2 jahre alt und nur ärger
Hallo an alle
im august 2009 haben wir uns für einen touran entschieden leider gibt es nur ärger damit. im april2010 hatten wir zum erstenmal zündausstzern im november traten wider probleme auf wo sie uns denn einen teil neuen motor einbauten. die probleme bestenden wie auch vorher darin das er rückelte und er keine geschwindigkeit zulies. und am anfang des jahres haben wir dann einen ganz neuen motor bekommen und kaum drei monate waren vergangen waren es angeblich wieder zündaussetzter und er ist noch nicht mal 2 jahre alt
kennt jemand diese probleme und kann mir da vieleicht weiter helfen?
so wie es bis jetzt aussieht werden wir ihn abgeben die frage ist ob es dann nochmal ein touran wird oder ob ganz weg von vw was ich eigentlich nicht möchte da touran von dem was es sonst bietet super ist.
danke schonmal
Beste Antwort im Thema
So einfach funktioniert das mit der Rückabwicklung leider nicht. Auch wenn es ein Verbraucherrecht ist. Ich klage jetzt seit November letzten Jahres gegen VW - der Erfolg der Klage ist noch völlig offen, auch wenn ich Fortschritte gemacht habe. Zunächst sollte man gegenüber dem Verkäufer den Rücktritt vom Kaufvertrag in Aussicht stellen und dann mit ihm verhandeln. Eine gütliche Einigung hätte ich auch für den besten Weg gehalten, aber VW hat sich gegen jeden Vergleich gesperrt. Wenn es dann bei dir auch nicht fruchtet, mußt du dir darüber im klaren sein, dass du den Rechtsweg beschreiten mußt. Ohne Rechtsschutzversicherung scheint mir das unmöglich, denn wenn du verlierst, dann fliegen dir sicher so um die 10.000 Euro Kosten um die Ohren. Wegen der Höhe des Kaufpreises mußt du vor dem Landgericht klagen. Nach Klageeinreichung dauert es erstmal sicher ein halbes Jahr, bis es vor Gericht losgeht. Dann kommen Gutachter und und und.
(1) Das Fahrzeug muss im Zeitpunkt der Übergabe einen Mangel gehabt haben. (Dafür bist du beweispflichtig!) Wenn ein Mangel innerhalb der ersten 6 Monaten nach Übergabe des Fahrzeuges auftritt, dann gilt zunächst die Vermutung, dass der Mangel auch im Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden war. Allerdings kann sich VW dann noch entlasten, in dem VW darlegt, dass der Mangel nicht von VW zu vertreten ist. Zum Beispiel bei Nachrüstungen wird das oft gern versucht, oder man begründet es mit deiner Fahrweise. (Letzteres muss VW allerdings beweisen!)
(2) Der Mangel muss erheblich sein. Ein rechtsgültiges Urteil geht davon aus, dass ein Mangel erheblich ist, wenn seine Beseitigung teurer als 5 % des Kaufpreises des Fahrzeuges ist. Ein BGH-Urteil führt dazu weiter aus, dass der Mangel im Zeitpunkt der Klageerhebung als erheblich anzusehen sein muss; stellt sich später heraus, dass die Mangelbeseitigung nur ein paar Euro gekostet hätte - also ein unerheblicher Mangel vorliegt - ist das für die Klage nicht von Bedeutung. Stell dir vor, dass die Zündaussetzer am, Ende doch nur an einer fehlerhaften Zündkerze, einem Zündkabel etc. liegt, dann wäre der Mangel unerheblich - allerdings müßte das dann im Zeitpunkt der Klage bekannt sein. Stellt sich das später im Rahmen eines Gutachtens heraus, ist ein solcher Mangel zwar unerheblich, es führt aber nicht zur Klageabweisung.
(3) Es müssen 2 besser 3 erfolglose Nachbesserungsversuche erfolgt sein, die allesamt gescheitert sein müssen. Die Nachbesserungsversuche müssen sich konkret auf den Mangel beziehen, auf den du dein Rückabwicklungsbegehren stützt. Du mußt beweisen, dass es (a) 2 - 3 Nachbesserungsversuche gegeben hat (VW rückt in der Regel bei Nachbesserungsversuchen keine Werkstattaufträge oder Abrechnungen heraus, was die Beweisführung wesentlich erschwert). Ferner mußt du beweisen, dass die Nachbesserungsversuche gescheitert sind ! Dazu mußt du Beweis antreten, dass es nicht an deiner Fahrweise liegt. Strittig ist, ob man als Kläger die Ursache des Mangels beweisen muss (das ist fast unmöglich!) oder ob es reicht, dass du die Symptome bemängelst. Wenn es um das Scheitern der Nachbesserungsversuche geht, mußt du nur die Symptome nachweisen und nicht die Ursachen.
Wenn du meinst, dass du diese Hürden nehmen kannst, dann besteht erstmal Aussicht auf Erfolg. Lass dich nicht davor irritieren, dass man im Internet Urteile findet, nach denen eine Klage auf Rückabwicklung wegen einem knarrenden Amaturenbrett erfolgreich war. Daraus kannst du nicht ableiten, dass dein schwerwiegenderer Fall kein Problem darstellt. Du solltest auch immer im Auge haben, dass jeder Richter in seiner Entscheidung frei ist - also mußt du ihn überzeugen. Hilfe von VW wirst du während der Klage nicht erwarten können. VW wird alles bestreiten und dir keine Unterlagen herausgeben. Nach Klageerhebung solltest du dir genau mit einem Anwalt überlegen, ob du doch noch weitere Nachbesserungsversuche zuläßt. Klagen erheben mußt du spätestens bis zum Ablauf der Gewährleistung (also spätestens 2 Jahre nach Übernahme des Fahrzeuges!). Auf telefonische Erklärungen, dass VW den Wagen zurücknimmt, darst du dich nicht verlassen. Darauf wäre ich auch fast hereingefallen. Ein paar Tage später litt man bei VW unter Erinnerungsverlust und bestritt jemals erklärt zu haben, den Wagen zurückzunehmen. Es kam erst heraus, als ich es schrifltich haben wollte - da lehnt VW auf einmal die Rückabwicklung ab. Das alles passierte kurz vor Ablauf der Gewährleistung und beinahe hätte ich die Klage nicht mehr einreichen können.
Persönlich finde ich, dass man solche Dinge auch ohne Klage einvernehmlich lösen sollen könnte. Leider war darfüber mit VW absolut nicht zu reden. Selbst einen (für mich nicht sehr günstigen) Vergleichsvorschlag des Gerichts nahm ich an - aber VW lehnte den ab! Auch in der Güteverhandlung war mit VW kein Kompromiss zu erzielen. Ich finde das sehr bedauerlich! der Händler vor Ort ist ürbrigens aus der Nummer raus, weil ich einen 15%tigen Schwerbehindertenrabatt auf meine Caddy bekam - in solchen Fällen kommt der Kaufvertrag direkt mit VW zu stande, was man dem Kaufvertrag nichtmal entnehmen konnte. Aber das ist alles eine sehr lange Geschichte !
Wenn er Mangel an einem Fahrzeug so hartnäckig nicht zu beseitigen ist, dann geht an der Rückabwicklung des Kaufvertrages kein Weg mehr vorbei. In meinem Fall sind sogar Werksspezialisten an dem Fall gescheitert. Nach den 2 Wagen Garantie läßt einen VW völlig im Regen stehen - Hilfe ist dann nicht mehr zu erwarten. Da darfst du dann die Reparatur (sofern überhaupt möglich) slebst bezahlen. Überlege dir das gut - denn verkaufen kannst du ein Fahrzeug mit so einem Mangel nicht ! Und was dann ?
Ich drücke Dir die Daumen, dass du Dich mit dem Verkäufer einigen kannst. Achte immer darauf, dass du soviel Dinge wie möglich schriftlich bestätigt bekommst. VW führt über jedes Fahrzeug eine Fahrzeughistorie, auf deren Herausgabe hast du aber keinen Anspruch und VW mauert da absolut. Ich habe alles versucht, die Fahreughistoerie von meinem Fahrteug zu bekommen - ohne Erfolg!
LG JoJoMS
P.S.: Ich bin kein Anwalt und kann nur von meinen Erfahrungen berichten.
55 Antworten
Eine Angabe hinsichtlich Deines Touran-Motors wäre hilfreich...
Okay, habe es gerade in Deinem Profil nachgelesen. 140 PS TSI.
mein Schwiegervater hatte für 14 Monate einen Polo-Variant. Der gab unverhofft von alleine Vollgas. Verschiedene Fachwerkstätten (VW) hatten sich bemüht--leider ohne Erfolg. Ihm blieb nur der Verkauf dieser Gurke (Nachahmung empfohlen)
Gruß
Philipp
Wenn ich dich richtig verstanden habe hast du 2009 einen neuen Touri gekauft.
Seit dem hat VW mind. 2x versucht, ein und das selbe Problem an diesem Fahrzeug zu lösen, wie auch immer und auf welche Weise auch immer.....jedenfalls bisher ohne Erfolg. Das anfangs bestehende Problem ist immer noch da.
Wenn dies alles schön dokumentiert wurde (von dir), dann nimm all deine Belege und beantrage die Rückabwicklung des Kaufvertrages bzw. wenn du nach wie vor einen Touri möchtest (was ich dir empfehle, weil es so nicht die Regel ist), die Rückgabe des alten gegen einen anderen Neuen.
So sieht es jedenfalls die Rechtslage vor.
Jeder weitere Ärger deinerseits über das Mißgeschick seitens VW kostet nur Nerven und wertvolle Zeit.
Micha
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Ich würde dir auch empfehlen den Kaufvertrag rückgängig zu machen. Ist echt ein tolles Auto aber ich habe auch nur Ärger mit meinem! Ist zwar noch alles auf Garantie aber die ganze Zeit, die es immer in Anspruch nimmt ihn hin zu bringen und wieder ab zu holen und dann die ständigen Telefonate. Kostet echt nur Nerven!
Jetzt steht schon wieder das nächste Problem vor der Tür und mein Vertrauen zu diesem Fahrzeug ist nun endgültig verschwunden! Werde in 14 Tagen auch den Verkäufer besuchen und in einem klärenden Gespräch nach einer Lösung suchen womit wir beide leben können. So gehts jedenfalls nicht weiter...
Drücke dir Daumen!
Gruß Enzo
So einfach funktioniert das mit der Rückabwicklung leider nicht. Auch wenn es ein Verbraucherrecht ist. Ich klage jetzt seit November letzten Jahres gegen VW - der Erfolg der Klage ist noch völlig offen, auch wenn ich Fortschritte gemacht habe. Zunächst sollte man gegenüber dem Verkäufer den Rücktritt vom Kaufvertrag in Aussicht stellen und dann mit ihm verhandeln. Eine gütliche Einigung hätte ich auch für den besten Weg gehalten, aber VW hat sich gegen jeden Vergleich gesperrt. Wenn es dann bei dir auch nicht fruchtet, mußt du dir darüber im klaren sein, dass du den Rechtsweg beschreiten mußt. Ohne Rechtsschutzversicherung scheint mir das unmöglich, denn wenn du verlierst, dann fliegen dir sicher so um die 10.000 Euro Kosten um die Ohren. Wegen der Höhe des Kaufpreises mußt du vor dem Landgericht klagen. Nach Klageeinreichung dauert es erstmal sicher ein halbes Jahr, bis es vor Gericht losgeht. Dann kommen Gutachter und und und.
(1) Das Fahrzeug muss im Zeitpunkt der Übergabe einen Mangel gehabt haben. (Dafür bist du beweispflichtig!) Wenn ein Mangel innerhalb der ersten 6 Monaten nach Übergabe des Fahrzeuges auftritt, dann gilt zunächst die Vermutung, dass der Mangel auch im Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden war. Allerdings kann sich VW dann noch entlasten, in dem VW darlegt, dass der Mangel nicht von VW zu vertreten ist. Zum Beispiel bei Nachrüstungen wird das oft gern versucht, oder man begründet es mit deiner Fahrweise. (Letzteres muss VW allerdings beweisen!)
(2) Der Mangel muss erheblich sein. Ein rechtsgültiges Urteil geht davon aus, dass ein Mangel erheblich ist, wenn seine Beseitigung teurer als 5 % des Kaufpreises des Fahrzeuges ist. Ein BGH-Urteil führt dazu weiter aus, dass der Mangel im Zeitpunkt der Klageerhebung als erheblich anzusehen sein muss; stellt sich später heraus, dass die Mangelbeseitigung nur ein paar Euro gekostet hätte - also ein unerheblicher Mangel vorliegt - ist das für die Klage nicht von Bedeutung. Stell dir vor, dass die Zündaussetzer am, Ende doch nur an einer fehlerhaften Zündkerze, einem Zündkabel etc. liegt, dann wäre der Mangel unerheblich - allerdings müßte das dann im Zeitpunkt der Klage bekannt sein. Stellt sich das später im Rahmen eines Gutachtens heraus, ist ein solcher Mangel zwar unerheblich, es führt aber nicht zur Klageabweisung.
(3) Es müssen 2 besser 3 erfolglose Nachbesserungsversuche erfolgt sein, die allesamt gescheitert sein müssen. Die Nachbesserungsversuche müssen sich konkret auf den Mangel beziehen, auf den du dein Rückabwicklungsbegehren stützt. Du mußt beweisen, dass es (a) 2 - 3 Nachbesserungsversuche gegeben hat (VW rückt in der Regel bei Nachbesserungsversuchen keine Werkstattaufträge oder Abrechnungen heraus, was die Beweisführung wesentlich erschwert). Ferner mußt du beweisen, dass die Nachbesserungsversuche gescheitert sind ! Dazu mußt du Beweis antreten, dass es nicht an deiner Fahrweise liegt. Strittig ist, ob man als Kläger die Ursache des Mangels beweisen muss (das ist fast unmöglich!) oder ob es reicht, dass du die Symptome bemängelst. Wenn es um das Scheitern der Nachbesserungsversuche geht, mußt du nur die Symptome nachweisen und nicht die Ursachen.
Wenn du meinst, dass du diese Hürden nehmen kannst, dann besteht erstmal Aussicht auf Erfolg. Lass dich nicht davor irritieren, dass man im Internet Urteile findet, nach denen eine Klage auf Rückabwicklung wegen einem knarrenden Amaturenbrett erfolgreich war. Daraus kannst du nicht ableiten, dass dein schwerwiegenderer Fall kein Problem darstellt. Du solltest auch immer im Auge haben, dass jeder Richter in seiner Entscheidung frei ist - also mußt du ihn überzeugen. Hilfe von VW wirst du während der Klage nicht erwarten können. VW wird alles bestreiten und dir keine Unterlagen herausgeben. Nach Klageerhebung solltest du dir genau mit einem Anwalt überlegen, ob du doch noch weitere Nachbesserungsversuche zuläßt. Klagen erheben mußt du spätestens bis zum Ablauf der Gewährleistung (also spätestens 2 Jahre nach Übernahme des Fahrzeuges!). Auf telefonische Erklärungen, dass VW den Wagen zurücknimmt, darst du dich nicht verlassen. Darauf wäre ich auch fast hereingefallen. Ein paar Tage später litt man bei VW unter Erinnerungsverlust und bestritt jemals erklärt zu haben, den Wagen zurückzunehmen. Es kam erst heraus, als ich es schrifltich haben wollte - da lehnt VW auf einmal die Rückabwicklung ab. Das alles passierte kurz vor Ablauf der Gewährleistung und beinahe hätte ich die Klage nicht mehr einreichen können.
Persönlich finde ich, dass man solche Dinge auch ohne Klage einvernehmlich lösen sollen könnte. Leider war darfüber mit VW absolut nicht zu reden. Selbst einen (für mich nicht sehr günstigen) Vergleichsvorschlag des Gerichts nahm ich an - aber VW lehnte den ab! Auch in der Güteverhandlung war mit VW kein Kompromiss zu erzielen. Ich finde das sehr bedauerlich! der Händler vor Ort ist ürbrigens aus der Nummer raus, weil ich einen 15%tigen Schwerbehindertenrabatt auf meine Caddy bekam - in solchen Fällen kommt der Kaufvertrag direkt mit VW zu stande, was man dem Kaufvertrag nichtmal entnehmen konnte. Aber das ist alles eine sehr lange Geschichte !
Wenn er Mangel an einem Fahrzeug so hartnäckig nicht zu beseitigen ist, dann geht an der Rückabwicklung des Kaufvertrages kein Weg mehr vorbei. In meinem Fall sind sogar Werksspezialisten an dem Fall gescheitert. Nach den 2 Wagen Garantie läßt einen VW völlig im Regen stehen - Hilfe ist dann nicht mehr zu erwarten. Da darfst du dann die Reparatur (sofern überhaupt möglich) slebst bezahlen. Überlege dir das gut - denn verkaufen kannst du ein Fahrzeug mit so einem Mangel nicht ! Und was dann ?
Ich drücke Dir die Daumen, dass du Dich mit dem Verkäufer einigen kannst. Achte immer darauf, dass du soviel Dinge wie möglich schriftlich bestätigt bekommst. VW führt über jedes Fahrzeug eine Fahrzeughistorie, auf deren Herausgabe hast du aber keinen Anspruch und VW mauert da absolut. Ich habe alles versucht, die Fahreughistoerie von meinem Fahrteug zu bekommen - ohne Erfolg!
LG JoJoMS
P.S.: Ich bin kein Anwalt und kann nur von meinen Erfahrungen berichten.
Na das ist doch mal ne Aussage hinter der ich absolut stehe!!
Es ist immer besser sich gütlich mit dem Gegenüber zu einigen als dies anderen (zB einem Richter) zu überlassen.
Vielleicht solltest du dich erst einmal mit deinem Problem ganz naiv an VW wenden und fragen, was du machen kannst.
Dabei solltest du schon ganz unmissverständlich die Adresse deiner bisherigen Werkstatt nennen. Und vielleicht rät dir ja dann VW zu einer anderen Werkstatt wo fähigere Techniker arbeiten.
Denn wenn schon der ganze Motor getauscht wurde frage ich mich schon ganz besorgt wo denn nun noch der Fehler sitzen sollte.
Auf der andren Seite weiß ich aus Erfahrung, das nicht so ohne Weiteres einfach mal so beim 2. Rep-Versuch der ganze Motor getauscht wird. Es ist auch ein völlig unnötiger Aufwand der da betrieben wurde, sollte diese Aussage so überhaupt stimmen.
Vielleicht meldet sich ja auch der Themenstarter hier noch einmal und korrigiert seine anfänglichen Aussagen.
Gruß Micha
Geht es bei dem Touran eigentlich um ein Neufahrzeug ? Es heißt ja nur im Text, dass sich der TE im August 2009 für einen Touran entschieden hat.
- War das der Abschluss des Kaufvertrages?
- Wann wurde das Neufahrzeug (?) übernommen?
- Handelte es sich um eine Tageszulassung? (Achtung: ggf. eingeschränkte Gewährleistung mit früherem Beginn!)
Nehmen wir an, dass der Touran im August 2009 übernommen wurde, dann waren im Februar 2010 die ersten 6 Monate nach Übernahme vorbei. Im April 2010 zeigten sich die Mängel mit den Zündaussetzern zum ersten Mal. Das bedeutet, dass der Mangel sich erst nach Ablauf der ersten 6 Monate gezeigt hat. Somit kann sich der TE nicht mehr darauf berufen, dass der Mangel im Zeitpunkt der Übergabe bereits bestanden hat.
Es trifft ihn die volle Beweislast, dass die Zündaussetzer schon bei der Übernahme im August 2009 vorhanden waren !
Das wird ein hartes Stück Arbeit ! Die Klageaussichten werden dadurch eher schlechter.
Es gibt allerdings ein Urteil des OLG Karlsruhe (meine ich), dass der Verkäufer sich nicht mehr darauf berufen kann, dass der Mangel im Zeitpunkt der Übergabe nicht vorhanden war, wenn er sich kostenlos und vorbehaltlos Nachbesserungsversuche eingelassen hat.
Allerdings sind Urteile eines anderen Gerichts (sofern es nicht der BGH ist) für den Richter eines anderen Verfahrens nicht bindend. Er ist immer in seiner Entscheidung frei. Mein Richter wollte sich auf den Urteilsverweis zunächst nicht einlassen.
Dein Fall wird schwer zu beweisen sein - insbesondere ob der Mangel schon bei der Übergabe vorhanden war oder nicht erst später enstanden ist. Für die Beweislastumkehr sind die Fristen schon verstrichen. Es sei denn, dass du den Kaufvertrag im August 2009 unterschrieben hast und den Touran erst 12 Wochen später geliefert bekommen hast.
Hast du denn die Mängel schriftlich angezeigt? Lass dir die Mängelanzeige am besten mit Datum bestätigen.
Aber versuche in jedem Fall dich mit dem Händler vor Ort zu einigen. Die Kundenbetreuung vom VW wird dir da wenig behilflich sein. Abe vielleicht vermittelt dir die eine andere Werkstatt. Wobei ein Werkstattwechsel den Fall - so der denn später doch zum Gericht geht - nicht einfacher. In den AGBs steht, dass der Werkstattwechsel auch dem Verkäufer angezeigt werden muss.
Außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung hast du noch Ansprüche aus der Neuwagengarantie. Lies da mal nach. Darin ist auch die Möglichkeit einer Ersatzlieferung für dein Fahrzeug vorgesehen. Das könnte doch z.B. eine Gesprächsgrundlage zwischen dir und dem Händler sein.
Hast du eigentlich Ausdrucke aus dem Fehlerspeicher ? Was steht denn da nach den Zündaussetzern drin ? Solche Ausdrucke aus dem Fehlerspeicher können ggf. später auch deinem Sachverständigen weiterhelfen. Schau halt zu, dass du schriftliches bekommst.
Wenn dein Touran aufgrund der Neuwagen-Garantie gegen einen neuen Touri getauscht wird, dann bekommst du höchstwahrscheinlich auch keine Abzüge für die bisher gefahrenen Kilometer.
Aber erzähl uns erstmal mehr über deine Probleme udn klär die Daten.
LG JoJoMS
Moin,
ich würde bei sowas wenn möglich immer erstmal die Einigung mit dem Verkäufer anstreben. Letzten Endes hat er das Auto nicht gebaut und so gesehen das selbe Problem wie der Käufer. Er hat von VW ein Montagsauto bekommen, welches er dann an den Käufer weitergegeben hat. Der Verkäufer steht dafür mit seinem Namen grade, ist also (das hoffen wir mal für ihn) ebenfalls daran interessiert, die ganze Sache ohne viel Stress und zur Zufriedenstellung beider Seiten abzuwickeln.
Dass unter gewissen Vorraussetzungen ein Anspruch auf Wandlung/Rückabwicklung besteht stimmt, aber das ist für alle Beteiligten ein großer Stress und letzten Endes geht man aus der Sache nicht mit einem guten Gefühl raus und ist im besten Falle froh, dass der Scheiß nur endlich vorbei ist.
@TE:
Nimm deine Unterlagen und setzt dich in entspannter Atmosphäre mit dem Händler (und zwar wenn möglich mit dem Chef des Hauses) zusammen. Schildere ihm, dass du sehr unzufrieden bist und ihn bittest, einen Lösungsvorschlag zu machen. Das könnte z.B. ein attraktives Angebot für einen anderen Touran sein.
Auch bei einer Wandlung/Rückabwicklung müsstest du für die 14 Monate Nutzung eine Abgeltung zahlen, finanziell kommst du daher so u.U. besser weg, da das ganze Geeier mit Anwalt usw. wegfällt. Kostet ja - selbst bei vorhandener Rechtsschutz - auch alles Zeit und damit Geld und Nerven.
Und wenn das alles nichts hilft, bleibt ja immernoch der Rechtsweg.
Wenn dir der Touran ansonsten gefällt, spricht nichts dagegen, wieder einen zu nehmen. Montagsautos gibt's bei jeder Marke und statistisch gesehen dürfte der nächste bei dir keins mehr sein 😉
Gruß, Raphi
Ich würde sagen, wir lassen als nächstes erst einmal den TE wieder zu Worte kommen bevor wir uns hier alle ein Bein raus reißen und Lösungsvorschläge machen die dann völlig am Thema vorbeigehen wie zB bei dem unklaren Fakt: Neu- oder Gebrauchtwagen!!
Micha
Solltest du dich für einen neuen Touran entscheiden, kann ich dir aber auch keine Hoffnung machen, dass dieser mängefrei ist.
Mein neuer Touran TDI hat in den ersten 4 Wochen schon 4 Mängel gehabt. Ist einfach nervig, auch wenn es über Garantie läuft. Man muss telefonieren, zum VW-Händler fahren, warten, mit dem Meister reden usw.
Ich habe wirklich besseres zutun, als verdammt viel Geld für einen neuen VW auszugeben und dann noch ständig Zeit für das Auto zu opfern. Die aktuellen Opel, die noch bei uns in der Familie fahren, sind deutlich problemloser.
Zitat:
Original geschrieben von Christian He
Solltest du dich für einen neuen Touran entscheiden, kann ich dir aber auch keine Hoffnung machen, dass dieser mängefrei ist.
Die Hoffnung sollte man nie verlieren. Mein Touran ist nun 2 1/2 Jahre alt, hat fast 100.000km runter und bis auf einen abgerutschten Turboschlauch bei 30.000km und zwei Mal Marderbiss habe ich bisher keine Mängel feststellen können. Außerplanmäßig stand der Wagen bisher nur drei Mal in der Werkstatt ( zwei Mal wegen dem Marderbiss), jeweils nur von Morgens bis Abends.
Wenn ich mir da die Berichte in den Opel-Foren durchlese, da stehen die Astra und Insignia gleich wochenweise in der Werkstatt.
Also Pech kann man hier wie da haben.
Zitat:
Original geschrieben von Maxjonimus
Die Hoffnung sollte man nie verlieren. Mein Touran ist nun 2 1/2 Jahre alt, hat fast 100.000km runter und bis auf einen abgerutschten Turboschlauch bei 30.000km und zwei Mal Marderbiss habe ich bisher keine Mängel feststellen können. Außerplanmäßig stand der Wagen bisher nur drei Mal in der Werkstatt ( zwei Mal wegen dem Marderbiss), jeweils nur von Morgens bis Abends.Zitat:
Original geschrieben von Christian He
Solltest du dich für einen neuen Touran entscheiden, kann ich dir aber auch keine Hoffnung machen, dass dieser mängefrei ist.
Wenn ich mir da die Berichte in den Opel-Foren durchlese, da stehen die Astra und Insignia gleich wochenweise in der Werkstatt.Also Pech kann man hier wie da haben.
Pech haben kann man immer, da hast du recht. Warum es bei einem VW weniger schlimm sein soll als bei einem Opel, wenn die Karre mehr in der Werkstatt als auf dem eigenen Hof steht, erschließt sich mir nicht so ganz. Maxjonimus-VW-Logik at it's best mal wieder 😁 Lass dich nicht ärgern 😉
@Christian: Ich drück die Daumen, dass es besser wird! Was hat es denn das gute Stück?
Gruß, Raphi