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125er Anmeldung beim Straßenverkehrsamt

Themenstarteram 1. Februar 2020 um 8:29

Hallo zusammen.

Seit einigen Tagen bin ich Stolzer Besitzer einer 125er.

Nun zu meinem Problem. Ich bin recht neu in dem Metier.

Der Verkäufer hat mir vor dem Kauf gesagt das es zum Kauf den Fahrzeugschein ( auf dem auch vermerkt ist,

das dass Bike noch bis August 2021 tüv hat) und die tüv Rechnung dazu gibt und dies zur Anmeldung ausreichen würde, da es sich nur um ein Leichtkraftrad handelt.

Jetzt lese ich im Internet aber alles mögliche zu diesem Thema und bin ziemlich unsicher.

Möchte ungern unverrichteter Dinge wieder beim Straßenverkehrsamt abziehen.

Der Verkäufer hat das Motorrad bereits außer Betrieb gesetzt. Ihm wurde beim Amt gesagt das sei das gleiche wie abmelden.

Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar und hoffe das ich ohne Probleme meine 125er anmelden kann.

Liebe Grüße

Frederik

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@munition76 schrieb am 1. Februar 2020 um 23:06:45 Uhr:

Ein 125er hat einen ganz normalen Fahrzeug Brief und Fahrzeug Schein. Genauso wie beim 1000er Rennmaschine, VW Golf oder 40 Tonner.

Und hier irrst du dich. Ein 125er hat eben keinen ganz normalen Fahrzeugbrief. Man kann sich zwar auf Wunsch einen machen lassen, aber notwendig ist es nicht. Findest du bei Google übrigens massenhaft Einträge dazu.

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Ich habe mal die Betriebserlaubnis meines Cygnus eingescannt. Kennzeichen wurden allerdings unkenntlich gemacht, aber man kann zumindest sehen, wie das früher bei der Betriebserlaubnis ausgesehen hat. Heute sieht es etwas anders aus, da die COC-Bescheinigung eine andere Optik hat. Das Prinzip jedoch ist das Gleiche.

Beim TE dürfte es allerdings noch so wie hier sein. Und das Ding fehlt eben.

Cygnus1
Cygnus2

Also ich hatte/ habe bislang in meinem Leben folgende Roller im Inland: (ich zähle jetzt nur die mit ab Werk über 50ccm)

Runner 125 & 200, Hexagon 125 & 180, Fly 125, RS 125, X9 125 & 500, SKR 125,

Die Käufe begannen ab Ende 2006 / Anfang 2007, da ich dann erstmals mit 16 die A1 hatte.

Alle der genannten Roller hatten beim Kauf einen Brief. Bei den 50er die ich hatte, gab es Betriebserlaubnis.

Ich lade mal den Brief von meinem 180er Roller hoch.

Einen 125er besitze ich derzeit nicht.

Zitat:

@beku_bus1 schrieb am 2. Februar 2020 um 01:04:18 Uhr:

Beim TE dürfte es allerdings noch so wie hier sein. Und das Ding fehlt eben.

Ok, das kann gut möglich sein.

Die Vorgehensweise dürfte aber wahrscheinlich das gleiche sein wie beim Brief und ich denke, dass er bei der Neuanmeldung diesmal einen „richtigen“ Brief bekommen wird.

Ich hatte es ja schon beschrieben. Nach Bestimmungen ist kein Fahrzeugbrief notwendig beim 125er. Das heißt aber nicht, dass es zwangsweise keinen Brief gibt. Auf Wunsch stellt die Zulassungsstelle einen Brief aus. Wird dann mit etwa 12€ extra berechnet und habe ich auch schon machen lassen. Aber Standard ist es nicht.

So wird es wahrscheinlich auch bei dir gewesen sein. Oder die Tante auf der Zulassung hat es nicht gepeilt und einfach einen Brief mit erstellt, ohne besonderen Wunsch. Hatte ich auch schon einmal.

Zitat:

Ich lade mal den Brief von meinem 180er Roller hoch.

Klar hat der 180er einen Brief, ist ja über 125ccm. Meine großen Roller haben natürlich auch einen Brief.

Zitat:

Die Vorgehensweise dürfte aber wahrscheinlich das gleiche sein wie beim Brief und ich denke, dass er bei der Neuanmeldung diesmal einen „richtigen“ Brief bekommen wird.

Nöö, glaube ich nicht, da die Betriebserlaubnis das zwingende Dokument ist und dieses erst mal nachbeschafft werden muss. Wenn dann vorhanden, gibt es auch eine Anmeldung und erst dann kann auch ein Brief erstellt werden.

am 2. Februar 2020 um 8:31

Zitat:

@munition76 schrieb am 2. Februar 2020 um 01:45:53 Uhr:

 

Ich lade mal den Brief von meinem 180er Roller hoch.

Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Einen Fahrzeugbrief gibt es bei Leichtkrafträdern nicht und 180ccm ist Kraftrad. Leichtkrafträder haben eine Betriebserlaubnis. Diese wird anhand des COC von der Zulassungsstelle erteilt und jetzt kommt die uneinheitliche Vorgehensweise der Zulassungsstellen ins Spiel: a) als Vermerkt auf dem COC mit Dienstsiegel erteilt, oder, b) als "Bescheinigung über die Einzelgenehmigung §21 STVZO-§4 FZV

Der Threadstarter hat also entweder ein COC-Papier mit aufgestempelter BE, oder ein Papier im Format des Fahrzeugscheins nach obiger Rechtsnorm.

Im Fall a verbleibt der Fahrzeugschein nach Ausserbetriebsetzung beim Halter. Im Fall b wird er meines Wissens eingezogen. Der Threadstarter muss also zur Anmeldung noch das COC-Papier mit aufgestempelter BE vorweisen. Gültige HU geht aus dem Schein hervor, der Bericht dazu muss nicht vorgelegt werden.

Es fehlt das COC-Papier mit BE. Ohne COC würde ich den Kauf rückabwickeln.

Zitat:

@Opelundsonsznichts schrieb am 2. Februar 2020 um 09:31:57 Uhr:

Gültige HU geht aus dem Schein hervor, der Bericht dazu muss nicht vorgelegt werden.

Und hier lauert der nächste Stolperstein. Nicht wenige Zulassungsstellen, darunter auch die für mich Zuständige, verlangen den letzten Bericht. Ohne Bericht, keine An-/Ummeldung. Die vertrauen also nicht mal ihren eigenen Angaben. Man wird gnadenlos weggeschickt.

Zitat:

Es fehlt das COC-Papier mit BE. Ohne COC würde ich den Kauf rückabwickeln.

Tja, das hatte ich schon vor vielen vielen Beiträgen geschrieben. Aber im Grunde ist das ganze Thema sowieso für die Füß', da nach über zwei Seiten der TE wieder zu seiner Meinung des Startbeitrags zurück gekehrt ist. Es war also völlig egal, was hier geschrieben wurde, einen Einfluß hatte es erkennbar nicht.

am 2. Februar 2020 um 8:59

Zitat:

@beku_bus1 schrieb am 2. Februar 2020 um 09:46:06 Uhr:

Ohne Bericht, keine An-/Ummeldung. Die vertrauen also nicht mal ihren eigenen Angaben. Man wird gnadenlos weggeschickt.

Würde ich als Schikane empfinden. Bei den Zulassungsstellen mit denen ich bisher Kontakt hatte, reichte der _Nachweis_ einer gültigen HU. Entweder in Form einer Abmeldebestätigung oder halt durch den "Fahrzeugschein".

Möglicherweise ist die Vorgehensweise dazu nicht einheitlich, ist sie ja bei der Betriebserlaubniserteilung von LKR offenkundig auch nicht. Die Einen so, die Anderen anders...

Zitat:

@Opelundsonsznichts schrieb am 2. Februar 2020 um 09:59:02 Uhr:

Würde ich als Schikane empfinden.

Könnte man meinen, hat aber einen anderen Hintergrund. Es gab diesbezüglich in früheren Jahren zu viele "Ungereimtheiten". Wenn man die richtigen Kontakte hatte, würde gegen eine entsprechende "Gebühr" der HU-Termin im Schein bei der Ausstellung angepasst.

Irgendwann war dann Schluß und man hat immer den passenden Prüfbericht mit verlangt.

Ich glaube auch daß der TE nun genügend hilfreiche Antworten erhalten hat um sich selbst sein weiteres Vorgehen zu überlegen.

Hoffentlich meldet er uns hier noch den Ausgang. Gibt kaum was frustrierenderes, als ungeklärte offene Threads.

Er könnte auch bei Hersteller oder Importeur eine Zweitschrift der Betriebserlaubnis beantragen. Dazu würde es vorher eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Landratsamts bzw. Zulassungsstelle benötigen. Jedenfalls hat der Verkäufer gelogen oder Blödsinn erzählt. Vor einem Kauf ist es immer ratsam, sich vorher ausreichend zu informieren.

@FrederikK. 1986

Gibt’s was neues? Wolltest doch vorgestern zum Amt gehen!?

Themenstarteram 5. Februar 2020 um 14:24

Hallo zusammen.

Ich war wie erwähnt beim Straßenverkehrsamt.

Ihr hattet natürlich recht. Eine Betriebserlaubnis ist nötig für eine Anmeldung.

Ich war gestern schon bei der Polizei und habe mir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung geholt.

Mit der, meinem Kaufvertrag und dem Fahrzeugschein muss ich jetzt zum tüv um eine neue Betriebserlaubnis zu bekommen.

Meine Frage an euch. Wird dort eine komplett neue HU gemacht (eigentlich hat das Motorrad ja noch tüv bis Augustin 2021)

Das Motorrad ist ja aktuell außer Betrieb gesetzt.

Hoffe das dann wenigstens beim tüv alles klappt und die nicht wegen irgendetwas meckern.

Lg

Frederik

Wenn das Fahrzeug Mängel hat, werden die Dich sicher drauf hinweisen.

Warum musst Du zum TÜV?

Gibt esden Hersteller nicht mehr? Hatte ja eigentlich schonmal gefragt gehabt, welches Fabrikat das ist...

Und die Kosten? (vermutlich zwischen 70-160 €)

Trägst Du die selbst oder beteiligt sich Dein Verkäufer daran?

Ich bin immer noch der Meinung, es wäre zielführender und günstiger gewesen, nochmal beim Verkäufer intensiv Druck zu machen um die fehlenden Unterlagen vielleicht doch noch aufzufinden....

Aber Du scheinst, nimm es bitte nicht persönlich, ein sehr gutmütiger und hinnehmender Mensch zu sein.

So einen als Käufer meines nächsten Fahrzeugs wünsche ich mir auch mal.

Der macht wenigstens keinerlei Stress nach dem Kauf.

Viel Erfolg beim TÜV!

Themenstarteram 5. Februar 2020 um 20:39

Das Fahrzeug ist von 2003. Hyosung wird nur noch von einem Importeur in Deutschland vertreten und die können leider keine Betriebserlaubnis mehr ausstellen.

Also bleibt mir nur der Weg über den tüv. Wie gesagt das bike hat zwar noch tüv bis august 2021 aber klar, hoffe das der tüv nichts findet und ich ohne Probleme die Betriebserlaubnis erhalte.

Mit dem Käufer habe ich Kontakt und wir verhandeln gerade eine Aufwandsentschädigung.

Ich bin einfach nur froh wenn die Sache durch ist und ich sobald das Wetter es hergibt mein neues (altes) Bike geniessen kann.

Danke aber für eure Hilfe.

Lg

Zitat:

@FrederikK.1986 schrieb am 5. Februar 2020 um 21:39:24 Uhr:

Mit dem Käufer habe ich Kontakt und wir verhandeln gerade eine Aufwandsentschädigung.

Denk dran: Wenn er dir auch nur einen Euro zu wenig gibt, hat er dich beschissen.

Er hat dir ausdrücklich zugesagt, dass du alles nötige bekommen hast für die Anmeldung und so war es nicht.

Ich würde mich da nicht auf eine halb/halb einlassen. Er wusste von Anfang an was er tut.

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