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125er Anmeldung beim Straßenverkehrsamt

Themenstarteram 1. Februar 2020 um 8:29

Hallo zusammen.

Seit einigen Tagen bin ich Stolzer Besitzer einer 125er.

Nun zu meinem Problem. Ich bin recht neu in dem Metier.

Der Verkäufer hat mir vor dem Kauf gesagt das es zum Kauf den Fahrzeugschein ( auf dem auch vermerkt ist,

das dass Bike noch bis August 2021 tüv hat) und die tüv Rechnung dazu gibt und dies zur Anmeldung ausreichen würde, da es sich nur um ein Leichtkraftrad handelt.

Jetzt lese ich im Internet aber alles mögliche zu diesem Thema und bin ziemlich unsicher.

Möchte ungern unverrichteter Dinge wieder beim Straßenverkehrsamt abziehen.

Der Verkäufer hat das Motorrad bereits außer Betrieb gesetzt. Ihm wurde beim Amt gesagt das sei das gleiche wie abmelden.

Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar und hoffe das ich ohne Probleme meine 125er anmelden kann.

Liebe Grüße

Frederik

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@munition76 schrieb am 1. Februar 2020 um 23:06:45 Uhr:

Ein 125er hat einen ganz normalen Fahrzeug Brief und Fahrzeug Schein. Genauso wie beim 1000er Rennmaschine, VW Golf oder 40 Tonner.

Und hier irrst du dich. Ein 125er hat eben keinen ganz normalen Fahrzeugbrief. Man kann sich zwar auf Wunsch einen machen lassen, aber notwendig ist es nicht. Findest du bei Google übrigens massenhaft Einträge dazu.

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49 Antworten

Fahrzeugschein und tüvbestätigung reichen aus. Viel Spaß mit deiner 125er

Themenstarteram 1. Februar 2020 um 8:56

Danke für deine Antwort.

Und da ist das Problem.

Ich habe lediglich eine tüv Rechnung mit dem Datum an dem der tüv gemacht wurde und einen Stempel auf dem Fahrzeugschein vom tüv wo handschriftlich vom tüvabnehmer im Stempel vermerkt wurde das dass Motorrad tüv bis August 2021 hat.

Reicht das auch?

Lg

Was für ein Baujahr ist das LKR?

Du brauchst noch die Betriebserlaubnis dazu bzw.wenn neueres Baujahr eine EU COC Konformität Erklärung.

Frag Mal den Verkäufer nach diesen Papieren, wo er die hat.

Themenstarteram 1. Februar 2020 um 9:00

Das Fahrzeug ist von Baujahr 2003.

Der Verkäufer meinte es gäbe keine Betriebserlaubnis mehr und der Fahrzeug Schein würde reichen.

Ich denke ich muss wohl einfach mein Glück beim Straßenverkehrsamt probieren :/

Und natürlich brauchst Du einen richtigen HU Bericht, nicht bloß ne Quittung über Bezahlen der Prüfgebühr.

Themenstarteram 1. Februar 2020 um 9:03

Hier mal ein Bild des Stempel.

Themenstarteram 1. Februar 2020 um 9:04

.

Ddc61537-6204-45fe-a9ff-da3054cf55fb

Schön und gut, trotzdem sind deine Papiere leider nicht vollständig.

Der FZ.Schein und Stempel sind soweit richtig

Steige dem Verkäufer nochmal Aufs Dach.

Er soll. Genau überlegen wann und wo er die nôtigen Papiere zuletzt hatte. Frage auch nach dem DIN A4 großen HU Bericht vom TÜV.

Ich will jetzt keine Panik schüren, evtl.klärt sich alles auf.

Aber wenn der V. Unkooperativ ist:

Verlange einen Preis Nachlass oder Rückabwicklung. Den sowas geht gar nicht, die Unwissenheit anderer ausnutzen.

(Sollte er dich bewusst verarscht haben.....)

War der Preis marktgerecht oder eher aussergewöhnlich günstig?

https://www.landkreis-harburg.de/.../...reie-fahrzeuge-1201-0.html?...

Hier kannst Du lesen was sonst auf Dich zukommt.

Betriebserlaubnis weg ist eigentlich wie Brief verloren. Ob der Schein da wirklich ausreichend ist? Ich hatte einen solchen Fall noch nicht, daher kann ich leider nichts genaues dazu sagen. Aber auf jeden Fall würde ich vorher mit dem Straßenverlehrsamt sprechen, wie sich das genau verhält. Sonst kann es locker sein, dass du umsonst da hin gehst.

Normal ist die Betriebserlaubnis - oder auch COC-Bescheinigung - auch die Besitzurkunde. Grundsätzlich gibt es beim 125er keinen Fahrzeugbrief. Aber man kann sich einen gegen Gebühr (etwa 12€) anfertigen lassen. Was ich in deinem Fall auch tun würde, sollte die Zulassung ohne Betriebserlaubnis funktionieren.

Edit:

Ups, sehe gerade das da mal wieder einer schneller war.

Themenstarteram 1. Februar 2020 um 9:23

Danke für eure antworten.

Ihr habt natürlich recht ich werde mal beim Verkäufer nachhaken.

Habe gerade mit dem tüv gesprochen, dort wurde mir gesagt das mir anhand der Fahrzeugnr eine Tüv Bestätigung direkt zum Straßenverkehrsamt geschickt werden kann und ich dann mit dem Fahrzeugschein das Bike ohne Probleme anmelden können müsste.

Drückt mir die Daumen das ich Montag nicht umsonst dahin fahre :)

Vielen Dank aber für die Hilfe bisher !!

Du verstehst das nicht. Es geht hier nicht um die Bestätigung einer gültigen Hauptuntersuchung. Das ist noch das kleinste Problem. Dir fehlt ein - oder besser das wichtigste Dokument, die Betriebserlaubnis. Lese den Link doch mal genau durch.

Dort steht unter anderem:

"Wenn Sie die Betriebserlaubnis tatsächlich verloren haben, geben Sie an einem der Standorte des BürgerService eine Verlusterklärung an Eides statt zu Protokoll. Sie müssen dafür mit dem Kaufvertrag / der auf Ihren Namen ausgestellten Rechnung nachweisen, dass Sie Eigentümer des Fahrzeuges sind. Unten finden Sie auch einen Vordruck, den Sie zu Hause schon ausfüllen und unterschrieben mitbringen können.

Im BürgerService wird Ihnen dann auf Antrag eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt, mit der Sie sich entweder

ein Ersatz-Betriebserlaubnisdokument beim Fahrzeughersteller ausstellen lassen können oder

wenn der Hersteller nicht mehr existiert oder es sich um ein Einzelfahrzeug handelt, ein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO beim amtlich anerkannten Sachverständigen des TÜV erstellen lassen können."

 

Ich glaube auch nicht, dass der TÜV-Prüfer da den Durchblick hat und sich irrt.

Beku Bus 1. hat das im Prinzip richtig gesagt.

Rein theoretisch könnte auch eine ZB 2 so wie beim Auto vorhanden sein. Allerdings nur wenn. sich ein Vorbesitzer des Rollers schonmal sowas für diesen hat ausstellen lassen. Z.B. bei Verlust der ABE Bescheinigung oder des COC Papiers.

Exit: das mit dem TÜV Bericht ist richtig und wichtig! Den brauchst du noch zusätzlich.

Aber nochmals: Wieso gibt Dir der Verkäufer den nicht????Der war doch erst im August beim TÜV!!!

Ist das ein Händler oder einfach nur ein Schlamper?

Themenstarteram 1. Februar 2020 um 9:27

Okay verstehe.

Dann werde ich wohl eh vorher mal zum tüv müssen um mir dort eine Ersatz Betriebserlaubnis ausstellen zu lassen.

Muss ich dort mit Motorrad erscheinen oder reichen die Dokumente ?

Nein! Du machst dem Verkäufer FEUER UNTER. ARSCH...

(SORRY, mein Blutdruck steigt schon wieder.)

Ersatzbetriebserlaubnis musst Du. Ein Hersteller des Rollers beantragen. Warum sollst du dich mit Kosten und Scherereien aufhAlten?

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