3.0 TDI EU5/6 Abgasskandal (Infos, News, Fakten)
Aktuell tauchen Presseberichte auf, auch die 3 Liter TDI aus dem Volkswagenkonzern sind vom Abgas-Skandal betroffen.
Dabei auch der Audi A6.
Na Klasse, hab nun seit 2 Wochen einen 3.0 TDI 😰🙁
Dachte der ist "sauber".
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Edit:
Die Spielregeln für diesen Thread:
Auf Wunsch aus dem Kreis der User mache ich hier das Thema nun wieder auf, allerdings mit einer klaren Einschränkung:
Dieser Thread dient nicht dazu, über Politik als Hauptthema zu diskutieren. Ebensowenig ist das hier (wie oft in der Vergangenheit) ein Meckerthread über Gott und die Welt, die DUH, eine Partei nach Wahl, das Wetter, Toyota oder das schlechte Mittagessen vom Vortag.
Der Thread dient zur Diskussion und für Nachrichten bzgl. der Betroffenheit oder Nichtbetroffenheit des 3.0TDI im Zuge des VW-Abgasskandals, sowie der Auswirkungen (Rückruf, Update, Wertverlust, Probleme nach dem Update etc.) auf den Motor/das Fahrzeug.
Wer sich daran zum wiederholten Mal nicht hält, bekommt zukünftig gesonderte Post. Alle anderen Beiträge, die nichts mit dem Thema zu tun haben, werden ab jetzt kommentarlos entfernt.
Ich denke, die Spielregeln sind hier nun deutlich gemacht worden, auf die sanfte Tour hat es leider mehrmals nicht funktioniert. Und nun viel Spaß in der weiteren Diskussion! 😉
Grüße
ballex
MT-Team | Moderation
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Beste Antwort im Thema
Ich fahr zwar auch einen 3.0 TDI, aber mich interesseiert das Ganze null komma null.
Auch das Wort "Skandal" nehme ich in diesem Zusammenhang nicht in den Mund.
Da gibt es täglich viel viel schlimmere Sachen, die keinen interessieren...
Ist durch diese Sache irgendeiner ums Leben gekommen, so wie bei "Mängeln" von anderen Herstellern? -Nein-
Also mal schön die Kirche im Dorf lassen und gut.
Meine Meinung...
MfG
7815 Antworten
Zitat:
Kannst du so ganz grob nochmal den zeitlichen Ablauf wiedergeben?
Also wann hast du die ersten Schritte eingeleitet, wann kamen die ersten Reaktionen, Gerichtstermin und jetzt der Vergleichsvorschlag?
Bei mir: Kanzlei beauftragt in 07/20, Gerichtstermin war 05/21, dabei haben die Audi Anwälte das bekannte Vergleichsangebot gemacht und ich habe angenommen.
@goegel
Habe Anfang Mai 2020 eine Kanzlei beauftragt, musste anfänglich immer mal Unterlagen einreichen, bis dann die Klageeinreichung erfolgte. Dann wars, bis halt letzte Woche, seeeehr lange still.
Nachdem bei mir das ganze so "schleppend" lief, hab ich mich diese Woche dazu entschieden das Vergleichsangebot anzunehmen.
Kein Bock das ich dann vor Gericht am Ende ohne irgendwas da stehe. Meine RSV hat sich indirekt auch zu der beauftragten Kanzlei geäußert und das klang jetzt nicht positiv im Sinne von "ja die sind gut".
Rückwirkend gesehen wäre es sicher das schnellste und komplikationsloseste gewesen sich an den hier mehrfach erwähnten Berliner Anwalt zwecks Direktvergleich mit Audi zu wenden. Laut seiner FB Seite geht das ganze dann immer in 2-3 Monaten über die Bühne da ohne Involvierung von Gerichten. Ich hatte aber damals zu spät davon erfahren und meine Kanzlei bereits beauftragt.
Laut dessen Aussage kann er für Bitu noch nichts anbieten.
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Zitat:
@Wurstfinger schrieb am 18. Juni 2021 um 08:43:25 Uhr:
Laut dessen Aussage kann er für Bitu noch nichts anbieten.
Ich habe einen BiTu VFL und durch den Berliner Anwalt wurde vor 6-8 Monaten innerhalb von 10 Wochen der 15% Gutschein mit Audi ausgehandelt.
FL hier. Denke, es liegt daran. Wenn ich es nicht falsch verstanden habe, geht es aktuell um einen Competition, das ist auch FL.
Hier mal das Zitat des besagten Berliner Anwalts vom 16.06. aus FB:
Hallo liebe Abgas-Geschädigte,
ich werde immer wieder gefragt, wann Audi sich vergleicht, wie lange ein Verfahren dauert und was der Mandant dabei für einen Aufwand (auch finanzieller Art) hat. Ich möchte hier einmal den Weg skizieren, wie bei mir ein solches Verfahren abläuft, welche Wagen verglichen werden können und was dazu nötig ist:
1. Wann vergleicht sich Audi
Sicher verglichen werden folgende Fälle:
1. Es muss sich um einen 3 und 4.2 -Liter Motor von Audi handeln (Ausnahme Q7 4M).
2. Der Wagen muss vom Software Update 23x6 betroffen sein.
3. Der Wagen muss bei Euro 6 im Januar 2018 (Ausnahme 155, 160 und 200 KW) oder früher gekauft sein und bei Euro 5 November 2019 oder früher.
Bei allen anderen Fällen ist es eine Einzelfallentscheidung. Gerade bei einem Vorgehen gegen den Verkäufer sind auch zu späteren Zeitpunkten Vergleiche möglich.
2. Ablauf des Verfahrens
Ein solches Verfahren dauert ca. drei Monate (wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben sogar nur ca. 8 Wochen).
Nachdem mein Büro die erforderlichen Daten aufgenommen und einen Telefontermin vereinbart hat, führe ich ein kostenloses und unverbindliches Telefongespräch mit Ihnen und fordere im Anschluss per Mail die für das Verfahren notwendigen Unterlagen an.
Sobald diese per Mail oder Whatsapp geschickt wurden, fertigen wir ein Anspruchsschreiben an und fragen bei der Rechtsschutzversicherung Deckung an. Wenn Audi den Anspruch abgelehnt und die Versicherung Deckung erteilt hat, beginnen wir das Klageverfahren.
Wenn die oben dargestellten Voraussetzungen für einen Vergleich erfüllt sind, ist das Klageverfahren auch sehr schnell wieder beendet. Sobald die Klage bei Audi zugestellt wurde, frage ich dort nach, ob ein Vergleich grundsätzlich möglich ist. Audi macht dann ein Vergleichsangebot. Wenn Sie dies annehmen, wird die Klage zurückgenommen und das Verfahren ist beendet. Sie müssen weder zu Gericht noch Deckung bei der Versicherung selbst einholen, das erledigen alles wir für Sie.
3. Aufwand und Kosten Mandant
Wenn Sie zum Kaufzeitpunkt eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hatten, zahlt diese die Kosten. Ich stelle den Selbstbehalt nicht in Rechnung, so dass Sie überhaupt keine Kosten zu tragen haben.
Wenn Sie zum Kaufzeitpunkt keine Verkehrsrechtsschutzversicherung hatten, aber die Voraussetzungen für einen Vergleich erfüllen, bearbeite ich den Fall kostenfrei. Ich nehme auch keine Erfolgsprovision, sondern Audi erstattet meine Kosten. Sie müssen allerdings einen Teil der Gerichtskosten im Vergleichsfall tragen (es geht um 100 bis 200 Euro).
Der Aufwand für Mandanten ist denkbar gering. Haben Sie zum Kaufzeitpunkt eine Verkehrsrechtsschutzversicherung gehabt, benötige ich nur folgende Unterlagen: den Kaufvertrag, den Fahrzeugschein, die Daten der Rechtsschutzversicherung, die Aufforderung zum Software Update 23x6 oder der Nachweis, dass es aufgespielt wurde sowie eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht (stelle ich zur Verfügung).
Haben Sie keine Versicherung, benötige ich sogar nur den Kaufvertrag, die Aufforderung zum Software Update 23x6 oder der Nachweis, dass es aufgespielt wurde sowie eine unterschriebe Vollmacht (stelle ich zur Verfügung).
Sie müssen also nichts weiter tun, als einmal mit mir zu telefonieren und mir danach die erforderlichen Unterlagen zu schicken. Danach müssen Sie nur noch den Vergleich von Audi annehmen und das Verfahren ist beendet.
Fazit: Es lohnt sich, die Initiative zu ergreifen und einen Vergleich mit Audi zu schließen. Audi ist derzeit sehr vergleichsbereit und bis zum Vergleich, dauert nur ca. drei Monate.
Schreiben Sie mir gern eine pm oder unter: .....
Daraus sollte klar hervorgehen, welche Fahrzeuge er in kürzester Zeit durchgepeitscht bekommt und bei welchen es länger dauert.
Ich habe den Gutschein durch den Berliner Anwalt auch erhalten. BiTu VFL Kauf 03.2018. Das ganze hat 4 Monate gedauert. Ohne Rechtschutz und ohne Kosten, also fast ohne (ungefähr 150€).
Ich habe den VfL Bitdi und warte jetzt schon min 6 Monate bei Grossmann und Haas und alles läuft nur schleppend wenn ich nicht alle paar Wochen nachfragen würde hätte ich wahrscheinlich nicht Mal eine Antwort bekommen und es soll alles noch viel länger dauern traurig sowas.
Die "normalen" Anwaltskanzleien sind nicht an einem schnellen Vergleich interessiert, schon gar nicht vor dem ersten bzw. ohne Gerichtstermin, das würde ihren Profit schmälern. Der Dieselskandal ist für Anwälte, unsere und die von Audi, eine Gelddruckmaschine.
Im September 2020 habe ich die KAP Rechtsanwaltsgesellschaft (Kooperation check24) beauftragt, leider ist bis zum heutigen Tag noch keine Lösung erreicht. Eigentlich habe ich seitens KAP bisher nur ein Schreiben erhalten (und das auch nur auf Nachfrage) in dem Audi schildert, dass aufgrund des Updates keine Nachteile entstehen und dass man somit dem Wunsch der Fahrzeugrückgabe nicht entsprechen kann.
Die Kommunikation dieser Kanzlei lässt zu wünschen übrig. Welche Erfahrungen habt ihr mit KAP, bzw. konnte jemand mit diesen Anwälten bereits etwas erreichen?
Ggf. wende ich mich auch an den hier genannten Berliner Anwalt, welcher offenbar schneller eine Lösung findet.
Auto wurde Ende 17 gekauft und ich hatte wunderbare 14 Monate, bis zum Rückruf und Zwangsupdate.
Klage wurde 2019 eingereicht (Dr. Stoll, jetzt über Grossmann und Haas) und nach mehrfacher Verschiebung, soll Übermorgen der erste Termin beim OLG Düsseldorf sein. Der Richter möchte eine Videokonferenz abhalten.
Einen Vergleich würde ich sofort annehmen, damit ich die Dreckskarre endlich loswerde!
Dieses ewige Geruckel, ohne Leistung und Kultur nervt mich tierisch.
Mann, so ein Mist aber auch. Dass man sich wegen diesem Zwangsupdate die ganze Karre versauen lassen muss, ist echt tragisch. Ich leide mit dir! Hoffentlich bist das Problem bald los. Bei mir hat’s in der letzten Minute mit dem Vergleich geklappt und das war dann okay für mich.
sorry für dich, aber genau darum habe ich mir den Berlin Anwalt genommen.
Er konnte in kürzester Zeit einen Vergleich aushandeln.
Denke das es nur Sinn macht einen Spezialisten dafür zu nehmen, im Vergleich gabs einen Gutschein, der war für mich perfekt.
Ach ps:
hier noch ein paar Kriterien, wie es bei meinem Audi einfach geklappt hat, also ich spreche nur von meinen Erfahrungen.
1. Es muss sich um einen 3 und 4.2 -Liter Motor von Audi handeln (Ausnahme Q7 4M).
2. Der Wagen muss vom Software Update 23x6 betroffen sein.
3. Der Wagen muss bei Euro 6 im Januar 2018 (Ausnahme 155, 160 und 200 KW) oder früher gekauft sein und bei Euro 5 November 2019 oder früher.
Bei allen anderen Fällen ist es eine Einzelfallentscheidung. Gerade bei einem Vorgehen gegen den Verkäufer sind auch zu späteren Zeitpunkten Vergleiche möglich.
Lg
Jens
Kaufdatum oder EZ Datum? Ich habe den A6 ja erst in 2/2019 gekauft - also mit 25 Monaten!
Kenntnis einer evtl. Abgasmanipulation hatte ich in 12 / 2019 erlangt - seither läuft die Sache - oder auch nicht....
Ich bin ja auch bei einer Berliner RA Kanzlei. Aber die haben keinen Vergleich geschafft, obwohl ich sie darauf angesprochen hatte. Sie meinten, sie hätten Topp Verbindungen und das würde klappen.