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17 Zöller aufm Kombi MKIII

Themenstarteram 18. April 2007 um 17:24

Abend...

Für meinen Nov 02`er Kombi hätte ich gerne 17 Zöller. Was für REIFEN / ET GRÖSSEN kann ich den damit max fahren ohne große Umbaumaßnahmen am Wägelchen vornehmen zu müssen??

Was sagen denn da so die Erfahrungswerte bei 225/45/17??

Danke im vorraus

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31 Antworten
am 19. April 2007 um 19:05

die Maße bzw. ET steht eigentlich immer auf der innenseite der felge oder in der kappe bei einigen felgen! aussen steht eigentlich sichtbar nur die kba nummer !

Themenstarteram 20. April 2007 um 10:21

Jetzt blicke ich nichts mehr... Warum mußt Du die Felgen nicht eintragen lassen?? Ich habe auch eine ABE. Meine müßen aber eingetragen werden, oder wie?? Wovon ist das denn abhängig??

Ist das alles kompliziert... :(

am 20. April 2007 um 11:07

Ich glaube, dass sich xr4x4 2,8 das etwas zu einfach vorstellt...eine ABE bedeutet leider nicht automatisch, dass die Felgen nicht eingetragen werden müssen. Eintragungsfrei sind sie nur, wenn dies in der ABE eindeutig vermerkt ist.

Es gibt aber mit Sicherheit keine 8,5X18" Felgen mit eintragungsfreier ABE...

@Melli

Stimmt, da hast Du völlig Recht *peinlich*...selbst auf meinen Eigenen ist nur die KBA vorne vermerkt...

LG

Tawolgany666

Huhu...

 

AlgemeineBetriebsErlaubnis= nicht eintragen !

TÜV/Teile Unbedenklichkeitserklärung= Eintragen !

So wars mal füher.....zu meiner Jugend und Drangzeit.

Aber da wurde Fett noch mit doppel O geschrieben :D

 

Schönes WE....

 

Richard

am 20. April 2007 um 12:28

So kenne ich das auch noch...allerdings ist das heutzutage leider nicht mehr ganz so einfach. Ich mußte sehr lange suchen, bis ich einen Satz Felgen gefunden habe, den ich eintragungsfrei fahren darf und dabei unzählige ABEs durchblättert. Es muß ein allgemeiner Zusatz in der ABE stehen, der die Vorschrift zur Eintragung (A02) aushebelt und das ist auch nur möglich, wenn eine Prüfung des TÜV nicht erforderlich ist (A01).

Und 225/40 R18 Felgen gibt es generell nur eine Hand voll mit eintragungsfreier ABE und in 8,5" Breite habe ich noch keine gesehen.

Hehe, in meiner Jugend schrieb man Fett mit "ei"...das zieht heute nichtmal mehr in der Werbung!

am 20. April 2007 um 15:06

genau, ABE= nix eintragen lassen. Teilegutachten= eintragen lassen bzw.Tüvabnahme.Und meine haben eindeutig ne ABE.

Wenn du dich vergewissern willst, geh auf Alutec.de und schau nach Alutec Cult 5 Loch 8,5x18.

Themenstarteram 20. April 2007 um 15:39

So ne ABE habe ich auch... Mei Heini vom TÜV sagte aber seinerzeit..

nix fahren mit wagen mit ABE... erst zu mir kommen und eintragen lassen, ABE nix gültig, muß eingetragen werden.

Wollte der Typ jetzt nur Geld machen?? Oder hat er mich so gerne bei sich?? Sollte ich mir sorgen machen??? ;)

Themenstarteram 20. April 2007 um 15:54

Bei www.wikipedia.de steht:

 

Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile

Die Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (§ 22 StVZO) wird für ein bestimmtes Bauteil, zum Beispiel für Alu-Felgen, erteilt. Sofern dabei die Einbauanweisungen beachtet werden, erlischt beim Anbau an ein Fahrzeug die Allgemeine Betriebserlaubnis nicht. Die Kopie der Betriebserlaubnis für das Fahrzeugteil, die beim Kauf mitgeliefert wird, muss bei einer Polizeikontrolle vorgelegt werden können. Außerdem haben die Teile an gut sichtbarer Stelle ein Prüfzeichen.

Im Gegensatz dazu steht der E-Pass oder EG-Betriebserlaubnis. Sofern auf diesen Teilen ein Genehmigungszeichen sichtbar ist, hat der Hersteller nach § 19 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4 StVZO keine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mit den Teilen zu liefern. Um jedoch keine Mißverständnisse bei Polizeikontrollen zu erzeugen, sollte alles Informationsmaterial der Hersteller hierüber mitgeführt werden.

Da mein Mondi ja ORIGINAL ist sollte das dann ja ausreichend sein.

Auf einer anderen Seite steht dann aber leider...

1. ) Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

Die ABE wird meist bei problemlos zu montierenden Tuningteilen wie Leichtmetallrädern mit gleichem Durchmesser wie die im Fahrzeugschein eingetragene Serienbereifung mitgeliefert. Damit können diese Teile auf dem in der ABE freigegebenen Fahrzeugtyp montiert werden und müssen danach nicht durch einen aaSoP/PI begutachtet werden. Allerdings müssen die ABE-Papiere stets mitgeführt werden.

Hierbei gibt es aber auch Ausnahmen, so dass trotz ABE eine Abnahme nach § 19(2) oder §19(3) StVZO nötig sein kann. Es müssen alle Auflagen der ABE eingehalten werden, bei diesen Auflagen steht dann auch manchmal, dass eine Änderungsabnahme unverzüglich zu erfolgen hat. Dies ist z.B. der Fall, wenn durch den Anbau einer breiteren Felge mit anderer Einpresstiefe trotz Serienbereifung Bedenken hinsichtlich der Freigängigkeit oder Radabdeckungen bestehen.

Und dann gehöre ich warscheinlich zu den Leuten die die TÜV Gebäude bezahlen :)

SUPI genau so schlau wie vorher...

am 20. April 2007 um 17:25

Zitat:

Original geschrieben von xr4x4 2,8

genau, ABE= nix eintragen lassen. Teilegutachten= eintragen lassen bzw.Tüvabnahme.Und meine haben eindeutig ne ABE.

Wenn du dich vergewissern willst, geh auf Alutec.de und schau nach Alutec Cult 5 Loch 8,5x18.

Da muß ich Dich leider enttäuschen...wie ich schon sagte, ist das so einfach nicht. Die Alutec Cult in der Größe 8,5X18 müssen vom TÜV abgenommen werden - egal mit welcher Reifenkombination. Dies ist leicht in der Legende des Gutachtens zu erkennen (Schlüssel A01). Solltest Du die Eintragung also nicht schon vorgenommen haben, fährst Du strenggenommen derzeit mit erloschener Betriebserlaubnis rum.

Ich will Dir da auch keine Panik machen oder klugscheißen, aber es verhält sich tatsächlich so...

am 20. April 2007 um 17:36

Wieso schickt mich dann mein Tüv-Prüfer wieder weg? Er sagt zu mir du hast ne ABE,also brauch ich da nichts abnehmen.Und ausserdem hab ich ja kein Gutachten dazu bekommen,sondern das komische Heftchen,wo drauf steht ABE.Ich blick da langsam nicht mehr durch!?!

am 20. April 2007 um 18:35

Das ist ganz einfach...Du hast eine ABE, das ist schon richtig und das Gutachten ist Teil der ABE. Da aber in dem Gutachten vermerkt ist, dass für Deinen Mondeo eine TÜV- Abnahme erforderlich ist (das steht unter A01), ist eine Eintragung eben trotz ABE notwendig. Das kann für einen Jaguar z.B. aber schon ganz anders aussehen...oder für den Volvo S80, denn der darf sie auch ohne TÜV- Prüfung fahren (da der Schlüssel A01 fehlt).

Da hat Dich Dein TÜV- Prüfer leider falsch informiert...

am 20. April 2007 um 18:53

Ok,danke.Dachte mir ehrlich gesagt sowieso schon,dass er ( der Prüfer ) nicht gerade der Fähigste ist.Muss es ja anscheinend auch geben,warum auch immer.:-)

am 21. April 2007 um 7:46

Gern geschehen.

Dass Dir der Prüfer eine offensichtliche Falschinformation mit auf den Weg gegeben hat, ist natürlich eine mehr als peinliche Vorstellung, denn wer sollte sich damit auskennen, wenn nicht der??

Ich würde genau diesem Prüfer auch das Gutachten vor die Nase halten und ihn auf sein Fehlverhalten hinweisen. Immerhin hätte Dich die Angelegenheit in einer Verkehrskontrolle durchaus Geld kosten können. Um ein Erlöschen der BE brauchst Du Dir allerdings keine wirklichen Sorgen zu machen. Da die Felgen für den Wagen geeignet sind und grundsätzlich eintragungsfähig, erlischt im Falle eines Unfalls nicht gleich die BE.

Allerdings könnte es Dir passieren, dass Du bei einer Kontrolle an einen Polizisten gerätst, der sich gut in der Materie auskennt und er Dir erstmal den Wagen stillegt. Das wäre teuer und ärgerlich...

LG

Tawolgany666

am 21. April 2007 um 21:45

Genau das werd ich nächste Woche auch machen.Da mein Vater bei der Verkehrspolizei ist kennt er sich damit eigentlich sehr gut aus,war nur bis gestern im Urlaub,konnte ihn nicht erreichen.Hab jetzt mal mit ihm gesprochen,nachdem er sich das in aller Ruhe angeschaut hat,kam er auch zu dem Entschluss das es eingetragen werden sollte.Wobei ihm das aber auch neu war,er dachte bis jetzt auch ne ABE ist nun mal eintragungsfrei.Und das obwohl er seit 36 Jahren bei der Polizei ist.Also wenn er es nicht mal weiss,denk ich nicht das das es irgendeiner von den "normalen" Streifenpolizisten gemerkt hätte. Werd es jetzt natürlich vorsichtshalber trotzdem eintragen lassen.

am 22. April 2007 um 10:30

Na, dann bin ich mal gespannt, was er für ein Gesicht zieht. ;)

Mir ging es übrigens nicht anders und ich dachte, dass ich mit einer ABE automatisch fröhlich durch die Gegend fahren kann. Wann sich das geändert hat, weiß ich selbst nicht, aber den wirklichen Duchblick habe ich erst bekommen, als ich konkret auf der Suche nach neuen Felgen war.

Ich denke auch, dass sich die wenigsten Polizisten mit der Materie Tuning so intensiv auseinandersetzen, als dass es in einer Kontrolle Probleme geben würde. Aber wenn er sich eben selbst mit Tuning beschäftigt, dann weiß er halt, was in dem Bereich erlaubt ist und was nicht.

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