19% MwSt. bei Bestellung ´06 und Lieferung ´07 wirklich akzeptabel??

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo ihr,

habe meinen Golf V "Tour" in er KW 43 bestellt.
Fertigung leut VW und meinem 🙂 KW 51.
Eine Lieferung noch dieses Jahr ist da ja leider ausgeschlossen, da KW 52 Werksferien sind. 🙁

Hat jemand von euch auch um die KW 43 bestellt und einen anderen Fertigungs- bzw. Liefertermin genannt bekommen?

Sollte mein Golf nämlich wirklich erst in 2007 kommen, muss ich ca 800,- mehr an MwSt. bezahlen.
Habt ihr vllt. eine Lösung, wie ich in diesem Fall mit meinem 🙂 verbleiben könnte?
800,- mehr sind in meinem Augen nämlich ein gewaltiger Aufpreis.

Danke schon einmal im Voraus für eure Antworten.

Gruß aus Saarbrücken
Manuel

40 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Lessi30


Ob er dies wirklich macht (Rechnung früher schreiben) ist zu bezweifeln.

Er braucht die Rechnung nicht mal früher schreiben. Man kann in 2006 auch Rechnungen mit 19% und in 2007 Rechnungen mit 16% schreiben. Letztere dürften nur genauer geprüft werden, steuerrechtlich ist es aber kein Problem.

Zitat:

Original geschrieben von thbe


Ausschlaggebend ist der Tag der Lieferung und sonst gar nichts. So steht es im Gesetz und für Autos im Allgemeinen oder Volkswagen und Gölfe im besonderen gibt es keine Ausnahme.

Wagenübergabe oder Erstzulassung bedeutet auf jeden Fall Lieferung.

Stimmt genau!

Grundsätzlich gilt: Wird die Leistung nach dem 31.12.2006 ausgeführt, beträgt die Umsatzsteuer 19 %. Dabei spielt der Zeitpunkt der Rechnungserteilung ebenso wenig eine Rolle wie der Zeitpunkt des Zahlungseingangs beim Unternehmer oder der Zeitpunkt der vertraglichen Vereinbarung. Entscheidend ist nur der Zeitpunkt der Leistungsausführung.

...und extra für´s GolfV-Forum hat das Bayrische Landesamt für Steuern ein golffreundliches Beispiel auf seiner homepage...

Zitat:

Kunde K erwirbt bei Händler H mit Kaufvertrag vom 1. November 2006 einen VW Golf zum Kaufpreis von 23.200 € inkl. gesetzl. USt (brutto). Mit Abschluss des Vertrages wird eine Anzahlung von 5.800 € fällig, der Rest wird bei Lieferung im Februar 2007 bezahlt.

Maßgebend für den Steuersatz ist der Zeitpunkt der Leistungsausführung, welcher bei einer Lieferung der Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht (= Übergabe im Februar 2007) ist. Der Umsatz unterliegt also insgesamt dem neuen Steuersatz von 19 %.

Bei Erhalt der Anzahlung im November 2006 führt Händler H 16% aus 5.800 € (5.800 € * 16/116 = 800 €) an das Finanzamt ab. Bei Lieferung im Februar 2007 führt er für die restlichen 17.400 € die dann gültige USt i.H.v. 19 % ab (17.400 € * 19/119 = 2.778,15 €). Zusätzlich muss er im Februar 2007 die Differenz zwischen den im November bezahlten 800 € (16/116 aus 5.800 €) und den richtig abzuführenden 926,05 € (19/119 aus 5.800 €), also 126,05 €, beim Finanzamt anmelden.

Insgesamt hat H damit die zutreffende Umsatzsteuer von 19 % aus 23.200 €, also 3.704,20 € (23.200 € * 19/119), bezahlt.

Quelle:

Umsatzsteuererhöhung

Übrigens wären wir in Österreich mit "nur" 19% glücklich, denn bei uns sind es 20% USt und dann kommt noch die NoVA (Normverbrachsabgabe) dazu. Beim Golf je nach Modell zwischen +6% (TDI 66kw) und +15% (R32).

Gruss
Linus71

danke! @linus71

das dokument ist allgemein sehr hilfreich für den verbraucher. :-)

Zitat:

Original geschrieben von linus71


Quelle: Umsatzsteuererhöhung

Bedeutet aber im Umkehrschluß auch, dass wenn ich den KFZ-Brief noch in 2006 erhalte und das Fahrzeug (trotz dass es noch nicht da ist) anmelde, dann muß ich nur 16% bezahlen.

Oder irre ich?

Gruß
Heiko

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Zitat:

Original geschrieben von Saarbruecker


das dokument ist allgemein sehr hilfreich für den verbraucher. :-)

Naja, da die Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer eine indirekte Steuer ist, wird sie, wie oben beschrieben, beim Händler erhoben. Wirtschaftlich betrachtet wird sie aber vom Endverbracher getragen - ist somit für Dich als Verbracher vielleicht doch nicht so irrelevant ;-)

nun ja - verchromt wird nichts, aber das leidige Thema mit der Standheizung ......

Wie auch immer: wenn VW mir schriftlich zusichert, daß sie alle Differenzbeträge tragen (die verzögerte Auslieferung ist ja nicht meine Schuld), so soll mir der Rest egal sein.

Wenn allerdings nicht, so haben wir beide ein Problem - VW und ich .....

Grüsse
habi99

Zitat:

Original geschrieben von habi99


Wie auch immer: wenn VW mir schriftlich zusichert, daß sie alle Differenzbeträge tragen (die verzögerte Auslieferung ist ja nicht meine Schuld), so soll mir der Rest egal sein.

Sieht eher schlecht aus. In Deinem Fall braucht der Händler nicht mal was vertraglich vereinbart haben. Er kann die höhere Mehrwertsteuer von Dir fordern. Alles andere ist Kulanz.

Zitat:

Original geschrieben von habi99


nun ja - verchromt wird nichts, aber das leidige Thema mit der Standheizung ......

Wie auch immer: wenn VW mir schriftlich zusichert, daß sie alle Differenzbeträge tragen (die verzögerte Auslieferung ist ja nicht meine Schuld), so soll mir der Rest egal sein.

Wenn allerdings nicht, so haben wir beide ein Problem - VW und ich .....

Grüsse
habi99

Also bei Bestellung im Mai und dann Lieferung bei 19 % würd ich VW definitiv auf den Tisch kotzen 😉

Zitat:

Original geschrieben von DTrox


Also bei Bestellung im Mai und dann Lieferung bei 19 % würd ich VW definitiv auf den Tisch kotzen 😉

kannst du wissen wie oft er die Bestellung überarbeitet hat !?!?

Was noch alles dazu oder nicht mehr dazu kam !?!?

Da spielen viel Faktoren eine Rolle...

das Problem ist, das VW keine Standheizung liefern kann und den Termin immer wieder nach vorne schiebt. Das Fahrzeug wurde auf die KW 36 terminiert und seit KW 34 permanent verschoben; aktueller Produktionsstatus ist KW12/07 - ohne Garantie.

That's it. Ich habe dies nur insofern zu verschulden, als daß ich eine normale und bestellbare Option geordert habe und die auch gerne hätte - vertragsgemäß.

Ich hoffe auf Kulanz .....

Gruß
habi99

Ich musste auch etwas länger warten wegen der Standheizung...

Könnte sein das ich den erst GTI mit Standheizung vom Werk habe, als ich bestellt habe gab es diese noch nicht jedoch kurz vor Auslieferung war sie dann bestellbar und ich habe dieses WP2 dann umbestellt...

Mein GTI ist EZ 21.06.2005, wurde dann doch ein Modelljahr 06 ohne Stnadheizung hätte ich ein Modelljahr 05 gehabt...

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