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125er im Ausland mit FS B

Man kann ja mit seinem B Führerschein doch recht weit ins Ausland reisen.

https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrerschein_(EU-Recht)#Kraftr%C3%A4der_Klasse_A1_mit_dem_Auto-F%C3%BChrerschein_Klasse_B

Nur Österreich, Deutschland und Griechenland verlangen eine landesspezifische Schlüsselzahl.

Nach Wikipedia sollten

Italien, Lettland, Portugal, Tschechien, Slowakei, Belgien, Spanien, Polen, Frankreich, Luxemburg

überhaupt kein Problem darstellen (teilweise Automatikroller, Alter entsprechend).

Kennst jemand die Handhabung in den nicht so genau dokumentierten Ländern Ungarn, GB und Malta?

Reicht dort ggfs die B.196 zum Nachweis von Übungsstunden?

Ungarn: Nach 5 Übungsstunden (3 Theorie, 2 Praxis), theoretischer und vereinfachter praktischer Prüfung.

Großbritannien: Übungsstunden.

Malta: 10 Übungsstunden.

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69 Antworten

gelöscht ;)

Ja, alle Fahrerlaubnisklassen werden natürlich EU-weit anerkannt. Aber genau hier liegt das Problem vom B196, er ist keine Fahrerlaubnisklasse sondern eine nationale Regelung und wird somit auch nur in Deutschland anerkannt.

Auf diesen Umstand braucht eine Behörde nicht hinweisen, wohl aber die Fahrschule.

Es geht nicht um B.196, es geht um B!

Im EU Ausland kann mit B meist auch A1 gefahren werden ("gilt auch für Touristen").

Nur GB scheint mir nicht eindeutig...

Die Frage die zu beantworten ist, ob im EU Ausland der europäische FS anerkannt wird. Da brauchst du dir über den A1 erstmal keine Sorgen machen. Dann brauchst du einen internationalen FS. Dort steht dann drin, dass du keine Zweirad Klasse hast.

Ich kenn es von Thailand. Du kannst fahren... Bis die Polizei Abends eine Mautstelle aufmacht, die Ausländer bezahlen und weiterfahren lässt.

 

Zur Europa Geschichte wurde alles erklärt. Rechtlich ist die 125er Regelung nur für dich in Deutschland gültig. Die Italiener tragen ihre Berechtigung ebenfalls nach.

Die Frage ist jetzt nur, willst du im Ausland mit fremder Sprache mit der Polizei diskutieren oder siehst du es ein, dass du ohne gültige FS Klasse ausserhalb Deutschland nichts auf einer 125er zu suchen hast...

Allgemein gilt: durch dreistellige Schlüsselzahlen definierte Erweiterungen, Ergänzungen einer Fahrerlaubnis haben ausschließlich auf inländischem Boden Gültigkeit. Das betrifft in Deutschland natürlich die 196, - wie beispielsweise auch die 171, die Alt-Klasse-3-Umschreibern (auf Scheckkarten-FS) neben Leicht-LKW auch das Fahren von Minibussen bis 7,5 zGG ohne Fahrgäste und nur im Inland gestattet.

Wie oben erwähnt:

Nur drei europäische Länder beschränken den Zugang zu der A1 Klasse vollständig.

Mit dem normalem B ist A1 einfach so - auch für Touristen - enthalten (ggfs mit anderen Beschränkungen wie Alter oder Automatik). Siehe oben.

Keine Ahnung, warum sich gerade Österreich, Griechenland und Deutschland so eine Beschränkung setzen.

Nach meiner Interpretation des Wikipedia Artikels kann man sich also z.B. für Südfrankreich einen 125 Roller ins Wohnmobil packen, mit B196 dürfte man ihn dann auch in Deutschland fahren.

Deine Interpretation?

 

Du willst es nicht verstehen? In der EU zählt die Klasse die in deinem FS steht. Alles andere hat keine rechtliche Handhabe...

Liest denn hier keiner, soll das falsch sein?

Wiki

Soweit mir bekannt, darf man ab 25 Jahren mit FS B in Spanien & Italien eine 125er fahren, Stand 2009 war es jedenfalls noch so. Ich meine in Frankreich verhält es sich genauso, Belgien wohl auch. In Belgien konnte man mit der FS Klasse B, wenn man ihn bis 1988 gemacht hatte, sogar eine offenes Motorrad fahren, krass.

Du hast recht, TE!

Wenn ich mir den Wikipedia Artikel durchlese, gehe ich ebenfalls davon aus, daß ich als Urlauber z.B.in Italien 125er fahren dürfte, selbst wenn ich nir einen Klasse B oder 3er FS von vor 1.4.1980 hätte.

Die Frage ist halt: ist dieser Wikipedia Artikel rechtlich einwandfrei stimmig und belastbar?

Wikipedia hat sich immer die Gesetzgebung ersetzt...?!

Zitat:

@Pauliese schrieb am 26. Februar 2021 um 18:42:02 Uhr:

Wenn ich mir den Wikipedia Artikel durchlese, gehe ich ebenfalls davon aus, daß ich als Urlauber z.B.in Italien 125er fahren dürfte, selbst wenn ich nir einen Klasse B oder 3er FS von vor 1.4.1980 hätte.

Wenn dem so wäre (ich weiß es nicht), läge's einzig und allein an der Fahrerlaubnisklasse "B" - und nicht am Eintrag der rein auf deutschem Boden gültigen Schlüsselzahl 196.

Sehe grade daß ich mich verschrieben hatte.

Sollte natürlich heißen: Klasse B oder einen Klasse 3, egal wann der erworben wurde.

Denn wenn Italien das für seine Einwohner erlaubt, mit dem B auch 125er Zweiräder fahren zu dürfen und das angeblich auch für Touristen gilt, müsste demnach jeder Auto FS , egal wann erworben, ausreichen.

Daß der B 196 nicht im Ausland gilt wissen hoffentlich alle hier und sollte klar sein.

Nationale Regelungen für eigene Staatsbürger sind nicht zwingend für EU Bürger ebenso gültig...!

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