2. Unfallwagen bei VW Vertragshändler als Unfallfrei gekauft

VW Passat B6/3C

Hallo Leute,

würde mal gerne eure meinung hören.

Habe mir vor ca. 2 1/2 einen Passat 3bg bei VW Marquard in Langenhagen bei Hannover gekauft (VW Vertragshändler).
Nach einem Besuch bei einem anderen Vertragshändler von VW, stellte sich heraus, dass das Fahrzeug einen
Frontschaden bei 25.000 km hatte (6000€ Schaden).
Wurde auch im Autohaus, wo das Auto gekauft wurde repariert. Angeblich übersehen und mir aus Unfallfrei verkauft.
Der Vertragshändler zahlte mir lächerliche 450€ und schickte mich nach hause.

Nun ja, jetzt habe ich das Auto verkauft und mir im selben Autohaus wieder einen Passat 3C bj.2007 gekauft.
Und schon wieder musste ich nach 2 Monaten feststellen, dass das Seitenteil sowie die Motorhaube lackiert sind(schlecht Lackiert mit Läufter usw. )

Was soll ich sagen, ich stehe wieder wie der blöde da.

Ein zweites mal vertrauen geschenkt und wieder mal verars.....!!!!

Was sagt ihr dazu? Wie würdet Ihr vorgehen? Wie sieht die Gesetzeslage dazu aus?

Wie würdet Ihr gegen den VW Vertragshändler Marquard jetzt vorgehen?

Erfahrungen?

Danke im Voraus

Beste Antwort im Thema

Johannes, die Antwort generell ist gut, will ich ja auch gar nicht in Frage stellen deien Ansicht, dich ich im übrigen um großen Teil teile. Warum es so wichtig ist, dass das original-Ab-werk-Kleid dran ist, verstehe ich nicht... Also, was ist an einem Professionell Instandgesetzten unfaller schlechter, als an seinem Unfallfreien gegenstück. Hätt ich die Wahl, ich würd den Unfaller nehmen...

Welche 1000€ Grenze meinst du? Die Einzige, die ich kenne ist ne 1300€ Grenze von bagatellschaden, der via Kostenvoranschlag abgerechnet werden kann, zu richtig echtem Schaden, der via Gutachten laufen muss.

Die Ansicht, Nachlackiert ist Unfallwagen... Also bitte... ich mein... ne... da komm ich nicht drauf klar... aber okay, dafür gibts verkehrsrechtsanwälte, die ihren Schützlingen nach der Nase reden und versuchen sonstwas aus dem AH zu leiern... Who cares... tolles Auto gekauft, keinerlei Prtobleme damit, läuft, fährt gradeaus... Sowas wandelt man dann einfach, weils einen unfall hatte... Da würd ich um AH gehen und erstmal mit dem VK leiter sprechen, dass mir da was Verschwiegen wurde... Arglistig, oder auch nur weil der Vorbesitzer das nicht angegeben hat... Dann wäre mein erster Vorschalg, merkantile Wertminderung, die der Wagen durch den Scahden erlitten haben muss ( geschätzt, oder auch exakt, wenn irgendwo auffindabr) , z.M. aber z.z. je nach Schadenshöhe wäre ich dann wohl schon zufrieden... Der Wagen wird dadurch nicht schlechter.... Das ist was mich so auf die Palme bringt... jeder Schreit gleich unfaller unfaller... Warum? Das sind keine Schelchteren Autos.

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Hallo,

es gibt eine Definition im Netz, die hatte ich gestern noch gelesen: Sobald tragende Teile /Rahmenteile in Mitleidenschaft gezogen und gerichtet werden, dann handelt es sich um einen Unfallwagen. D.h., dass bei kleinen Schäden, die man theoretisch durch Austausch von Teilen selber machen könnte (Rahmen kann man normalerweise nicht selber richten), es somit kein Unfallwagen ist.

Dann gibt es noch den Begriff "unfallfrei": Das ist der Wagen, wenn alle "Kleinschäden" sauber behoben sind. Wenn ein Kotflügel beim Verkauf aber noch verkratzt oder eingedellt ist, dann ist der Wagen nicht unfallfrei. Es handelt sich aber trotzdem nicht um einen Unfallwagen!!!!

Man muss als unterscheiden.

Zur obigen Frage wegen dem Tausch des Scheinwerfers: Meiner wurde mit getauscht, weil er wie der Kotflügel auch, verkratzt war. Ich selber hätte eher das Geld dafür genommen und den Scheinwerfer gelassen, da das Auto aber eh in der Werkstatt gerichtet wurde, wurde der Scheinwerfer auch mitgetauscht. Es muss somit nicht ein großer Schaden sein, wo Rahmenteile verzogen sind, der Scheinwerfer kann auch wegen Kleinigkeiten mit ersetzt werden.

Gruß Axel

Zitat:

Original geschrieben von VW daniel86


.......
Und schon wieder musste ich nach 2 Monaten feststellen, dass das Seitenteil sowie die Motorhaube lackiert sind(schlecht Lackiert mit Läufter usw. )

Was soll ich sagen, ich stehe wieder wie der blöde da.

Ein zweites mal vertrauen geschenkt und wieder mal verars.....!!!!

Was sagt ihr dazu? Wie würdet Ihr vorgehen? Wie sieht die Gesetzeslage dazu aus?

Wie würdet Ihr gegen den VW Vertragshändler Marquard jetzt vorgehen?

Erfahrungen?

Danke im Voraus

Hallo Daniel,

meine Meinung dazu:
Wenn ich nach der Definition in meinem Beitrag oben gehe, dann war nichts unkorrekt, soll heißen, das Autohaus hat Dir einen Wagen verkauft, der sauber gerichtet wurde. Ich gehe jetzt von keinem Rahmenschaden aus, somit wäre der Wagen von der Definition her unfallfrei und kein Unfallwagen!

Der 2. Wagen wurde nachlackiert. Daraus den Schluß zu ziehen, dass das Auto eine Unfall hatte, kann man nicht. Dem Autohaus etwas zu unterstellen, halte ich für sehr gewagt und könnte nach hinten losgehen, vor allem wenn man das in einem öffentlichen Forum schreibt. "Lacknasen" sollten nicht sein, können aber von einem Käufer endeckt werden. Man schaut sich ein Auto ja an, bevor man es kauft, egal ob vom Händler oder von privat, egal ob neu oder gebraucht. Daher sehe ich es nach dem bekannten Spruch "wie gesehen und gekauft". Sicherlich kannst Du aber mit dem Händler reden, wenn es störende "Lacknasen" sind. Diese lassen sich dann durch einwenig Nacharbeit und Polieren entfernen.

Gruß Axel

Zitat:

Original geschrieben von Masterb2k


Das ist was mich so auf die Palme bringt... jeder Schreit gleich unfaller unfaller... Warum? Das sind keine Schelchteren Autos.

Keine schlechteren Autos... naja.

Sie werden am Markt aber günstiger gehandelt. Wenn nun das Autohaus den Differenzbetrag zwischen dem Unfaller und dem Nichtunfaller einstreicht und nicht der Käufer, dann bringt MICH das auf die Palme.

Der Käufer trägt das Risiko der eventuellen Folgeschäden, dafür muss er auch weniger für das Fahrzeug bezahlen.

Gruß
Dr.IMI

a) Wenn etwas billiger am Markt gehandelt wird ist es schlechter? Was gut ist muss auch teuer sein, oder wie? Soll ja schliesslich "Ein Premiumwagen" sein, wie man hier so häufig liest. Verstehe, Verstehe...

b) Der VK gibt dir weiterhin 12 Monate Gewährleistung, auch mit inst. Unfall.

c) Der Verkäufer muss es dazu aber erstmal Arglistig unterschlagen... Wenn er es auch nicht weiß, warum auch immer... es gibt wirklich sauber instannd gesetze Wagen, und es muss nicht immer bei VW gemacht werden, dann streicht er den Betrag zum Beispiel nicht ein - dann wäre ein Unfaller wieder Ok?

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Moin Jungs,

selten soviel gelacht, wie gerade! Da die Bild für Euch anscheinend nicht reicht, hier mal die exakte Definition. 😉

Brain

http://www.unfallfrei.info

“Ein Fahrzeug, das bisher keinen Unfallschaden erlitten hat, ist unfallfrei”.
Ein Unfall ist ein plötzliches, nicht vorhersehbar eintretendes Ereignis.

Wie groß und stark dieses Ereignis sein soll ist dabei also völlig unwichtig. Es könnte zum Beispiel nur ein Gegenstand wie ein Stein oder Dachziegel oder sonst irgendwas auf oder gegen das Fahrzeug prallen und dieses beschädigen. Wenn man es ganz genau nimmt, wäre selbst eine Delle, die Ihr Nebenmann auf dem Parkplatz versehentlich beim ein-oder aussteigen mit seiner Tür in Ihre Seite donnert, ein Unfallschaden. Hierbei handelt es sich dann aber nur um sogenannte Bagatellschäden.

Als Bagatellschaden werden geringfügige Deformationen und kleinere Karosserie- oder Lackschäden bezeichnet. Ein Fahrzeug mit erlittenem Bagatellschaden ist nicht mehr unfallfrei, gilt jedoch nicht als Unfallwagen.

Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn eine erhebliche Schadeneinwirkung auf die primär tragende Fahrzeugstruktur erfolgte.

(immer wieder gerne . . . )

Zitat:

Original geschrieben von dr.imi



Zitat:

Original geschrieben von Masterb2k


Das ist was mich so auf die Palme bringt... jeder Schreit gleich unfaller unfaller... Warum? Das sind keine Schelchteren Autos.
Keine schlechteren Autos... naja.

Sie werden am Markt aber günstiger gehandelt. Wenn nun das Autohaus den Differenzbetrag zwischen dem Unfaller und dem Nichtunfaller einstreicht und nicht der Käufer, dann bringt MICH das auf die Palme.

Der Käufer trägt das Risiko der eventuellen Folgeschäden, dafür muss er auch weniger für das Fahrzeug bezahlen.

Gruß
Dr.IMI

Welcher Differenzbetrag?

Eine Versicherung zahlt eine Wertminderung für einen Unfallwagen nur dann, wenn es tatsächlich ein Unfallwagen ist und das Auto ein gewisses Alter nicht überschritten hat.

Bei einem "Bagatellschaden" zahlt eine Versicherung aber keine Wertminderung. Es ist dann auch kein Unfallwagen. Somit streicht der Verkäufer auch nichts unberechtigt ein.

Und welche Folgeschäden sollen denn auftreten, wenn ein Unfallwagen ordentlich repariert wurde? Das Fahrzeug ist doch hinterher neuer wie vorher.

Unbestritten ist es natürlich, wenn ein Unfallwagen als Nichtunfallwagen zum normalen Preis verkauft wird. Das ist ganz klar Betrug.

Gruß Axel

Zitat:

Original geschrieben von trikeflieger



Welcher Differenzbetrag?

Na, wie du weiter unten auch geschrieben hast. Wenn das AH einen Unfaller (wir sprechen beim ersten Fahrzeug des TO von 6000€) als Nichtunfaller verkauft, so hat er einen höheren Verkaufserlös, als wenn er ihn auch als Unfaller verkauft. Diese Differenz streicht das AH ein und betrügt damit den Käufer um genau diesen Preis. Der Kaufer fühlt sich geprellt.

Ob das Auto durch die Reparatur nun schlechter geworden ist stand nicht zur Diskussion.

Ein Unfaller - egal wie gut instandgesetzt - ist de facto weniger wert. Daran ändert sich auch nichts, wenn man die Vokabeln "Arsch, Affenarsch, verdammte Scheiße, Mistkarre usw. in seiner Argumentationskette platziert.

btt:
Ich würde erst einmal das Gespräch mit dem Autohaus suchen. Letztendlich muss man denen auch das Wort gönnen. Möglicherweise gibt es eine ganz einfache Erklärung für die Umstände. Eine Lösung kann meiner Meinung nach nur im Dialog erfolgen.

Gruß
Dr.IMI

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