18 Zöller
Hat Jemand Erfahrung mit VA 8,5 X 18Et 35 und HA 9,5X 18 et35 zwecks Karosseriearbeiten. Welche Reifengröße wäre optimal.Was geht max. Tieferlegung?
16 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von stump
Kleiner Tip, wechsel schleunigst deinen Reifenhändler. 😁
Im Ernst, NEIN das stimmt nicht. Es gibt eine Vorschrift mit Winkelangaben, wo die Lauffläche abgedeckt sein muss jedoch nicht bis zu dem Punkt den du eingezeichnet hast. Außerdem gilt die Vorschrift mit den Winkeln nur für vorne (bin mir aber nicht ganz sicher mit dem nur vorne)
Kann nur noch mal wiederholen. 8,5*18 ET30 mit 225/40/18 passt vorne und hinten ohne Probleme trotz Tieferlegung um die 40mm. Auch mit ordentlich Zuladung ( 150kg im Kofferraum) schleift da nichts. Ist ein Bora Variant.
Grüße
Stump
Der Reifenhändler von Christian R. liegt nicht ganz richtig. Der Punkt liegt genau 150mm höher, also 150mm über der Radmitte muß die Reifenlauffläche abgedeckt sein, also etwa der Teil der beim durchfahren einer Pfütze hinterher den Abdruck auf der Strasse macht ( um es anschaulich zu sagen).
Diese Regelung gilt nach der StVZO!!! und für PKW vorne und hinten.
Anders ist das EG Recht nach 78/549/EWG. Da haben wir noch zusätzlich Winkelangaben, von der Senkrechten 30 Grad nach vorn und 50 Grad nach hinten (auch wieder 150mm über Radmitte). Der Knackpunkt bei dieser Regelung ist aber, das der Reifen komplett abgedeckt sein muss, also nicht wie bei der StVZO seitlich rausstehen darf ( alles was nicht Reifenlauffläche ist) - Also Reifenlauffläche gilt dann nicht sondern effektive Reifenbreite (oben gemessen, also ohne Latsch.
Das gilt also grob gesagt nach EG, die genaue Ausführung ist noch etwas umfangreicher.
Zitat:
Original geschrieben von Christian R.
Hi all,
mein Reifenhändler meinte, dass die Lauffläche ab der Felgenmitte abgedeckt sein muss ?!
Also ab dem Pfeil:
http://home.arcor.de/fo12a/felge_hinten2.jpgStimmt das?
Nettes Bild. Egal ob das eingetragen ist oder nicht, der Händler hat tendenziell recht. So oder so ist diese Radabdeckung nicht ausreichend, oder sagen wir lieber entspricht nicht den z.Zt. geltenden Vorschriften (siehe auch Text weiter oben)
cu
ltkirk
Zitat:
Original geschrieben von ltkirk
Nettes Bild. Egal ob das eingetragen ist oder nicht, der Händler hat tendenziell recht. So oder so ist diese Radabdeckung nicht ausreichend, oder sagen wir lieber entspricht nicht den z.Zt. geltenden Vorschriften (siehe auch Text weiter oben)
Dann scheint das aber weder TÜV noch Polizei zu interessieren. Hier im Umkreis fahren zig Autos rum, da ist das Bild da wirklich noch garnichts dagegen. Und die haben keine zusätzliche Radabdeckung.
Frag' mich, ob der TÜV das nicht richtig kontrolliert ... ?!