1er Leasing - Restwert
Hallo !
Mir ist heute jemand hinten drauf gekracht. Kein Totalschaden jedoch läuft mein Leasingvertrag zum 25.1.10 aus. Bis gestern war der festgeschriebene Restwert bei 12500 Euro gelegen. Frage, da dass Auto schon extrem beschädigt ist, ist das Auto soviel nicht mehr Wert. Wenn ich das Auto trotzdem behalten will, müsste BMW runter gehen. Sinkt der Restwert nun automatisch oder wie sieht das aus ?
Liebe Grüße
Flo
9 Antworten
Warum sollte BMW bzw die Leasing Bank wegen eines Unfalls von ihrem Restwert abweichen?? Ist doch unlogisch nicht. Ein evtl Wertverlust wird die Haftpflicht der Unfallverursachers tragen müssen. Normal solltest du nach einem Unfall nicht schlechter aber auch nicht besser da stehen als vorher! Und nochwas: Solltest du einen, sagen wir mal subventionierten Leasingvertrag haben (wie so viele beim 1er), dann würde ich mir das mit dem Übernehmen doch nochmal durch rechnen. Denn die Restwerte die BMW da in die Verträge schreibt sind nicht selten weit weg von der Realität, sprich ist der Wagen auf dem Markt das Geld nicht Wert.,Wobei jetzt 12500€ auch nicht soviel klingen. Muss man sich im Einzellfall anschauen...
Zitat:
Original geschrieben von florittweger
Hallo !Mir ist heute jemand hinten drauf gekracht. Kein Totalschaden jedoch läuft mein Leasingvertrag zum 25.1.10 aus. Bis gestern war der festgeschriebene Restwert bei 12500 Euro gelegen. Frage, da dass Auto schon extrem beschädigt ist, ist das Auto soviel nicht mehr Wert. Wenn ich das Auto trotzdem behalten will, müsste BMW runter gehen. Sinkt der Restwert nun automatisch oder wie sieht das aus ?
Liebe Grüße
Flo
Eigentlich eine gute Frage. Wenn sie von der gegnerischen versicherung einen Betrag für den Wertverlust erhalten, dann hätten sie zumindest was gutgemacht, wenn sie dir den Wagen für den selben Restwert verkaufen.
Du wärst auch ohne Unfall mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn du ein Fahrzeug, bei dem in 2010 der Leasingvertrag ausläuft, übernimmst. Die Restwerte sind in den letzen 12 - 24 Monaten derart gefallen, dass du da deutlich drauflegen würdest. Und bei einem Unfallwagen, selbst wenn du durch den Unfall ein paar hunderter weniger bezahlen müsstest, lohnt sich das schon gar nicht.
Thomas
Zitat:
Original geschrieben von Thomas TDI
Du wärst auch ohne Unfall mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn du ein Fahrzeug, bei dem in 2010 der Leasingvertrag ausläuft, übernimmst. Die Restwerte sind in den letzen 12 - 24 Monaten derart gefallen, dass du da deutlich drauflegen würdest.
Für weniger als 12500 EUR gibt's eigentlich kaum vernünftige 1er. Von daher ist deine Aussage zwar pauschal, aber nicht auf den konkreten Fall zutreffend.
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Hallo Flo Rittweger
Deine Angaben sind ja nicht sehr aussagekräftig! Deswegen kann ich auch ein paar Kommentare nicht ganz nachvollziehen, denn mir fehlen für eine vernünftige Beurteilung einige Informationen!
Ist das ein Restwert-Leasingvertrag mit fixem Restwert von 12.500 €, egal wieviele km du fährst? Hast du eine überproportional hohe Leasingrate bezahlt, um den Wagen am Leasingende zu einem besonders günstigen Tarif kaufen zu können?
Restwert 12.500 € ist sehr relativ. Ist es ein 116i ohne Alles, oder ein 135i Coupé mit Allem? Hat er 100.000 km drauf oder 15.000 km. Läuft das Leasing 18 Monate oder 42 Monate? Einerseits schreibst du es sei kein Totalschaden, andererseits aber übersteigt die Schadenshöhe den Wert. Welchen Wert? Den Zeitwert, oder den festgelegten Restwert von 12.500 €? Ist die Schadenshöhe über dem Zeitwert, dann wäre es ein wirtschaftlicher Totalschaden! Ist die Schadenshöhe über dem festgelegten Restwert bei Leasingende, aber unter dem derzeitigen Zeitwert (siehe Bsp. "135i mit Allem und 15.000 km bei 18 Mt. Laufzeit"😉, dann ist es kein wirtschaftlicher Totalschaden!
Ich denke zunächst bist du hier mal ganz außen vor, da du als "Mieter" keine Rechte am Auto besitzt. Bei wirtschaftlichem Totalschaden werden sich zunächst mal die Leasinggesellschaft und die Versicherung des Unfallverursachers streiten, was mit dem Fahrzeug passiert. Vielleicht beziehen sie dich in ihren "Streit" mit ein, wenn sie einen Dummen brauchen, um die Kiste zu verwerten. Da würde ich allerdings nicht mit rechnen, da sich genug Osteuropäer finden, die Unfallautos zu guten Preisen kaufen.
Angenommen alle Beteiligten einigen sich auf die Reparatur des Fahrzeugs und du übernimmst ihn bei Leasingende, dann wirst du ihn auch um die unfallbedingte Wertminderung günstiger bekommen. Allerdings hast du dann ein, zwar repariertes, Unfallfahrzeug, das du aber irgendwann auch wieder als solches verkaufen musst. Und dann wirst auch du einem Käufer eine unfallbedingte Wertminderung zugestehen müssen! Erst dann wirst du wissen, was die bessere Lösung war.
Zitat:
Original geschrieben von car-driver
Angenommen alle Beteiligten einigen sich auf die Reparatur des Fahrzeugs und du übernimmst ihn bei Leasingende, dann wirst du ihn auch um die unfallbedingte Wertminderung günstiger bekommen.
Darum ging es wohl.

Zitat:
Allerdings hast du dann ein, zwar repariertes, Unfallfahrzeug, das du aber irgendwann auch wieder als solches verkaufen musst. Und dann wirst auch du einem Käufer eine unfallbedingte Wertminderung zugestehen müssen! Erst dann wirst du wissen, was die bessere Lösung war.
Naja, absolut gerechnet wird der Betrag für die Unfallwertminderung aber kleiner im Laufe der Zeit, weil ja auch der Gesamtrestwert kleiner wird.
Zitat:
Original geschrieben von Jens Zerl
Naja, absolut gerechnet wird der Betrag für die Unfallwertminderung aber kleiner im Laufe der Zeit, weil ja auch der Gesamtrestwert kleiner wird.
Jens, grundsätzlich gebe ich dir Recht, dass sich die Unfallwertminderung wohl irgendwann nicht mehr in dem Maße auswirken wird. Wobei es sicherlich eine Rolle spielt, wer den Wagen kauft. Ein Händler wird sich bei einer Inzahlungnahme bestimmt die Reparaturrechnung oder das Gutachten zeigen lassen und auch nach zwei Jahren noch sagen: "Ich ziehe dir vom Zeitwert 10 % von der Schadenshöhe ab"! Andererseits kann man u.U. auch einen Privatkäufer finden, der, weil's ihm wurscht ist, oder weil er keine Ahnung hat, keinen Wertminderungsabschlag verlangt.
Deswegen weiß ich nicht, ob sich der TE einen Gefallen tut, wenn er das Fahrzeug am Leasingende übernimmt oder ob er besser die Finger davon lässt. Hellseherische Fähigkeiten wären da hilfreich!😉
Interessant wären dennoch ein paar Antworten des TE auf die Fragen in meinem Beitrag weiter oben.
danke schon einmal für alle antworten
es geht um einen 118d, erstzulassung januar 2007. Habe damals 7000 euro angezahlt und monatlich ne rate von 190 euro bezahlt. Der restwert (wenn ich p.a. 35000 Km gefahren wäre, bin insgesamt 100000 gefahren) wurde auf 12500 kalkuliert. Jetzt die Frage, der 1er ist sicher, vorallem nach dem Unfall nicht mehr soviel wert, ich gehe von 9000 Euro aus.
Für den Betrag würde ich "ihn" auch wahrscheinlich nehmen. oder was meint ihr ?
Zitat:
Original geschrieben von florittweger
danke schon einmal für alle antwortenes geht um einen 118d, erstzulassung januar 2007. Habe damals 7000 euro angezahlt und monatlich ne rate von 190 euro bezahlt. Der restwert (wenn ich p.a. 35000 Km gefahren wäre, bin insgesamt 100000 gefahren) wurde auf 12500 kalkuliert. Jetzt die Frage, der 1er ist sicher, vorallem nach dem Unfall nicht mehr soviel wert, ich gehe von 9000 Euro aus.
Für den Betrag würde ich "ihn" auch wahrscheinlich nehmen. oder was meint ihr ?
Wenn Du ihn für den Betrag bekommst, solltest Du ihn nehmen. Die Frage ist aber ob!
Wenn Du den Wagen übernehmen willst, gehe ich mal davon aus, dass Du ihn tendenziell sehr lange fahren willst, so dass er beim Verkauf nicht mehr so viel wert sein wird. In dem Fall setht dem nichts entgegen.
Wenn Du ihn nur kurz behalten willst, solltest Du über die von car-driver vorgetragenen Argumente nachdenken.
Gruß