19% MwSt. bei Bestellung ´06 und Lieferung ´07 wirklich akzeptabel??

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo ihr,

habe meinen Golf V "Tour" in er KW 43 bestellt.
Fertigung leut VW und meinem 🙂 KW 51.
Eine Lieferung noch dieses Jahr ist da ja leider ausgeschlossen, da KW 52 Werksferien sind. 🙁

Hat jemand von euch auch um die KW 43 bestellt und einen anderen Fertigungs- bzw. Liefertermin genannt bekommen?

Sollte mein Golf nämlich wirklich erst in 2007 kommen, muss ich ca 800,- mehr an MwSt. bezahlen.
Habt ihr vllt. eine Lösung, wie ich in diesem Fall mit meinem 🙂 verbleiben könnte?
800,- mehr sind in meinem Augen nämlich ein gewaltiger Aufpreis.

Danke schon einmal im Voraus für eure Antworten.

Gruß aus Saarbrücken
Manuel

40 Antworten

Grossklos? Der War gut! :P
Nein, da würd ich nie ein Auto bestellen. In meinen Augen sind die alle total unfreundlich.

Wir haben unsere VWs bis jetzt immer bei Automobile Herges in IGB bestellt. Das Personal dort ist einfach nett, kompetent & sympatisch. Naja, darum geht es jetzt aber nicht.

Wenn der Wagen wirklich KW 51 gebaut wird, dann müsste mein 🙂 aber schnell mit der Rechnung beikommen.
Ist das eigentlich auch ausschlaggebend, wenn ich das "Sorglos-Paket" von VW in Anspruch genommen habe?
Hat das vllt Auswirkungen auf die Rechnungsausstellung?

Werde aber im Laufe des Monats das Problem "frühzeitige Rechnung in `06" nochmal genauer mit ihm erörtern.

Zitat:

Original geschrieben von sisiphos


Ich habe das gleiche Problem.
Der Streit zwischen mir und meine Händler ist schon am eskalieren.
Auf dem Kaufvertrag habe ich Ihn draufschreiben lassen "Verbindlicher Liefertermin Dezember".

Auf der Auftragsbestätigung stand jetzt unverbindlich.

Hab Ihn sofort aufgefordet das nachzubessern. Die freche Antwort: Ich schau mir das nochmal an.

Habe schon Kontakt mit dem Kundenservice in Wolfsburg aufgenommen um den Typ zu melden.

Hab einen Bekannten bei der Gewerbeaufsicht angeschrieben um eine behördliche Meinung einzuholen.

Werde keine einzige Wartung bei dem Händler durchführen lassen.

Bin auf keinen Fall bereit 19 % zu zahlen !!

manno mann...

Die AB kommt von VW und nicht vom Händler - dieser hat *keinen* Einfluss auf den Liefertermin, warum kannst/willst du das nicht verstehen !?!?

Was soll der Kundenservice denn machen, dein Auto separat auf einem nur für dich hergestelltem Band bauen - lol -

Wenn du keine 19% zahlen willst/kannst hättest du einfach früher bestellen MÜSSEN, dafür kann der Händler rein gar nix und beschwerden über die 19% kannst unserer Regierung zu kommen lassen 😉

Denke immer daran - wie man in den Wald schreit so schallt es heraus...

sich direkt an den Kundenservice zu wenden finde ich jetzt auch etwas heftig, somal der auch garkeinen Einfluss in solchen Angelegenheiten hat, da jeder 🙂 ein selbstständiges Unternehmen ist.
Ich mache ja auch meinem 🙂 nicht den Vorwurf, dass er ab Januar mit 19% kalkulieren muss. Er kann ja auch nicht auf den 3% Differenzbetrag sitzen bleiben.
Mein Anliegen war ja auch eigentlich, somit "b2T", ob und wie man das irgendwie drehen könnte, dass man das ganze noch dieses Jahr fakturieren könnte.

Zitat:

Original geschrieben von Saarbruecker


Wenn der Wagen wirklich KW 51 gebaut wird, dann müsste mein 🙂 aber schnell mit der Rechnung beikommen.

Also ich bekam kurze Zeit nach Fertigstellung ein Anruf von meinem Verkäufer mit der Frage nach dem Abholtermin und 2 Tage später lag schon die Rechnung mit den Fahrzeugpapieren im Briefkasten. Nach Überweisung der Kaufsumme erhielt ich dann noch den Abholschein für Ingolstadt. Abgeholt habe ich allerdings trotzdem mit einem 5-Tage Kurzzeitkennzeichen um die Erstzulassung in die 2. Jahreshälft zu bekommen. 😉

Da Audi und VW ein Konzern sind sollte es da ähnlich laufen.

Normalerweise geht mit Fertigstellung eines PKW sofort per EDV die "elektronische" Rechnung zum jeweiligen Vertragshändler und der Wagen muss binnen x-Tagen vom Vertragshändler bezahlt werden. Sobald dies geschehen ist und der Händler die notwendigen Daten wie z. B. Fahrgestellnummer hat darf er den Wagen gegenüber einem Endkunden in Rechnung stellen.

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ich habe im Mai bestellt; "damals" war das Thema mit der MwSt. noch gar keines ..... Nun wird mein Golf erst im Feb./Mrz. gebaut.

Wie sieht es hierbei rechtlich aus? Terminiert war er auf KW 36/06.

Grüsse
habi99

Zitat:

Original geschrieben von habi99


ich habe im Mai bestellt; "damals" war das Thema mit der MwSt. noch gar keines ..... Nun wird mein Golf erst im Feb./Mrz. gebaut.

Wie sieht es hierbei rechtlich aus? Terminiert war er auf KW 36/06.

Grüsse
habi99

Dann mußt du die vollen 19% Mwst. Bezahlen.

Zitat:

Original geschrieben von habi99


ich habe im Mai bestellt; "damals" war das Thema mit der MwSt. noch gar keines ..... Nun wird mein Golf erst im Feb./Mrz. gebaut.

Wie sieht es hierbei rechtlich aus? Terminiert war er auf KW 36/06.

Grüsse
habi99

Wird der Motor u.s.w. alles vercromt ??

buba

Zitat:

Original geschrieben von habi99


ich habe im Mai bestellt; "damals" war das Thema mit der MwSt. noch gar keines ..... Nun wird mein Golf erst im Feb./Mrz. gebaut.

Wie sieht es hierbei rechtlich aus? Terminiert war er auf KW 36/06.

Grüsse
habi99

Wieso dauert das bei dir so lange? Was hast du für besondere Sachen geordert?

Meiner Meinung nach ist ist der Tag der Rechnung ausschlaggebend ob 16 oder 19% zu zahlen sind. Da mach mal einen Klönschnack mit deinem Händler. Lohnt sich nur, wenn man Geld über hat. Wer will schon 2-3 Monate auf sein Gekauftes warten müssen, zumal das Altfahrzeug meist ein Teil der Finanzierung ist.

Zitat:

Original geschrieben von habi99


ich habe im Mai bestellt; "damals" war das Thema mit der MwSt. noch gar keines ..... Nun wird mein Golf erst im Feb./Mrz. gebaut.

Wie sieht es hierbei rechtlich aus? Terminiert war er auf KW 36/06.

Grüsse
habi99

Ich hatte, wie Du ja weisst, das gleiche Problem... 😁

Der Händler hat mir vertraglich 16% Mehrwertsteuer zugesichert. Das hat er wohl mit Volkswagen ausgehandelt, wie -> keine Ahnung.

Ich habe von meinerm Händler bei der Umbestellung von GT auf GTI
1. 16% Mehwertsteuer,
2. den Preis VOR der Preiserhöhung im Juni,
3. den etwas besseren Vertrag mit den 'kostenlosen Inspektionen' in den ersten 4 Jahren bekommen

Sollte also eigentlich kein Problem sein.

Ausschlaggebend ist der Tag der Lieferung und sonst gar nichts. So steht es im Gesetz und für Autos im Allgemeinen oder Volkswagen und Gölfe im besonderen gibt es keine Ausnahme.

Wagenübergabe oder Erstzulassung bedeutet auf jeden Fall Lieferung. Ob Zusendung der Zulassungspapiere alleine bereits eine Lieferung in diesem Sinne darstellt, das sollte man einen Fachmann fragen.

Wäre im vorliegenden Fall eine denkbare Variante. Wenn man die Papiere hat, dann kann man das Auto auch gleich anmelden und steht auf der ganz sicheren Seite. Gegen Zulassungsdatum kann das Finanzamt nichts machen. Gegen Wagenübergabedatum auch nicht.

Falls alles nicht klappt, positiv denken: Du hast dann ein Baujahr 2007 statt 2006. Das macht fast ausgleichend ein paar Hundert EUR auf der Habenseite aus.

Ich hatte am 29.09.06 bestellt und mein Händler hat mir zugesichert das das Auto noch in diesem Jahr kommt d.h. zu 16% MWST!

Folgendes liegt mir dazu vor:
Rechtliche Lage:

Der Händler liefert ein Fahrzeug an den Kunden aus. In der Regel ist der Tag der Auslieferung mit dem Tag der Erst. bze. Neuzulassung identisch. Das Eigentum an dem Fahrzeug geht auf den Kunden über (Verschaffung der Verfügingsmacht, Lieferung i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG). Die Umsatzsteuer entsteht mit dem zu diesem Zeitpunkt anzuwendenden Steuersatz.

Also, der Händler kann die Rechnung zwar im Vorfeld schreiben, den Brief herausgeben, zulassen etc., Allerdings kann anhand von Lieferscheinen nachträglich geprüft werden, wann der Händler das Fahrzeug angeliefert bekommen hat. Sollte die Lieferung nach dem 31.12.2006 erfolgen, muss die Steuererhöhung nachgezahlt werden.
Ob er dies wirklich macht (Rechnung früher schreiben) ist zu bezweifeln.
Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden.

MfG

Lessi30

Das Thema Mehrwertsteuer wurde in einem anderen Thread ja schon sehr ausführlich behandelt. Fakt ist, sofern Du mit Deinem Händler nichts anderes vereinbart hast, dass der entsprechende Mehrwertsteuersatz zum Zeitpunkt der Lieferung (entweder Abholung des Fahrzeuges oder Erstzulassung - das erstmöliche Datum zählt) fällig wird. Ebenso hat der Käufer entsprechende Preiserhöhungen zu tragen, falls VW die Preise bis zur Auslieferung erhöhen sollte.

Man kann natürlich mit seinem Händler reden und mit ihm einen Festpreis inkl. MwSt vereinbaren.

Zitat:

Original geschrieben von gttom


(Ich habe meine Leasingsonderzahlung auch 2 Wochen vor Auslieferung an den Händler überwiesen und der hat die Rechnung über diese Anzahlung vor der Zulassung fakturiert)

Hallo gttom,

ich glaube, du mußt für den Teil der Leasingsonderzahlung, der für den Zeitraum ab 2007 gilt, die Steuererhöhung nachzahlen. Die Sonderzahlung ist im Grunde nur eine Vorauszahlung, um die monatliche Rate zu reduzieren.(Quelle ams Heft Nr. 21)

Gruß

Rainer

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