2 jahre alt und nur ärger

VW Touran 1 (1T)

Hallo an alle
im august 2009 haben wir uns für einen touran entschieden leider gibt es nur ärger damit. im april2010 hatten wir zum erstenmal zündausstzern im november traten wider probleme auf wo sie uns denn einen teil neuen motor einbauten. die probleme bestenden wie auch vorher darin das er rückelte und er keine geschwindigkeit zulies. und am anfang des jahres haben wir dann einen ganz neuen motor bekommen und kaum drei monate waren vergangen waren es angeblich wieder zündaussetzter und er ist noch nicht mal 2 jahre alt
kennt jemand diese probleme und kann mir da vieleicht weiter helfen?
so wie es bis jetzt aussieht werden wir ihn abgeben die frage ist ob es dann nochmal ein touran wird oder ob ganz weg von vw was ich eigentlich nicht möchte da touran von dem was es sonst bietet super ist.

danke schonmal

Beste Antwort im Thema

So einfach funktioniert das mit der Rückabwicklung leider nicht. Auch wenn es ein Verbraucherrecht ist. Ich klage jetzt seit November letzten Jahres gegen VW - der Erfolg der Klage ist noch völlig offen, auch wenn ich Fortschritte gemacht habe. Zunächst sollte man gegenüber dem Verkäufer den Rücktritt vom Kaufvertrag in Aussicht stellen und dann mit ihm verhandeln. Eine gütliche Einigung hätte ich auch für den besten Weg gehalten, aber VW hat sich gegen jeden Vergleich gesperrt. Wenn es dann bei dir auch nicht fruchtet, mußt du dir darüber im klaren sein, dass du den Rechtsweg beschreiten mußt. Ohne Rechtsschutzversicherung scheint mir das unmöglich, denn wenn du verlierst, dann fliegen dir sicher so um die 10.000 Euro Kosten um die Ohren. Wegen der Höhe des Kaufpreises mußt du vor dem Landgericht klagen. Nach Klageeinreichung dauert es erstmal sicher ein halbes Jahr, bis es vor Gericht losgeht. Dann kommen Gutachter und und und.

(1) Das Fahrzeug muss im Zeitpunkt der Übergabe einen Mangel gehabt haben. (Dafür bist du beweispflichtig!) Wenn ein Mangel innerhalb der ersten 6 Monaten nach Übergabe des Fahrzeuges auftritt, dann gilt zunächst die Vermutung, dass der Mangel auch im Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden war. Allerdings kann sich VW dann noch entlasten, in dem VW darlegt, dass der Mangel nicht von VW zu vertreten ist. Zum Beispiel bei Nachrüstungen wird das oft gern versucht, oder man begründet es mit deiner Fahrweise. (Letzteres muss VW allerdings beweisen!)

(2) Der Mangel muss erheblich sein. Ein rechtsgültiges Urteil geht davon aus, dass ein Mangel erheblich ist, wenn seine Beseitigung teurer als 5 % des Kaufpreises des Fahrzeuges ist. Ein BGH-Urteil führt dazu weiter aus, dass der Mangel im Zeitpunkt der Klageerhebung als erheblich anzusehen sein muss; stellt sich später heraus, dass die Mangelbeseitigung nur ein paar Euro gekostet hätte - also ein unerheblicher Mangel vorliegt - ist das für die Klage nicht von Bedeutung. Stell dir vor, dass die Zündaussetzer am, Ende doch nur an einer fehlerhaften Zündkerze, einem Zündkabel etc. liegt, dann wäre der Mangel unerheblich - allerdings müßte das dann im Zeitpunkt der Klage bekannt sein. Stellt sich das später im Rahmen eines Gutachtens heraus, ist ein solcher Mangel zwar unerheblich, es führt aber nicht zur Klageabweisung.

(3) Es müssen 2 besser 3 erfolglose Nachbesserungsversuche erfolgt sein, die allesamt gescheitert sein müssen. Die Nachbesserungsversuche müssen sich konkret auf den Mangel beziehen, auf den du dein Rückabwicklungsbegehren stützt. Du mußt beweisen, dass es (a) 2 - 3 Nachbesserungsversuche gegeben hat (VW rückt in der Regel bei Nachbesserungsversuchen keine Werkstattaufträge oder Abrechnungen heraus, was die Beweisführung wesentlich erschwert). Ferner mußt du beweisen, dass die Nachbesserungsversuche gescheitert sind ! Dazu mußt du Beweis antreten, dass es nicht an deiner Fahrweise liegt. Strittig ist, ob man als Kläger die Ursache des Mangels beweisen muss (das ist fast unmöglich!) oder ob es reicht, dass du die Symptome bemängelst. Wenn es um das Scheitern der Nachbesserungsversuche geht, mußt du nur die Symptome nachweisen und nicht die Ursachen.

Wenn du meinst, dass du diese Hürden nehmen kannst, dann besteht erstmal Aussicht auf Erfolg. Lass dich nicht davor irritieren, dass man im Internet Urteile findet, nach denen eine Klage auf Rückabwicklung wegen einem knarrenden Amaturenbrett erfolgreich war. Daraus kannst du nicht ableiten, dass dein schwerwiegenderer Fall kein Problem darstellt. Du solltest auch immer im Auge haben, dass jeder Richter in seiner Entscheidung frei ist - also mußt du ihn überzeugen. Hilfe von VW wirst du während der Klage nicht erwarten können. VW wird alles bestreiten und dir keine Unterlagen herausgeben. Nach Klageerhebung solltest du dir genau mit einem Anwalt überlegen, ob du doch noch weitere Nachbesserungsversuche zuläßt. Klagen erheben mußt du spätestens bis zum Ablauf der Gewährleistung (also spätestens 2 Jahre nach Übernahme des Fahrzeuges!). Auf telefonische Erklärungen, dass VW den Wagen zurücknimmt, darst du dich nicht verlassen. Darauf wäre ich auch fast hereingefallen. Ein paar Tage später litt man bei VW unter Erinnerungsverlust und bestritt jemals erklärt zu haben, den Wagen zurückzunehmen. Es kam erst heraus, als ich es schrifltich haben wollte - da lehnt VW auf einmal die Rückabwicklung ab. Das alles passierte kurz vor Ablauf der Gewährleistung und beinahe hätte ich die Klage nicht mehr einreichen können.

Persönlich finde ich, dass man solche Dinge auch ohne Klage einvernehmlich lösen sollen könnte. Leider war darfüber mit VW absolut nicht zu reden. Selbst einen (für mich nicht sehr günstigen) Vergleichsvorschlag des Gerichts nahm ich an - aber VW lehnte den ab! Auch in der Güteverhandlung war mit VW kein Kompromiss zu erzielen. Ich finde das sehr bedauerlich! der Händler vor Ort ist ürbrigens aus der Nummer raus, weil ich einen 15%tigen Schwerbehindertenrabatt auf meine Caddy bekam - in solchen Fällen kommt der Kaufvertrag direkt mit VW zu stande, was man dem Kaufvertrag nichtmal entnehmen konnte. Aber das ist alles eine sehr lange Geschichte !

Wenn er Mangel an einem Fahrzeug so hartnäckig nicht zu beseitigen ist, dann geht an der Rückabwicklung des Kaufvertrages kein Weg mehr vorbei. In meinem Fall sind sogar Werksspezialisten an dem Fall gescheitert. Nach den 2 Wagen Garantie läßt einen VW völlig im Regen stehen - Hilfe ist dann nicht mehr zu erwarten. Da darfst du dann die Reparatur (sofern überhaupt möglich) slebst bezahlen. Überlege dir das gut - denn verkaufen kannst du ein Fahrzeug mit so einem Mangel nicht ! Und was dann ?

Ich drücke Dir die Daumen, dass du Dich mit dem Verkäufer einigen kannst. Achte immer darauf, dass du soviel Dinge wie möglich schriftlich bestätigt bekommst. VW führt über jedes Fahrzeug eine Fahrzeughistorie, auf deren Herausgabe hast du aber keinen Anspruch und VW mauert da absolut. Ich habe alles versucht, die Fahreughistoerie von meinem Fahrteug zu bekommen - ohne Erfolg!

LG JoJoMS

P.S.: Ich bin kein Anwalt und kann nur von meinen Erfahrungen berichten.

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Zitat:

Original geschrieben von PassiFSI


Vielleicht mal eine andere VW Werkstatt aufsuchen.

Gruß

Stefan

das haben wir auch schon versucht aber da auch ohne erfolg. die werksatt unseres vertrauens hat uns auch schon einen tipp gegeben aber wegen der garanti sind wir nicht zu ihm.

Zitat:

Original geschrieben von michi-t


Wenn ich dich richtig verstanden habe hast du 2009 einen neuen Touri gekauft.
Seit dem hat VW mind. 2x versucht, ein und das selbe Problem an diesem Fahrzeug zu lösen, wie auch immer und auf welche Weise auch immer.....jedenfalls bisher ohne Erfolg. Das anfangs bestehende Problem ist immer noch da.

Wenn dies alles schön dokumentiert wurde (von dir), dann nimm all deine Belege und beantrage die Rückabwicklung des Kaufvertrages bzw. wenn du nach wie vor einen Touri möchtest (was ich dir empfehle, weil es so nicht die Regel ist), die Rückgabe des alten gegen einen anderen Neuen.
So sieht es jedenfalls die Rechtslage vor.
Jeder weitere Ärger deinerseits über das Mißgeschick seitens VW kostet nur Nerven und wertvolle Zeit.

Micha

genau diesen weg sind wir jetzt gegangen beziehungsweise haben wir es ins rollen gebracht. hoffe das vw uns da echt mal entgegenkommt. nur unsere werkstatt hat uns nicht alzuviele hoffnungen gemacht. gesagt wurde uns das sie vermuten das vw unseren touran nach wolfsburg haben wollen um da mal nachzuschauen.

Zitat:

Original geschrieben von enzorodrigo


Ich würde dir auch empfehlen den Kaufvertrag rückgängig zu machen. Ist echt ein tolles Auto aber ich habe auch nur Ärger mit meinem! Ist zwar noch alles auf Garantie aber die ganze Zeit, die es immer in Anspruch nimmt ihn hin zu bringen und wieder ab zu holen und dann die ständigen Telefonate. Kostet echt nur Nerven!
Jetzt steht schon wieder das nächste Problem vor der Tür und mein Vertrauen zu diesem Fahrzeug ist nun endgültig verschwunden! Werde in 14 Tagen auch den Verkäufer besuchen und in einem klärenden Gespräch nach einer Lösung suchen womit wir beide leben können. So gehts jedenfalls nicht weiter...

Drücke dir Daumen!

Gruß Enzo

hab mich lange dafür eingesetzt das es ein vw wird und dann nur ärger und dieser mist mit kein leihwagen und dies und das bis jetzt wurde ja auch noch alles von vw übernommen aber die hotel und bahn kosten die uns im urlaub entstanden sind bleiben an uns hängen bin eigentlich total sauer auf vw das die sich so blöde anstellen. die geben einem echt das gefühl das sie auf uns nicht angewieden sind ok auf unser auto kommt es echt nicht an aber trotzdem fände ich es nett wenn sie sich etwas mehr bemühen würden.

Zitat:

Original geschrieben von JoJoMS


So einfach funktioniert das mit der Rückabwicklung leider nicht. Auch wenn es ein Verbraucherrecht ist. Ich klage jetzt seit November letzten Jahres gegen VW - der Erfolg der Klage ist noch völlig offen, auch wenn ich Fortschritte gemacht habe. Zunächst sollte man gegenüber dem Verkäufer den Rücktritt vom Kaufvertrag in Aussicht stellen und dann mit ihm verhandeln. Eine gütliche Einigung hätte ich auch für den besten Weg gehalten, aber VW hat sich gegen jeden Vergleich gesperrt. Wenn es dann bei dir auch nicht fruchtet, mußt du dir darüber im klaren sein, dass du den Rechtsweg beschreiten mußt. Ohne Rechtsschutzversicherung scheint mir das unmöglich, denn wenn du verlierst, dann fliegen dir sicher so um die 10.000 Euro Kosten um die Ohren. Wegen der Höhe des Kaufpreises mußt du vor dem Landgericht klagen. Nach Klageeinreichung dauert es erstmal sicher ein halbes Jahr, bis es vor Gericht losgeht. Dann kommen Gutachter und und und.

(1) Das Fahrzeug muss im Zeitpunkt der Übergabe einen Mangel gehabt haben. (Dafür bist du beweispflichtig!) Wenn ein Mangel innerhalb der ersten 6 Monaten nach Übergabe des Fahrzeuges auftritt, dann gilt zunächst die Vermutung, dass der Mangel auch im Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden war. Allerdings kann sich VW dann noch entlasten, in dem VW darlegt, dass der Mangel nicht von VW zu vertreten ist. Zum Beispiel bei Nachrüstungen wird das oft gern versucht, oder man begründet es mit deiner Fahrweise. (Letzteres muss VW allerdings beweisen!)

(2) Der Mangel muss erheblich sein. Ein rechtsgültiges Urteil geht davon aus, dass ein Mangel erheblich ist, wenn seine Beseitigung teurer als 5 % des Kaufpreises des Fahrzeuges ist. Ein BGH-Urteil führt dazu weiter aus, dass der Mangel im Zeitpunkt der Klageerhebung als erheblich anzusehen sein muss; stellt sich später heraus, dass die Mangelbeseitigung nur ein paar Euro gekostet hätte - also ein unerheblicher Mangel vorliegt - ist das für die Klage nicht von Bedeutung. Stell dir vor, dass die Zündaussetzer am, Ende doch nur an einer fehlerhaften Zündkerze, einem Zündkabel etc. liegt, dann wäre der Mangel unerheblich - allerdings müßte das dann im Zeitpunkt der Klage bekannt sein. Stellt sich das später im Rahmen eines Gutachtens heraus, ist ein solcher Mangel zwar unerheblich, es führt aber nicht zur Klageabweisung.

(3) Es müssen 2 besser 3 erfolglose Nachbesserungsversuche erfolgt sein, die allesamt gescheitert sein müssen. Die Nachbesserungsversuche müssen sich konkret auf den Mangel beziehen, auf den du dein Rückabwicklungsbegehren stützt. Du mußt beweisen, dass es (a) 2 - 3 Nachbesserungsversuche gegeben hat (VW rückt in der Regel bei Nachbesserungsversuchen keine Werkstattaufträge oder Abrechnungen heraus, was die Beweisführung wesentlich erschwert). Ferner mußt du beweisen, dass die Nachbesserungsversuche gescheitert sind ! Dazu mußt du Beweis antreten, dass es nicht an deiner Fahrweise liegt. Strittig ist, ob man als Kläger die Ursache des Mangels beweisen muss (das ist fast unmöglich!) oder ob es reicht, dass du die Symptome bemängelst. Wenn es um das Scheitern der Nachbesserungsversuche geht, mußt du nur die Symptome nachweisen und nicht die Ursachen.

Wenn du meinst, dass du diese Hürden nehmen kannst, dann besteht erstmal Aussicht auf Erfolg. Lass dich nicht davor irritieren, dass man im Internet Urteile findet, nach denen eine Klage auf Rückabwicklung wegen einem knarrenden Amaturenbrett erfolgreich war. Daraus kannst du nicht ableiten, dass dein schwerwiegenderer Fall kein Problem darstellt. Du solltest auch immer im Auge haben, dass jeder Richter in seiner Entscheidung frei ist - also mußt du ihn überzeugen. Hilfe von VW wirst du während der Klage nicht erwarten können. VW wird alles bestreiten und dir keine Unterlagen herausgeben. Nach Klageerhebung solltest du dir genau mit einem Anwalt überlegen, ob du doch noch weitere Nachbesserungsversuche zuläßt. Klagen erheben mußt du spätestens bis zum Ablauf der Gewährleistung (also spätestens 2 Jahre nach Übernahme des Fahrzeuges!). Auf telefonische Erklärungen, dass VW den Wagen zurücknimmt, darst du dich nicht verlassen. Darauf wäre ich auch fast hereingefallen. Ein paar Tage später litt man bei VW unter Erinnerungsverlust und bestritt jemals erklärt zu haben, den Wagen zurückzunehmen. Es kam erst heraus, als ich es schrifltich haben wollte - da lehnt VW auf einmal die Rückabwicklung ab. Das alles passierte kurz vor Ablauf der Gewährleistung und beinahe hätte ich die Klage nicht mehr einreichen können.

Persönlich finde ich, dass man solche Dinge auch ohne Klage einvernehmlich lösen sollen könnte. Leider war darfüber mit VW absolut nicht zu reden. Selbst einen (für mich nicht sehr günstigen) Vergleichsvorschlag des Gerichts nahm ich an - aber VW lehnte den ab! Auch in der Güteverhandlung war mit VW kein Kompromiss zu erzielen. Ich finde das sehr bedauerlich! der Händler vor Ort ist ürbrigens aus der Nummer raus, weil ich einen 15%tigen Schwerbehindertenrabatt auf meine Caddy bekam - in solchen Fällen kommt der Kaufvertrag direkt mit VW zu stande, was man dem Kaufvertrag nichtmal entnehmen konnte. Aber das ist alles eine sehr lange Geschichte !

Wenn er Mangel an einem Fahrzeug so hartnäckig nicht zu beseitigen ist, dann geht an der Rückabwicklung des Kaufvertrages kein Weg mehr vorbei. In meinem Fall sind sogar Werksspezialisten an dem Fall gescheitert. Nach den 2 Wagen Garantie läßt einen VW völlig im Regen stehen - Hilfe ist dann nicht mehr zu erwarten. Da darfst du dann die Reparatur (sofern überhaupt möglich) slebst bezahlen. Überlege dir das gut - denn verkaufen kannst du ein Fahrzeug mit so einem Mangel nicht ! Und was dann ?

Ich drücke Dir die Daumen, dass du Dich mit dem Verkäufer einigen kannst. Achte immer darauf, dass du soviel Dinge wie möglich schriftlich bestätigt bekommst. VW führt über jedes Fahrzeug eine Fahrzeughistorie, auf deren Herausgabe hast du aber keinen Anspruch und VW mauert da absolut. Ich habe alles versucht, die Fahreughistoerie von meinem Fahrteug zu bekommen - ohne Erfolg!

LG JoJoMS

P.S.: Ich bin kein Anwalt und kann nur von meinen Erfahrungen berichten.

super danke für deine antwort. der gleiche fehler ist 4 mal hintereinander aufgetreten an dem 5arbeiten wir noch merke schon einige tage das er wider spinnt und makenhat und es immer schlimmer wird.

denke ein motor ist teurer alf fünf protzent oder teuche ich mich da?

der ja nu schon zweimal getauscht wurde sowie viele andere sachen drum herrum. die angst mit dem auto längere strecken zu fahren wird immer grösser.

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unser touran ist ein neufahrzeug hat fast 27.tausent runter und hat im november einen teil neuen motor bekommen und im februar einen neuen davor wurde verschiedene andere sachen getauscht zündkerzen zünd weis nicht was und decken und dichtungen und und und die bestelliste hat mir die nette frau gezeigt und soweit ich das beurteilen kann waren das nicht nur kleinteile.
ausdrucke habe ich nicht aber da ist ran zukommen.
haben schon nach dem zweiten mal mit unserem verkäufer gesprochen und mit jemandem aus der werkstatt und beide sind der meinung das es so nicht weiter geht . wenn vw diesem rücktritt nicht zustimmt dann suchen wir nach einer anderen lösung in der hoffnung das unser verkäufer auch wort hält was ich bis jetzt eingentlich nicht anzweifeln will. glaube zur abwechslung mal an das gute im menschen weil bis jetzt hat er uns noch nie im stich gelassen.
mal ein danke an alle für die mühen bei meinem problem zu helfen und mir gute tipps zu geben .

gruss yvonne

Zitat:

Original geschrieben von uups998


… ich glaub´s ja nicht!

Vielleicht sollte ich mich ja zuerst mal unter "Wartezimmer 2011" eintragen, 103kw, TDi, HL, DSG, DCC, bla bla bla…
Bestellt im März und DANACH erst hier ins Forum geschaut. Und, was soll ich sagen - FEHLER - MISTAKE - ERRER?

Hier lese ich nun seit Wochen diverse Gruselgeschichten. Von Motorschäden bereits vor dem ersten Ölwechsel, von Anfahr-Ruckeln und Turbotod. Und - absolut endgeil - Softwareupdates!
Muss ich mich also auf einen monatlichen Patchday bei meinem (ihr nennt ihn) Freundlichen einstellen! Und, darf ich den Wagen an den anderen Tagen auch mal fahren?
Dann noch die Sache mit der Garantieverlängerung. "… also bei Turbomotoren wirklich ein absolutes muss, die gehen gerne mal kaputt…" - was soll das sein, Kinderspielzeug?

Ich attestiere ja noch eine Häufung von negativen Beiträgen, wer zufrieden ist schreibt´s vielleicht nicht ins Forum. Aber schaut doch mal in die Foren unter Golf, Passat, Tiguan, etc.

Aber "…also Pech kann man hier wie da haben…"
Für Aussagen dieser Art fehlt mir der Humor. Was hier geschildert wird ist KEIN Pech.
Das sind Produktfehler! Relativierungen halte ich für mehr als flüssig.

ich glaube nicht das er nur schlecht ist obwohl solangsam aber sicher wünsche ich mir doch meinen ford mondeo zurück . och gott wie furschbar ne so darf ich nicht verzweifeln.

ich denke das es auch viele gibt die zufrieden mit touran sind aber für die gibt es keinen grund ein forum aufzusuchen. ich bin auch nur aus dem grund im forum weil ich ärger damit habe und im ersten moment dachte ich auch ach du sch... touran das letzte auto aber es gitt eben mehr als die die sich gerade im forum aufhalten. ich gebe nicht auf und wenn vw sagt sie nehmen ihn zurück wird es wieder ein touran.

also nicht aufgeben und an touran glauben.

der antrag läuft wie gesagt und wir müssen leider warten unser verkäufer hat die wandlung vorgeschlagen und sollte vw dem nicht zustimmen geben wir ihn in zahlung wo ich befürchte das wir schlechter abschneiden aber egal schlechter als ihn zubehalten kann es nicht sein.
war eben nochmal bei unseren alten werkstatt wo wir mit unserem voränger auto waren und er meint das es das steuergerät oder steuerbox? sein könnte diese meinung habe ich auch von andern schon zuhören bekommen und es auch vw weiter gegeben aber laut aussage meiner jetzigen werkstatt dürfen die nur machen was vw sagt und nicht anderen vermutungen nachgehen. so ein blödsinn weiss gott wieviele km weit wech sitzen und meinen sich eine meinung bilden zu dürfen.
ich hoffe das einer raus kommt und sich das mal anschaut der kann aber davon ausgehen das ich daneben stehe und genau hinschaue was er macht oder nicht welchesteil erneuert wird oder nicht. man bin ich sauer
die frechheit ist ja noch das und diese anschluss garantie mal eben 700 euro kosten soll . du die hab ich mit dem auto schnell wieder aber meine zeit und nerven gibt mir keiner zurück.

dass, daß, das; Groß- und Kleinschreibung; Subjekt, Prädikat, Objekt...lernt gerade unser Sohnemann Nr. 2 in der zweiten Klasse... und nichts gegen dialektgefärbte Zwischensätze (bin selbst bavarisierter Schwabe) aber langsam wirds penetrant.

Tschuldigung - das musste mal raus, nix für ungut!

Zitat:

denke ein motor ist teurer alf fünf protzent oder teuche ich mich da?
der ja nu schon zweimal getauscht wurde sowie viele andere sachen drum herrum.

... wäre es da nicht mal an der Zeit der Werkstatt zu sagen, sie sollten mal statt des Motors den Rest ringsum austauschen?????

Ich glaube es muß grauenhaft sein wenn man als Nutzer ohne weitere Möglichkeiten einer solchen Werkstatt ausgeliefert ist die nur Teile wechseln kann 😠

Die haben doch nun weiß Gott alle Möglichkeiten bis hin zum direkten Draht nach WOB.

Also ich persönlich würde dir raten, sofern die Werkstatt auch dein Vertragspartner, soll heißen der Verkäufer ist, ein entgültiges klärendes und anfangs freundlich eingestimmtes Gespräch mit dem Chef des Hauses, und nur mit diesem, zu führen.

In diesem Gespräch sollte eindeutig erst einmal festgestellt werden, was alles bisher unternommen wurde um dem Mangel beizukommen.
Nach deinen Schilderungen, was alles schon passiert ist, sollte daraufhin auch der Chef des Hauses doch eine gewisse Unfähigkeit seiner Mitarbeiter eingestehen. Wenn das Gespräch so verlaufen sollte, würde ich ihm dann noch eine allerletzte Chance geben. Dies aber nur mit Auflagen in sofern wie zB kostenloser Leih-Touri während der Rep.-Zeit, sofortige Rückabwicklung bei Mißerfolg bzw. Schadenersatz in Form von Gutschrift.

Viel Erfolg
Micha

Lieber oekoschlitten,
prinzipiell ok, was du schreibst - nur bitte auch immer an zwei Dinge denken : erstens die Legasthenie und zweitens kann es sich auch um jemand mit Migrationshintergrund handeln. Ich hätte in einer anderen Sprache vermutlich auch große Schwierigkeiten mich auszudrücken, abgesehen davon, dass es dann auch mit der Rechtsschreibung hapern könnte. Wir wissen eben kaum etwas über den Themenersteller. Er hat um Hilfe gebeten und die soll er möglichst auch bekommen. Womit du Recht hast : Das gesprochene Wort in Schriftform ohne Punkt, Komma und Strich und alles in Einheitsgröße bürgert sich leider ein. Keiner ist da wohl ganz frei von Fehlern.

Zur Sache möchte ich dringend die Empfehlung aussprechen, dass der TE sich doch Hilfe bei einem Rechtsbeistand sucht. Ohne professionelle Hilfe ist das Thema "Rücktritt vom Kaufvertrag" kaum beherrschbar. Es muss ja trotz Rechtsanwalt nicht zur Klage kommen, da dieser ja auch vermittelnd tätig werden kann. Bürger mit geringem Einkommen können beim Gericht einen Rechtsberatungsschein bekommen und ggf. falls unvermeidlich später auch Prozeßkostenbeihilfe. Die Worte von oekoschlitten haben mich auf den Trichter gebracht, dass der TE allein mit der Materie überfordert ist. Er kann nämlich jetzt schon dicke Fehler machen. Von daher fände ich es besser, wenn er sich professionelle Hilfe sucht und zunächst um juristische Begleitung bittet. Das ist sicher bei der Vertragswerkstatt nicht gern gesehen, aber es trägt doch bestimmt dazu bei, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Ein ehrlicher, offener und kundenfreundlicher VW-Vertragspartner müßte m.E. dafür Verständnis aufbringen.

Das soll jetzt nicht bedeuten, dass ich doch Richtung Klage tendiere. Ob das notwendig ist oder wird, können wir hier kaum beurteilen. Es scheint jedenfalls schon sehr oft und sehr umfangreich repariert worden zu sein. Ich gebe zu bedenken, dass der TE auch nach jedem Reparaturversuch Beweis antreten muss, dass dieser gescheitert ist. Auf der anderen Seite scheint das Autohaus schon zu wissen, worauf dieser Fall hinausläuft. Statt Klage würde ich da immer einen außergerichtlichen Vergleich vorziehen. Wenn dem TE der Touran wirklich gut gefällt, dann kann man ihm nur raten, dass er wieder einen kauft. So viele Montagsautos gibt es nun auch nicht. Schlussendlich wird es eine Frage der finanziellen Möglichkeiten und einem wohlwollenden Angebot des Händlers sein. Ich glaube kaum, dass der TE mit dem jetzigen Touran noch mal richtig glücklich wird. Der Wurm ist ja offensichtlich auch noch nicht gefunden.

LG JoJoMS

Wie kann man so stur an einem VW-Profitgeilem Unternehmen Auto festhalten , die Karre ist einfach in der Breite Murks , meine freie Meinung
wie viele Defekze dürfens denn sein bis sich die Augen von alleine öffnen ............ ;-)

Zitat:

Original geschrieben von hrc-qq-34


Wie kann man so stur an einem VW-Profitgeilem Unternehmen Auto festhalten

Nenn mir einen Autohersteller, der nicht nach Profit strebt!

Lieber JoJoMS

danke für dein ausführliches und vollkommen richtiges Statement. Ich wollte ganz bestimmt niemanden dessen Muttersprache nicht das Deutsche ist davon abhalten hier Rat, Hilfe und manchmal auch etwas Unterhaltung zu finden. Das gleiche gilt natürlich auch für Touranisten mit Lese-Rechtschreibschwäche. Manchmal beschleicht mich jedoch der Verdacht, dass einige Migranten sich mehr Mühe mit unserer Schriftsprache geben als manch ein Aborigine. Mein Einwurf war nur diesem, zugegeben emotionalen, vielleicht auch altmodischen Gedanken geschuldet.

Nochmals Verzeihung und Grüße aus dem Süden

Zitat:

Original geschrieben von oekoschlitten


Lieber JoJoMS

... Manchmal beschleicht mich jedoch der Verdacht, dass einige Migranten sich mehr Mühe mit unserer Schriftsprache geben als manch ein Aborigine.

und lassen die bösen Reflexivpronomen

sich

nicht an den richtigen Ort stellen, was soll's 😁😁😁

Mir geht´s genau so. Muttersprache lernt man, sie wird aber nicht gelehrt. Und jetzt kommt mir hier nicht mit der Grundschule 😁

Deine Reaktion finde ich wirklich prima!
LG.

nix grunschul , ich hab die net gekennt , komm vonm große Burehof in de breisgaur berg , ihr flachbretter Prolle tief ,breit , blond ...be...

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