195/45 r15 78v eingetragen
Hi Leute,
ich hab mir neue Sommerreifen gekauft (195/45 r15 78v), diese sitzen auf den original Golf 2 GTI Felgen (Edition One), also den BBS RM12, ich suche jemanden der Reifen mit den gleichen Maßen auf den Felgen im Fahrzeugschein hat und mir mal eine Kopie schicken könnte, da ich heut beim TÜV war und der mich zur DEKRA verwiesen hat zwecks Eintragung –.–, jetzt will ich was in der hand haben um nicht nochmal um sonst rumzufahren. Also wäre echt super wenn einer so nett wäre und mir ne Kopie per Email (slotracer91@aol.com) zukommen lassen könnte 😉
21 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von SerialChilla
Und was hindert mich daran, danach nen Conti oder so aufzuziehen?
Niemand. Nur brauchst du für die Contis dann auch eine Reifenfreigabe von Conti. Genaugenommen kann das jeder Tüv-Prüfer zur HU fordern...
Zitat:
Original geschrieben von SerialChilla
In der Freigabe steht, dass man diese Reifengröße auf der Felgengröße auf dem Auto fahren darf.
In der Freigabe steht nur, das man diesen Reifen auf eine solche Felge ziehen darf. Darin steht nicht, auf welche Felge genau, oder auf welchem Auto man die fahren darf.
Zitat:
Original geschrieben von SerialChilla
Nur kann halt die Firma nur für den eigenen Reifen sprechen...
Siehste. Warum sollte dann eine Reifenfreigabe von Conti für einen Vredestein nützlich sein?
🙂
Zitat:
Original geschrieben von call0174
Niemand. Nur brauchst du für die Contis dann auch eine Reifenfreigabe von Conti. Genaugenommen kann das jeder Tüv-Prüfer zur HU fordern...
Son Quatsch. Wenn 195/45 R15 im Schein stehen, dann darf ich sie fahren, egal von welchem Hersteller.
Zitat:
In der Freigabe steht nur, das man diesen Reifen auf eine solche Felge ziehen darf. Darin steht nicht, auf welche Felge genau, oder auf welchem Auto man die fahren darf.
Ich spreche jetzt nur für Freigaben von Toyo, Conti und Uniroyal, aber in denen stehen Felgendurchmesser und Breite sowie das Auto inkl. der Achslasten.
Felgenhersteller etc sind natürlich irrelevant, da hab ich mich ungenau ausgedrückt.
Zitat:
Original geschrieben von call0174
Siehste. Warum sollte dann eine Reifenfreigabe von Conti für einen Vredestein nützlich sein?🙂
Weil der Prüfer dann auf einen Blick sieht, dass die Reifenbreite zu der Felgenbreite und der Abrollumfang zu dem Auto passen.
Außerdem ists immer besser, wenn man was in der Hand hat...
Zitat:
Original geschrieben von SerialChilla
Son Quatsch. Wenn 195/45 R15 im Schein stehen, dann darf ich sie fahren, egal von welchem Hersteller.Zitat:
Original geschrieben von call0174
Niemand. Nur brauchst du für die Contis dann auch eine Reifenfreigabe von Conti. Genaugenommen kann das jeder Tüv-Prüfer zur HU fordern...
Aber nur, weil es sich alle Prüfer leicht machen (Und dem Kunden auch). Genau genommen müsste beim Eintragen eine Reifenbindung mit eingetragen werden
So sind die Vorschriften. Aber gut, dass das kein Prüfer macht 😉
(Bitte jetzt nicht mit der Herstellerbindung verwechseln, die es nicht mehr gibt. Eine Reifenbindung ist sehr wohl noch gültig, wenn diese eine Auflage ist!)
Zitat:
Original geschrieben von SerialChilla
Ich spreche jetzt nur für Freigaben von Toyo, Conti und Uniroyal, aber in denen stehen Felgendurchmesser und Breite sowie das Auto inkl. der Achslasten.Zitat:
In der Freigabe steht nur, das man diesen Reifen auf eine solche Felge ziehen darf. Darin steht nicht, auf welche Felge genau, oder auf welchem Auto man die fahren darf.
Felgenhersteller etc sind natürlich irrelevant, da hab ich mich ungenau ausgedrückt.
Stimmt, hab eben mal nachgeschaut. Das nehm ich zurück, und behaupte das Gegenteil.
Zitat:
Original geschrieben von SerialChilla
Weil der Prüfer dann auf einen Blick sieht, dass die Reifenbreite zu der Felgenbreite und der Abrollumfang zu dem Auto passen.Zitat:
Original geschrieben von call0174
Siehste. Warum sollte dann eine Reifenfreigabe von Conti für einen Vredestein nützlich sein?🙂
Außerdem ists immer besser, wenn man was in der Hand hat...
Dafür braucht er keine Reifenfreigabe. Und eine Pauschalaussage ist das ja auch nicht. Da kocht ja auch jeder sein eigenes Süppchen. Gut, das wird in diesem Fall kein Problem sein, in anderen aber vll schon. Zum Abrollumfang sagt eine Reifenfreigabe allerdings nun wirklich nichts aus.
Sicher ist es besser, etwas in der Hand zu haben, aber mal realistisch. Wärst du der Prüfer, und bei dir taucht einer auf, der sich Reifen eintragen lassen will, und eine Reifenfreigabe von einem anderen Reifenhersteller mitbringt. Würdest du eintragen? Was danach passiert ist dem Prüfer ja egal, der ist aus der Haftung raus, wenn etwas verändert wird. Aber zum Zeitpunkt der Eintragung ist er in der Pflicht.
Zitat:
Original geschrieben von call0174
(Bitte jetzt nicht mit der Herstellerbindung verwechseln, die es nicht mehr gibt. Eine Reifenbindung ist sehr wohl noch gültig, wenn diese eine Auflage ist!)
Da erklär mir mal bitte den Unterschied.
Wenn Reifengröße und Traglast hinhauen kann ich alle Marken und Typen verbauen.
Zitat:
Original geschrieben von call0174
Dafür braucht er keine Reifenfreigabe. Und eine Pauschalaussage ist das ja auch nicht. Da kocht ja auch jeder sein eigenes Süppchen. Gut, das wird in diesem Fall kein Problem sein, in anderen aber vll schon. Zum Abrollumfang sagt eine Reifenfreigabe allerdings nun wirklich nichts aus.
Natürlich. Wenn du sie beantragst musst du die Serienreifengrößen mit angeben.
Zitat:
Original geschrieben von call0174
Sicher ist es besser, etwas in der Hand zu haben, aber mal realistisch. Wärst du der Prüfer, und bei dir taucht einer auf, der sich Reifen eintragen lassen will, und eine Reifenfreigabe von einem anderen Reifenhersteller mitbringt. Würdest du eintragen? Was danach passiert ist dem Prüfer ja egal, der ist aus der Haftung raus, wenn etwas verändert wird. Aber zum Zeitpunkt der Eintragung ist er in der Pflicht.
Dazu lass ich mal lieber nen Prüfer was zu schreiben.
Wenns in den kritischen Bereich geht (195 auf 8 oder 8,5"😉 würde ich auf was passendes bestehen. Aber bei Kinderkram wie 195 auf ner 6,5" Felge würde ich da kein Problem sehen.
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Zitat:
Original geschrieben von SerialChilla
Da erklär mir mal bitte den Unterschied.Zitat:
Original geschrieben von call0174
(Bitte jetzt nicht mit der Herstellerbindung verwechseln, die es nicht mehr gibt. Eine Reifenbindung ist sehr wohl noch gültig, wenn diese eine Auflage ist!)
Wenn Reifengröße und Traglast hinhauen kann ich alle Marken und Typen verbauen.
Diese Reifenbindung war an einen oder mehrere Hersteller oder auch Reifentypen gebunden, und das pauschal für eine Fahrzeugart. Vorwiegend ja bekannt aus dem Motorradbereich. Das wurde verboten, um den Wettbewerb zu öffnen.
Bei dieser Eintragung ist es eine Einzelprüfung, und da darf der Prüfer sehr wohl seine Eintragung an den Reifen binden, der bei Eintragung montiert war. Das ist rechtens. Aber wie gesagt, macht keiner.
Zitat:
Original geschrieben von SerialChilla
Natürlich. Wenn du sie beantragst musst du die Serienreifengrößen mit angeben.Zitat:
Original geschrieben von call0174
Dafür braucht er keine Reifenfreigabe. Und eine Pauschalaussage ist das ja auch nicht. Da kocht ja auch jeder sein eigenes Süppchen. Gut, das wird in diesem Fall kein Problem sein, in anderen aber vll schon. Zum Abrollumfang sagt eine Reifenfreigabe allerdings nun wirklich nichts aus.
Das ist ja richtig. Aber dazu brauch ich keine Reifenfreigabe, um die Differenz auszurechnen. Da schaut der Prüfer kurz in seinen Computer, und schon hat er alles. Und diese Daten stehen nicht in der Reifenfreigabe. Und das meine ich damit.
Zitat:
Original geschrieben von call0174
Diese Reifenbindung war an einen oder mehrere Hersteller oder auch Reifentypen gebunden, und das pauschal für eine Fahrzeugart. Vorwiegend ja bekannt aus dem Motorradbereich. Das wurde verboten, um den Wettbewerb zu öffnen.Bei dieser Eintragung ist es eine Einzelprüfung, und da darf der Prüfer sehr wohl seine Eintragung an den Reifen binden, der bei Eintragung montiert war. Das ist rechtens. Aber wie gesagt, macht keiner.
Soweit ich mich erinnere, gibts genau das auch nicht mehr. Wird langsam Zeit, dass hier mal jemand schreibt, ders genau weiß. Wir brauchen nen "Prüfer alarmieren"-Button 😁
Zitat:
Original geschrieben von call0174
Das ist ja richtig. Aber dazu brauch ich keine Reifenfreigabe, um die Differenz auszurechnen. Da schaut der Prüfer kurz in seinen Computer, und schon hat er alles. Und diese Daten stehen nicht in der Reifenfreigabe. Und das meine ich damit.
Wenn die Differenz zu groß wäre, würde drinstehen, dass der Umfang nicht passt.
Bei der Eintragung steht ganz einfach dabei: "Bei Verwendung eines anderen Reifenherstellers und Typ ist die Montierbarkeitsfreigabe mitzuführen"
Somit musst du IMMER eine Freigabe des jeweiligen Reifens dabei haben den Du fährst. Es sind bei weitem nicht alle Reifen gleichen Maßes auch auf allen Felgenbreiten die auch andere Hersteller freigeben freigegeben. (Was ein Satz)