125er Anmeldung beim Straßenverkehrsamt
Hallo zusammen.
Seit einigen Tagen bin ich Stolzer Besitzer einer 125er.
Nun zu meinem Problem. Ich bin recht neu in dem Metier.
Der Verkäufer hat mir vor dem Kauf gesagt das es zum Kauf den Fahrzeugschein ( auf dem auch vermerkt ist,
das dass Bike noch bis August 2021 tüv hat) und die tüv Rechnung dazu gibt und dies zur Anmeldung ausreichen würde, da es sich nur um ein Leichtkraftrad handelt.
Jetzt lese ich im Internet aber alles mögliche zu diesem Thema und bin ziemlich unsicher.
Möchte ungern unverrichteter Dinge wieder beim Straßenverkehrsamt abziehen.
Der Verkäufer hat das Motorrad bereits außer Betrieb gesetzt. Ihm wurde beim Amt gesagt das sei das gleiche wie abmelden.
Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar und hoffe das ich ohne Probleme meine 125er anmelden kann.
Liebe Grüße
Frederik
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@munition76 schrieb am 1. Februar 2020 um 23:06:45 Uhr:
Ein 125er hat einen ganz normalen Fahrzeug Brief und Fahrzeug Schein. Genauso wie beim 1000er Rennmaschine, VW Golf oder 40 Tonner.
Und hier irrst du dich. Ein 125er hat eben keinen ganz normalen Fahrzeugbrief. Man kann sich zwar auf Wunsch einen machen lassen, aber notwendig ist es nicht. Findest du bei Google übrigens massenhaft Einträge dazu.
49 Antworten
Da stimme ich zwar grundsätzlich zu, allerdings wissen wir nicht wie günstig oder angemessen der Preis für das LKR war.Wenn es ein echtes Schnäppchen zum Vorzugspreis war, quasi beinahe geschenkt, würde ich da sicherlich auch nicht so pingelig sein und die Kosten für die Ersatzpapiere evtl. nachträglich mit in den Kaufpreis einfûgen, also schlucken.
Wenn es aber ein relativ normaler Marktgerechter Kaufpreis war, dann freilich nicht..
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 6. Februar 2020 um 01:02:38 Uhr:
...Wenn es ein echtes Schnäppchen zum Vorzugspreis war, quasi beinahe geschenkt...
Dann würde er ehrlich sagen, dass ein Teil der Unterlagen neu beantragt werden muss und rund 100€ kosten wird.
Hier hatte er aber Angst, dass der Käufer abspringt oder Rabatt verlangt, da es eben kein echtes Schnäppchen zum Vorzugspreis, quasi beinahe geschenkt war.
Was ist denn jetzt daraus geworden?
Meine Daelim VS 125; Baujahr 2005; EZ 2007; habe ich vor einem Jahr gegen einen Großroller mit richtig viel Hubraum ausgetauscht und hatte auch immer nur eine EU-Betriebserlaubnis anstelle einer "Zulassungsbescheinigung 1" (früher Fahrzeugbrief).
Die Zulassung wartrotzdem kein Problem, lediglich wegen der 2007 nicht mehr gültigen Euro-2-Norm benötigte ich eine Herstellererklärung, in der bescheinigt wurde, dass nicht mehr als 5000 Exemplare dieses Modell zugelassen waren.
Der Käufer kannte den Ablauf und hat die Maschine auch problemlos umgemeldet bekommen.
Die HU hatte ich noch vor dem Verkauf durchführen lassen und habe dafür auch einen ordnungsgemäßen TÜV-Bericht nebst AU-Bescheinigung erhalten.
Wenn jemand die Rechnung vorzeigen kann, dann verstehe ich allerdings nicht, warum es keinen TÜV-Bericht geben sollte.
Den bekommt man nämlich selbst dann, wenn das Fahrzeug zum Prüftermin gar nicht zugelassen war.
Die Prüfplakette klebt dann erst die Zulassungsstelle auf.
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Zitat:
@Broetchenexpress schrieb am 24. Oktober 2020 um 23:22:16 Uhr:
Wenn jemand die Rechnung vorzeigen kann, dann verstehe ich allerdings nicht, warum es keinen TÜV-Bericht geben sollte.
Verbummelt. Manche haben ihren HU-Bericht tatsächlich im Handschuhfach oder unter der Sitzbank. Nach 1-1,5 Jahren sieht der unter der Sitzbank manchmal anders aus.
Warum sie das tun? Bleibt ihr Geheimnis.
Nach § 29 StVZO genügt der Stempel in Teil I. Zum Lesen: www.600ccm.info - Ummelden: HU-Bescheinigung notwendig?.
Der Fragesteller bräuchte daher nur: das CoC (statt Teil II da Leichtkraftrad) und den Teil I (als Nachweis für die HU).
Grüße, Martin