3. Bremsleuchte als Rücklicht programmieren (wie Porsche 4s)?

Audi TT 8S/FV

Tach zusammen,
ein TTS wirds nun werden, LT soll in KW 52 sein (yiepieee)

Zur Frage:
man kann ja dem Anschein nach, so einiges "programmieren" bei dem Ding.
Dynamik Blinker sollen dabei sein. Kann man aber die über die Heckpartie reichende 3. Bremsleuchte an das Rücklicht "anhängen" das es wie bei den 11er 4s leuchtet? Wäre sehr cool!

Jemand sachdienliche Hinweise dazu?

Hier das "Muster"

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@mapspanien schrieb am 24. Juli 2018 um 11:47:53 Uhr:


Ja, nur die Theke stört

Wieso.
Eine im Stand ausgefahrene Theke passt doch zu 100% zu dem Gefummel an der dritten Bremsleuchte.
Noch den Aufkleber auf dem Bild drauf dann passt das alles gut zusammen.

Spackotuning
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Genau. Sieht nichtmal gut aus - wirkt wie jemand, der andauernd die Stirn runzelt.
Muss jeder für sich entscheiden.

Was hat das mlr dem Versicherunhsschutz zu tun ?????

Habe es heute auch getestet und mit 1% gelassen. Finde es gelungen. Einmal normal und einmal mit bremse als vergleich

Asset.JPG
Asset.JPG

In aller Freundlichkeit: Ich finde es auch nicht schön. Das hat nichts von einem durchgehenden Leuchtenband, weil es höher sitzt als das normale Fahrlicht links und rechts.

Weiterhin ist es bei einem Auffahrunfall bestimmt nicht günstig, wenn der auffahrende Hintermann zu seiner "Entschuldigung" angibt, "ich war mit jetzt nicht sicher ob der bremste oder nicht, weil das Bremslicht die ganze Zeit leuchtete". Natürlich hat der Hintermann trotzdem die Hauptschuld.
Aber wenn das Dauerleuchten, sagen wir, eine Teilschuld von 10% bewirkt, gibt's wahrscheinlich nicht nur ein Bußgeld, sondern die eigene und gegnerische Versicherung kommen sicher auch auf die Idee, hier (teilweise) nicht zahlen zu wollen.
Denn hier wurde grob fahrlässig ein sicherheitsrelevantes Teil am Fahrzeug manipuliert und bewusst in seiner Funktion eingeschränkt.

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Zitat:

@Celsi schrieb am 15. Juli 2018 um 14:10:40 Uhr:



Weiterhin ist es bei einem Auffahrunfall bestimmt nicht günstig, wenn der auffahrende Hintermann zu seiner "Entschuldigung" angibt, "ich war mit jetzt nicht sicher ob der bremste oder nicht, weil das Bremslicht die ganze Zeit leuchtete". Natürlich hat der Hintermann trotzdem die Hauptschuld.
...
Denn hier wurde grob fahrlässig ein sicherheitsrelevantes Teil am Fahrzeug manipuliert und bewusst in seiner Funktion eingeschränkt.

100% Zustimmung Celsi.

Der Auffahrende muss im Falle des Unfalls nur angeben, die Bremslichtanlage war kaputt, nicht eindeutig verständlich und deshalb verwirrend. Und schon hast Du ein RIESEN-Problem.

Das alles nur wegen ein bisschen Individualität? Der TT hat das nicht nötig, der ist indviduell genug!

Änderungen an Lichtanlagen führen grundsätzlich zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und im Besonderen hier sieht es auch noch total bescheuert aus. Denn, im Gegensatz zum Porsche, zeigt das Leuchtbild hier keine "Einheit" sondern einen losgelösten, unharmonischen Streifen ohne Bezug zum Gesamtbild.

Meine Meinung, das ist Kirmesbude und eines TTs nicht würdig.

Und warum man ein Bild seines "illegalen" Autos dann hier mit vollem Kennzeichen auch noch reinstellt erschließt sich mir sowieso nicht! Das sind "beweisbare" Fehler....

Ach Kinners, es ist einfach schick, individuell und ich bezweifle stark, dass eine 1%-Dimmung des Bremslichtes zu solchen Verwirrungen führt. Riesenprobleme sehen anders aus ....

Letztendlich ist es völlig egal, wer etwas als "schick" oder "hässlich" ansieht … Fakt ist einfach:

Kommt es zum Unfall, hat man ein sehr massives Problem, wenn der die "Individualisierung" auffliegt: Jede Veränderung an der Beleuchtung lässt die Betriebserlaubnis erlöschen … was den Nebeneffekt hat, dass auch der Versicherungsschutz erlischt.

Die Vollkasko wird keinen Cent zahlen, die Haftpflicht wird zahlen, um dann den Kunden in Regress zu nehmen … und ein nettes Bußgeld (ggf. inkl. Fahrverbot, weil es ggf. durch die Manipulation zum Unfall kam) gibt es kostenlos dazu.

Und selbst wenn im Normalfall der Unfallgegner eine Mitschuld tragen sollte (bei einem Auffahrunfall): Diese Steilvorlage wird sich die gegnerische Versicherung nicht nehmen lassen, um jede Zahlung zu verweigern, bis ein Gericht irgendwann endgültig entscheidet.

Ich kenne selbst einen Fall aus dem Bekanntenkreis, der "nur harmlose Veränderungen" an seinem 3er BMW vorgenommen hat … die Folgen waren, dass er ein Jahr zum Fußgänger wurde und auf 60k € Schaden sitzen blieb … und die Versicherung los war … und heute (vier Jahre später) noch immer zahlt und Fußgänger ist …

Ganz ehrlich, so "individuell" und "schick" kann definitiv kein Umbau sein, dass ich auch nur im Ansatz entsprechenden Ärger riskieren würde … aber gut, muss ja bekanntlich jeder selbst wissen …

Ich glaube kein Wort davon. Es erlischt unter Umständen die Betriebserlaubnis. Die Veränderung muss jedoch ursächlich für einen möglichen Unfall sein. Dies scheint mir bei einer 1%-Dimmung, die bei Tag nicht wahrnehmbar ist, eher fraglich. Selbst der TÜV hat dies nicht beanstandet.

Zitat:

@mapspanien schrieb am 15. Juli 2018 um 21:28:43 Uhr:


Ich glaube kein Wort davon. Es erlischt unter Umständen die Betriebserlaubnis. Die Veränderung muss jedoch ursächlich für einen möglichen Unfall sein. Dies scheint mir bei einer 1%-Dimmung, die bei Tag nicht wahrnehmbar ist, eher fraglich. Selbst der TÜV hat dies nicht beanstandet.

Ist doch auch egal, schaut Scheisse aus 😁 weil nicht wie beim Porsche bis zu den Heckleuchten-Rändern durchgängig.

Zitat:

@mapspanien schrieb am 15. Juli 2018 um 21:28:43 Uhr:


Ich glaube kein Wort davon. Es erlischt unter Umständen die Betriebserlaubnis. Die Veränderung muss jedoch ursächlich für einen möglichen Unfall sein. Dies scheint mir bei einer 1%-Dimmung, die bei Tag nicht wahrnehmbar ist, eher fraglich. Selbst der TÜV hat dies nicht beanstandet.

Du schreibst doch selber, es erlischt die Betriebserlaubnis.
Alles andere ist dann schon selbsterklärend.
Solange nichts passiert und auch keiner was merkt, dann ist es ja gut und nur weil der TÜV es nicht sieht, bedeutet es noch langen nicht, das es ok ist oder auch legal.

Zitat:

@mapspanien schrieb am 15. Juli 2018 um 21:28:43 Uhr:


...Dies scheint mir bei einer 1%-Dimmung, die bei Tag nicht wahrnehmbar ist...

Wenn es bei Tag sowieso nicht wahrnehmbar ist, wozu dann der ganze Aufwand?

Aber irgendwann ist doch auch mal Nacht (außer am Nordpol im Sommer) und dann ist's wahrnehmbar, mit den beschriebenen zwar sehr unwahrscheinlichen, aber doch möglichen Folgen. Zumindest der Auffahrunfall ist dann ein Problem, wenn die Gegenseite gute Beziehungen zu einem nicht ganz trotteligen Anwalt hat. Versicherungen haben so was.

Logik suche ich in Deinem Post vergeblich... 😉

Zitat:

@mapspanien schrieb am 15. Juli 2018 um 21:28:43 Uhr:


Ich glaube kein Wort davon. Es erlischt unter Umständen die Betriebserlaubnis. Die Veränderung muss jedoch ursächlich für einen möglichen Unfall sein. Dies scheint mir bei einer 1%-Dimmung, die bei Tag nicht wahrnehmbar ist, eher fraglich. Selbst der TÜV hat dies nicht beanstandet.

Völlig egal ob der TÜV das beanstandet hat oder nicht. Du hast etwas geändert, dadurch erlischt die Betriebserlaubnis. Dadurch hast du keinen Vericherungsschutz und bei einem Unfall ggf. massive Probleme.

Davon ab habe ich Mapspanien diese Woche am Tag vorbeifahren gesehen und es war auch klar erkennbar trotz Sonne, das da was leuchtet.

Sieht schon irritierend aus, denn man könnte das mit Bremslicht verwechseln.

Ach Ihr Lieben, immer schön korrekt, cabezas cuadradas eben. Es sieht aus meiner Sicht ganz nett aus und wird sicherlich kaum ursächlich für einen Unfall sein ....

Zitat:

@mapspanien schrieb am 19. Juli 2018 um 21:13:17 Uhr:


Ach Ihr Lieben, immer schön korrekt, cabezas cuadradas eben. Es sieht aus meiner Sicht ganz nett aus und wird sicherlich kaum ursächlich für einen Unfall sein ....

Hast du dein Licht auf automatisch?? Wenn ja dann leuchtet der doch Tags garnicht hinten.

Ich hab es auch mit 1% und ich finde es Nice!
Vor allem bei Regen ist das Auto besser zu erkennen !

Der Unterschied Standlicht zu Bremslicht ist auch stark von daher auch ok.

Ps: Drogen sind auch illegal und sollte man nicht und trotzdem gibt es diese und ja .... wenn man erwischt wird ist es auch scheisse ;-)

Leute jedem das was er will und möchte, jeder kennt die Konsequenzen und muss für sein eigenes handeln gerade stehen.

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