3.0 TDI EU5/6 Abgasskandal (Infos, News, Fakten)
Aktuell tauchen Presseberichte auf, auch die 3 Liter TDI aus dem Volkswagenkonzern sind vom Abgas-Skandal betroffen.
Dabei auch der Audi A6.
Na Klasse, hab nun seit 2 Wochen einen 3.0 TDI 😰🙁
Dachte der ist "sauber".
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Edit:
Die Spielregeln für diesen Thread:
Auf Wunsch aus dem Kreis der User mache ich hier das Thema nun wieder auf, allerdings mit einer klaren Einschränkung:
Dieser Thread dient nicht dazu, über Politik als Hauptthema zu diskutieren. Ebensowenig ist das hier (wie oft in der Vergangenheit) ein Meckerthread über Gott und die Welt, die DUH, eine Partei nach Wahl, das Wetter, Toyota oder das schlechte Mittagessen vom Vortag.
Der Thread dient zur Diskussion und für Nachrichten bzgl. der Betroffenheit oder Nichtbetroffenheit des 3.0TDI im Zuge des VW-Abgasskandals, sowie der Auswirkungen (Rückruf, Update, Wertverlust, Probleme nach dem Update etc.) auf den Motor/das Fahrzeug.
Wer sich daran zum wiederholten Mal nicht hält, bekommt zukünftig gesonderte Post. Alle anderen Beiträge, die nichts mit dem Thema zu tun haben, werden ab jetzt kommentarlos entfernt.
Ich denke, die Spielregeln sind hier nun deutlich gemacht worden, auf die sanfte Tour hat es leider mehrmals nicht funktioniert. Und nun viel Spaß in der weiteren Diskussion! 😉
Grüße
ballex
MT-Team | Moderation
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Beste Antwort im Thema
Ich fahr zwar auch einen 3.0 TDI, aber mich interesseiert das Ganze null komma null.
Auch das Wort "Skandal" nehme ich in diesem Zusammenhang nicht in den Mund.
Da gibt es täglich viel viel schlimmere Sachen, die keinen interessieren...
Ist durch diese Sache irgendeiner ums Leben gekommen, so wie bei "Mängeln" von anderen Herstellern? -Nein-
Also mal schön die Kirche im Dorf lassen und gut.
Meine Meinung...
MfG
7815 Antworten
Danke, das habe in etwa gesucht und nicht gefunden, war auch wohl nicht schnell online.
Die Kanzlei nimmt in ihrer Pressemitteilung selbst recht eigenwillig interpretiert Stellung und verschweigt vollkommen, dass dieser Beschluss, der kein Urteil ist, noch keinerlei bindende Wirkung hat, weil die Frist zur Beschwerdemöglichkeit gegen die Nichtzulassung der Revision noch nicht abgelaufen ist. Also erst mal abwarten.
Und jetzt weiß man nicht, ob das OLG diesen Weg bewusst eröffnet hat, um eine höherrangige Entscheidung herbeizuführen. Trotzdem ist eine Tendenz klar erkennbar.
Und für Hersteller bedeutet das natürlich, verstärkter als vorher einvernehmliche Regelungen zu schaffen, um nicht rechtlich in großem Umfang gezwungen zu werden, was eigentlich Sinn und Zweck einer Entscheidung bei Betrug sein müsste.
http://www.spiegel.de/.../...-milliarde-bussgeld-zahlen-a-1212807.html
Wie sieht's denn damit aus, Uli? Ist das auch nur ein "Beschluss" oder darf man davon ausgehen, dass wenn der Bescheid - wie von VW angekündigt - nicht beklagt wird, dieser nach Ablauf der Klagefrist auch rechtskräftig ist?
Bin da auch nicht so ganz firm, meine Bescheide sind immer nach 1 Monat durch, kann natürlich sein, dass man bei 1 Mrd. 'ne etwas längere Klagefrist hat, aber mal so ganz prinzipiell, wie sieht Deine persönliche Einschätzung der Lage aus?
Ah, warte. Da geht's ja nur um den EA 189 und VW, das hat ja mit der Schummelsoftware bei Audi nichts zu tun ... wie konnte ich das nur vergessen ...
Ein Gerichtsbeschluss ist kein Bescheid wie ein Verwaltungsakt. Das eine kommt von der Judikative, ein Verwaltungsakt (in diesem Fall Bußgeldbescheid) von der Legislative.
Und der Gerichtsbeschluss wird dann wirksam, wenn kein Rechtsmittel, das hier ausdrücklich zugelassen wurde, innerhalb der vorgesehenen Frist eingelegt wird. Dann gilt das vorinstanzliche Urteil.
Und ein Bescheid erfordert zunächst einen abgelehnten Widerspruch, um gerichtlich dagegen vorzugehen. Und macht VW das nicht, ist er rechtskräftig.
Jetzt sitzt der Stadler auch im Knast!
-> http://m.spiegel.de/.../...-rupert-stadler-festgenommen-a-1213533.html
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Die Staatsanwaltschaft setzt jetzt das eigentlich Strafrechtliche gegen mögliche Verantwortliche um, was das Verkehrsministerium/KBA gegenüber Audi hätte machen müssen: Bußgelder und Entzug der Betriebserlaubnis mit den dann schadensersatzrechtlichen Konsequenzen.
Hat eigentlich jemand mittlerweile Neuigkeiten? Wurden jetzt wirklich wieder einzelne Autos ausgeliefert? Oder habt ihr eine Stornierung durchgeführt? Wie habt ihr da mit Audi verhandelt? Bei mir ist es auch noch in der Schwebe und unklar wie es weitergeht - unser Fuhrpark versucht mit Audi eine Lösung zu finden aber das dauert wohl auch noch.
Ich glaube, alle Betroffenen müssen wohl oder übel auf Benachrichtigungen hoffen, um Klarheit zu bekommen.
Hallo Zusammen,
ich war am Montag bei der Audi Niederlassung vor Ort und hatte mir den Audi A6 3.0 TDI mit 160kW angeschaut und eine Probefahrt durchgeführt, dass Fahrzeug wurde von 34.000€ auf 29.800€ runter gesetzt mit einer sehr guten Ausstattung. Alles Top und mein Interesse war gross, sodass ich dieses kaufen wollte.
Da teilte mir der Verkäufer mit, dass ich das Fahrzeug vorreservieren könnte und erst einmal nicht kaufen kann, weil es für die 3.0 TDI Ausführung keine legale Software gäbe und eine Zulassung nicht möglich ist. Die Zulassungsstellen verweigern dieses. 😕
Das war ein echt mieses Gefühl, weil ich mich in das Fahrzeug verliebt hatte. Naja und auf meine Anfrage welcher Audi Diesel ohne Schummelei angeboten wird zuckte er nur mit den Schultern.
Naja, dann fahre ich lieber meinen RS3 2,5 TFSI und hab ein reines gewissen 😎
Gruß
Dan
Ende Mai wurde die Auslieferung für meinen neuen Allroad gestoppt. Das Leasing wurde erstmal stillschweigend verlängert. Jetzt stellt mir Audi einen Ersatzwagen kostenlos zur Verfügung und ich gebe mein altes Leasingfahrzeug ab.
wichtig wäre hier immer die Motorversion mitanzugeben, da hier ja Unklarheit ist, welche Versionen betroffen sind.
Ich fahre einen 218PS aus 2015 und überlege den, nach dem Leasing der Firma privat zu kaufen.
Mal sehen, ob es da Beschränkungen gibt
noch indirekte Mehrkosten, falls die stillgelegte Fahrzeuge nach dem 1. September zugelassen werden oder?
Die Berechnung der Kfz-Steuer nach WLTP-Werten soll erst bei Autos greifen, die nach dem 1. September 2018 zugelassen werden.
Dieser Testverfahren wird beim 4G die Verbrauchswerte ziemlich sicher nach oben korrigieren.
Zitat:
@BigBoosters schrieb am 22. Juni 2018 um 10:57:11 Uhr:
Hallo Zusammen,ich war am Montag bei der Audi Niederlassung vor Ort und hatte mir den Audi A6 3.0 TDI mit 160kW angeschaut und eine Probefahrt durchgeführt, dass Fahrzeug wurde von 34.000€ auf 29.800€ runter gesetzt mit einer sehr guten Ausstattung. Alles Top und mein Interesse war gross, sodass ich dieses kaufen wollte.
Da teilte mir der Verkäufer mit, dass ich das Fahrzeug vorreservieren könnte und erst einmal nicht kaufen kann, weil es für die 3.0 TDI Ausführung keine legale Software gäbe und eine Zulassung nicht möglich ist. Die Zulassungsstellen verweigern dieses. 😕
Das war ein echt mieses Gefühl, weil ich mich in das Fahrzeug verliebt hatte. Naja und auf meine Anfrage welcher Audi Diesel ohne Schummelei angeboten wird zuckte er nur mit den Schultern.
Naja, dann fahre ich lieber meinen RS3 2,5 TFSI und hab ein reines gewissen 😎Gruß
Dan
Bezeichnend und traurig zugleich 🙁
Zitat:
@softiss schrieb am 22. Juni 2018 um 17:4:04 Uhr:
noch indirekte Mehrkosten, falls die stillgelegte Fahrzeuge nach dem 1. September zugelassen werden oder?Die Berechnung der Kfz-Steuer nach WLTP-Werten soll erst bei Autos greifen, die nach dem 1. September 2018 zugelassen werden.
Dieser Testverfahren wird beim 4G die Verbrauchswerte ziemlich sicher nach oben korrigieren.
Für auslaufende Serien und Lagerfahrzeuge gibt es Ausnahmegenehmigungen.
...wenn sie vom Hersteller beantragt werden. Und nicht für auslaufende Serien, sondern nur für bis zum 31.08.2018 produzierte Fahrzeuge.