2.0TDI - Was wäre wenn der Zahnriemen vor den 120tkm reißt ?
Servus Jungs,
bekommt man dann den Schaden von Audi bezahlt oder geht das in die Rubrik
pech gehabt ?
Gruß
19 Antworten
Pech für Audi würde ich sagen.
Korby
ich glaube da hat man selber pech gehabt,
die 120000km-wechselintervall sind richtlinien und keine garantie
Wenn er vorher reisst, hat man Pech gehabt.
Audi und auch jeder andere Hersteller gibt das nur als Empfehlung.
Auf dem Schaden bleibt man leider sitzen.
LG
MC
Zitat:
Original geschrieben von Mission Control
Wenn er vorher reisst, hat man Pech gehabt.
Audi und auch jeder andere Hersteller gibt das nur als Empfehlung.
Auf dem Schaden bleibt man leider sitzen.LG
MC
Hi, glaub ich nicht, als damals bei meinem Bora der ZR gerissen ist hat er 81000 km gehabt. Habe den Schaden voll
ersetzt bekommen. ZR Intervall war 90000 km.
Korby
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Zitat:
Original geschrieben von Korby
Hi, glaub ich nicht, als damals bei meinem Bora der ZR gerissen ist hat er 81000 km gehabt. Habe den Schaden vollZitat:
Original geschrieben von Mission Control
Wenn er vorher reisst, hat man Pech gehabt.
Audi und auch jeder andere Hersteller gibt das nur als Empfehlung.
Auf dem Schaden bleibt man leider sitzen.LG
MC
ersetzt bekommen. ZR Intervall war 90000 km.Korby
Wenn er innerhalb der Garantie reisst, bekommst du natürlich den Schaden ersetzt.
LG
MC
Zitat:
Original geschrieben von Mission Control
Wenn er vorher reisst, hat man Pech gehabt.
Audi und auch jeder andere Hersteller gibt das nur als Empfehlung.
Auf dem Schaden bleibt man leider sitzen.LG
MC
Na ich weiß nicht.
Schließlich hast Du, sofern Insp. bei Audi, eine Mobilitätsgarantie.
Bzw. in meinem Fall die 120.000km vor dem Ablauf der zwei Jahre Werksgarantie...
Grüße
Was heist bei dir in der Garantie ? Der Wagen war damals schon 3,5 Jahre alt, hatte natürlich alle Wartungen gemacht, soll aber nichts sagen.
Korby
Zitat:
Original geschrieben von Korby
Was heist bei dir in der Garantie ? Der Wagen war damals schon 3,5 Jahre alt, hatte natürlich alle Wartungen gemacht, soll aber nichts sagen.Korby
Am Kopf kratz ?!? 😕
Unser MdN Mod müsste das doch 100% wissen.
Vielleicht schaut der ja mal hier vorbei und klärt uns auf. 😉
LG
MC 🙂
würde mich auch interessiern!
Zitat:
Original geschrieben von gengolf
Schließlich hast Du, sofern Insp. bei Audi, eine Mobilitätsgarantie.
also die garantie regelt zahlt das garantiert nicht !
Unter anderem sind diese Leistungen in der Mobilitätsgarantie enthalten:
- Pannenhilfe, Abschleppdienst und ein Ersatzwagen bei Pannen
Taxi, Hotelübernachtung und Rückführung, wenn das Problem vor Ort nicht behoben werden kann
- Ersatzteilbeschaffung, wenn nötig per Luftfracht, inklusive aller damit verbundenen Kosten
- Park- und Telefongebühren
- Unterstützung bei kleineren Problemen wie Batterieausfall, Öl- und Kühlmittelmangel, aber auch Benzin, wenn dies unterwegs ausgegangen ist.
Und nochwas ist der Zahnriemenwechsel eine Empfehlung oder eine Vorgabe ?
- ich denke das ist juristisch bzw. haftungstechnisch nicht unerhablich😉
gruß neurocil
Ich denke, Audi wird in diesem Falle Kulanz gewähren, weil: Das zahlt in diesem Falle nicht Audi selbst, sondern Continental oder wer auch immer den ZR zuliefert.
Die 120.000 km *können* nur eine Empfehlung sein. Der ZR selbst sowie die Riemenspannung ist bei der Inspektion (d.h. 60.000 km) von der Werkstatt zu überprüfen und muss bei sichtbaren Beschädigungen natürlich vorher ausgetauscht werden.
Dasselbe gilt, wenn der ZR schon >=6 Jahre drauf ist, denn er altert natürlich auch unabhängig von der KM-Leistung.
Gruß
Pete
Zitat:
Original geschrieben von TDI-Pete
Dasselbe gilt, wenn der ZR schon >=6 Jahre drauf ist, denn er altert natürlich auch unabhängig von der KM-Leistung.Gruß
Pete
ich meine hier im forum mal gelesen zu haben (von einer der schlauen würste hier) das der ZR nur der Laufleistung als k.o. kriterium unterliegt - beim 2.0 tdi.
Zitat:
Original geschrieben von -> Neurocil <-
ich meine hier im forum mal gelesen zu haben (von einer der schlauen würste hier) das der ZR nur der Laufleistung als k.o. kriterium unterliegt - beim 2.0 tdi.
Mag sein, das das Audi so sieht bzw. dann wieder die "Sichtkontrolle" zählt.
Drauf vertrauen würde *ich* persönlich aber nicht, weil bei 6 Jahren Fahrzeugalter ist mit Sicherheit keine Kulanz mehr zu erwarten.
Gruß
Pete
Zitat:
Original geschrieben von TDI-Pete
Mag sein, das das Audi so sieht bzw. dann wieder die "Sichtkontrolle" zählt.Zitat:
Original geschrieben von -> Neurocil <-
ich meine hier im forum mal gelesen zu haben (von einer der schlauen würste hier) das der ZR nur der Laufleistung als k.o. kriterium unterliegt - beim 2.0 tdi.Drauf vertrauen würde *ich* persönlich aber nicht, weil bei 6 Jahren Fahrzeugalter ist mit Sicherheit keine Kulanz mehr zu erwarten.
Gruß
Pete
Dem schliesse ich mich an.
Ich glaube der Zahnriemen soll unabhängig von der Laufleistung sowiso alle 5 Jahre gewechselt werden.
LG
MC