2 jahre alt und nur ärger

VW Touran 1 (1T)

Hallo an alle
im august 2009 haben wir uns für einen touran entschieden leider gibt es nur ärger damit. im april2010 hatten wir zum erstenmal zündausstzern im november traten wider probleme auf wo sie uns denn einen teil neuen motor einbauten. die probleme bestenden wie auch vorher darin das er rückelte und er keine geschwindigkeit zulies. und am anfang des jahres haben wir dann einen ganz neuen motor bekommen und kaum drei monate waren vergangen waren es angeblich wieder zündaussetzter und er ist noch nicht mal 2 jahre alt
kennt jemand diese probleme und kann mir da vieleicht weiter helfen?
so wie es bis jetzt aussieht werden wir ihn abgeben die frage ist ob es dann nochmal ein touran wird oder ob ganz weg von vw was ich eigentlich nicht möchte da touran von dem was es sonst bietet super ist.

danke schonmal

Beste Antwort im Thema

So einfach funktioniert das mit der Rückabwicklung leider nicht. Auch wenn es ein Verbraucherrecht ist. Ich klage jetzt seit November letzten Jahres gegen VW - der Erfolg der Klage ist noch völlig offen, auch wenn ich Fortschritte gemacht habe. Zunächst sollte man gegenüber dem Verkäufer den Rücktritt vom Kaufvertrag in Aussicht stellen und dann mit ihm verhandeln. Eine gütliche Einigung hätte ich auch für den besten Weg gehalten, aber VW hat sich gegen jeden Vergleich gesperrt. Wenn es dann bei dir auch nicht fruchtet, mußt du dir darüber im klaren sein, dass du den Rechtsweg beschreiten mußt. Ohne Rechtsschutzversicherung scheint mir das unmöglich, denn wenn du verlierst, dann fliegen dir sicher so um die 10.000 Euro Kosten um die Ohren. Wegen der Höhe des Kaufpreises mußt du vor dem Landgericht klagen. Nach Klageeinreichung dauert es erstmal sicher ein halbes Jahr, bis es vor Gericht losgeht. Dann kommen Gutachter und und und.

(1) Das Fahrzeug muss im Zeitpunkt der Übergabe einen Mangel gehabt haben. (Dafür bist du beweispflichtig!) Wenn ein Mangel innerhalb der ersten 6 Monaten nach Übergabe des Fahrzeuges auftritt, dann gilt zunächst die Vermutung, dass der Mangel auch im Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden war. Allerdings kann sich VW dann noch entlasten, in dem VW darlegt, dass der Mangel nicht von VW zu vertreten ist. Zum Beispiel bei Nachrüstungen wird das oft gern versucht, oder man begründet es mit deiner Fahrweise. (Letzteres muss VW allerdings beweisen!)

(2) Der Mangel muss erheblich sein. Ein rechtsgültiges Urteil geht davon aus, dass ein Mangel erheblich ist, wenn seine Beseitigung teurer als 5 % des Kaufpreises des Fahrzeuges ist. Ein BGH-Urteil führt dazu weiter aus, dass der Mangel im Zeitpunkt der Klageerhebung als erheblich anzusehen sein muss; stellt sich später heraus, dass die Mangelbeseitigung nur ein paar Euro gekostet hätte - also ein unerheblicher Mangel vorliegt - ist das für die Klage nicht von Bedeutung. Stell dir vor, dass die Zündaussetzer am, Ende doch nur an einer fehlerhaften Zündkerze, einem Zündkabel etc. liegt, dann wäre der Mangel unerheblich - allerdings müßte das dann im Zeitpunkt der Klage bekannt sein. Stellt sich das später im Rahmen eines Gutachtens heraus, ist ein solcher Mangel zwar unerheblich, es führt aber nicht zur Klageabweisung.

(3) Es müssen 2 besser 3 erfolglose Nachbesserungsversuche erfolgt sein, die allesamt gescheitert sein müssen. Die Nachbesserungsversuche müssen sich konkret auf den Mangel beziehen, auf den du dein Rückabwicklungsbegehren stützt. Du mußt beweisen, dass es (a) 2 - 3 Nachbesserungsversuche gegeben hat (VW rückt in der Regel bei Nachbesserungsversuchen keine Werkstattaufträge oder Abrechnungen heraus, was die Beweisführung wesentlich erschwert). Ferner mußt du beweisen, dass die Nachbesserungsversuche gescheitert sind ! Dazu mußt du Beweis antreten, dass es nicht an deiner Fahrweise liegt. Strittig ist, ob man als Kläger die Ursache des Mangels beweisen muss (das ist fast unmöglich!) oder ob es reicht, dass du die Symptome bemängelst. Wenn es um das Scheitern der Nachbesserungsversuche geht, mußt du nur die Symptome nachweisen und nicht die Ursachen.

Wenn du meinst, dass du diese Hürden nehmen kannst, dann besteht erstmal Aussicht auf Erfolg. Lass dich nicht davor irritieren, dass man im Internet Urteile findet, nach denen eine Klage auf Rückabwicklung wegen einem knarrenden Amaturenbrett erfolgreich war. Daraus kannst du nicht ableiten, dass dein schwerwiegenderer Fall kein Problem darstellt. Du solltest auch immer im Auge haben, dass jeder Richter in seiner Entscheidung frei ist - also mußt du ihn überzeugen. Hilfe von VW wirst du während der Klage nicht erwarten können. VW wird alles bestreiten und dir keine Unterlagen herausgeben. Nach Klageerhebung solltest du dir genau mit einem Anwalt überlegen, ob du doch noch weitere Nachbesserungsversuche zuläßt. Klagen erheben mußt du spätestens bis zum Ablauf der Gewährleistung (also spätestens 2 Jahre nach Übernahme des Fahrzeuges!). Auf telefonische Erklärungen, dass VW den Wagen zurücknimmt, darst du dich nicht verlassen. Darauf wäre ich auch fast hereingefallen. Ein paar Tage später litt man bei VW unter Erinnerungsverlust und bestritt jemals erklärt zu haben, den Wagen zurückzunehmen. Es kam erst heraus, als ich es schrifltich haben wollte - da lehnt VW auf einmal die Rückabwicklung ab. Das alles passierte kurz vor Ablauf der Gewährleistung und beinahe hätte ich die Klage nicht mehr einreichen können.

Persönlich finde ich, dass man solche Dinge auch ohne Klage einvernehmlich lösen sollen könnte. Leider war darfüber mit VW absolut nicht zu reden. Selbst einen (für mich nicht sehr günstigen) Vergleichsvorschlag des Gerichts nahm ich an - aber VW lehnte den ab! Auch in der Güteverhandlung war mit VW kein Kompromiss zu erzielen. Ich finde das sehr bedauerlich! der Händler vor Ort ist ürbrigens aus der Nummer raus, weil ich einen 15%tigen Schwerbehindertenrabatt auf meine Caddy bekam - in solchen Fällen kommt der Kaufvertrag direkt mit VW zu stande, was man dem Kaufvertrag nichtmal entnehmen konnte. Aber das ist alles eine sehr lange Geschichte !

Wenn er Mangel an einem Fahrzeug so hartnäckig nicht zu beseitigen ist, dann geht an der Rückabwicklung des Kaufvertrages kein Weg mehr vorbei. In meinem Fall sind sogar Werksspezialisten an dem Fall gescheitert. Nach den 2 Wagen Garantie läßt einen VW völlig im Regen stehen - Hilfe ist dann nicht mehr zu erwarten. Da darfst du dann die Reparatur (sofern überhaupt möglich) slebst bezahlen. Überlege dir das gut - denn verkaufen kannst du ein Fahrzeug mit so einem Mangel nicht ! Und was dann ?

Ich drücke Dir die Daumen, dass du Dich mit dem Verkäufer einigen kannst. Achte immer darauf, dass du soviel Dinge wie möglich schriftlich bestätigt bekommst. VW führt über jedes Fahrzeug eine Fahrzeughistorie, auf deren Herausgabe hast du aber keinen Anspruch und VW mauert da absolut. Ich habe alles versucht, die Fahreughistoerie von meinem Fahrteug zu bekommen - ohne Erfolg!

LG JoJoMS

P.S.: Ich bin kein Anwalt und kann nur von meinen Erfahrungen berichten.

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Zitat:

Original geschrieben von hrc-qq-34


nix grunschul , ich hab die net gekennt , komm vonm große Burehof in de breisgaur berg , ihr flachbretter Prolle tief ,breit , blond ...be...

OK, bevor es hier weitere Missverständnisse gibt, ich übersetzte meinen Kommentar noch einmal:

1. Teil: "oekoschlitten" hatte sich ja ursprünglich über die Sprachwahl hier im Forum aufgeregt, Ausdrucksweise, Satzstellung.
Dabei unterlief ihm bei der Klarstellung seiner Position selbst ein kleiner Fehler. Das ist der Teil mit dem Reflexivpronomen:
"... dass sich einige Migranten sich mehr Mühe mit unserer Schriftsprache geben als manch ein Aborigine..."
Ich musste herzlich lachen, zeigt es doch mal wieder "Wir machen alle Fehler!"

2. Teil: "Deine Reaktion finde ich wirklich prima!"
Wie "oekoschlitten" mit der Kritik an seiner Aussage umgegangen ist, ja wirklich prima!

Auch im Südwesten der Republik verständlich?
Respekt, ihr habt ja wirklich eine "crazy spreche"

Zitat:

Das ist der Teil mit dem Reflexivpronomen:

Wass diss?

Nix vestehn, Außengeländer!

Wass iss Thema?
Nix Deutsch, und nur Ärger? 😁

Hallo!

ich wollte wirklich nicht so viel Wind mit meiner Stikritik machen und: ja - ich fühle mich (mit rotem Kopf) ertappt wegen dem verflixten Reflexivpronomen...
Aber: Könnten wir vielleicht wieder zurück zum Thema kommen? Es wäre ja schade, wenn sich der TE nun davon abhalten lassen würde uns die Fortsetzung seiner Leidensgeschichte zu erzählen. Ich hoffe ja sehr, dass er den Rat von JoJoMS annimmt und sich rechtlichen Beistand holt.

Grüße vom "sich sehr geduldig aufs neue Auto Freuenden"

Also unterm Strich gesehen muss ich ehrlich zugeben, dass der Touran aus sehr vielen Produktionsfehler besteht. Fahre seit fast 20 Jahren VW und konnte mich immer auf das Fahrzeug verlassen. Egal ob tiefer, breiter, härter oder serie. Verschleiß ist normal und das irgendwann mal auch mal "der Lack ab ist" ist auch verständlich. Aber beim Touran geht einfach in zu kurzer Zeit - teilweise ohne große Beanspruchung - zu viel kaputt. Egal ob mechanisch oder optisch und dann kostet der Wagen ja auch nicht gerade eine Kleinigkeit! Das sollte VW echt zu denken geben und uns als Kunden entgegen kommen, oder uns milde stimmen.
Aber anscheinend haben die das nicht nötig, was mich zu einem Wechsel des Herstellers bewegt. Versuch macht klug und alles muss man sich nicht gefallen lassen. Ich bin jedenfalls wie viele hier sehr enttäuscht und sehe zu, dass ich den Wagen wieder schnell los werde...

Gruß Enzo

P.S.
Wenn ihr Schreibfehler findet könnt ihr sie behalten ;-)

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😰

Zitat:

Ich bin jedenfalls wie viele hier sehr enttäuscht und sehe zu, dass ich den Wagen wieder schnell los werde...

Na dann mach mal ne Ansage, was willst'n für deinen produktfehlerbehafteten Schrotthaufen haben??

Wenn du Glück hast bist'n heute abend noch los.......😰😰

Nicht so schnell Leute ;-)

Werde jetzt erst mal das Gespräch mit dem freundlichen Verkäufer (den ich auch persönlich sehr gut kenne) reden. Dann mal sehen was dabei raus kommt. Ansonsten steht er bald in der Bucht...
Halte euch aber auf dem Laufenden...

Gruß Enzo

alles super gelaufen
ein schreiben ein anruf und die wandlung ist durch.
alles kurz vor ablauf der 2 jahre.

Gratulation, ging ja fix. Viel Spaß mit dem Neuen, oder wird es jetzt doch was anderes?

nein wir bleiben bei vw.
glaube immer noch das vw gut ist und wir eben nur einfach pech hatten.

Das denke ich auch.

Der Touran meiner Frau ist jetzt schon über drei Jahre alt und hatte noch kein einziges Problem, es ist auch ein 140 PS TSI wie von der Themenerstellerin. Schön, dass die Odyssee ein versöhnliches Ende genommen hat!

Grüße
M1972

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