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125er im Ausland mit FS B

Man kann ja mit seinem B Führerschein doch recht weit ins Ausland reisen.

https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrerschein_(EU-Recht)#Kraftr%C3%A4der_Klasse_A1_mit_dem_Auto-F%C3%BChrerschein_Klasse_B

Nur Österreich, Deutschland und Griechenland verlangen eine landesspezifische Schlüsselzahl.

Nach Wikipedia sollten

Italien, Lettland, Portugal, Tschechien, Slowakei, Belgien, Spanien, Polen, Frankreich, Luxemburg

überhaupt kein Problem darstellen (teilweise Automatikroller, Alter entsprechend).

Kennst jemand die Handhabung in den nicht so genau dokumentierten Ländern Ungarn, GB und Malta?

Reicht dort ggfs die B.196 zum Nachweis von Übungsstunden?

Ungarn: Nach 5 Übungsstunden (3 Theorie, 2 Praxis), theoretischer und vereinfachter praktischer Prüfung.

Großbritannien: Übungsstunden.

Malta: 10 Übungsstunden.

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69 Antworten

Zitat:

@zuion schrieb am 17. Februar 2021 um 12:55:14 Uhr:

Kennst jemand die Handhabung in den nicht so genau dokumentierten Ländern Ungarn, GB und Malta?

Reicht dort ggfs die B.196 zum Nachweis von Übungsstunden?

Ungarn: Nach 5 Übungsstunden (3 Theorie, 2 Praxis), theoretischer und vereinfachter praktischer Prüfung.

Großbritannien: Übungsstunden.

Malta: 10 Übungsstunden.

Ungarn ziemlich sicher nicht. Die sind schon berüchtigt dafür, die Österreicher mit Code 111 rauszuziehen und blechen zu lassen. Malta meine ich auch nicht, weiß aber gerade nicht mehr genau, wie in Malta die Übungsstunden nachgewiesen werden. Zu GB kann ich nichts sagen, gerade jetzt mit dem Brexit dürfte sich das nochmal verkompliziert haben.

Zitat:

@Papstpower schrieb am 17. Februar 2021 um 22:25:58 Uhr:

Die Frage die zu beantworten ist, ob im EU Ausland der europäische FS anerkannt wird. Da brauchst du dir über den A1 erstmal keine Sorgen machen. Dann brauchst du einen internationalen FS. Dort steht dann drin, dass du keine Zweirad Klasse hast.

Warum sollte im EU-Ausland ein EU-FS nicht anerkannt werden? Natürlich brauchst du da keinen internationalen FS (der ja ohnehin nur eine Übersetzung ist).

Zitat:

Die Italiener tragen ihre Berechtigung ebenfalls nach.

Die Italiener tragen überhaupt nichts nach.

Zitat:

@zuion schrieb am 24. Februar 2021 um 19:41:26 Uhr:

Keine Ahnung, warum sich gerade Österreich, Griechenland und Deutschland so eine Beschränkung setzen.

Nach meiner Interpretation des Wikipedia Artikels kann man sich also z.B. für Südfrankreich einen 125 Roller ins Wohnmobil packen, mit B196 dürfte man ihn dann auch in Deutschland fahren.

Vielleicht weil da keiner so genau nachgedacht hat. In Griechenland könnte ich mir zudem vorstellen, dass man keinen Bock darauf hat, dass auf einmal lauter unerfahrene Touristen mit 125ern die Inseln unsicher machen.

Frankreich wäre ich vorsichtig. Die haben das ja verschärft, und ich weiß nicht, ob die deutschen Übungsstunden anerkannt werden.

Zitat:

@rollerskater77 schrieb am 25. Februar 2021 um 08:22:29 Uhr:

Soweit mir bekannt, darf man ab 25 Jahren mit FS B in Spanien & Italien eine 125er fahren, Stand 2009 war es jedenfalls noch so.

Nicht ganz. Beide Länder kennen eigentlich kein Mindestalter (nur in Abhängigkeit von B). In Italien darfst du mit B direkt 125er fahren. In Spanien musst du 3 Jahre im Besitz von B sein. Das war auch 2009 schon so.

Zitat:

In Belgien konnte man mit der FS Klasse B, wenn man ihn bis 1988 gemacht hatte, sogar eine offenes Motorrad fahren, krass.

Belgien ist schon immer dafür bekannt, in Führerscheinsachen unvorstellbar Harakiri-mäßig unterwegs gewesen zu sein. Dazu gehört, dass man in Belgien bis 1967 überhaupt keinen Führerschein brauchte. Jeder durfte sich ab 18 einfach hinters Steuer setzen und losfahren.

Zitat:

@Papstpower schrieb am 27. Februar 2021 um 22:42:06 Uhr:

Nationale Regelungen für eigene Staatsbürger sind nicht zwingend für EU Bürger ebenso gültig...!

Erstmal ist die Staatsbürgerschaft völlig irrelevant. Es kommt eher auf den Wohnsitz an. Letztendlich ist es aber egal, wegen EU. Italien darf da keine Extrawürste für seine Einwohner braten. Und tun sie auch nicht. Steht im "Codice della strada".

Zitat:

@zuion schrieb am 17. Februar 2021 um 12:55:14 Uhr:

Man kann ja mit seinem B Führerschein doch recht weit ins Ausland reisen.

https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrerschein_(EU-Recht)#Kraftr%C3%A4der_Klasse_A1_mit_dem_Auto-F%C3%BChrerschein_Klasse_B

Nur Österreich, Deutschland und Griechenland verlangen eine landesspezifische Schlüsselzahl.

Nach Wikipedia sollten

Italien, Lettland, Portugal, Tschechien, Slowakei, Belgien, Spanien, Polen, Frankreich, Luxemburg

überhaupt kein Problem darstellen (teilweise Automatikroller, Alter entsprechend).

Kennst jemand die Handhabung in den nicht so genau dokumentierten Ländern Ungarn, GB und Malta?

Reicht dort ggfs die B.196 zum Nachweis von Übungsstunden?

Ungarn: Nach 5 Übungsstunden (3 Theorie, 2 Praxis), theoretischer und vereinfachter praktischer Prüfung.

Großbritannien: Übungsstunden.

Malta: 10 Übungsstunden.

wie hier ja bereits angeführt, gelten diese regelungen ausschliesslich für staatsbürger des jeweiligen landes. das einzige EU-land, von dem ich weiss, dass man unter kleinen auflagen als tourist mit B führerschein eine 125er fahren darf, ist spanien. ich habe schon öfter von usern in foren gelesen, dass auch andere länder das anbieten würden aber niemand konnte mir bislang einen nachweis bringen. zum thema spanien (wo ich es seit jahren nutze), gibts genügend infos im netz aber zb nix zu italien, was mich mal interessieren würde. durch rom mit ner alten vespa wäre ein träumchen.

Zitat:

@zuion schrieb am 24. Februar 2021 um 23:28:12 Uhr:

Liest denn hier keiner, soll das falsch sein?

Wiki

der wiki artikel enthält mindestens EINEN fehler, denn er widerspricht sich:

"Gemäß der Führerschein-Richtlinie 2006/126/EG[2], Artikel 6, Ziffer 3b können die Staaten die Möglichkeit vorsehen, dass mit dem Führerschein der Klasse B ohne besondere Voraussetzungen ein Motorrad der Klasse A1 gefahren werden kann, aber nur im jeweiligen Land."

vs.

"Die Regelung wurde von Land zu Land unterschiedlich umgesetzt. Sie gilt ebenfalls für Touristen, sofern diese die entsprechenden Auflagen erfüllen: "

ich bin mir sicher, dass der 2.te absatz falsch ist, ich habe davon noch nie etwas gehört, ich vermute, dass das EU Recht es den einzelnen ländern lediglich ermöglicht. wie bereits geschrieben: ich bin mir nur bei spanien sicher, weil ich es da seit jahren im urlaub praktiziere.

Zitat:

@B196BerlinScooter schrieb am 17. März 2021 um 23:16:44 Uhr:

wie bereits geschrieben: ich bin mir nur bei spanien sicher, weil ich es da seit jahren im urlaub praktiziere.

Warum bist du dir dann so sicher, dass es in anderen Ländern nicht genauso ist? Wo hast du denn den Nachweis für Spanien? Für Italien steht es bspw. im Codice della strada (der Italienischen StVO). Für Polen und Tschechien genauso. Das wissen auch viele, ist aber hauptsächlich für die Leute in den Ost-Bundesländern interessant. Die Regelung gilt natürlich dann nur im jeweiligen Land, aber für jeden, der sich dort aufhält. Und nur für eigene Staatsbürger ist sowieso Quatsch. Dann dürfte ein Italiener mit Wohnsitz in Deutschland hier keinen B196 machen oder was?

Zitat:

@TilJes schrieb am 18. März 2021 um 19:00:10 Uhr:

Zitat:

@B196BerlinScooter schrieb am 17. März 2021 um 23:16:44 Uhr:

wie bereits geschrieben: ich bin mir nur bei spanien sicher, weil ich es da seit jahren im urlaub praktiziere.

Warum bist du dir dann so sicher, dass es in anderen Ländern nicht genauso ist? Wo hast du denn den Nachweis für Spanien? Für Italien steht es bspw. im Codice della strada (der Italienischen StVO). Für Polen und Tschechien genauso. Das wissen auch viele, ist aber hauptsächlich für die Leute in den Ost-Bundesländern interessant. Die Regelung gilt natürlich dann nur im jeweiligen Land, aber für jeden, der sich dort aufhält. Und nur für eigene Staatsbürger ist sowieso Quatsch. Dann dürfte ein Italiener mit Wohnsitz in Deutschland hier keinen B196 machen oder was?

anders herum: ich weiss nicht, dass es irgendwo sicher geht, spanien ausgenommen.

Ich weiss es erst, wenn ich das einer seriösen quelle entnehmen kann und das habe ich in den letzten, sagen wir mal, 5 jahren in keinem forum oder ähnlichem entnehmen können. viele behauptungen, keine belege. ich würde mich über belege freuen, mir geht es nicht ums recht haben.

in der italienischen stvo steht, das ausländer in italien 125er fahren dürfen? dann mal ne quelle dafür bitte.

" Die Regelung gilt natürlich dann nur im jeweiligen Land, aber für jeden, der sich dort aufhält."

das ist falsch. definiere "aufhält".

beim italiener, der sich hier aufhält, kommt es drauf an, was für einen FS er hat. aber das ist nicht dasselbe, oder? es geht doch darum, ob ich als deutscher staatsbürger mit wohnsitz deutschland und einem B Führerschein im ausland eine 125er fahren darf.

die antwort ist: falls du es (wie in spanien) darfst, dann, weil der staat dort das so in einer verordnung festgelegt hat. aber das hat nichts mit den führerscheinklassen und den erweiterungen des landes zu tun, das gilt nur für staatsangehörige, weil die erweiterungen der klasse bezüglich der nutzung eines LKR innerhalb der EU nicht homologisiert sind.

vielleicht ist das in anderen EU Ländern auch so wie in spanien aber ich habe dazu, wie gesagt keine verlässlichen infos, von einigen nachbarn, wie Polen oder Österreich weiss ich, dass sie es nicht akzeptieren.

ich weiss es aus spanien (wohin ich schon seit fast 30 jahren fahre), weil es dort in den nuller jahren eingeführt wurde, also für andere EU Bürger, auch für Touristen, das habe ich dann bei der ausleihe erfahren und das wurde damals auch überall in den medien vermeldet. vorher durfte man nur fuffies fahren und mit B führerschein sogar nur ohne sozius.

in diesem Link es eigentlich um ein anderes thema aber es wird am rande erwähnt: "Ausnahmsweise einmal nicht unbedingt zum Nachteil der Betroffenen, denn in Spanien enthält die Klasse B auch die Berechtigung zum Fahren von leichten Motorrädern bis 125 cm3, die in Deutschland der Klasse A1 entsprechen. "Man muss aber mindestens seit drei Jahren die Klasse B haben", so die Leiterin von Mallorcas Verkehrsbehörde. Laut Maria Teresa Sau Llanas ist das sogar dann anerkannt, wenn man weiterhin mit seinem alten deutschen Schein unterwegs ist."

https://www.mallorcamagazin.com/.../...bensalat-zur-fahrerlaubnis.html

wenn du mir nicht glaubst, dann kannst du einfach mal zB Mallorca Rollerverleih googlen, die leihfirmen dort weisen auch drauf hin, zB: https://webdesign-mallorca.eu/.../

https://www.rentalmotorbike.com/de/motorrad-mieten-mallorca

etc.

Zitat:

@B196BerlinScooter schrieb am 19. März 2021 um 12:03:35 Uhr:

Zitat:

@TilJes schrieb am 18. März 2021 um 19:00:10 Uhr:

 

Warum bist du dir dann so sicher, dass es in anderen Ländern nicht genauso ist? Wo hast du denn den Nachweis für Spanien? Für Italien steht es bspw. im Codice della strada (der Italienischen StVO). Für Polen und Tschechien genauso. Das wissen auch viele, ist aber hauptsächlich für die Leute in den Ost-Bundesländern interessant. Die Regelung gilt natürlich dann nur im jeweiligen Land, aber für jeden, der sich dort aufhält. Und nur für eigene Staatsbürger ist sowieso Quatsch. Dann dürfte ein Italiener mit Wohnsitz in Deutschland hier keinen B196 machen oder was?

anders herum: ich weiss nicht, dass es irgendwo sicher geht, spanien ausgenommen.

Es geht aber, genauso wie in Spanien. Man muss halt die Auflagen des jeweiligen Landes erfüllen. In Spanien eben 3 Jahre Vorbesitz B. In Italien hingegen nur Klasse B.

Zitat:

Ich weiss es erst, wenn ich das einer seriösen quelle entnehmen kann und das habe ich in den letzten, sagen wir mal, 5 jahren in keinem forum oder ähnlichem entnehmen können. viele behauptungen, keine belege. ich würde mich über belege freuen, mir geht es nicht ums recht haben.

in der italienischen stvo steht, das ausländer in italien 125er fahren dürfen? dann mal ne quelle dafür bitte.

Jein. In der Italienischen StVO (Codice della strada) steht, dass die Klasse B zum Führen von 125ern berechtigt (Art. 125. 2.h), und ferner, dass alle EU-Klassen den Italienischen gleichgestellt sind (Art. 136.-bis 1.).

Übrigens wurde das Mindestalter dafür - wie ich gerade gesehen habe - in den letzten Monaten auf 21 Jahre angehoben.

Zitat:

" Die Regelung gilt natürlich dann nur im jeweiligen Land, aber für jeden, der sich dort aufhält."

das ist falsch. definiere "aufhält".

Aufenthalt = sich aufhalten. Dauer ist egal. Sobald du dich im jeweiligen Staatsgebiet befindest, hältst du dich dort auf. Das ist die offizielle Definition davon.

Zitat:

beim italiener, der sich hier aufhält, kommt es drauf an, was für einen FS er hat. aber das ist nicht dasselbe, oder? es geht doch darum, ob ich als deutscher staatsbürger mit wohnsitz deutschland und einem B Führerschein im ausland eine 125er fahren darf.

Vergiss zuerst einmal das mit den Staatsbürgerschaften in der EU. Es ist völlig egal, welche Staatsbürgerschaft du hast. Interessant ist im EU-Recht (egal ob Straßen- oder sonstiges Recht) maximal der Wohnort.

Und ja, du darfst als Einwohner von Deutschland mit einem B-Führerschein in Italien eine 125er fahren (neu: wenn du min. 21 Jahre alt bist). In Polen darfst du auch 125er fahren. In Holland aber nicht. Dort brauchst du dann den homologierten A1, der dann EU-weit bzw. international gültig ist.

Zitat:

die antwort ist: falls du es (wie in spanien) darfst, dann, weil der staat dort das so in einer verordnung festgelegt hat. aber das hat nichts mit den führerscheinklassen und den erweiterungen des landes zu tun, das gilt nur für staatsangehörige, weil die erweiterungen der klasse bezüglich der nutzung eines LKR innerhalb der EU nicht homologisiert sind.

Naja, die Sondererlaubnis, mit Klasse B 125er fahren zu dürfen ist schon von der EU vorgegeben. Allerdings können die Länder das nur für ihr Staatsgebiet genehmigen, und zusätzlich Einschränkungen einführen. Wie D bspw. mit dem B196, oder Österreich mit dem Code 111.

Und nein, es gilt nicht nur für Staatsangehörige des Landes. Willst du mir etwa erzählen, ein Italiener oder Spanier, der in Deutschland wohnt, dürfte hier keinen B196 machen?

Zitat:

vielleicht ist das in anderen EU Ländern auch so wie in spanien aber ich habe dazu, wie gesagt keine verlässlichen infos, von einigen nachbarn, wie Polen oder Österreich weiss ich, dass sie es nicht akzeptieren.

In Polen geht es (wie kommst du darauf, dass das nicht ginge?). In Österreich brauchst du Code 111. Den bekommst du aber nur, wenn du einen österreichischen Führerschein hast. Und den bekommst du wiederum nur, wenn du in Österreich wohnst. Und zwar egal, ob du Österreicher, Deutscher, Franzose oder Japaner bist.

Zitat:

ich weiss es aus spanien (wohin ich schon seit fast 30 jahren fahre), weil es dort in den nuller jahren eingeführt wurde, also für andere EU Bürger, auch für Touristen, das habe ich dann bei der ausleihe erfahren und das wurde damals auch überall in den medien vermeldet. vorher durfte man nur fuffies fahren und mit B führerschein sogar nur ohne sozius.

B-Führerschein und AM (50er) ist etwas kompliziert. Beim deutschen FS der Klasse B wird AM gleichzeitig miterteilt. Damit durftest du also auch damals mit Sozius unterwegs sein. Manche EU-Länder geben zwar die Erlaubnis, erteilen aber nicht explizit die Klasse AM. Dann ist man im Ausland den lokalen Regelungen unterworfen.

Zitat:

in diesem Link es eigentlich um ein anderes thema aber es wird am rande erwähnt: "Ausnahmsweise einmal nicht unbedingt zum Nachteil der Betroffenen, denn in Spanien enthält die Klasse B auch die Berechtigung zum Fahren von leichten Motorrädern bis 125 cm3, die in Deutschland der Klasse A1 entsprechen. "Man muss aber mindestens seit drei Jahren die Klasse B haben", so die Leiterin von Mallorcas Verkehrsbehörde. Laut Maria Teresa Sau Llanas ist das sogar dann anerkannt, wenn man weiterhin mit seinem alten deutschen Schein unterwegs ist."

Natürlich geht das auch mit nem alten deutschen Schein (oder nem alten Französischen). Dafür gibt's von der EU eine Äquivalenztabelle. Da steht dann drin, dass der 3er u.a. der Klasse B entspricht. Kann sich jeder Polizist in jedem EU-Land in seiner Landessprache durchlesen.

Zitat:

https://www.mallorcamagazin.com/.../...bensalat-zur-fahrerlaubnis.html

wenn du mir nicht glaubst, ...

Warum sollte ich dir das nicht glauben? Ich bin selbst davon überzeugt.

ich denke, das hat hier keinen sinn mehr. bring mir nachweise, dass es für das jeweilige land auch für deutsche gilt und ich glaube dir. bis dahin glaube ich, dass die jeweiligen kennzahlen und verordnungen nur für staatsbürger der jeweiligen länder gelten.

und nein: früher durfte man nicht zu zweit in spanien mit einem B führerschein als deutscher auf einem 50er roller fahren. ich wurde selbst kontrolliert... auch diese regelungen werden in jedem land einzeln getroffen. in D. galt das, nicht in spanien.

vielleicht fragst du mal jemand, der sich damit auskennt.

Zitat:

@B196BerlinScooter schrieb am 19. März 2021 um 15:43:56 Uhr:

ich denke, das hat hier keinen sinn mehr. bring mir nachweise, dass es für das jeweilige land auch für deutsche gilt und ich glaube dir. bis dahin glaube ich, dass die jeweiligen kennzahlen und verordnungen nur für staatsbürger der jeweiligen länder gelten.

Ach, aber in Spanien soll es dann doch auch für Touristen?

Und bitte bitte bitte, lass die Staatsbürgerschaft weg. Wir haben Freizügigkeit und Gleichberechtigung in der EU. Deine Staatsangehörigkeit interessiert keinen. Wichtig ist lediglich der Wohnsitz.

Aber nun, was akzeptierst du denn als Beweis? Ich habe dir für Italien das entsprechende Gesetz genannt.

Also hier noch ein paar andere Quellen:

https://www.lonelyplanet.com/.../car-motorcycle

"A licence is required to ride a scooter – a car licence will do for bikes up to 125cc; for anything over 125cc you'll need a motorcycle licence."

Hier eine italienische Vermietung:

https://motoragazzi.com/

"Vespa Primavera 125cc - Luckily, to ride such a scooter in Italy you only need your regular B category driving license."

Hier noch was Älteres:

http://answers.google.com/answers/threadview/id/755505.html

"- No special motorcycle license required for classes F G H but just a driver

licence for car.

...

Class G-100/125 cc"

Und noch einen:

https://www.myscooterrentinrome.com/en/faq-2/

"In Italy it is possible to drive up to 125cc scooters with the normal European driving license for cars."

Mit den Kennzahlen (Schlüsselzahlen) ist es halt anders:

Die 196 kann nur auf einem deutschen Führerschein eingetragen werden. Damit kannst du das in Deutschland nur nutzen, wenn du in Deutschland wohnst. Du kannst aber Italienier, Türke, Spanier, Franzose, Japaner, Chinese oder sonstwas sein.

Gleiches in Österreich mit Code 111.

Zitat:

und nein: früher durfte man nicht zu zweit in spanien mit einem B führerschein als deutscher auf einem 50er roller fahren. ich wurde selbst kontrolliert... auch diese regelungen werden in jedem land einzeln getroffen. in D. galt das, nicht in spanien.

Naja, vor der Reform 2013 war noch vieles anders, und vieles auch nicht so bekannt. Es ist auch alles sehr unübersichtlich. Nur, weil die Polizei das damals so gesagt hat, muss das nicht stimmen. Nur ohne gerichtliche Entscheidung eben schwer zu sagen.

Zitat:

vielleicht fragst du mal jemand, der sich damit auskennt.

Puh, wer sollte das denn sein? Die entsprechenden Behörden antworten auf Anfragen leider nicht.

Fehlt noch was?

Zitat:

@TilJes schrieb am 20. März 2021 um 18:57:45 Uhr:

Zitat:

@B196BerlinScooter schrieb am 19. März 2021 um 15:43:56 Uhr:

ich denke, das hat hier keinen sinn mehr. bring mir nachweise, dass es für das jeweilige land auch für deutsche gilt und ich glaube dir. bis dahin glaube ich, dass die jeweiligen kennzahlen und verordnungen nur für staatsbürger der jeweiligen länder gelten.

Ach, aber in Spanien soll es dann doch auch für Touristen?

Und bitte bitte bitte, lass die Staatsbürgerschaft weg. Wir haben Freizügigkeit und Gleichberechtigung in der EU. Deine Staatsangehörigkeit interessiert keinen. Wichtig ist lediglich der Wohnsitz.

das ist halt deine irrige fehlannahme und ich werde dir die nicht nehmen können.

ist mir jetzt aber auch egal, ich nehme das nicht persönlich, manche menschen brauchen sachen, an die sie glauben können.

kleine denksportaufgabe zum schluss: wenn deine theorie stimmen würde (was sie laut dem ADAC nicht tut), warum darf ich dann nicht mit meiner 125er nach Polen fahren, obwohl ich die auflagen der polen erfüllen würde? DAS haben nämlich schon einige brandenburger mit dem B196 versucht und auch die, die die auflagen eines polen erfüllen würden, wurden angehalten und die weiterfahrt verweigert, teilweise mit der auflage von bussgeldern.

die richtige antwort ist: weiterfahrt nur möglich mit polnischer staatsangehörigkeit. diese ist für menschen auf dem territorium entscheidend, das hat mit der EU freizügigkeit und gleichberechtigung nichts zu tun.

vielleicht glaubst du ja dem ADAC (aber das sind sicher auch alles deppen, auch wenn solche texte vor dem veröffentlichen vom justitiar gecheckt werden):

"Auch andere Länder haben vergleichbare Regelungen, die es gestatten, dass Inhaber einer Pkw-Fahrerlaubnis auch 125er fahren. Das gilt jedoch nur für Inhaber von Führerscheinen des jeweiligen Landes und ist teilweise auf das Hoheitsgebiet des jeweiligen Landes beschränkt! Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis können sich auf diese Regelungen nicht berufen!"

https://www.adac.de/.../

Möchte mich eigentlich gar nicht einmischen...aber von Staatsangehörigkeit steht da auch im ADAC Text nichts drin.

Aber ansonsten sehe ich es so, wie dort aufgeführt.

Wohnsitz im jeweiligen Staat zu haben und der FS des entsprechenden Staates sind in dessen Hoheitsgebiet notwendig.

Ich habe auch einen Bekannten, der ist zwar von der Staatsangehörigkeit her Italiener, hat aber hier seinen festen Wohnsitz und Arbeitsstelle und auch seinen PKW Führerschein hier in Deutschland erworben.

Ich werde ihn mal fragen ob er mit seinem "Deutschen" 3 er Führerschein, (Rosa oder Karten FS) damit in Italien auch 125er fahren darf, wenn er dort Urlaub macht oder sich da aufhält.

Hoffentlich weiß er das überhaupt...der ist nämlich kein Zweiradfreund.

Zitat:

@Pauliese schrieb am 21. März 2021 um 04:21:23 Uhr:

Möchte mich eigentlich gar nicht einmischen...aber von Staatsangehörigkeit steht da auch im ADAC Text nichts drin.

--------

 

 

Zitat:

"Auch andere Länder haben vergleichbare Regelungen, die es gestatten, dass Inhaber einer Pkw-Fahrerlaubnis auch 125er fahren. Das gilt jedoch nur für Inhaber von Führerscheinen des jeweiligen Landes und ist teilweise auf das Hoheitsgebiet des jeweiligen Landes beschränkt! Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis können sich auf diese Regelungen nicht berufen!"

Zitat:

@B196BerlinScooter schrieb am 20. März 2021 um 20:55:37 Uhr:

Zitat:

@TilJes schrieb am 20. März 2021 um 18:57:45 Uhr:

 

Ach, aber in Spanien soll es dann doch auch für Touristen?

Und bitte bitte bitte, lass die Staatsbürgerschaft weg. Wir haben Freizügigkeit und Gleichberechtigung in der EU. Deine Staatsangehörigkeit interessiert keinen. Wichtig ist lediglich der Wohnsitz.

das ist halt deine irrige fehlannahme und ich werde dir die nicht nehmen können.

ist mir jetzt aber auch egal, ich nehme das nicht persönlich, manche menschen brauchen sachen, an die sie glauben können.

Naja, ich verstehe halt nicht, warum es für dich so selbstverständlich ist, dass das in Spanien erlaubt ist, aber gleichzeitig dir so abwegig erscheint, dass es in anderen EU-Ländern auch erlaubt ist.

Zitat:

kleine denksportaufgabe zum schluss: wenn deine theorie stimmen würde (was sie laut dem ADAC nicht tut), warum darf ich dann nicht mit meiner 125er nach Polen fahren, obwohl ich die auflagen der polen erfüllen würde? DAS haben nämlich schon einige brandenburger mit dem B196 versucht und auch die, die die auflagen eines polen erfüllen würden, wurden angehalten und die weiterfahrt verweigert, teilweise mit der auflage von bussgeldern.

Da habe ich hier aus Sachsen andere Erfahrungsberichte.

Hier auch noch ein Link für dich von einer polnischen Vermietung, die 125er selbstverständlich auch an Inhaber nur der Klasse B vermietet:

https://...wypozyczalniamotocykli.com/en/...ental-bike-motorcycle.html

Hier auch noch eine Antwort vom Tschechischen Verkehrsministerium:

"Dear Sir,

to your question we would like to inform you that the legal regulation in the Czech

republic dealing with the administrative work relating to driving licences enables

the holders of driving licence of group B to drive the motorcycles included in class

A1 with automatic transmission without any further specifications.

On the basis of your driving licence of class B you are therefore allowed to drive

the class A1 motor vehicles on the territory of the Czech Republic , providing this

vehicles are equipped with the automatic transmission as mentioned above.

With regards"

Zitat:

die richtige antwort ist: weiterfahrt nur möglich mit polnischer staatsangehörigkeit. diese ist für menschen auf dem territorium entscheidend, das hat mit der EU freizügigkeit und gleichberechtigung nichts zu tun.

Wie kommst du auf das dünne Brett? Dann wäre ein Deutscher oder Italiener, der in Polen lebt, ja benachteiligt. Darf der dort überhaupt einen Führerschein erwerben? Oder muss der erst wieder in sein Heimatland ziehen? ^^

Also nein: Entscheidend ist, dass du die Klasse B hast, zumindest eine aus der EU.

Zitat:

vielleicht glaubst du ja dem ADAC (aber das sind sicher auch alles deppen, auch wenn solche texte vor dem veröffentlichen vom justitiar gecheckt werden):

Tatsächlich nein. Der ADAC ist bei allgemeinen Rechtsauskünften leider nicht sehr berühmt in der Fachwelt. Anders sieht es aus bei individuellen Beratungen im Rahmen der Rechtshilfe für Mitglieder.

 

Aber auch noch eine kleine Denksportaufgabe an dich: wieso dürfen Österreicher mit Klasse B in Polen 125er fahren? Oder in Italien? Oder in Tschechien (nur Automatik)? Nein, da gibt es keine Abkommen. Das wäre höchstwahrscheinlich auch gegen das EU-Recht.

Oder noch eine: warum verleihen die Vermieter in Polen oder Italien 125er an Touristen mit Klasse B, wenn das doch angeblich verboten wäre?

Du solltest dir nochmal klarmachen, wie das mit EU und Gleichberechtigung funktioniert etc. Du hast wahrscheinlich noch nie im Ausland gelebt. Ist ja nicht schlimm. Aber da kommt man mit solchen Sachen etwas mehr in Berührung. Du kannst dich natürlich gerne freiwillig mit B196 auf Deutschland und mit/ohne B196 auf Spanien beschränken.

Zitat:

@Pauliese schrieb am 21. März 2021 um 04:21:23 Uhr:

Aber ansonsten sehe ich es so, wie dort aufgeführt.

Wohnsitz im jeweiligen Staat zu haben und der FS des entsprechenden Staates sind in dessen Hoheitsgebiet notwendig.

Dafür sehe ich keine Rechtsgrundlage, und auch die Erfahrungen sprechen dagegen. Zusätzlich lohnt es sich, auch die Berichte von Bürgern aus anderen EU-Ländern anzusehen. Ein Engländer (vor Brexit), Franzose oder Holländer hat in Italien die gleichen Rechte wie ein Deutscher. Wenn man sich bei denen umsieht, sieht man, dass es selbstverständlich ist, dass die 125er in Italien mieten, obwohl sie nur Klasse B haben.

Zitat:

Ich habe auch einen Bekannten, der ist zwar von der Staatsangehörigkeit her Italiener, hat aber hier seinen festen Wohnsitz und Arbeitsstelle und auch seinen PKW Führerschein hier in Deutschland erworben.

Ich werde ihn mal fragen ob er mit seinem "Deutschen" 3 er Führerschein, (Rosa oder Karten FS) damit in Italien auch 125er fahren darf, wenn er dort Urlaub macht oder sich da aufhält.

Hoffentlich weiß er das überhaupt...der ist nämlich kein Zweiradfreund.

Ist die Mühe nicht wert. Beweist für unseren Berliner nämlich auch nix, da dein Kumpel ja die italienische Staatsbürgerschaft besitzt und es somit seiner Meinung nach selbstverständlich ist, dass der das dort dürfe.

 

Zitat:

@Papstpower schrieb am 21. März 2021 um 08:26:16 Uhr:

Zitat:

"Auch andere Länder haben vergleichbare Regelungen, die es gestatten, dass Inhaber einer Pkw-Fahrerlaubnis auch 125er fahren. Das gilt jedoch nur für Inhaber von Führerscheinen des jeweiligen Landes und ist teilweise auf das Hoheitsgebiet des jeweiligen Landes beschränkt! Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis können sich auf diese Regelungen nicht berufen!"

Ja. Und wo steht da jetzt was von Staatsangehörigkeit?

okay, es wird immer absurder.

"Tatsächlich nein. Der ADAC ist bei allgemeinen Rechtsauskünften leider nicht sehr berühmt in der Fachwelt."

denke, was du willst und vor allem: probiere es einfach mal aus.

du bist besessen vom "gleichheitsgrundsatz" aber die länder dürfen das jeweils selbst für sich regeln, genau das wurde ja von der EU dazu festgestellt. es ist nicht in europa gleich. das ist völliger humbug.

vielleicht ist es in italien so, sicher ist es in spanien so, ich gehe weiter davon aus, dass es in allen anderen ländern nicht möglich ist, die jeweiligen regeln gelten, solange nicht anders festgehalten, für die staatsangehörige der jeweiligen länder bzw um die inhaber der führerscheine des landes.

ich schätze, du bist noch in keinem anderen land selbst ne 125er gefahren aber du weisst, dass der ADAC und auch spanische polizisten alle keinen plan haben. nur du.

lass mich raten: du hast jura an einer youtube oder twitter universität studiert?

"Ein Engländer (vor Brexit), Franzose oder Holländer hat in Italien die gleichen Rechte wie ein Deutscher. "

falsch, falsch, falsch.

frag doch mal eine behörde oder einen polizisten (aber der hat ja auch keine ahnung)?

oder die EU direkt?

https://europa.eu/european-union/contact/write-to-us_de

Kleine Zusatzfrage: warum listet der ADAC dann Spanien nicht auf, erwähnt aber, dass in Spanien der österreichische Code 111 anerkannt wäre, obwohl es doch in Spanien für alle - Einwohner, Touristen, mit und ohne Zusatzcode - möglich ist?

Natürlich kannst du die 125er-Erleichterung nur in den Ländern nutzen, in denen sie umgesetzt wurde. Und dann zu den lokalen Regelungen. Aber wer oder was du bist, ist dabei unerheblich.

Warum sollten Franzosen andere Rechte in Italien haben, als Deutsche? Da würde mich mal die Begründung interessieren. Aber da du dich weigerst, dich mit dem Gleichheitsgrundsatz auseinanderzusetzen, bringt eine weitere Diskussion mit dir nichts (und: der Gleichheitsgrundsatz hat übrigens die Ausländermaut gekippt, falls du dich erinnerst). Mit anderen gerne.

PS: Ich habe meinen A (als Deutscher Staatsbürger!!!) in der Schweiz gemacht. Daher betrifft mich das nicht mehr direkt.

PPS: Ich kenne sogar einen Fall aus dem letzten Jahr, wo deutsche Polizisten einem Motorradfahrer die Weiterfahrt (fälschlicherweise) untersagt haben, obwohl er eigentlich eine gültige deutsche Fahrerlaubnis und deutschen Führerschein hat, weil die Regelungen eben teilweise kompliziert sind.

Gibt es diese Fälle mit den Brandenburgern wirklich, oder hast du die dir nur ausgedacht?

PPPS: Hier noch zur Regelung in Portugal:

https://eportugal.gov.pt/.../fazer-o-exame-de-conducao-de-ciclomotores

"If you already hold a driving license for category B vehicles and you are over 25 years old, you may drive motorcycles up to 125 cubic centimetres without taking any exam."

Noch ein Land, in dem es erlaubt ist (was eben nicht heißt, dass es in allen Ländern erlaubt sei, sondern nur in Portugal. Wer also von Spanien mal rüber will, kann das tun, sofern er alt genug ist).

Aber du gibst ja eh nicht auf, bevor deine Sichtweise nicht bestätigt wurde. Du suchst quasi überall das Verbot. Sieht man auch schön im Honda-Board. Wohingegen andere einfach die Möglichkeiten nutzen, die Ihnen gegeben sind. Wer hat dir denn gesagt, dass du mit deinem B196 nicht nach Polen dürftest?

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