3.0 TDI EU5/6 Abgasskandal (Infos, News, Fakten)

Audi A6 C7/4G Allroad

Aktuell tauchen Presseberichte auf, auch die 3 Liter TDI aus dem Volkswagenkonzern sind vom Abgas-Skandal betroffen.

Dabei auch der Audi A6.

Na Klasse, hab nun seit 2 Wochen einen 3.0 TDI 😰🙁
Dachte der ist "sauber".
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Edit:

Die Spielregeln für diesen Thread:

Auf Wunsch aus dem Kreis der User mache ich hier das Thema nun wieder auf, allerdings mit einer klaren Einschränkung:

Dieser Thread dient nicht dazu, über Politik als Hauptthema zu diskutieren. Ebensowenig ist das hier (wie oft in der Vergangenheit) ein Meckerthread über Gott und die Welt, die DUH, eine Partei nach Wahl, das Wetter, Toyota oder das schlechte Mittagessen vom Vortag.

Der Thread dient zur Diskussion und für Nachrichten bzgl. der Betroffenheit oder Nichtbetroffenheit des 3.0TDI im Zuge des VW-Abgasskandals, sowie der Auswirkungen (Rückruf, Update, Wertverlust, Probleme nach dem Update etc.) auf den Motor/das Fahrzeug.

Wer sich daran zum wiederholten Mal nicht hält, bekommt zukünftig gesonderte Post. Alle anderen Beiträge, die nichts mit dem Thema zu tun haben, werden ab jetzt kommentarlos entfernt.

Ich denke, die Spielregeln sind hier nun deutlich gemacht worden, auf die sanfte Tour hat es leider mehrmals nicht funktioniert. Und nun viel Spaß in der weiteren Diskussion! 😉

Grüße
ballex
MT-Team | Moderation
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Beste Antwort im Thema

Ich fahr zwar auch einen 3.0 TDI, aber mich interesseiert das Ganze null komma null.
Auch das Wort "Skandal" nehme ich in diesem Zusammenhang nicht in den Mund.
Da gibt es täglich viel viel schlimmere Sachen, die keinen interessieren...
Ist durch diese Sache irgendeiner ums Leben gekommen, so wie bei "Mängeln" von anderen Herstellern? -Nein-
Also mal schön die Kirche im Dorf lassen und gut.
Meine Meinung...

MfG

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Wenn du einen findest der ein kompletten Clone vom Steuergerät machen kann. Am besten auf ein neues Steuergerät. Kenne einen der das bei einer S Klasse Mercedes so hat. Wegen chiptuning und Garantie. Wer so etwas aber bei Audi machen kann. Keine Ahnung.

Zitat:

@Volvofahrer960 schrieb am 20. Februar 2019 um 08:57:21 Uhr:


Wenn ich deinen Text falsch interpretiert habe, dann nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil :-D.

Ich bin ebenfalls Updateverweigerer, allerdings mit einem Q5 3.0 EU6. Die Klage gegen Audi läuft bereits. Den angebotenen Vergleich habe ich allerdings abgelehnt, momentan wird vor dem OLG verhandelt. So wie bisher das OLG München entschieden hat, bin ich recht zuversichtlich.
Das Fahrzeug an sich ist toll, das Verhalten seitens Audi dagegen eine Katastrophe. Daher bin ich auch mehr an einem Urteil interessiert.

was wurde den bei den Vergleich angeboten?

Zitat:

@JagX308 schrieb am 20. Februar 2019 um 09:56:42 Uhr:


https://www.sueddeutsche.de/.../vw-klage-diesel-1.4336482?...

Für die VWs wird gerade vor dem BGH geklagt. Ein BGH Urteil ist auch für andere gleiche Fälle bindend.
Hat jetzt zwar mit den 3.0 Tdi nichts zu tun. Aber wenn das entschieden ist, sieht man in welche Richtung es geht.

Leider wird hier der Presseartikel vollkommen falsch interpretiert wiedergegeben. Es wird noch nicht beim BGH weitergeklagt!
Es ist bislang erst beabsichtigt.

Zitat:

@UliBN schrieb am 20. Februar 2019 um 11:38:45 Uhr:



Zitat:

@JagX308 schrieb am 20. Februar 2019 um 09:56:42 Uhr:


https://www.sueddeutsche.de/.../vw-klage-diesel-1.4336482?...

Für die VWs wird gerade vor dem BGH geklagt. Ein BGH Urteil ist auch für andere gleiche Fälle bindend.
Hat jetzt zwar mit den 3.0 Tdi nichts zu tun. Aber wenn das entschieden ist, sieht man in welche Richtung es geht.

Leider wird hier der Presseartikel vollkommen falsch interpretiert wiedergegeben. Es wird noch nicht beim BGH weitergeklagt!
Es ist bislang erst beabsichtigt.

Myright klagt aber für mehrere. Denke nicht das es da ein Vergleich für etliche geben wird. Denke schon das es weiter geht. Aber ja, es ist noch nichts geklärt.

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Es geht um einen Einzelfall. Den ersten in diese richtige Richtung. Damit tendenziell lwertvoll.

Zitat:

@UliBN schrieb am 20. Februar 2019 um 11:38:45 Uhr:



Zitat:

@JagX308 schrieb am 20. Februar 2019 um 09:56:42 Uhr:


https://www.sueddeutsche.de/.../vw-klage-diesel-1.4336482?...

Für die VWs wird gerade vor dem BGH geklagt. Ein BGH Urteil ist auch für andere gleiche Fälle bindend.
Hat jetzt zwar mit den 3.0 Tdi nichts zu tun. Aber wenn das entschieden ist, sieht man in welche Richtung es geht.

Leider wird hier der Presseartikel vollkommen falsch interpretiert wiedergegeben. Es wird noch nicht beim BGH weitergeklagt!
Es ist bislang erst beabsichtigt.

Genau, und es ist fraglich, ob es überhaupt soweit kommt! Für VW birgt ein Urteil des BGH ein immenses Risiko, für den Kläger nur das Risiko, das Fahrzeug nicht zurückgeben zu können oder keine Entschädigung zu bekommen (Anwalts- und Gerichtskosten erstmal außen vor).
Und für den Fall, dass der EuGH eingeschaltet wird, könnte es sogar Auswirkungen auf EU Ebene haben. Ich vermute, dass VW ein konzernfreundliches Urteil eines OLG lieber ist als das Risiko, auf übergeordneter Ebene einen Rückschlag zu erleben, dessen Auswirkungen ein finanzielles und unkontrollierbares Desaster
bedeuten könnten.
Demnach würde ich fast darauf wetten, dass es bald ruhig um das Thema wird und ein sehr großzügiger Vergleich geschlossen wird. Auch hier gibt es bereits entsprechende Fälle:

Auszug aus der SZ vom 19.02.2019 - Diesel-Klage gegen VW landet vor dem BGH:

"Auch den Fall eines Stuttgarter Handwerkers hatte Volkswagen kurz vor dem Aufschlagen beim BGH abgebogen. Ein Gas-Wasser-Installateur war mit seiner Klage gegen Volkswagen bis vor den BGH gezogen, doch bevor es zu einem öffentlichen Verhandlungstermin kommen konnte, hat sich der Konzern mit ihm verglichen. In dem Fall ging es um die Rückgabe seines VW Tiguan, der jene Motor-Software hatte, die die Abgasreinigung auf der Straße abschaltet. Das Oberlandesgericht Nürnberg attestierte dem Fahrzeug einen "erheblichen Mangel". Allerdings spracht es dem Handwerker das Recht auf Wiedergutmachung ab, weil er eine unangemessen kurze Frist zur Nachbesserung eingeräumt habe, bevor er klagte.

Gegen diese Entscheidung legte der Handwerker Revision beim Bundesgerichtshof ein. Inzwischen sprechen weder der Handwerker noch sein Anwalt mehr über diesen Fall. Der Grund des plötzlichen Schweigens: Sie haben eine Vergleichsvereinbarung mit VW unterschrieben, bei der der Tiguan-Besitzer stattlich entschädigt wurde. Im Gegenzug musste er versprechen, kein Wort mehr zu dem Thema zu verlieren. Wenn er gegen diese Klausel verstößt, muss er eine saftige Summe bezahlen."

Na klar lässt VW es nicht so weit kommen.. wären ja schön dämlich wenn ja...

Der bekommt dann ne richtig Fette Summe geld und gut ist.

Aber irgendwann gibt es evtl jemanden, der dieses geld dann einfach nicht will und dann geht's richtig rund...

Zitat:

@amschulze schrieb am 20. Februar 2019 um 15:56:31 Uhr:


Na klar lässt VW es nicht so weit kommen.. wären ja schön dämlich wenn ja...

Der bekommt dann ne richtig Fette Summe geld und gut ist.

Aber irgendwann gibt es evtl jemanden, der dieses geld dann einfach nicht will und dann geht's richtig rund...

Das wär dann ich sobald meiner auch betroffen ist...

Zitat:

@Volvofahrer960 schrieb am 20. Februar 2019 um 15:51:42 Uhr:



Zitat:

@UliBN schrieb am 20. Februar 2019 um 11:38:45 Uhr:


Leider wird hier der Presseartikel vollkommen falsch interpretiert wiedergegeben. Es wird noch nicht beim BGH weitergeklagt!
Es ist bislang erst beabsichtigt.

Genau, und es ist fraglich, ob es überhaupt soweit kommt! Für VW birgt ein Urteil des BGH ein immenses Risiko, für den Kläger nur das Risiko, das Fahrzeug nicht zurückgeben zu können oder keine Entschädigung zu bekommen (Anwalts- und Gerichtskosten erstmal außen vor).
Und für den Fall, dass der EuGH eingeschaltet wird, könnte es sogar Auswirkungen auf EU Ebene haben. Ich vermute, dass VW ein konzernfreundliches Urteil eines OLG lieber ist als das Risiko, auf übergeordneter Ebene einen Rückschlag zu erleben, dessen Auswirkungen ein finanzielles und unkontrollierbares Desaster
bedeuten könnten.
Demnach würde ich fast darauf wetten, dass es bald ruhig um das Thema wird und ein sehr großzügiger Vergleich geschlossen wird. Auch hier gibt es bereits entsprechende Fälle:

Auszug aus der SZ vom 19.02.2019 - Diesel-Klage gegen VW landet vor dem BGH:

"Auch den Fall eines Stuttgarter Handwerkers hatte Volkswagen kurz vor dem Aufschlagen beim BGH abgebogen. Ein Gas-Wasser-Installateur war mit seiner Klage gegen Volkswagen bis vor den BGH gezogen, doch bevor es zu einem öffentlichen Verhandlungstermin kommen konnte, hat sich der Konzern mit ihm verglichen. In dem Fall ging es um die Rückgabe seines VW Tiguan, der jene Motor-Software hatte, die die Abgasreinigung auf der Straße abschaltet. Das Oberlandesgericht Nürnberg attestierte dem Fahrzeug einen "erheblichen Mangel". Allerdings spracht es dem Handwerker das Recht auf Wiedergutmachung ab, weil er eine unangemessen kurze Frist zur Nachbesserung eingeräumt habe, bevor er klagte.

Gegen diese Entscheidung legte der Handwerker Revision beim Bundesgerichtshof ein. Inzwischen sprechen weder der Handwerker noch sein Anwalt mehr über diesen Fall. Der Grund des plötzlichen Schweigens: Sie haben eine Vergleichsvereinbarung mit VW unterschrieben, bei der der Tiguan-Besitzer stattlich entschädigt wurde. Im Gegenzug musste er versprechen, kein Wort mehr zu dem Thema zu verlieren. Wenn er gegen diese Klausel verstößt, muss er eine saftige Summe bezahlen."

Ihr vergesst das Myright Zehntausende vertritt. Denen ist ein BGH Urteil lieber als ein Vergleich. Damit könnten Sie alle anderen auch durchboxen. Und ob VW bei mehreren Tausend ein großzügigen Vergleich schließen will ist sehr fraglich. Meist kommt aber bei der Berufung auch nicht mehr bei raus als vorher. D hilft nur abwarten. Und selbst wenn, bei unseren 3.L Diesel ist es wieder ein anderer Fall der noch schwieriger zu gewinnen wär das die 4 Zylinder Diesel von VW.

Aber im konkreten Fall vertritt Myright nur eine Person! Demnach ist die Sachlage durchaus eine andere.

Im Falle des 3.0 TDI handelt es sich ebenfalls um Betrug. Natürlich wird VW/AUDI Versuchen zu argumentieren, dass hier der Sachverhalt ganz anders gelagert ist. Bleibt abzuwarten, wie es weiter geht, ich vermute aber, dass es in den selben Bahnen wie beim 2.0 TDI verlaufen wird:

https://www.anwalt.de/.../...ssiger-abschalteinrichtung-zu_151958.html

Zitat:

@combatmiles schrieb am 20. Februar 2019 um 16:03:02 Uhr:



Zitat:

@amschulze schrieb am 20. Februar 2019 um 15:56:31 Uhr:


Na klar lässt VW es nicht so weit kommen.. wären ja schön dämlich wenn ja...

Der bekommt dann ne richtig Fette Summe geld und gut ist.

Aber irgendwann gibt es evtl jemanden, der dieses geld dann einfach nicht will und dann geht's richtig rund...

Das wär dann ich sobald meiner auch betroffen ist...

Das sagst zu jetzt so einfach. Wenn der Brief dann kommt und du das Sümmchen darauf siehst, sieht das ganz vllt schon ganz anders aus :P

Zitat:

@amschulze schrieb am 20. Februar 2019 um 16:41:44 Uhr:



Zitat:

@combatmiles schrieb am 20. Februar 2019 um 16:03:02 Uhr:


Das wär dann ich sobald meiner auch betroffen ist...

Das sagst zu jetzt so einfach. Wenn der Brief dann kommt und du das Sümmchen darauf siehst, sieht das ganz vllt schon ganz anders aus :P

Also da müsste die ehemalige Kaufsumme von 100k drauf stehen die ich damals privat gezahlt habe Plus Entschädigung für die Nerven die ich wegen meiner Montagskiste verbraten habe Plus ein ordentliche Betrag zur Kundenbindung seitens Audi.

Bei allem darunter zieh ich durch,...

Ich glaube jeder wird mit Sicherheit die mind. Kosten des Autos damals plus Entschädigung angeboten bekommen!

Sonst wären die ja alle ganz schön blöde nicht weiter zu klagen und das an zu nehmen !

Es ist ja ganz schön blöd,dass der A6 4g mit 3,0 tdi noch so verkauft wird bei den Händlern.
Das kann ja wohl nicht sein, dass die Leute beim Händler zur Zeit noch die Autos kaufen, wo hier jeden Tag von großen Problemen, Rückgabe und Klagen geschrieben wird.
Auch die Presse schreibt nicht mal einen Artikel auf der Titelseite und berichtet mal von den hier bekannten Problemen.
Wenn das in den renomierten Tageszeitungen stehen würde, würden die Ihre Karren auf ewig stehen haben.
Eins ist fakt. Wer jetzt noch einen Schummeldiesel 3,0 kauft, hat keine Chance auf Klage, Vergleich etc.
Der Fall ist ja öffentlich bekannt.

MyRight macht gerne die Eigenwerbung. Egal, ob für 10tausende oder nur einen. Die Kasse stimmt immer. Erst mal die Kläger bei Laune halten.

Für mich ein reines Geschäftsmodell mit der Außendarstellung fast schon eines Wohltätigkeitsvereins, einer Verbraucherschutzorganisation.

Trotzdem aber für Betroffene interessant, um mit verringertem Kostenrisiko etwas herauszuholen. Dann ist aber wohl allen das eigene Portemonnaie mit einer Abfindungssumme aus Vergleich lieber als der Weg bis ans bittere Ende mit andauerndem Risiko der Niederlage.

Und dem Hersteller ist natürlich der Vergleich lieb.

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