3.0 TDI EU5/6 Abgasskandal (Infos, News, Fakten)
Aktuell tauchen Presseberichte auf, auch die 3 Liter TDI aus dem Volkswagenkonzern sind vom Abgas-Skandal betroffen.
Dabei auch der Audi A6.
Na Klasse, hab nun seit 2 Wochen einen 3.0 TDI 😰🙁
Dachte der ist "sauber".
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Edit:
Die Spielregeln für diesen Thread:
Auf Wunsch aus dem Kreis der User mache ich hier das Thema nun wieder auf, allerdings mit einer klaren Einschränkung:
Dieser Thread dient nicht dazu, über Politik als Hauptthema zu diskutieren. Ebensowenig ist das hier (wie oft in der Vergangenheit) ein Meckerthread über Gott und die Welt, die DUH, eine Partei nach Wahl, das Wetter, Toyota oder das schlechte Mittagessen vom Vortag.
Der Thread dient zur Diskussion und für Nachrichten bzgl. der Betroffenheit oder Nichtbetroffenheit des 3.0TDI im Zuge des VW-Abgasskandals, sowie der Auswirkungen (Rückruf, Update, Wertverlust, Probleme nach dem Update etc.) auf den Motor/das Fahrzeug.
Wer sich daran zum wiederholten Mal nicht hält, bekommt zukünftig gesonderte Post. Alle anderen Beiträge, die nichts mit dem Thema zu tun haben, werden ab jetzt kommentarlos entfernt.
Ich denke, die Spielregeln sind hier nun deutlich gemacht worden, auf die sanfte Tour hat es leider mehrmals nicht funktioniert. Und nun viel Spaß in der weiteren Diskussion! 😉
Grüße
ballex
MT-Team | Moderation
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Beste Antwort im Thema
Ich fahr zwar auch einen 3.0 TDI, aber mich interesseiert das Ganze null komma null.
Auch das Wort "Skandal" nehme ich in diesem Zusammenhang nicht in den Mund.
Da gibt es täglich viel viel schlimmere Sachen, die keinen interessieren...
Ist durch diese Sache irgendeiner ums Leben gekommen, so wie bei "Mängeln" von anderen Herstellern? -Nein-
Also mal schön die Kirche im Dorf lassen und gut.
Meine Meinung...
MfG
7815 Antworten
Zitat:
@real_Base schrieb am 14. Juli 2021 um 09:52:20 Uhr:
Sondern die Kompensation des Wertverfalls ab Bekanntwerden des "Abgsasskandals". Da befand sich ja mein Gebrauchter bereits in mienem Besitz.
Wenn er sich in deinem Besitz befinden hat als es bekannt wurde, dann geht es doch eindeutig um den Kaufpreis den DU bezahlt hast. Oder willst Du nun Ansprüche für den Vorgänger geltend machen? Gibt ja kein Grund dafür.
Und mit dem Beispiel vorher ging es um prozentuelle Entschädigung. Wenn du nur die Hälfte bezahlst was ein andere bezahlt hat, dann könntest du auch nur halb so viel finanziellen Schaden haben. Das zählt bei Wandlung wie auch bei einem Gutschein. Um es mit der Amazon Ware und den 100€ und 50€ zu vergleichen. Du hättest ein Kratzer in der Ware. Bei 15% bekommt einer 15€ und der ander natürlich keine 15€. Jetzt überspitzt wir es und sagen, Amazon würde 50% zahlen. Dann bekommt der 100€ Käufer 50€ zurück. Und der Käufer für 50€ soll die Ware mit Kratzer behalten und deiner Meinung der vollen Kaufpreis zurück erhalten? Wäre völlig unverhältnismäßig.
Ich GLAUBE ich weiß worauf real_Base hinaus will.
Habe ich mal versucht mit fiktiven Zahlen an zwei fiktiven Personen zu erklären.
Person A
1. Hand
Neupreis 100.000€
Marktwert nach 3 Jahren 50.000€
Person B
Gebrauchtkauf von 3 Jahre altem Auto
Kaufpreis 50.000€ (Wie Marktwert bei Person A)
Also haben beide zu diesem Zeitpunkt ein vergleichbares 3 Jahre altes Auto mit Marktwert 50.000€.
Durch den Dieselskandal rutscht der Marktwert auf 40.000€ ab.
Also 10.000€ Wertverlust für beide Personen, egal ob Erst- oder Zweitbesitz.
Allerdings bekommt Person A einen Schadensersatz von 15% auf den Kaufpreis von 100.000€ und Person B lediglich 15% auf den Kaufpreis von 50.000€.
Also "gleicher" Schaden, aber unterschiedlicher Schadensersatz.
Na ja, erstens geht es ja nach Kaufpreis und nicht nach UVPE. Ein 100.000 3.0 Diesel hätte dann in dem Baujahren ca. 80.000€ gekostet. Ich hatte ca. 23.5% auf den UVPE erhalten.
Und 2. hat man durch den Abgasskandal keine 10.000€ Werverlust gehabt. Sagen wir mal 3000-8000, im schlimmsten Fall. Momentan geht es fast schon wieder gegen 0. In dem 50.000€ Wert vielleicht 5000€.
Audi zahlt den Gutschein aber nicht wegen dem Wertverlust, denn da soll es angeblich keinen geben. Und sie zahlen auch nicht wegen schlechtem Fahrverhalten, weil das Update soll ja fehlerfrei sein. Ohne Nachteile zu vorher.
Es wird bezahlt weil man betrogen wurde. Weil man ein schmutziges Auto gefahren hat obwohl man es als sauberes gekauft hat. Das ist für Umweltschützer mental natürlich ein großes Problem. Und das hatte der Neuwagenkäufer von Anfang an, von der Neupreis Summe. Der Gebrauchtwagenkäufer erst ab seinem Besitz, ab der Summe für den Gebrauchtwagenpreis.
Zitat:
@goegel schrieb am 14. Juli 2021 um 10:25:25 Uhr:
Durch den Dieselskandal rutscht der Marktwert auf 40.000€ ab.
Also 10.000€ Wertverlust für beide Personen, egal ob Erst- oder Zweitbesitz.
Allerdings bekommt Person A einen Schadensersatz von 15% auf den Kaufpreis von 100.000€ und Person B lediglich 15% auf den Kaufpreis von 50.000€.
Also "gleicher" Schaden, aber unterschiedlicher Schadensersatz.
?? Verstehe ich immer noch nicht. A hat 100,000€ bezahlt und bekommt deswegen mehr Geld in Form von Euros. B hat nur die Hälfte bezahlt. Bekommt Prozentual das Gleiche zurückbezahlt und in Form von Euros eben nur die Hälfte von A zurück. Wo ist da der Widerspruch? Er hat doch auch nur die Hälfte bezahlt. Warum sollte er jetzt 15000 (anstelle von den 7500) Euro zurück bekommen? Wenn dem so wäre, wäre A ja komplett bekloppt auf den Deal einzugehen. A bekäme 15% und B ganze 30% zurück. Wo ist das der Zusammenhang oder Gerechtigkeit? Neukauf vs Gebrauchtkauf. A hat ja schon (Dieselskandal komplett aussen vor) einen höheren Werverlust zu vermelden. Schon einfach deswegen, weil das Fahrzeug in den ersten Jahren schneller an Wert verliert.
@real_Base
Nenn uns doch mal Zahlen aus Basis des Bespiels von goegel
Was wäre für Dich die "richtige" Rückzahlsumme, wenn Du das Fzg
a.) für 100k€ NEU
b.) für 50k€ NEU
c.) für 50k€ GEBRAUCHT
gekauft hättest.
Ähnliche Themen
Zitat:
@goegel schrieb am 14. Juli 2021 um 10:25:25 Uhr:
Ich GLAUBE ich weiß worauf real_Base hinaus will.
Habe ich mal versucht mit fiktiven Zahlen an zwei fiktiven Personen zu erklären.Person A
1. Hand
Neupreis 100.000€
Marktwert nach 3 Jahren 50.000€Person B
Gebrauchtkauf von 3 Jahre altem Auto
Kaufpreis 50.000€ (Wie Marktwert bei Person A)Also haben beide zu diesem Zeitpunkt ein vergleichbares 3 Jahre altes Auto mit Marktwert 50.000€.
Durch den Dieselskandal rutscht der Marktwert auf 40.000€ ab.
Also 10.000€ Wertverlust für beide Personen, egal ob Erst- oder Zweitbesitz.
Allerdings bekommt Person A einen Schadensersatz von 15% auf den Kaufpreis von 100.000€ und Person B lediglich 15% auf den Kaufpreis von 50.000€.
Also "gleicher" Schaden, aber unterschiedlicher Schadensersatz.
Ja genau, danke - darum ging es mir. Hatte auch überlegt einmal mit fiktiven Zahlen zu spielen um das Thema mit dem Wertverlust darstellen zu können. Ob die fiktiven Zahlen in die richtige Richtung gehen oder nicht müsste dann in der Tat mit einem Anwalt geklärt werden.
Zitat:
@JagX308 schrieb am 14. Juli 2021 um 10:41:03 Uhr:
Es wird bezahlt weil man betrogen wurde. Weil man ein schmutziges Auto gefahren hat obwohl man es als sauberes gekauft hat. Das ist für Umweltschützer mental natürlich ein großes Problem. Und das hatte der Neuwagenkäufer von Anfang an, von der Neupreis Summe. Der Gebrauchtwagenkäufer erst ab seinem Besitz, ab der Summe für den Gebrauchtwagenpreis.
Das wäre dann auch eine Begründung die ich nachvollziehen könnte.
Ist dem wirklich so bzw. ist es überhaupt wirklich bekannt auf welcher Grundlage Audi diese Gutscheine austellt?
Ich denke da steckt auch anteilig das Thema "Rückgewinnung von Vertauen in Audi" mit drin. Ist aber auch nur Spekulation von mir.
EDIT:
Zitat:
@Lightningman schrieb am 14. Juli 2021 um 11:31:21 Uhr:
Zitat:
@goegel schrieb am 14. Juli 2021 um 10:25:25 Uhr:
Durch den Dieselskandal rutscht der Marktwert auf 40.000€ ab.
Also 10.000€ Wertverlust für beide Personen, egal ob Erst- oder Zweitbesitz.
Allerdings bekommt Person A einen Schadensersatz von 15% auf den Kaufpreis von 100.000€ und Person B lediglich 15% auf den Kaufpreis von 50.000€.
Also "gleicher" Schaden, aber unterschiedlicher Schadensersatz.?? Verstehe ich immer noch nicht. A hat 100,000€ bezahlt und bekommt deswegen mehr Geld in Form von Euros. B hat nur die Hälfte bezahlt. Bekommt Prozentual das Gleiche zurückbezahlt und in Form von Euros eben nur die Hälfte von A zurück. Wo ist da der Widerspruch? Er hat doch auch nur die Hälfte bezahlt. Warum sollte er jetzt 15000 (anstelle von den 7500) Euro zurück bekommen? Wenn dem so wäre, wäre A ja komplett bekloppt auf den Deal einzugehen. A bekäme 15% und B ganze 30% zurück. Wo ist das der Zusammenhang oder Gerechtigkeit? Neukauf vs Gebrauchtkauf. A hat ja schon (Dieselskandal komplett aussen vor) einen höheren Werverlust zu vermelden. Schon einfach deswegen, weil das Fahrzeug in den ersten Jahren schneller an Wert verliert.
@real_Base
Nenn uns doch mal Zahlen aus Basis des Bespiels von goegelWas wäre für Dich die "richtige" Rückzahlsumme, wenn Du das Fzg
a.) für 100k€ NEU
b.) für 50k€ NEU
c.) für 50k€ GEBRAUCHTgekauft hättest.
Nochmal - es geht nur um den Ausgleich des ZUSÄTZLICHEN Wertverlust durch den "Dieselskandel". Und wenn hier dem Neuwagenbesitzer und Gebrauchtwagenbesitzer bspw. 10.000 EUR Verlust entstehen, wäre es unfair wenn der Neuwagenbesitzer darür die 10.000 EUR in Form des Gutscheins und der Gebrauchtwagenkäufer nur 5.000 EUR erhällt. Dann bleibt letzterer auf 5.000 EUR Wertverlust durch den "Dieselskandal" sitzen.
Warum sollte der Neuwagenbesitzer für den Wertverlust bis zum eintreten des Dieselskandals in irgend einer Form entschädigt werden? Das ist normale Abnutzung und hier komplett auszublenden.
Wie gesagt - wenn es um den "mentalen Schaden" geht, denn man erlitten hat, weil man als Neuwagenbesitzer länger mit dem "Schummeldiesel" herumgefahren ist als der Gebrauchtwagenbesitzer - meinetwegen (wie die Beschreibung von @JagX308 von oben).
Ruhig bleiben.
Es geht gar nicht nicht darum, dass man als Gebrauchtwagenkäufer den Schadensersatz auf den Neupreis bekommt.
Es ist doch nur ein Gedankenspiel, dass der Neuwagenkäufer höher entschädigt wird als der Gebrauchtwagenkäufer, obwohl beide den selben Schaden haben.
Schaden ist in dem Fall, dass das Auto von einem aktuellen Marktwert (der zu dem Zeitpunkt für beide Autos gilt) auf einen niedrigen Marktwert abrutscht (der wiederum für beide Autos gilt).
Der Schaden ist unabhängig davon, für wieviel das Auto damals gekauft wurde und auch egal ob gebraucht oder Neu.
Also haben beide Personen den selben "Schaden", werden aber unterschiedlich entschädigt.
Ist ja nur ein Gedankenspiel, was natürlich niemals mit fixen Zahlen zum tragen kommen würde.
Aber ich verstehe den Gedankenansatz dahinter.
Zitat:
@Lightningman schrieb am 14. Juli 2021 um 11:31:21 Uhr:
Was wäre für Dich die "richtige" Rückzahlsumme, wenn Du das Fzga.) für 100k€ NEU
b.) für 50k€ NEU
c.) für 50k€ GEBRAUCHTgekauft hättest.
Also, Deinem Denken nach wäre folgendes die Antwort:
A, B und C bekommen alle 15,000€ zurück. Wir lassen B mal aussen vor (Sonderfall aus dem fiktiv angesetzem Wertverlust). D.h. A hätte für sein Fahrzeug 85,000€ und C 35,000€ effektiv bezahlt.
Damit hat A einen "Verlust" von 35k€ in den 3 Jahren erlebt und C hat einen Gewinn(!) von 15k€ auf den Marktwert eingefahren. Bitte dabei nicht zu sehr an den harten Zahlen ausrichten. Darum geht es nicht (ist eben aus dem Beispiel mit dem fiktivem Marktwert von 50k€ errechnet). Selbst wenn der Marktwert ein anderer ist, ändert daß nichts. Ist der Schadenswert wirklich auch der Gleiche? In meinen Augen nicht. Daher verstehe ich den Ansatz nicht, daß Neu/Gebraucht keinen Unterscheid machen soll(te)
Edit: Umformuliert, wegen evtl. Unklarheit
Edit 2 / Addendum:
Deine Rechnung würde doch nur "gerecht" sein, wenn der Wertverlust der exakt Gleiche wäre. Wenn Du zwei exact identische Fahrzeuge hast und der EINZIGE Unterschied wäre, daß Fahrzeug "A" einen Vorbesitzer und Fahrzeug "C" (um am Beispiel zu bleiben) zwei Vorbesitzer vor einem fiktiven Kauf hatte, wirst Du für Fzg C niemals das gleiche Geld bekommen, wie für A.
Zitat:
@Lightningman schrieb am 14. Juli 2021 um 12:13:31 Uhr:
Zitat:
@Lightningman schrieb am 14. Juli 2021 um 11:31:21 Uhr:
Was wäre für Dich die "richtige" Rückzahlsumme, wenn Du das Fzga.) für 100k€ NEU
b.) für 50k€ NEU
c.) für 50k€ GEBRAUCHTgekauft hättest.
Also, Deinem Denken nach wäre folgendes die Antwort:
A, B und C bekommen alle 15,000€ zurück. [...] D.h. A hätte für sein Fahrzeug 85,000€ und C 35,000€ effektiv bezahlt.
Korrekt.
Allerdings muss dabei beachtet werden dass A sein Auto bereits ein paar Jahre fährt und der Marktwert daher auch bei 50.000€ angelangt ist.
Zum Zeitpunkt direkt vor dem bekannt werden des Skandals sind also alle drei Autos gleich viel Wert.
Egal wieviel das Auto irgendwann vorher mal gekostet hat oder wie lange man das Fahrzeug besitzt.
Nach dem Wertverlust sind die Autos wieder gleich viel Wert.
Also haben alle den gleichen Wertverlust durch bekanntwerden des Skandals erlitten und müssten gleich entschädigt werden.
Naja, wie gesagt, ist nur ein Gedankenspiel was sowieso nie zum tragen kommen wird.
BTW, der Unterschied zwischen den 85.000€ <-> 35.000€ ist auf die Nutzung zurückzuführen zwischen Neupreis (100.000€) <-> Gebrauchtpreis (50.000€).
Zitat:
@Lightningman schrieb am 14. Juli 2021 um 12:13:31 Uhr:
Zitat:
@Lightningman schrieb am 14. Juli 2021 um 11:31:21 Uhr:
Was wäre für Dich die "richtige" Rückzahlsumme, wenn Du das Fzga.) für 100k€ NEU
b.) für 50k€ NEU
c.) für 50k€ GEBRAUCHTgekauft hättest.
Edit 2 / Addendum:
Deine Rechnung würde doch nur "gerecht" sein, wenn der Wertverlust der exakt Gleiche wäre. Wenn Du zwei exact identische Fahrzeuge hast und der EINZIGE Unterschied wäre, daß Fahrzeug "A" einen Vorbesitzer und Fahrzeug "C" (um am Beispiel zu bleiben) zwei Vorbesitzer vor einem fiktiven Kauf hatte, wirst Du für Fzg C niemals das gleiche Geld bekommen, wie für A. Wie gesagt ALLES gleich (Zustand, Ausstattung, km-stand, Bj, etc).
Gaaaaanz genau das ist der Punkt!
Deswegen evtl der Prozentuale Ansatz zum Neu-Kaufpreis? Das würde unterschiedlich Preise des Neuwagen ausgleichen. Egal ob Neu oder gebraucht.
Damit wären dann eigentlich beide Parteien entschädigt.
Der Neuwagenkäufer hat den Schaden bereits ab dem Kauf weil er da schon mit der Schummelsoftware (auch unwissentlich) rumgefahren ist.
Und auch der Gebrauchtwagenkäufer hat den Schaden ab dem Kauf und nicht erst 1 oder 2 Jahre später seit es bekannt geworden ist. Also geht es um die Kaufsumme des Gebrauchtwagens.
Der Schaden ist in dem Fall nicht der finanziell Schaden sondern der das man betrogen wurde, ein sauberes Auto gekauft hat und ein schmutziges bekommen hat. Bei der Berechnung geht es nicht um den finanziellen Werverlust, Mehrverbrauch, höherer Verschleiß, schlechterer Fahrkomfort, etc. Das kann man zwar alles vortragen, wurde aber bisher noch nie bewiesen. Und man kann nur für das etwas fordern was man beweisen kann.
wenn man das fahrzeug vor bekanntwerden des "skandals" verkauft hat, hat man meiner Meinung nach auch keinen schaden - denn dem käufer war zu dem zeitpunkt auch kein skandal bekannt und er hat den üblichen preis (marktwert, wertverlust,...) gezahlt... hätte es nie einen skandal gegeben, würde sich in so einer situation auch nichts ändern... den schaden hat nur die person, welche das fahrzeug zum bekanntwerden des skandals besitzt. aber das ist weder juristisch betrachtet, noch sonst etwas...einfach meine meinung
Genau - da wird es nämlich auch wieder wacklig mit der Argumentation. Denn dann könnte auch eine Person den Gutschein bei Audi einfordern, welche den Audi einen Tag vor bekanntwerden des Skandals verkauft hat. Denn sie ist ja immerhin bis einem Tag vor dem Verkauf mit dem "Schummeldiesel" herumgefahren und nun plagt so eine Person das eigene Umweltgewissen.
Wird natürlich nicht klappen, da sie den Wagen nicht mehr hat. Aber wieder ein schönes Beispiel wie gut unser System funktioniert (IronieOff) 😉
Das kann ich jetzt nicht sagen ob das geht. Aber wenn man das Auto nach Bekanntwerden nich hatte und dann verkauft hat, dann kann man klagen. Man muss es also aktuell nicht mehr besitzen.