1er Coupe Neuwagen/Vorführwagen

BMW 1er E87 (Fünftürer)

Hallo,

ich möchte in den nächsten Monaten einen 1er Coupe, entweder den 120d oder 123d, kaufen und suche nach einer günstigen Variante.

Nun meine Frage(n):

1. Mit wieviel Prozent Neuwagenrabatt kann man erfahrungsgemäß bei einem etwaigem Fahrzeugwert von 34-36T€ (Barzahlung möglich) rechnen?

2. Ich hatte mir außerdem eine Variante überlegt, zu einem Händler zu gehen, der einen nach meinen Wünschen konfigurierten 1er bestellt und diesen nach einer 6-monatiger Laufzeit als Vorführwagen an mich abgibt bzw verkauft. Ich habe von dieser Möglichkeit schon mehrfach gehört und gelesen. Mit welchem Rabatt kann man eurer Erfahrung bei dieser Variante rechnen?

Für eure Erfahrungen wäre ich echt dankbar, da ich diesbezüglich noch keinerlei Erfahrungen sammeln konnte, da ich bisher nur Gebrauchtfahrzeuge von Privat gakauft habe. Im Bekanntenkreis habe ich auch schon gefragt, aber mit wenig Erfolg.

18 Antworten

Weis jemand ob dann noch die MwSt. ausweisbar ist wenn ich das Fahrzeug nach 6 Monaten von einem Werksangehörigen übernehme? ( Vorvertrag )

Zitat:

Original geschrieben von starfinder73


wie ist das wenn man alles ausgemacht hat. anzahlung getätigt und der wagen fährt.
hat aber in der zeit vor übernahme einen unfall, parkschaden, etwaige kratzer im lack, beschädigungen etc...kann man dann vom vertrag zurücktreten?

Kommt immer darauf an, was ihr im Vorvertrag diesbezüglich vereinbart habt.

Grundsätzlich gilt: Vertrag ist Vertrag, d.h. man kann nicht mal eben aus Lust und Laune zurücktreten. Daher ist es immer sinnvoll, im Vorvertrag entsprechende Vereinbarungen zu treffen, was im Fall des Falles passiert, dann gibt es im Ernstfall keine Streitereien.

Z.B. bei Lackkratzern: professionelle Beseitigung in der BMW Werkstatt
Z.B. bei Unfallschäden: Rücktrittsrecht des Käufers und/oder Reparatur in BMW Werkstatt + Abschlag beim Preis lt. Gutachter

Zum Thema ausweisbare Mehrwertsteuer:
das dürfte wohl im Normalfall nicht gehen, nämlich dann, wenn das Auto - wie üblich - vom Werksangehörigen als Privatfahrzeug verkauft wird.
Wenn Du einen jungen Gebrauchten mit ausweisbarer MwSt suchst, wäre evtl. ein Geschäftsfahrzeugrückläufer oder ehemaliges Mitarbeiter-Leasingfahrzeug sinnvoller, die Du dann über einen BMW Händler kaufen kannst - oder direkt von BMW. Damit erfolgt der Verkauf im Regelfall mit ausweisbarer MwSt.

Eben, die genauen Vertragsinhalte müssen recht genau abgesprochen werden. Für mich stellt sich das aus einer etwas anderen Sicht dar, meine Freundin und ich wären gerne bereit, für jemanden ein Auto zu bestellen und den Rabatt ohne Abzocke oder Bereicherung unsererseits nach 6 Monaten weiterzugeben, also ca. 19%, da auf den Mitarbeiter ja noch die Versteuerung des geldwerten Vorteils zukommt.

Man hört aber öfter, dass einige Leute versuchen, den MA abzuzocken und wg. eines Steinschlages auf der Motorhaube zurücktreten wollen, weil sie es sich anders überlegt haben oder das Geld nicht mehr aufbringen können. Man muss ja auch bedenken, dass der MA ein Auto bestellt, dass genau DEINEN, nicht seinen Wünschen entspricht. Kein seriöser MA wird außerdem vertraglich die Unfallfreiheit garantieren, man kann so vorsichtig fahren, wie man möchte, aber jemand hat einem schnell mal beim rechts-vor-links die Vorfahrt genommen und schon ist es passiert.

Natürlich ist ein Unfallschaden ärgerlich, aber warum sollte man deswegen zurücktreten? Wer nicht ganz dämlich ist, hat die 6 Monate eine Vollkasko, dann geht es eh in die Vertragswerkstatt und wird 100%ig wieder hergestellt. Realistischer wäre es sicherlich, über eine Staffelung zu sprechen, beispielsweise dass der Kaufpreis um 200 Euro sinkt, wenn der Unfallschaden zwischen 0 und 2000 Euro lag und 300 Euro bei 2000-4000 Euro. Ich hatte den Fall noch nicht, aber vielleicht lässt sich das bei so einem neuen Auto auch von der gegnerischen Versicherung erstreiten, wenn man den Unfall nicht selbst verursacht hat. Ich fahre seit 10 Jahren Auto und hatte noch nie einen Unfall, deswegen sollte man nicht zuviel aufhebens um diesen unwahrscheinlichen Fall machen, aber natürlich muss man drüber sprechen und es vertraglich fixieren.

Zu einem solchen Geschäft gehören zwei und hier habe ich einen etwas anderen Blickwinkel - der WA ist auch ein Mensch und irgendwelche unrealistischen Erwartungen oder Forderungen wie die garantierte Unfallfreiheit sollte man da nicht stellen.

PS. Wer Interesse an so einer Bestellung hat und aus Bayern ist (einfach wg. der räumlichen Nähe), soll sich melden. 😁

Zitat:

Original geschrieben von MSchoeps


Eben, die genauen Vertragsinhalte müssen recht genau abgesprochen werden. Für mich stellt sich das aus einer etwas anderen Sicht dar, meine Freundin und ich wären gerne bereit, für jemanden ein Auto zu bestellen und den Rabatt ohne Abzocke oder Bereicherung unsererseits nach 6 Monaten weiterzugeben, also ca. 19%, da auf den Mitarbeiter ja noch die Versteuerung des geldwerten Vorteils zukommt.

Ich glaub' Dir gerne daß Du niemanden abzocken möchtest. Nur muss sich IMHO der WA langsam aber sicher von der Vorstellung verabschieden weiterhin kostenfrei Auto fahren zu können. 19% für einen Halbjährigen mit 5-8 TKM auf der Uhr sind für mich als Käufer in der heutigen Zeit einfach uninteressant. Es gibt am Markt genügend Beispiele für 6-8 monatige Fahrzeuge mit >30% Nachlass wo dann oft auch noch die Wunschausstattung zu 95% passt. Wir haben halt einen Käufermarkt, wenn ich mir diesen zu nutze mache kann von Abzocke dem WA gegenüber keine Rede sein.

Was das Unfallthema angeht: Wenn ich einen Vorvertrag abschliessen würde dann selbstverständlich nur mit dem Passus garantierter Unfallfreiheit. Wenn er dann doch einen Unfall hat kann das doch nicht das Problem des Käufers sein. Wenn der WA einen solchen Vertrag nicht abschliessen möchte dann eben nicht. Soll er sich halt einen anderen Käufer suchen, so einfach ist das.

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