3.0 TDI EU5/6 Abgasskandal (Infos, News, Fakten)

Audi A6 C7/4G Allroad

Aktuell tauchen Presseberichte auf, auch die 3 Liter TDI aus dem Volkswagenkonzern sind vom Abgas-Skandal betroffen.

Dabei auch der Audi A6.

Na Klasse, hab nun seit 2 Wochen einen 3.0 TDI 😰🙁
Dachte der ist "sauber".
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Edit:

Die Spielregeln für diesen Thread:

Auf Wunsch aus dem Kreis der User mache ich hier das Thema nun wieder auf, allerdings mit einer klaren Einschränkung:

Dieser Thread dient nicht dazu, über Politik als Hauptthema zu diskutieren. Ebensowenig ist das hier (wie oft in der Vergangenheit) ein Meckerthread über Gott und die Welt, die DUH, eine Partei nach Wahl, das Wetter, Toyota oder das schlechte Mittagessen vom Vortag.

Der Thread dient zur Diskussion und für Nachrichten bzgl. der Betroffenheit oder Nichtbetroffenheit des 3.0TDI im Zuge des VW-Abgasskandals, sowie der Auswirkungen (Rückruf, Update, Wertverlust, Probleme nach dem Update etc.) auf den Motor/das Fahrzeug.

Wer sich daran zum wiederholten Mal nicht hält, bekommt zukünftig gesonderte Post. Alle anderen Beiträge, die nichts mit dem Thema zu tun haben, werden ab jetzt kommentarlos entfernt.

Ich denke, die Spielregeln sind hier nun deutlich gemacht worden, auf die sanfte Tour hat es leider mehrmals nicht funktioniert. Und nun viel Spaß in der weiteren Diskussion! 😉

Grüße
ballex
MT-Team | Moderation
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Beste Antwort im Thema

Ich fahr zwar auch einen 3.0 TDI, aber mich interesseiert das Ganze null komma null.
Auch das Wort "Skandal" nehme ich in diesem Zusammenhang nicht in den Mund.
Da gibt es täglich viel viel schlimmere Sachen, die keinen interessieren...
Ist durch diese Sache irgendeiner ums Leben gekommen, so wie bei "Mängeln" von anderen Herstellern? -Nein-
Also mal schön die Kirche im Dorf lassen und gut.
Meine Meinung...

MfG

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Da ich auch ein Betroffener bin und ich das Update 23x6 rauspielen lassen muss (ich verzöger das solang ich kann)
habe ich einen kostenlosen Telefontermin bei dem hier genannten RA Sommerfeld aus Berlin. Da ich immer Neugierig bin, kann ich ihn heute mal fragen, ob man klagen kann, wenn man nicht mehr der Eigentümer ist, aber ich denke eher nein.
Aber was weiss ich schon^^

QBolide81: Geklagt würde auf Kostenerstattung Zug um Zug gegen Rückgabe des Audis. Im Vergleich wiederum bietet Audi einen Gutschein an. Beides kann nur der Eigentümer des Autos geltend machen.

Zitat:

@QBolide81 schrieb am 19. Juli 2021 um 14:01:57 Uhr:


Da ich auch ein Betroffener bin und ich das Update 23x6 rauspielen lassen muss (ich verzöger das solang ich kann)
habe ich einen kostenlosen Telefontermin bei dem hier genannten RA Sommerfeld aus Berlin. Da ich immer Neugierig bin, kann ich ihn heute mal fragen, ob man klagen kann, wenn man nicht mehr der Eigentümer ist, aber ich denke eher nein.
Aber was weiss ich schon^^

Ich hatte mal einen VFL BiTurbo und fahre jetzt einen Competition. Obwohl der VFL bereits verkauft war, hätte ich auch auf dieses Fahrzeug einen Schadensersatz wegen Wertverlust einklagen können. Mein RA hat nur davon abgesehen, weil es evtl die Klage wegen des Competition unglaubwürdig gemacht hätte. Hätte dann zu sehr nach Gier ausgesehen.
Aber um Deine Frage zu beantworten: Ja, man kann auch auf Schadenersatz klagen, wenn man nicht mehr im Besitz des Fahrzeuges ist, aber die Bedingungen passen würden, wenn man das Fahrzeug noch hätte. Nur kann man halt nicht mehr auf Wandlung klagen, da das Fahrzeug zur Wandlung nicht mehr zur Verfügung steht.
So mein Kenntnisstand.

Siehe aktuelles BGH Urteil (Juli 2021) VW: Schadenersatz möglich auch bei schon verkauftem Fahrzeug!

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Genau das wollte ich bestätigen nach dem Telefonat mit Herrn Sommerfeld. Ich hatte die Frage gestellt und wie MBIKER richtig schreibt, hat er bestätigt das dies nun möglich ist!

Zitat:

@QBolide81 schrieb am 22. Juli 2021 um 11:37:15 Uhr:


Genau das wollte ich bestätigen nach dem Telefonat mit Herrn Sommerfeld. Ich hatte die Frage gestellt und wie MBIKER richtig schreibt, hat er bestätigt das dies nun möglich ist!

Finde ich echt kurios.
Weil im Endeffekt hat der jenige den Schaden der das Auto gerade besitzt.

Man stelle sich vor das der erstbesitzer das autohaus ist und mit tageszulassung das Auto verkauft hat.?!
Dann habe ich Pech gehabt?

Zitat:

@cic55 schrieb am 22. Juli 2021 um 11:50:23 Uhr:



Zitat:

@QBolide81 schrieb am 22. Juli 2021 um 11:37:15 Uhr:


Genau das wollte ich bestätigen nach dem Telefonat mit Herrn Sommerfeld. Ich hatte die Frage gestellt und wie MBIKER richtig schreibt, hat er bestätigt das dies nun möglich ist!

Finde ich echt kurios.
Weil im Endeffekt hat der jenige den Schaden der das Auto gerade besitzt.

Man stelle sich vor das der erstbesitzer das autohaus ist und mit tageszulassung das Auto verkauft hat.?!
Dann habe ich Pech gehabt?

ich finde es logisch, dass jeder, der vor Bekanntwerden des Problems das Auto erworben hat und nach Bekanntwerden das Auto noch besessen hat, einen Schaden haben könnte - und konsequenterweise für diesen auch Ersatz einklagen kann. Da ist für mich nichts kurioses dran. Ob man es tut und gleich den nächsten Wagen des gleichen Herstellers kauft... da ist man dann wohl nicht konsequent, aber auch das sollte keine Rolle spielen.

So in etwa meinte ich auch.
Also bei bekannt werden Auto besitzen.

Zitat:

@Toshy schrieb am 22. Juli 2021 um 11:56:41 Uhr:



ich finde es logisch, dass jeder, der vor Bekanntwerden des Problems das Auto erworben hat und nach Bekanntwerden das Auto noch besessen hat, einen Schaden haben könnte - und konsequenterweise für diesen auch Ersatz einklagen kann. Da ist für mich nichts kurioses dran.

Also:

- Käufer 1 kauft das Auto neu. Hört per Zufall von Beginn des Dieselskandal. Verkauft das Auto. Sagt nix.

- Käufer 2 kauft das Auto. Dieselskandal. Verkäuft das Auto ohne Update. Ist aber fair und sagt:

- Käufer 3 beim Autokauf: äh ist ein Skandalauto habe aber nix machen lassen. Käufer 3 bekommt deswegen das Fzg günstiger von Käufer 2

Käufer 1 & 2 bekommen Geld* von Audi (Beklagter muß zweimal für den gleichen Schaden zahlen. Ist eigentlich auch nicht logisch) und Käufer 3, da ihm bekannt war, daß es ein DS Auto ist, bekommt nix.

Warum jetzt Käufer 1 Geld bekommen soll, verstehe >ich< nicht. Er hatte doch gar keinen Schaden.....

* Voraussetzung sie klagen, natürlich.

Meiner Meinung nach:

- Hätte K1 das Update machen lassen UND K2 gesagt, daß es ein DS Fzg ist, dann sollte K1 (und NUR K1) eine Entschädigung bekommen. Das gleiche gilt (beim Fall oben) hier für K2. Dann aber hat weder K1 noch K3 einen weiteren Anspruch. Keiner von den beiden hatte einen Schaden beim Kauf / Verkauf des Fzgs.

Wie können zwei Leute gleichzeitig das gleiche Auto sowohl vor Bekanntwerden des Problems als auch danach besitzen?

Ein etwaig notwendiges SW-Update spielt hierbei erstmal keine Rolle.

und zu der Fallkonstruktion:
Sollte K1 eine Entschädigung bekommen, hat er alles richtig gemacht. Das ist nicht fair, aber eben zunächst logisch. Er hat teuer verkauft und damit Gewinn gemacht.
K2 hatte Pech, dass er die Nachrichten nicht verfolgt und zu teuer eingekauft hat. Er sollte aber keine Entschädigung bekommen. Das Problem wurde ja vorher bekannt gemacht.

Wieso sollte K1 das Problem kennen und K2 nicht? Das es praktisch so sein kann... OK. Aber es wird wohl ein Datum geben, das zählt. Entweder hat K1 das Auto vorher verkauft oder danach. Entsprechend sollte es Schadenersatz für K1 oder K2 geben. Sollte K1 Schadenersatz bekommen, ist das nicht fair, aber logisch nachvollziehbar.

K3 ist egal, da es ja klar ist, dass er keine Entschädigung zu erwarten hat.

Derjenige der es besessen hat bevor es bekannt geworden ist, der kann Schadenersatz bekommen. Wenn man es gekauft hat und es war überall bekannt, dann eigentlich nicht, denn dann müsste einen auch der Verkäufer informiert haben. Hat einen der Verkäufer nicht informiert, kann man vielleicht gegenüber dem Verkäufer Schadenersatz geltend machen.

Zitat:

@Toshy schrieb am 22. Juli 2021 um 13:43:13 Uhr:


Wie können zwei Leute gleichzeitig das gleiche Auto sowohl vor Bekanntwerden des Problems als auch danach besitzen?

Na ganz einfach: es war nicht allgemein am Tag "X" bekannt welches Auto konkret nun betroffen war. Und nicht jeder ist ein Autofreak, der um den Dieselskandal genaustens bescheid weiß / wußte. Und ich habe dem K1 ja auch ein wenig kriminelle Energie untergeschoben (spielt aber keine Rolle)

Gegenfrage: warum ist es logisch, daß der (z.B.) Erstkäufer UND der Zweitkäufer beide eine Entschädigung bekommen? Sorry kann ich nicht kapieren. Wo hat den der Erstkäufer einen Verlust gehabt? Doch allerhöchstens wenn er das Auto OFFEN als Skandalauto verkauft hat. Dann aber weiß der nächste Käufer doch bescheid (und will es nicht so teuer kaufen). Sagt er (Erstkäufer) nix, egal ob aus nicht Wissen oder Wissen und Verschweigen hat er doch keinen Verlust gehabt. Also warum entschädigen? Ja, er wurde von Audi besch***, hat aber dadurch keine wirtschaftlichen Nachteile erlitten.

Zitat:

@Lightningman schrieb am 22. Juli 2021 um 15:02:03 Uhr:



Zitat:

@Toshy schrieb am 22. Juli 2021 um 13:43:13 Uhr:


Wie können zwei Leute gleichzeitig das gleiche Auto sowohl vor Bekanntwerden des Problems als auch danach besitzen?

Na ganz einfach: es war nicht allgemein am Tag "X" bekannt welches Auto konkret nun betroffen war. Und nicht jeder ist ein Autofreak, der um den Dieselskandal genaustens bescheid weiß / wußte. Und ich habe dem K1 ja auch ein wenig kriminelle Energie untergeschoben (spielt aber keine Rolle)

Gegenfrage: warum ist es logisch, daß der (z.B.) Erstkäufer UND der Zweitkäufer beide eine Entschädigung bekommen? Sorry kann ich nicht kapieren. Wo hat den der Erstkäufer einen Verlust gehabt? Doch allerhöchstens wenn er das Auto OFFEN als Skandalauto verkauft hat. Dann aber weiß der nächste Käufer doch bescheid (und will es nicht so teuer kaufen). Sagt er (Erstkäufer) nix, egal ob aus nicht Wissen oder Wissen und Verschweigen hat er doch keinen Verlust gehabt. Also warum entschädigen? Ja, er wurde von Audi besch***, hat aber dadurch keine wirtschaftlichen Nachteile erlitten.

Die Entschädigung bekommt man nicht weil manein finanziellen Verlust hatte (den hat man laut Audi ja nicht), sondern weil man betrogen wurde und ein schmutziges Auto hat, aber ein sauberes gekauft hat.

Ja, das weiß ich. Aber dadurch daß das Auto JETZT als nicht mehr Schadstoffarm bewertet wird, ist es weniger Wert. Man bekommt doch von Audi kein Geld um sein "Umweltgewissen" zu berühigen. Wenn dem so wäre müßte ich ja das Geld welches ich von Audi bekomme in irgendein Umweltkokolores stecken und nicht in die eigene Tasche.

Wie sieht es eigentlich mit dem A6 3.0 TDI 272, Bj. 2017 aus? hat da schon jemand geklagt? Ein paar Erfahrungen wären nicht schlecht.
Gruß

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