sozusagen erlaubt??

ansonsten wird mich der tüv ja darauf hinweisen, bzw. werd ich dort mal anrufen!

Jeglicher eingriff an lichttechnischen einrichtungen ist VERBOTEN!

Dein auto ist ab werk mit einer ABE ausgeliefert wurden, welche sich auf den ORIGINALZUSTAND bei Herstellung bezieht. Da deine 3. Bremsleuchte ab werk verbaut ist und in einem ganz genau vorbestimmten Maße leuchtet, erlischt deine ABE sobald du diese einrichtung veränderst!

Gruss Martin

am 24. August 2006 um 20:13

Hallo,

besser konnte man es nicht beschreiben.

originale Bremsleuchten und Rückleuchten dürfen weder von der Leuchtstärke noch der Optik verändert werden.Im Schlimmsten Fall droht nach Ermessen der Polizei Strafanzeige bis hin zur amtl.Stillegung des Fahrzeugs sowie 3Punkte in Flensburg.Ob es das dann wert war mußt Du mit deinem Gewissen selbst ausmachen..

Grüße,320d Micha

WAHNSINN !

Wie se alle übertreiben !

Zitat:

Original geschrieben von impact

wie kann man sich so ein kitschigen sche.. ans auto machen??!!!

Zwar nicht die Frage... aber mein erster Gedanke... :D

am 24. August 2006 um 20:27

hi,

also ich habe mir letzens einen Heckspoiler bei ebay gekauft,

soll das wohl heissen ich darf denn garnicht ran kleben oder wie?

am 24. August 2006 um 20:28

Hallo,

na dann lass Dich mal über die Rechtslage dies bezüglich durch die Polizei aufklären,dann staunst Du ganz ordentlich.Nochmal,es erlischt die Allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs,da die Beleuchtung bzw. das original Drittebremslicht durch die Leuchtminderung mit Vorsatz verändert wurde.

Grüße,320d Micha

am 24. August 2006 um 20:31

Zitat:

Original geschrieben von ==[ Mr.JOHN ]==

hi,

also ich habe mir letzens einen Heckspoiler bei ebay gekauft,

soll das wohl heissen ich darf denn garnicht ran kleben oder wie?

Rankleben schon,jedoch nur wenn es entweder ein original Teil zum Fahrzeug ist.Ist der Spoiler ein anderer Hersteller benötigst du eine ABE bzw.ein Teilegutachten und mußt es beim TÜV eintragen lassen.

Grüße,320d Micha

Der E46 folgt dem E36.... Ist ja schon lange bekannt! ;)

 

Was ich mich aber Frage: Gibt es irgendeinen Anderen auf dieser Welt, außer dem Fahrer natürlich, dem so ein BMW-Logo interessieren würde? Der sagen würde "boah wie geil ist das denn?" :D

Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen... ;)

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 3er
  6. E46
  7. 3. Bremsleuchte! Ist das erlaubt??