205/45 R16
Hallo Leute,
gehen 205/45 R16, 6,5x16 ET 42 auf einem Astra F CC, Bj. 1996 ohne Eintragung??
Laut reifen.com gibt es nur ein Modell an Felgen das in dieser Dimension ohne Eintragung möglich sei??
Bitte um Rat, habe in Sachen Auto nicht sehr viel Ahnung.
Danke!!
Beste Antwort im Thema
Absatz 4:
HIERZitat:
Wird eine Reifengröße aufgezogen, die nicht in den Fahrzeugpapieren enthalten ist, wird -selbst in Kombination mit einer freigegebenen und mit ABE versehenen Felge eine Begutachtung bei einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr mit dem Eintrag der neuen Größe in den Kraftfahrzeugbrief erforderlich. Anschließend ist auf der Zulassungsstelle eine neue Betriebserlaubnis zu beantragen (Änderung des Fahrzeugscheines).
66 Antworten
Baah der wieder. ...
A : www.tüv.de via texterkenung unterstreicht automatisch. Also zwangsläufig kein link.
B: ist rein optisch. Die Masse wurden oben schon erwähnt. Hier nochmal: 195/45 R16 7,5J ET 35.
Und lack ist noch der originale Magma rot
B: toll! Das bringt ihm rein gar nichts. Du fährst einen schmaleren Reifen und eine 1 Zoll breitere Felge.
Äpfel und Birnen...
Ach ich peil es schon wieder nicht...
Bedeutet das das die Reifen in 195/45 flacher wirken (meine den Felgenrand zu reiffenspitze/seitliche Ansicht)??
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Da ist das Gutachten...
:-)
Zitat:
@Peugeot106xsi schrieb am 2. Mai 2015 um 10:57:16 Uhr:
Oh Gott was nen fred.
Wo ist DEIN Betrag dazu? Keiner? Dann kannste dir den Kommentar auch sparen!
An den TS. Ganz leicht. A02!
In der ABE ist keine Befreiung genannt. Also Eintragen lassen und Papiere berichtigen lassen.
Also erste Antwort, wie ich es dir schon gesagt habe.
Der TÜV hat soeben bestätigt das dir Felgen nicht eingetragen werden müssen, da Standard Fahrwerk verbaut...
Und die Reifen? Wenn eine Reifengröße nicht freigegeben ist müssen die eingetragen werden, auch wenn die Felge ABE hat.
"Sehr geehrter Herr...,
die von Ihnen Rad-Reifen-Kombination muss nicht eingetragen werden, sofern das originale Fahrwerk verbaut wurde. Sie sollten einfach nur die ABE für die Räder im Fahrzeug mitführen.
Allerdings sollten Sie dann auch die Fahrwerkseintragung in der Zulassungsbescheinigung streichen lassen."
Ich kann deine Diskussion nicht nachvollziehen... Echt... In der ABE steht es doch drin. Punkt A02. Das hast du doch gelesen oder? Das wird im übrigen auch der Polizist auf der Strasse lesen können. WO bitte hast du den Punkt in der ABE?
Siehe auch auf Seite 2 dieses Threads der 7. Beitrag (von Papst) sowie der 10. Beitrag (von mir).
Damit ist die Diskussion ob Eingetragen werden muss oder nicht doch wohl durch?
Leute, ich meine es wirklich nicht böse...
aber das schrieb mir die DEKRA:
"Sehr geehrter Herr ...... ,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Unter der Voraussetzung, dass auf den genannten Sonderrädern eine in dem vorliegenden Gutachten angegebene Reifengröße montiert ist, ist eine Eintragung dieser Rad/Reifenkombination nicht erforderlich. Dies geht aus Seite 2 der ABE 46669*08 hervor, zu der das Ihrer Mail beigefügte Gutachten gehört.
Noch ein kleiner Hinweis: Das das im Feld 22 Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragene Fahrwerk nicht mehr eingebaut ist, sollte dieser Eintrag gemäß § 13 FZV durch die Zulassungsbehörde gestrichen werden.
Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
.........
Fachabteilungsleiter"
nun hat mir das der TÜV und die DEKRA bestätigt...
Die Punkte auf die Ihr verweist sind ja richtig, aber ich denke doch das diese zwei Stellen keine Lügen erzählen würden, oder??