125er Anmeldung beim Straßenverkehrsamt

Hallo zusammen.

Seit einigen Tagen bin ich Stolzer Besitzer einer 125er.

Nun zu meinem Problem. Ich bin recht neu in dem Metier.
Der Verkäufer hat mir vor dem Kauf gesagt das es zum Kauf den Fahrzeugschein ( auf dem auch vermerkt ist,
das dass Bike noch bis August 2021 tüv hat) und die tüv Rechnung dazu gibt und dies zur Anmeldung ausreichen würde, da es sich nur um ein Leichtkraftrad handelt.

Jetzt lese ich im Internet aber alles mögliche zu diesem Thema und bin ziemlich unsicher.
Möchte ungern unverrichteter Dinge wieder beim Straßenverkehrsamt abziehen.

Der Verkäufer hat das Motorrad bereits außer Betrieb gesetzt. Ihm wurde beim Amt gesagt das sei das gleiche wie abmelden.

Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar und hoffe das ich ohne Probleme meine 125er anmelden kann.

Liebe Grüße

Frederik

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@munition76 schrieb am 1. Februar 2020 um 23:06:45 Uhr:


Ein 125er hat einen ganz normalen Fahrzeug Brief und Fahrzeug Schein. Genauso wie beim 1000er Rennmaschine, VW Golf oder 40 Tonner.

Und hier irrst du dich. Ein 125er hat eben keinen ganz normalen Fahrzeugbrief. Man kann sich zwar auf Wunsch einen machen lassen, aber notwendig ist es nicht. Findest du bei Google übrigens massenhaft Einträge dazu.

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Der Verkäufer hat mir gesagt das er eine Betriebserlaubnis nicht brauchte da ihm gesagt wurde das anhand der Betriebserlaubnis ein Fahrzeugschein erstellt wird und wichtig in diesem wäre das linke Drittel. Dies plus der tüv Bericht würden für eine Zulassung reichen. So wäre es zumindest bei ihm gewesen.
Ich dachte halt das dies so auch der Fall wäre.

Ich befürchte in deinem Fall, dass so ziemlich alles schief gehen wird, was nur schief gehen kann. Daher würde ich dir dringend zur Rückabwicklung des Kaufs raten. Mindestens jedoch um Kostenerstattung des nicht geringen Aufwands.

Dieses Geschäft war so link wie es nur sein konnte. Und hier spielt es keine Rolle, ob das der Verkäufer wußte oder nicht.

Ich werde den Verkäufer noch mal kontaktieren.
Er ist sehr jung gewesen und ich will ihm eine Absicht nicht unterstellen.
Denke er hatte selber keine Ahnung und ich war ebenfalls zu blauäugig.

Moin, hast du denn auch die Betriebserlaubnis vom Hersteller dabei ? Dann genügt es tatsächlich dass du den TÜV-Bericht hast. Für die Fahrzeuge gibt es an sich keinen "Brief" oder Teil I der deinen rechtmäßigen Besitz des Fahrzeuges bestätigt.
mfG, hondatreter

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Zitat:

@FrederikK.1986 schrieb am 1. Februar 2020 um 10:35:44 Uhr:


Der Verkäufer hat mir gesagt das er eine Betriebserlaubnis nicht brauchte da ihm gesagt wurde das anhand der Betriebserlaubnis ein Fahrzeugschein erstellt wird und wichtig in diesem wäre das linke Drittel. Dies plus der tüv Bericht würden für eine Zulassung reichen. So wäre es zumindest bei ihm gewesen.
Ich dachte halt das dies so auch der Fall wäre.

Es ist völlig unerheblich was wer wie und wo gesagt hat. Die meisten Leute haben doch eh keinen Plan von irgendwas und zudem sind solche Aussagen weit weg von jeder verbindlichen Rechtsgültigkeit. Oder glaubst du das die auf dem Amt mit einem Spruch wie "der Verkäufer hat mir aber gesagt, dass..." in irgendeiner Weise zu beeindrucken sind?

Du siehst ja, noch nicht mal der TÜV-Prüfer hat dir eine richtige Auskunft erteilt.

Ohne vollständige Papiere kauft man kein Kraftfahrzeug und damit wäre es abschließend und unumstößlich gesagt.

Zitat:

@hondatreter schrieb am 1. Februar 2020 um 10:42:05 Uhr:


Moin, hast du denn auch die Betriebserlaubnis vom Hersteller dabei ?

Bitte die Beiträge lesen. Das ist doch genau das was fehlt.

Zitat:

@Benny516 schrieb am 1. Februar 2020 um 09:52:23 Uhr:


Fahrzeugschein und tüvbestätigung reichen aus. Viel Spaß mit deiner 125er

Du kannst auf dem Strassenverkehrsamt genausogut auch den Experten
Benny516 aus Motor Talk ins Feld führen.
Der hat auch gesagt, daß reicht schon....
Viel Spaß mit der Zulassung... 🙂

Was Du übrigens noch brauchst ist eine EVB Nummer einer Versicherung und u.U.das Kennzeichen. Dieses brauchst Du aber nur.vorzulegen, falls Du in einem anderen Zul.bezirk wohnst als der bisherige Halter.

Ich hoffe Du hast wenigstens einen richtigen Kaufvertrag gemacht und den Perso des jungen V. gesehen und die Nummer notiert. Nicht daß da auch noch was faul ist.
Wie ein TÜV Bericht aussieht weisst Du? Sonst stell ich ein Bild rein und du zeigst das dem V. damit er schaut, ob er so den Wisch leichter findet.

Bi.2003 müsste noch eine alte ABE sein. Das COC EU Papiere Zeug würde spätestens 4/2009 zur Pflicht.
Was für ein Hersteller ist das überhaupt?

Hoffentlich war der Junge auch wirklich rechtmâssger Eigentümer des LKRollers.Aber das stellt sich dann nebenbei auf dem STRASSENVERKEHRSAMT auch noch raus.
Ich wünsche Dir Viel Erfolg und Gück dort.
Wenn es Dir nix ausmacht und es bei euch schnell geht:
Probier es halt einfach Mal und berichte wie es abgelaufen ist. Vielleicht hast Du Glück und gerätst an jemand der keine Ahnung hat und Dir den Roller so zulässt.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 1. Februar 2020 um 11:28:15 Uhr:


Was Du übrigens noch brauchst ist eine EVB Nummer einer Versicherung und u.U.das Kennzeichen. Dieses brauchst Du aber nur.vorzulegen, falls Du in einem anderen Zul.bezirk wohnst als der bisherige Halter.

Ich hoffe Du hast wenigstens einen richtigen Kaufvertrag gemacht und den Perso des jungen V. gesehen und die Nummer notiert. Nicht daß da auch noch was faul ist.
Wie ein TÜV Bericht aussieht weisst Du? Sonst stell ich ein Bild rein und du zeigst das dem V. damit er schaut, ob er so den Wisch leichter findet.

Bi.2003 müsste noch eine alte ABE sein. Das COC EU Papiere Zeug würde spätestens 4/2009 zur Pflicht.
Was für ein Hersteller ist das überhaupt?

Hoffentlich war der Junge auch wirklich rechtmâssger Eigentümer des LKRollers.Aber das stellt sich dann nebenbei auf dem STRASSENVERKEHRSAMT auch noch raus.
Ich wünsche Dir Viel Erfolg und Gück dort.
Wenn es Dir nix ausmacht und es bei euch schnell geht:
Probier es halt einfach Mal und berichte wie es abgelaufen ist. Vielleicht hast Du Glück und gerätst an jemand der keine Ahnung hat und Dir den Roller so zulässt.

In diesem Falle hätte der Experte recht gehabt.

Es geht um ein leichtkraftrad Kaufvertrag und Fahrzeugschein zum Landratsamt.
Wenn’s nicht geht, dann weitere Schritte erwägen. Habe auch schon n LKR ohne Fahrzeugschein angemeldet. Es geht mit freundlichem Auftreten mehr als man manchmal erwartet.

Ja, lass ihn Mal machen. Ich bin gespannt was er gesagt bekommt.
Allerdings wird bei Verkehrskontrollen üblicherweise auch nach der Betriebserlaubnis gefragt und diese muss auch stets mitgeführt werden.
Aber auch hier kann man natürlich Glück haben und auf jemanden treffen der die Vorschriften nicht so genau kennt oder es nicht so genau damit nimmt.

@Benny516:
'' Habe auch schon n LKR ohne Fahrzeugschein angemeldet. Es geht mit freundlichem Auftreten mehr als man manchmal erwartet''

Hättest Du da zumindest die BE und einen gültigen HU Bericht dabei?

Hatte nur die BE und Kennzeichen, nichtmal einen Kaufvertrag. Allerdings einen tüv-Bericht. Ich denke aber, dass man mit einem Fahrzeugschein und Kaufvertrag genauso weit kommt. Wüsste nicht welche Daten aus der BE hervorgehen, die nicht im Schein stehen.

Vielen Dank für eure Meinungen.
Ich werde es am Montag erfahren und natürlich auch hier mitteilen. Vielleicht hilft es ja dann anderen 🙂

Das Motorrad war aufjedenfall zugelassen auf den Verkäufer und ich habe natürlich einen Kaufvertrag inklusive Personalausweis Nummer etc.

Ich werd Montag einfach besonders freundlich sein und das beste hoffen. Ansonsten gehts halt nur über den umständlichen Weg.

So viele Antworten und kaum einer 100% richtig.

Mal langsam...

1. Betriebserlaubnis beim 125er ist ein ungünstiges Wort. Dies sollte beim 25/45/50er so erwähnt werden.
Ein 125er hat einen ganz normalen Fahrzeug Brief und Fahrzeug Schein. Genauso wie beim 1000er Rennmaschine, VW Golf oder 40 Tonner.

2. Für die Anmeldung braucht man den Fahrzeugschein, Fahrzeug Brief, gültige HU Bericht, EVB Nummer (Versicherung), Ausweis und etwas Geld. Also null Unterschied zum PKW.

3. Bei Abmeldung braucht man nur den Schein, das Kennzeichen und ~10€.

Wenn dir jetzt die HU Bericht fehlt, ist das kein Problem. Anhand der Stempel im Schein ist es ersichtlich, dass der Roller beim TÜV war. Also nicht Dekra, Küs oder GTÜ.
Also gehst du zum Tüv mit dein Kaufvertrag, Ausweis und Fahrzeugschein und die Drucken dir den alten Bericht aus. Bei manchen ist das Kostenlos und z.B. Dekra nimmt dafür 5€. Ist also kein Weltuntergang.

Das größere Problem ist allerdings in deinem Fall, dass der Brief fehlt.
Den Brief muss derjenige neu beantragen, der das verloren hat und muss dafür eine eidesstaatliche Versicherung abgeben.

Wenn also im Kaufvertrag steht, dass dir der Brief übergeben wurde und du es auf dem Weg nach Hause verloren hast, dann musst du es neu beantragen. Hat es der Vorbesitzer verloren, dann er. Der neue Brief kostet in dem speziellen fall knapp 90€.
Eine Falschaussage kann zur Freiheitsstrafe führen. Deswegen sollte man hier unbedingt ehrlich sein.

Der Brief wird jedoch erst 1 Monat nach der Beantragung vergeben und in der Zeit geschaut, ob der Roller / Brief nicht vielleicht doch irgendwo verpfändet wurde oder ähnliches.

Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass nicht alle Straßenverkehrsämter gleich arbeiten und selbst teilweise jede einzelne Mitarbeiter anders tickt.
Bei manchen reicht der Stempel im Schein als Beweis für den Tüv, andere wollen ihn unbedingt sehen und manche machen sogar noch eine Fotokopie davon.

Ob du während diese 1 Monat, wo du auf den neuen Brief warten musst, schon anmelden und fahren darfst, kann ich dir nicht mehr zu 100% sicher beantworten, obwohl mein Bruder mal einen ähnlichen Fall vor etwa 10 Jahren hatte. Allerdings beim PKW. Ich glaube, er musste warten...

Zitat:

@FrederikK.1986 schrieb am 1. Februar 2020 um 10:00:52 Uhr:


Das Fahrzeug ist von Baujahr 2003.
Der Verkäufer meinte es gäbe keine Betriebserlaubnis mehr und der Fahrzeug Schein würde reichen.
Ich denke ich muss wohl einfach mein Glück beim Straßenverkehrsamt probieren :/

Das ist eine dreiste Lüge und grenzt an Betrug.

Er wollte schlicht die ~100€, die für den neuen Brief fällig werden, umgehen und du hast jetzt den Salat. Siehe mein Beitrag weiter oben.

Zitat:

@munition76 schrieb am 1. Februar 2020 um 23:06:45 Uhr:


Ein 125er hat einen ganz normalen Fahrzeug Brief und Fahrzeug Schein. Genauso wie beim 1000er Rennmaschine, VW Golf oder 40 Tonner.

Und hier irrst du dich. Ein 125er hat eben keinen ganz normalen Fahrzeugbrief. Man kann sich zwar auf Wunsch einen machen lassen, aber notwendig ist es nicht. Findest du bei Google übrigens massenhaft Einträge dazu.

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