26 km/h zu schnell, lohnt Einspruch auf 25 km?
Hallo,
ich habe gestern Post von der Polizei bekommen: Ich sei am Sonntagmorgen auf der Autobahn (Kölner Ring nach Kreuz Köln-Nord) statt erlaubter 100 km/h nach Abzug aller Toleranzen 126 km/h gefahren. Gemessen wurde mit einer Multanova VR 6 F-2 03-04-2295. Nun ist es aber ein deutlicher Unterschied, ob ich 25 oder 26 km/h zu schnell war. Ab 26 km/h gibt es drei Punkte (ich habe bisher allerdings keine Punkte) und das Problem, wenn man innerhalb eines Jahres zweimal zwischen 26 und 40 km/h zu schnell ist, ein Monat Fahrverbot (Das würde mich am meisten stören, da ich auf freier, bekannter Strecke gerne etwas schneller als erlaubt fahre). Zudem bin ich mir nicht sicher, ob ich bei meinem 17jährigen Neffen, der mich als Begleiter für den Führerschein auf Probe angegeben hat (er macht zur Zeit noch Theoriestunden), noch als Begleiter mitfahren darf. Heißt der Passus: "Ab drei Punkte nicht erlaubt" oder "bis drei Punkte erlaubt?".
Lohnt es sich, aus technischen Gründen (ungenaue Messung) Einspruch zu erheben, um die Überschreitung um 1 km/h zu reduzieren und was würde es mich kosten, wenn ich nicht Recht bekäme?
PS: Zur Geschwindigkeitsüberschreitung stehe ich, aber ich bin doch etwas irritiert, dass der Tacho des BMW so genau geht, da ich den Tempomat auf 130 km/h eingestellt habe und nach Abzug der 3prozentigen Toleranz und möglicher Ungenauigkeit des Tacho davon ausging, zumindest klar unter den ominösen 26 km/h zu sein.
Gruß
Hans-Peter
Beste Antwort im Thema
Warum stellst du den Tempomat bei 130Km/h ein wenn nur 100Km/h erlaubt sind?
Ich denke nicht das es was bringt wegen dem 1km/h Einspruch zu erheben,die werden das Meßergebnis deswegen nicht anzweifeln.
Gruß mclaren
27 Antworten
Richtig, 2x innerhalb einem Jahres mehr wie 25km/h und der Lappen ist weg.
Habe ich auch schon hinter mir.
Ich bin dann zum Anwalt und bin dagegen angegangen.
Da ich noch ein Gewebe angemeldet habe, meinte ich zum Richter das ich mein Auto brauche um Kunden anzufahren, daraufhin wurde die letzte Strafe verdreifacht (von 60 auf 180€) und ich durfte mein Lappen behalten.
Zum Glück ist das 3 Jahre her, daher ist mein Punktestand wieder auf 0
Im Übrigen habe ich vor 4 Jahren ein Anhörungsbogen bekommen wegen 45 zuviel auf der Autobahn. Danach kam nie wieder was!
Und vor 3 Monaten habe ich noch einen bekommen wegen 31 zuviel und da kam auch wieder nichts mehr.
Wie gesagt, man kann auch Glück haben!
Ich halte mich übrigens in der Regel an die Geschwindigkeit, (max. 20 drüber) aber wenn ein 100 Schild auf der Autobahn kommt bremse ich nicht, sondern lasse mich ausrollen, da kann man schonmal Pech mit haben, daher soviel km/h zuviel.
Zitat:
Original geschrieben von noch190er
Im Übrigen habe ich vor 4 Jahren ein Anhörungsbogen bekommen wegen 45 zuviel auf der Autobahn. Danach kam nie wieder was!
Und vor 3 Monaten habe ich noch einen bekommen wegen 31 zuviel und da kam auch wieder nichts mehr.
Wie gesagt, man kann auch Glück haben!
Hier bei uns wird auf öfter auf der 3 spurigen AB bei 80 geblitzt, und die Bussgelder werden zunächst mal verschickt, bei einem Einspruch hat man gute Chancen, daß man nichts mehr hört, weil man selten auf 3 Spuren alleine auf dem Foto zu sehen sein wird !
Viele zahlen wahrscheinlich die 20 Euro, deswegen blitzen die so weiter !
Zitat:
Original geschrieben von Rayman_HB
Und die Moral von dieser Geschichte ist!!!!???
Wo 100 gefahren werden soll, muss auch 100 gefahren werden.Also ich glaube auch eher wenig, dass du da noch ne Chance hast irgendetwas anzuzweifeln.
Akzeptiere die Punkte und halte dich demnächst an die Beschränkungen!Aber eine Frage hab ich noch. Du schreibst, dass du nur 2 mal im Jahr dir so nen Spass erlauben kannst? Gilt das denn Kalender übergreifend oder gilt das nur für das Jahr? Wenn es für dieses Jahr gilt, biste doch fasst wieder im grünen Bereich---
So denn...Frohe Weihnachten!
Ich finds auch genial, erst Mutwillig zu schnell fahren und dann noch wegen 1 km/h aufregen. Wer A sagt muss auch B sagen können und dazu stehen.
Gruß
Silvio(der auch gern mal 20km/h drüber fährt 😁 )
Wie gesagt, gehe zum Anwalt. Ich bin mir sicher, dass da was zu machen ist.
Mein Nachbar ist vor 2 Jahren auf der Autobahn von so einem Wagen verfolgt worden. Da wäre der Führerschein auch weg gewesen. Dank Anwalt war nichts, garnichts mehr zu bezahlen. Ausser der Anwalt natürlich.
BEN
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Zitat:
Original geschrieben von benprettig
Wie gesagt, gehe zum Anwalt. Ich bin mir sicher, dass da was zu machen ist.Mein Nachbar ist vor 2 Jahren auf der Autobahn von so einem Wagen verfolgt worden. Da wäre der Führerschein auch weg gewesen. Dank Anwalt war nichts, garnichts mehr zu bezahlen. Ausser der Anwalt natürlich.
BEN
Beim Nachfahren ist das auch immer eine sehr heikle Sache - da ist so gut wie immer was zu machen. Beim stationären Messen jedoch nicht! Da gibt es extrem selten Fehler, weil die Anwälte mittlerweile fast alle Fehler aufgedeckt haben und die Beamten entsprechen angewiesen sind, die Messungen entsprechend durchzuführen.
trag es wie ein Mann! Wer, mit verlaub gesagt, so dreist ist den tempomaten 30 km/h über erlaubt einzustellen darf auch nicht jammern... Das ist dann ja kein Versehen gewesen, sondern Vorsatz...
"Voll zustimm"
und nein ich fahr auch nicht immer genau so schnell wie erlaubt ist aber wenn dann unbewusst! Wenn man schei.. baut muss man hald dazu stehen!
MFG PNkultweiss
Zitat:
Original geschrieben von HPW37
....da ich den Tempomat auf 130 km/h eingestellt habe....
Warum? Die Tempobegrenzungs-Beschilderung in diesem Autobahnbereich ist schlichtweg unübersehbar.
Die Messung anzuzweifeln ist lt. einem Freund nicht sinnvoll, da die Geräte dein neu geeicht werden. Stellt sich kein Fehler heraus, werden die Kosten dafür in Rechnung gestellt und das soll nicht wirklich günstig sein.
Wenn das Schild selber verdeckt war und dieses nachgewiesen werden kann z.B. Schnee oder ein Ast o.ä. dieses verdeckt hat, stehen die Chancen gut.
Für alle die beim Rasen noch Geld sparen, sollten dieses noch im Jahr 2008 machen. Ab nächstes Jahr wird es wesentlich teurer😁
Hallo,
danke für die Hinweise und "nett" gemeinten Ratschläge (aber ich hatte rein technische Fragen). Ich werde den Anhörungsbogen nur mit den Halterangaben zurückschicken und dann abwarten.
Eine Frage wurde noch nicht beantwortet: Wieviele Punkte darf jemand haben, der als Begleitperson eines 17Jährigen mit Führerschein auf Probe in dessen vorläufiger Fahrerlaubnis eingetragen ist?
PS: Natürlich bin ich bewußt zu schnell gefahren. Die Schilder sind nicht zu übersehen. Leider hatten die bewußten Radiosender den Blitzer noch nicht gemeldet. Und persönlich finde ich es unsinnig, am Sonntagmorgen um 07.30 Uhr auf einer geraden, fast leeren, dreispurigen Autobahn nur 100 fahren zu dürfen. Aber das muss ich mit mir selbst abmachen.
Gruß
Hans-Peter
ich wurde einmal in einer leeren Ortseinfahrt(also da stehen keinelei Häuser) wo 30 sind Sonntag abends mit 61(nach Abzug) geblitzt. und das auch nur weil ich so einen Opa mit treckerchen überholen wollte und nochmal kurz aufs Gas gestiegen bin 🙁. Ende vom Lied war bei mir auch 1mon Lappen weg.
Wie es sich da wegen der Begleitperson eines 17jährigen verhält, weiß ich leider nicht
Gruß
Silvio
Guckst Du hier:
http://www.der-fuehrerschein.net/fuehrerschein-begleitperson.html
mit 1 mal googeln hätte man das selber rausfinden können.
:-)
"Nicht mehr als 3 Punkte" heißt demnach: genau 3 Punkte oder weniger.