125er im Ausland mit FS B

Man kann ja mit seinem B Führerschein doch recht weit ins Ausland reisen.

https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrerschein_(EU-Recht)#Kraftr%C3%A4der_Klasse_A1_mit_dem_Auto-F%C3%BChrerschein_Klasse_B

Nur Österreich, Deutschland und Griechenland verlangen eine landesspezifische Schlüsselzahl.

Nach Wikipedia sollten
Italien, Lettland, Portugal, Tschechien, Slowakei, Belgien, Spanien, Polen, Frankreich, Luxemburg
überhaupt kein Problem darstellen (teilweise Automatikroller, Alter entsprechend).

Kennst jemand die Handhabung in den nicht so genau dokumentierten Ländern Ungarn, GB und Malta?
Reicht dort ggfs die B.196 zum Nachweis von Übungsstunden?

Ungarn: Nach 5 Übungsstunden (3 Theorie, 2 Praxis), theoretischer und vereinfachter praktischer Prüfung.
Großbritannien: Übungsstunden.
Malta: 10 Übungsstunden.

69 Antworten

Die eignest du dir mit dem Erwerb Fahrerlaubnisklasse A1 an.

Auch dafür musst du einen Kurs machen.

Eigentlich ganz einfach:
Für weniger Aufwand gibt es halt auch weniger Möglichkeiten.
Ganz normal, wenn ich als ungelernte Kraft zum Beispiel bei einem Sicherheitsdienst anfange, kann ich auch nicht erwarten nach 3 Jahren Erwerbstätigkeit dort, auf Bewerbung hin sofort in den Staatsdienst als Polizeimeister übernommen und verbeamtet zu werden, ohne irgendwelche weitere Ausbildung oder Prüfung.

Eben.

Um zu dieser Feststellung zu kommen, braucht man nur mal die Ausbildungsinhalte der beiden hier diskutierten Möglichkeiten zu vergleichen.

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Ja, aber das ist ja willkürlich so festgelegt. In der Schweiz machst du 8 Stunden Theorie+Praxis im Gruppenunterricht, und bekommst den richtigen A1. Und dann mit den Möglichkeiten des vereinfachten Aufstiegs in die größeren Zweiradklassen (wobei es - wie in Frankreich - keinen Direkteinstieg in die offene Klasse A gibt).

Und die Schweiz ist jetzt nicht für ihre hohen Unfallzahlen oder schlechten Rollerfahrer bekannt. Im Gegenteil. Es spricht also nichts dagegen, dass die EU die Voraussetzungen für den Erwerb der Klasse A1 so anpasst, dass keine Prüfung erforderlich ist.

Du kannst in die Schweiz ausbürgern oder dein Leben lang weiter rumjammern...!

Warum immer diese Beleidigungen und verbalen Angriffe von dir? Ausbürgern ist gar nicht notwendig. Ich hab schon den A in der Schweiz gemacht, als Deutscher 🙂

Aber mir sind nachhaltige Mobilitätskonzepte ein Anliegen. Man darf halt gerne auch mal über den Tellerrand schauen. Ist ja nicht so, dass die deutsche Lösung die einzig Richtige ist. Andere Länder sind auch klug.

Gesetze sind nicht in Stein gemeißelt. Bin auf die Evaluierung der Führerscheinrichtlinie gespannt.

Zitat:

@TilJes schrieb am 5. April 2021 um 11:36:31 Uhr:


Und die Schweiz ist jetzt nicht für ihre hohen Unfallzahlen oder schlechten Rollerfahrer bekannt. Im Gegenteil. Es spricht also nichts dagegen, dass die EU die Voraussetzungen für den Erwerb der Klasse A1 so anpasst, dass keine Prüfung erforderlich ist.

Dagegen spricht, daß man nicht die Verkehrsbedingungen

aller

EU-Staaten mit jenen der Schweiz vergleichen kann. Eine einheitliche EU-Regelung muß so ausgestaltet sein, daß sie den Anforderungen aller EU-Mitglieder gerecht wird. Daß hier vor der Einführung ein Konsens gefunden werden muß, kommt dazu noch on top.

@Timbow7777
Trotzdem ist der Schweizer A1 international gültig und durch die Größe und Lage der Schweiz gibt es auch viele Fahrten ins EU-Ausland.

Damit die EU-Länder ihren lokalen Gegebenheiten Rechnung tragen können, gibt es ja aktuell schon die verschiedenen Varianten mit B196, Code 111 etc. Auch die Ausbildungsvorschriften für den regulären A1 (und andere Fahrerlaubnisklassen) beinhalten Spielraum. Bspw. gibt es eben in Frankreich keinen Direlteinstieg in die Klasse A.

Vorgeschrieben für A1 ist von der EU aber vor allem eine Prüfung. Natürlich ist für eine Änderung ein Konsens und anschließend die Umsetzung in nationale Gesetzgebung erforderlich. Das streite ich gar nicht ab. Es spricht aber prinzipiell nichts dagegen, dass der Zugang zur Klasse A1 zukünftig anders gestaltet wird und dabei bspw. die Prüfungserfordernis wegfällt (was nicht unbedingt heißt, dass einzelne Länder nicht doch auf eine Prüfung bestehen können dürften). Im Rahmen alternativer Mobilitätskonzepte (E-Roller) wäre das jedenfalls zu begrüßen.

Aber das wird natürlich auch nicht von heute auf morgen passieren. Und es ist natürlich auch nicht schlimm, sich dafür einzusetzen, dass nachfolgende Generationen von anderen Regelungen profitieren. Man muss nicht so egoistisch sein und sich nur um seine eigenen Anliegen kümmern (damit meine ich nicht dich, sondern generell, dass mir klar ist, dass die Regelung für mich eh uninteressant ist, ich es aber schön fände, wenn andere was davon haben und aufs Zweirad gebracht werden).

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß es in Bezug auf Anforderungen zum FS Erwerb , jemals einen Weg zurück zu irgendwie gearteten Erleichterungen geben wird. 🙁
Bisher wurde alles immer nur komplizierter und Anspruchsvoller.
Beispiele: Bis 1954, Klasse 4 für alles bis 250 ccm (vermutlich nur Theorie Prüfung notwendig) , dann bis 1980 nur bis 50 ccm (nur Theoretische Prüfung)
ab dann Fahrschule , Praktische Stunden und Prüfung.
Mofa: bis 1.4.1980 Führerscheinfrei, dann Prüfbescheinigung notwendig, (nur für nach dem 1.4.1965 geborene natürlich)
ab 1986 kam die Helmpflicht dazu.
Dann gabs , glaube ab 1986 oder 87 den Stufenführerschein, bis 34 PS, der nach 2 Jahren Fahrpraxis (oder auch nicht) praktisch automatisch offen wurde.
Dann kam der A2 bis 48 PS, der erst mit Extra Ausbildung und anschließender Prüfung in den offenen A verwandelt werden konnte, usw.
Also ich glaub das kann man vergessen, einen A1 ohne Praxis bekommem zu können.

Zitat:

@Pauliese schrieb am 5. April 2021 um 16:01:16 Uhr:


Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß es in Bezug auf Anforderungen zum FS Erwerb , jemals einen Weg zurück zu irgendwie gearteten Erleichterungen geben wird. 🙁
Bisher wurde alles immer nur komplizierter und Anspruchsvoller.

Wäre ich mir nicht so sicher. Das stimmt ja auch nicht. Mit B196 gab es ja schon eine Erleichterung. Außerdem gibt es seit 2013 auch nicht mehr die 80er-Beschränkung für die 125er.

Zitat:

ab 1986 kam die Helmpflicht dazu.

Für Motorrad schon seit 1976. War das beim Mofa anders?

Zitat:

Also ich glaub das kann man vergessen, einen A1 ohne Praxis bekommem zu können.

Ohne Praxis-Ausbildung, oder ohne Praxis-Prüfung? Ohne Ausbildung glaube ich auch nicht, aber ohne Prüfung könnte ich mir durchaus vorstellen.

Zitat:

@TilJes schrieb am 5. April 2021 um 20:09:58 Uhr:


Für Motorrad schon seit 1976. War das beim Mofa anders?

Oh ja. Aus der Erinnerung hätte ich 1980 gesagt. Tatsächlich ware es erst, ich habe es nach geschaut, am 1. Oktober 1985.

bezüglich europaweite Anerkennung B196 ... schaun ma mal was rauskommt ;-)
Am 24. Januar 2021 14:39:
Die Europäische Kommision beurteilt gerade die Führerscheindirektive 2006/126/EC neu. Es gibt hier von mehreren Seiten (z.B. im Rahmen einer Studie der Europäischen Kommision aus 2017 und z.B. der Position des Europäische Motoradhersteller Verbands) die Empfehlung für eine gegenseitige Anerkennung dieser Sonderrechte, zumindest in denen Ländern, in denen es diese Ausnahmeregelungen gibt - also nicht EU weit. Es bleibt spannend was da wohl noch in Zukunft von der Europäischen Kommision als Gesetzesentwurf an Änderungen kommen wird und ob diese Anerkennung mit eingearbeitet wird. Quelle: https://ec.europa.eu/info/law/better-re

Zitat:

@TilJes schrieb am 5. April 2021 um 14:20:21 Uhr:


Warum immer diese Beleidigungen und verbalen Angriffe von dir? Ausbürgern ist gar nicht notwendig. Ich hab schon den A in der Schweiz gemacht, als Deutscher 🙂

Aber mir sind nachhaltige Mobilitätskonzepte ein Anliegen. Man darf halt gerne auch mal über den Tellerrand schauen. Ist ja nicht so, dass die deutsche Lösung die einzig Richtige ist. Andere Länder sind auch klug.

Gesetze sind nicht in Stein gemeißelt. Bin auf die Evaluierung der Führerscheinrichtlinie gespannt.

Wo hast du eine Beleidigung gelesen?

Der Tellerrand ist gut. Da solltest du dich dran halten...
Nachhaltige Fortbewegung ist bei dieser Fortbewegung sicher nicht an erster Stelle zu finden. Individualität ist bei der Fortbewegung ganz hinten zu sehen...

Zitat:

@Roland073 schrieb am 5. April 2021 um 22:24:49 Uhr:


bezüglich europaweite Anerkennung B196 ... schaun ma mal was rauskommt ;-)
Am 24. Januar 2021 14:39:
Die Europäische Kommision beurteilt gerade die Führerscheindirektive 2006/126/EC neu.

An eine Anerkennung der Erweiterungen glaube ich nicht. Zumal es ja Länder ganz ohne Voraussetzungen/Eintragungen im FS gibt. Da hat sich auch Österreich schon dagegen sehr differenziert ausgesprochen. Einen einfacheren Einstieg in die echte Klasse A1 halte ich allerdings für möglich. Nur, wie gesagt, bis Evaluierung und neue EU-Richtlinie durch ist...das dauert locker 3 Jahre. Und dann muss es noch in nationale Gesetze umgesetzt werden. Vor 2025 also nicht realistisch.

@Papstpower
Naja du machst mich blöd an (schon wieder mit dem Tellerand!!) und kommst mit irgendwelchen zusammenhanglosen Argumenten, ganz einsilbig, damit du dich ja nicht auf irgendwas konkretes festlegen musst. Oder was soll das heißen "Individualität ist bei der Fortbewegung ganz hinten zu sehen..."?

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