125er im Ausland mit FS B
Man kann ja mit seinem B Führerschein doch recht weit ins Ausland reisen.
https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrerschein_(EU-Recht)#Kraftr%C3%A4der_Klasse_A1_mit_dem_Auto-F%C3%BChrerschein_Klasse_B
Nur Österreich, Deutschland und Griechenland verlangen eine landesspezifische Schlüsselzahl.
Nach Wikipedia sollten
Italien, Lettland, Portugal, Tschechien, Slowakei, Belgien, Spanien, Polen, Frankreich, Luxemburg
überhaupt kein Problem darstellen (teilweise Automatikroller, Alter entsprechend).
Kennst jemand die Handhabung in den nicht so genau dokumentierten Ländern Ungarn, GB und Malta?
Reicht dort ggfs die B.196 zum Nachweis von Übungsstunden?
Ungarn: Nach 5 Übungsstunden (3 Theorie, 2 Praxis), theoretischer und vereinfachter praktischer Prüfung.
Großbritannien: Übungsstunden.
Malta: 10 Übungsstunden.
69 Antworten
Zitat:
@TilJes schrieb am 21. März 2021 um 14:04:26 Uhr:
Kleine Zusatzfrage: warum listet der ADAC dann Spanien nicht auf, erwähnt aber, dass in Spanien der österreichische Code 111 anerkannt wäre, obwohl es doch in Spanien für alle - Einwohner, Touristen, mit und ohne Zusatzcode - möglich ist?Natürlich kannst du die 125er-Erleichterung nur in den Ländern nutzen, in denen sie umgesetzt wurde. Und dann zu den lokalen Regelungen. Aber wer oder was du bist, ist dabei unerheblich.
Warum sollten Franzosen andere Rechte in Italien haben, als Deutsche? Da würde mich mal die Begründung interessieren. Aber da du dich weigerst, dich mit dem Gleichheitsgrundsatz auseinanderzusetzen, bringt eine weitere Diskussion mit dir nichts (und: der Gleichheitsgrundsatz hat übrigens die Ausländermaut gekippt, falls du dich erinnerst). Mit anderen gerne.
...).
frag die EU. es ist einfach viel komplizierter als es sich ein hobby-jurist im internet ausdenken kann.
https://europa.eu/european-union/contact/write-to-us_de
es gibt vermutlich eine million dinge, auch rechte, die die einzelnen länder innerhalb der EU unterscheiden, wir haben in vielen dingen eine unabhängige rechtsauffassung. warum habe ich nicht dieselben rechte bei der rente wie die österreicher? oder warum ist das mietrecht anders? oder die besteuerung? oder das recht, einhandmesser zu tragen? oder warum muss man als franzose lederhandschuhe schon auf einem moped tragen, ich aber nichtmal auf einem schweren motorrad in D einen stiefel oder schutzjacke?
warum sind dann 3stellige, nationale schlüsselzahlen erlaubt, wenn doch alles absolut gleich sein soll?
etc, etc. pp
https://europa.eu/european-union/law/legal-acts_de
bitte: frag die EU, nutze das formular. ich habe es gemacht und wenn es news dazu gibt, werde ich die hier für alle veröffentlichen.
Weil sich die Gleichheit nicht auf die Länder bezieht, sondern auf die Rechte der Leute. Jedes Land ist souverän, darf aber seine Bürger nicht einfach bevorzugen. Würdest du nach Österreich ziehen und dort Einzahlen, hättest du natürlich die gleichen Rechte bei der Rente wie ein Österreicher, der das auch getan hat. Genauso, wie Österreicher, wenn er ins deutsche Rentensystem einzahlt und nicht ins österreichische, dann auch nur in Deutschland einen Rentenanspruch hat.
Willst du also immer noch behaupten, ein Italiener, der in Deutschland wohnt, darf hier keinen Führerschein erwerben, weil doch gefälligst sein Heimatland dafür zuständig wäre? Was macht dann ein Chinese? Der chinesische Führerschein ist in Deutschland ja nur 6 Monate gültig.
Jo, ich habe eine Anfrage gestellt und warte auf die Antwort. Und danke für deine Beleidigungen.
Zitat:
@TilJes schrieb am 21. März 2021 um 15:16:44 Uhr:
Weil sich die Gleichheit nicht auf die Länder bezieht, sondern auf die Rechte der Leute. Jedes Land ist souverän, darf aber seine Bürger nicht einfach bevorzugen. Würdest du nach Österreich ziehen und dort Einzahlen, hättest du natürlich die gleichen Rechte bei der Rente wie ein Österreicher, der das auch getan hat. Genauso, wie Österreicher, wenn er ins deutsche Rentensystem einzahlt und nicht ins österreichische, dann auch nur in Deutschland einen Rentenanspruch hat.Willst du also immer noch behaupten, ein Italiener, der in Deutschland wohnt, darf hier keinen Führerschein erwerben, weil doch gefälligst sein Heimatland dafür zuständig wäre? Was macht dann ein Chinese? Der chinesische Führerschein ist in Deutschland ja nur 6 Monate gültig.
Jo, ich habe eine Anfrage gestellt und warte auf die Antwort. Und danke für deine Beleidigungen.
natürlich darf ein italiener hier einen führerschein machen, beim europäischen FS braucht er das gar nicht.
aber hier geht es ja um ein nationales recht, zB eine dreistellige kennzahl innerhalb der klassen und da kommt es auf die jeweiligen nationalen auflagen drauf an. und ob du die als tourist oder besucher erfüllst, ist NICHT in der ganzen EU gleich, bloß, weil wir alle europäer sind.
Nicht jeder Italiener wird mit Führerschein geboren 🙂 Manche wachsen hier auf und machen ihren allerersten Führerschein in Deutschland. Tatsächlich dürfte er, hätte er bereits einen italienischen Führerschein mitgebracht, gar keinen deutschen FS "machen" (also so mit Fahrschule und Prüfung), weil er keine zwei FS besitzen darf. Er kann seinen Italienischen natürlich gegen einen Deutschen umtauschen (z.B. wegen Ablauf oder weil er eine dreistellige Schlüsselzahl bekommen möchte, oder hier eine neue Klasse erwirbt).
Und in Polen, Tschechien, Italien, Spanien, Portugal gibt es eben keine Schlüsselzahl (nicht Kennzahl).
Dass man in manchen Ländern 125er ohne Schlüsselzahl nicht fahren darf, ist keine nationale Beschränkung per se, sondern eher der verwaltungstechnischen Umsetzung geschuldet:
Du kannst in einen deutschen Führerschein eben keine österreichischen Codes eintragen. Somit kannst du da keinen Code 111 haben, und deswegen reicht dein deutscher FS der Klasse B niemals aus, um in AT eine 125er zu fahren.
Was aber ginge:
Deutscher Staatsbürger, zieht nach Österreich, tauscht seinen FS gegen einen Österreichischen, macht dort Code 111, wird in seinem österreichischen FS eingetragen. Er zieht zurück nach Deutschland. Weil EU-Führerschein, muss er diesen in Deutschland nicht umtauschen. Nun macht er Urlaub in Österreich, mit dem östtereichischen FS, in dem immer noch Code 111 steht. Und nun darf er dort auch als Tourist 125er fahren.
Blöderweise geht auf den AT-Führerschein kein B196. Will er also in D fahren, muss er den FS doch wieder in einen Deutschen tauschen.
Aber nach der Mautgeschichte würde ich sogar noch weiter gehen: darf Österreich überhaupt einem Touristen verweigern, den Code 111 zu erwerben? Oder Deutschland einem Touristen, B196 zu erwerben? Nur leider, wie so oft: solange keiner klagt, wird man kaum eine definitive Antwort erhalten.
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Bezüglich Anerkennung B111 und B196 gibt es eine Petition unter https://www.openpetition.de/.../...erkennung-code111-a-und-code196-brd
Bitte mitmachen und link weiter verteilen .... erst bei 500 Unterschriften wird eine offizielle Petition in Österreich und Deutschland eingereicht...
Lg
@Roland073 Österreich hat dem schon eine Absage erteilt und es wäre mit aktuellem EU-Recht auch nicht vereinbar. Warten wir die Evaluierung ab.
Hier übrigens auch die Antwort vom österreichischen Ministerium:
(Quelle: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_01027/index.shtml)
"Ein wesentlicher Grundsatz bzw. Ziel der EU-Führerscheinrichtlinie besteht darin, dass jeder Lenker / jede Lenkerin eines Kraftfahrzeuges im Besitz jener Lenkberechtigung (mit Ausbildung und Prüfung) sein soll, die er/sie gerade lenken möchte. Die gegenständliche Berechtigung des Code 111 stellt im diesem System einen Fremdkörper in der Klasseneinteilung der Lenkberechtigungen dar, da es sich dabei um keine eigenständige Lenkberechtigung (sondern nur um einen Zusatz zur Klasse B) handelt.
Hintergrund dazu ist, dass aus der Notwendigkeit heraus, dass eine solche Regelung in einzelnen EWR-Staaten bereits bei Schaffung der Richtlinie existiert hat, ein solches Konstrukt dann auch in der EU-Führerscheinrichtlinie verankert wurde, jeweils jedoch mit der Einschränkung, dass sich dies auf das Hoheitsgebiet des jeweiligen Mitgliedstaates beschränkt.
Die Intention war stets eine Verwendung der Berechtigung für kurze Fahrten im lokalen Umfeld, rund um den Wohnort. Für lange Fahrten im grenzüberschreitenden Verkehr oder für Urlaubsreisen ist diese Berechtigung nicht ausgelegt und daher werden diese Bestrebungen auch von Seiten Österreichs nicht gefördert. Wäre dies ein von der Mehrheit der Mitgliedsstaaten getragenes Ziel, hätte man eine harmonisierte Bestimmung schon damals durch die
Richtlinie schaffen können. Was es jedoch schon gibt, ist die vom Berechtigungsumfang idente Lenkberechtigungsklasse A1, die EWR-weite Anerkennung genießt und mit entsprechender Ausbildung und Prüfung die diesbezüglichen Anforderungen an die Verkehrssicherheit sicherstellt. Es ist daher trotz der Ähnlichkeit der deutschen Regelung mit jener des österreichischen Code 111 nicht beabsichtigt, eine gegenseitige Anerkennung dieser Berechtigung mit verschiedenen anderen Staaten bilateral anzustreben."
Hier übrigens auch die Antwort vom österreichischen Ministerium:
(Quelle: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_01027/index.shtml)
"Ein wesentlicher Grundsatz bzw. Ziel der EU-Führerscheinrichtlinie besteht darin, dass jeder Lenker / jede Lenkerin eines Kraftfahrzeuges im Besitz jener Lenkberechtigung (mit Ausbildung und Prüfung) sein soll, die er/sie gerade lenken möchte. Die gegenständliche Berechtigung des Code 111 stellt im diesem System einen Fremdkörper in der Klasseneinteilung der Lenkberechtigungen dar, da es sich dabei um keine eigenständige Lenkberechtigung (sondern nur um einen Zusatz zur Klasse B) handelt.
Hintergrund dazu ist, dass aus der Notwendigkeit heraus, dass eine solche Regelung in einzelnen EWR-Staaten bereits bei Schaffung der Richtlinie existiert hat, ein solches Konstrukt dann auch in der EU-Führerscheinrichtlinie verankert wurde, jeweils jedoch mit der Einschränkung, dass sich dies auf das Hoheitsgebiet des jeweiligen Mitgliedstaates beschränkt.
Die Intention war stets eine Verwendung der Berechtigung für kurze Fahrten im lokalen Umfeld, rund um den Wohnort. Für lange Fahrten im grenzüberschreitenden Verkehr oder für Urlaubsreisen ist diese Berechtigung nicht ausgelegt und daher werden diese Bestrebungen auch von Seiten Österreichs nicht gefördert. Wäre dies ein von der Mehrheit der Mitgliedsstaaten getragenes Ziel, hätte man eine harmonisierte Bestimmung schon damals durch die Richtlinie schaffen können. Was es jedoch schon gibt, ist die vom Berechtigungsumfang idente Lenkberechtigungsklasse A1, die EWR-weite Anerkennung genießt und mit entsprechender Ausbildung und Prüfung die diesbezüglichen Anforderungen an die Verkehrssicherheit sicherstellt. Es ist daher trotz der Ähnlichkeit der deutschen Regelung mit jener des österreichischen Code 111 nicht beabsichtigt, eine gegenseitige Anerkennung dieser Berechtigung mit verschiedenen anderen Staaten bilateral anzustreben."
Das war Jetzt doppelt...ich unterschreibe nicht weil ich keine Verwendung dafür hätte.
Das Jammern geht in eine weitere Runde...
Zitat:
@Pauliese schrieb am 2. April 2021 um 16:20:50 Uhr:
Das war Jetzt doppelt...
Ja, keine Ahnung. Chrome sagte auf einmal Error 400 und lässt mich nicht mehr rein. Dachte Wartungsarbeiten. Aber mit Firefox geht es.
Zitat:
ich unterschreibe nicht weil ich keine Verwendung dafür hätte.
Naja, man kann schon auch mal Sachen unterschreiben, wenn man sie gut findet, selbst wenn sie einen nicht betreffen.
Zitat:
@TilJes schrieb am 2. April 2021 um 19:53:45 Uhr:
Naja, man kann schon auch mal Sachen unterschreiben, wenn man sie gut findet, selbst wenn sie einen nicht betreffen.
Das ist zwar richtig, aber hier ist nun mal so, dass man für weniger bezahlen auch weniger bekommt. Scheinbar hat man die Vorstellung, man macht den Zusatzcode und hat dafür all jenes zu beanspruchen, was zur richtigen Fahrerlaubnisklasse A1 gehört. Es ging hier nicht nur um die Auslandsfahrten, sondern auch der Aufstieg zu A2 war bereits gefordert.
Wer auf diese Dinge Wert legt, muß eben A1 machen. Eine Petition wird da nicht helfen und dürfte ebenso erfolglos sein, wie etwa 60 Km/h für Kleinkrafträder und was es nicht noch alles gab.
Ich halte eine Petition zur gegenseitigen Anerkennung auch für aussichtslos. Wenn, dann könnte man eine EU-weite Anerkennung fordern. Aber die gibt es schon, und zwar mit dem A1. Man könnte meiner Meinung nach höchstens überlegen, dass man den Aufstieg in den A1 insgesamt vereinfacht. Also einfach durch einen Kurs wie jetzt bei B196, aber man bekommt dafür den vollen A1, so wie es schon seit Jahrzehnten in der Schweiz der Fall ist (keine Prüfung, richtiger A1 mit internationaler Gültigkeit).
Ich fürchte aber, dass dafür die Auto-, Klima- und Fahrschul-Lobby zu stark ist. Wobei ja gerade die Klima-Lobby eigentlich auf den 125er-Zug aufspringen sollte.
Es ist schwer?!
Es gibt keinen "Aufstieg". Du kannst nicht von einer "Auto Klasse" in eine "Zweiradklasse" aufsteigen. Dafür benötigst du Vorkenntnisse.
Die eignest du dir ja durch den Kurs an 🙂