125ccm Klasse mit Auto-Führerschein
Hallo Community,
habe mal beim ADAC bzgl. 125ccm-Klasse folgende Anfrage "vom Stapel gelassen".
Mal sehen, was sich tut - würde dann auch Verkehrsministerium anschreiben.
Wie denkt Ihr darüber?
Bin selber ein End-Dreißiger, der sich mit einem Fuffi-Roller sicherer im Straßenverkehr bewegen würde, aber nicht um den Preis eines Motorradführerscheins (ca. 1700-2000 EUR in der Großstadt).
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin begeisterter 50ccm Roller-Fahrer – möchte ihn in Bezug auf Beweglichkeit und Parkplatz-Suche innerhalb von Nürnberg nicht missen. Mit der etwas unglücklichen Beschränkung auf 45 km/h wird man jedoch auf normalen Straßen zum Verkehrshindernis – auch werden eng überholende Autos zum Sicherheitsrisiko für einen selber.
Auf innerstädtischen Ausfallstraßen (z.B. Münchner Str., Tempolimit 70 km/h) ist dieses Risiko immens höher.
Gerne würde ich einen 125ccm Roller fahren, jedoch erlaubt mein Führerschein Klasse 3 dies nicht, da er erst 1992 erworben wurde. Eine generelle Freigabe durch EU-Recht existiert bereits, wird jedoch auf Bundesebene aus mir unbekannten Gründen nicht forciert.
Die Vorteile, mit einem „Auto“-Führerschein 125ccm-Maschinen fahren zu dürfen, überwiegen meines Erachtens die Nachteile. Ich würde eine Regelung wie in Österreich (Ergebnis Internet-Recherche) begrüßen, die die Freigabe der 125ccm-Klasse nach einer gewissen Zahl von Fahrstunden (z.B. 2-5h) vorsieht – damit würde Unfällen aus mangelnder Fahrpraxis vorgebeugt werden.
Weitere Vorteile 125ccm ggü. 50ccm:
- Tuning-Maßnahmen betreffend Geschwindigkeit unnötig
- Verbesserung der Verkehrstüchtigkeit der Fahrzeuge durch TÜV im 2-Jahres-Rhythmus
- Erhöhung der Steuereinnahmen durch Fahrstunden bei Fahrschulen und regelmäßigen TÜV (damit auch regelmäßigere Inspektionstermine)
- Erhöhte Steuereinnahmen auch durch höhere Basispreise der „größeren“ Roller
- Verminderter Schadstoff-Ausstoß, da in der 125ccm-Klasse fast ausschließlich 4-Takt-Motoren mit Katalysator verwendet werden.
Ich bin überzeugt, dass viele (wie auch ich) die hohen Kosten eines Motorrad-Führerscheins scheuen, nur um mit einem Roller schneller als 45 km/h fahren zu dürfen.
Als Jahrzehnte-langes ADAC-Mitglied bitte ich Sie daher, sich dafür auf Bundesebene für meinen Vorschlag einzusetzen. Als Beobachter in einschlägigen Foren (z.B. motor-talk.de) bin ich mir sicher, nicht nur für mich zu sprechen, sondern für eine Vielzahl vernünftiger Fuffi-Roller-Fahrer.
Vielen Dank.
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Hallo Community,
habe mal beim ADAC bzgl. 125ccm-Klasse folgende Anfrage "vom Stapel gelassen".
Mal sehen, was sich tut - würde dann auch Verkehrsministerium anschreiben.
Wie denkt Ihr darüber?
Bin selber ein End-Dreißiger, der sich mit einem Fuffi-Roller sicherer im Straßenverkehr bewegen würde, aber nicht um den Preis eines Motorradführerscheins (ca. 1700-2000 EUR in der Großstadt).
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin begeisterter 50ccm Roller-Fahrer – möchte ihn in Bezug auf Beweglichkeit und Parkplatz-Suche innerhalb von Nürnberg nicht missen. Mit der etwas unglücklichen Beschränkung auf 45 km/h wird man jedoch auf normalen Straßen zum Verkehrshindernis – auch werden eng überholende Autos zum Sicherheitsrisiko für einen selber.
Auf innerstädtischen Ausfallstraßen (z.B. Münchner Str., Tempolimit 70 km/h) ist dieses Risiko immens höher.
Gerne würde ich einen 125ccm Roller fahren, jedoch erlaubt mein Führerschein Klasse 3 dies nicht, da er erst 1992 erworben wurde. Eine generelle Freigabe durch EU-Recht existiert bereits, wird jedoch auf Bundesebene aus mir unbekannten Gründen nicht forciert.
Die Vorteile, mit einem „Auto“-Führerschein 125ccm-Maschinen fahren zu dürfen, überwiegen meines Erachtens die Nachteile. Ich würde eine Regelung wie in Österreich (Ergebnis Internet-Recherche) begrüßen, die die Freigabe der 125ccm-Klasse nach einer gewissen Zahl von Fahrstunden (z.B. 2-5h) vorsieht – damit würde Unfällen aus mangelnder Fahrpraxis vorgebeugt werden.
Weitere Vorteile 125ccm ggü. 50ccm:
- Tuning-Maßnahmen betreffend Geschwindigkeit unnötig
- Verbesserung der Verkehrstüchtigkeit der Fahrzeuge durch TÜV im 2-Jahres-Rhythmus
- Erhöhung der Steuereinnahmen durch Fahrstunden bei Fahrschulen und regelmäßigen TÜV (damit auch regelmäßigere Inspektionstermine)
- Erhöhte Steuereinnahmen auch durch höhere Basispreise der „größeren“ Roller
- Verminderter Schadstoff-Ausstoß, da in der 125ccm-Klasse fast ausschließlich 4-Takt-Motoren mit Katalysator verwendet werden.
Ich bin überzeugt, dass viele (wie auch ich) die hohen Kosten eines Motorrad-Führerscheins scheuen, nur um mit einem Roller schneller als 45 km/h fahren zu dürfen.
Als Jahrzehnte-langes ADAC-Mitglied bitte ich Sie daher, sich dafür auf Bundesebene für meinen Vorschlag einzusetzen. Als Beobachter in einschlägigen Foren (z.B. motor-talk.de) bin ich mir sicher, nicht nur für mich zu sprechen, sondern für eine Vielzahl vernünftiger Fuffi-Roller-Fahrer.
Vielen Dank.
Viele Grüße
1576 Antworten
Au weia, das war eine ganz schön komplizierte Kiste, warum 1996 die Inhaber der Klasse 3 (vor dem 1.4.1980) die Klasse A1 bekamen (bzw. Klasse 1b). Dies lag an der Neusortierung der Führerscheinklassen und auch der Hubraumklassen. Nur weil die damaligen offenen 50er per neuer Definition zu Leichtkrafträder wurden, war dies möglich. Genau wie die 1980 eingeführte 80er-Klasse. Alles wurde zur 125er-Klasse und fiel damit in die im alten 3er inkludierte Klasse 4.
Wer viel Zeit und Muße hat, kann sich das zusammen Googlen.
EditIch habe noch was zum genauen Datum der Regelung gefunden:
Zitat:
Seit dem 1. März 1996 dürfen auch Autofahrer, die den Führerschein der Klasse 3 vor dem 1. April 1980 gemacht haben, ohne weitere Prüfung eine 125er mit bis zu 15 PS fahren.
Unter diesem Hintergrund gesehen, ist der neue Zusatzcode eigentlich ungerecht. Damals wurde den Leuten ohne jede Fahrpraxis ein kostenfreies und Prüfungsloses Fahren auf 125ern gestattet. Sogar ohne die damals für Anfänger noch übliche 80Km/h-Drosselung. Und da es eine vollwertige Fahrerlaubnisklasse ist, sind Fahrten in's Ausland und ein Aufstieg möglich.
Jetzt muß man für weniger - es handelt sich beim Zusatzcode ja um keine Fahrerlaubnisklasse - zwischen 500€ und 800€ bezahlen, darf nicht in's Ausland und kann nicht aufsteigen.
Es ist nicht ungerecht. Die damaligen FS Klassen beinhalteten dieses Fahrzeug. Du hast zu deinem "B" Schein heute ja auch u.a. den "AM" drin. Du hast aber niemals auf einem 50er eine Prüfung gefahren. Ebenso darfst du "Traktor" fahren. Auch dafür hast du niemals eine Prüfung absolviert. Schau dir doch bitte mal die Historie der Klasse 4 an... Auch die Jahre vor 1980:
https://www.fuehrerscheinfix.de/fuehrerschein-klasse-4/
"zwischen dem 1.12.1954 und dem 1.10.1960 (Saarland) AM, A1, A2, A, B, L"
vor dem 1.12.1954 AM, A1, A2, A, B, L
Nein, die damaligen Führerscheinklassen haben diese Fahrzeuge eben nicht beinhaltet. Wäre es so gewesen, hätten die betreffenden Leute ja schon immer einen 125er fahren können und nicht erst ab 03.1996. Erst durch die Zusammenfassung der Hubraumklassen ab 50ccm bis 125ccm zum Leichtkraftrad und die entsprechenden Änderungen der Fahrerlaubnisklassen ermöglichte dies.
Aber der Typ weiß ja sowieso wieder alles besser.
Dann haben sich die Ämter halt geirrt... Was solls...
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Sicher war es irgendwo ein unerwartetes Geschenk an die vor 1964 geborene Generation daß sie statt 80 ccm und 80 km/h plötzlich ab 1.3.1996
125 ccm und bis zu 15 PS starke LKR fahren durfte.
FS Klasse 3 oder 4 , vor dem 01.04.1980 erworben, vorausgesetzt.
Aber einer einheitlichen EU weiten FS Regelung zuliebe hat man das wohl zugelassen.
Was soll's. Ich gönne es dem Betroffenen Privilegierten Personenkreis.
Diese Leute gehen jetzt eh auf die 60 zu bzw.leben schon viele nicht mehr oder fahren aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr.
Das Thema (Neid?) hat sich also in absehbarer Zeit von selbst erledigt.
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 22. Februar 2020 um 22:27:44 Uhr:
Aber einer einheitlichen EU weiten FS Regelung zuliebe hat man das wohl zugelassen.
Was soll's. Ich gönne es dem Betroffenen Privilegierten Personenkreis.
Genau getroffen. Es war eine EU-weite Reform, die dazu führte.
Und damit ich nicht falsch verstanden werde. Auch wenn ich davon nicht profitierte, natürlich habe ich es den Betroffenen gegönnt. Ebenso wie jetzt den Zusatzcode.
Zitat:
🙂
@beku_bus1 schrieb am 22. Februar 2020 um 23:02:02 Uhr:Genau getroffen. Es war eine EU-weite Reform, die dazu führte.Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 22. Februar 2020 um 22:27:44 Uhr:
Aber einer einheitlichen EU weiten FS Regelung zuliebe hat man das wohl zugelassen.
Was soll's. Ich gönne es dem Betroffenen Privilegierten Personenkreis.Und damit ich nicht falsch verstanden werde. Auch wenn ich davon nicht profitierte, natürlich habe ich es den Betroffenen gegönnt. Ebenso wie jetzt den Zusatzcode.
Trotzdem könnt ihr auf uns alten neidisch sein, habe für 1,2 und 3 soviel bezahlt das heute nur ein Pkw Führerschein bei rumkommen würde. 😁
Okay, für den 2er habe ich auch etwas mehr bezahlt (finde ich gerade nicht). Aber 1 und 3 waren zusammen 933 DM.
Wobei das etliche damals beim Bund gemacht hatten und gar nix bezahlt haben. Außer den Umschreibegebühren. Gibt's so heute ja auch nicht mehr.
Zitat:
@beku_bus1 schrieb am 22. Februar 2020 um 15:27:13 Uhr:
Ach darum geht es. Doch doch, man kann auch vom vorhandenen A1 auf den offenen A aufsteigen, wenn die erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind. Der Zwischenschritt A2 wird dann übersprungen.Ist ja auch logisch, sonst könnte man ja auch nicht ohne jeden Zweiradführerschein ab dem 25 Lebensjahr den offenen A-Führerschein machen.
Natürlich geht es, aber dann hat man nichts vom Vorbesitz des A1. Es gelten die gleichen Bedingungen, wie wenn noch keinen Motorradschein vorhanden ist.
Das meinte er und er hat damit Recht.
Ja wenn er es so gemeint hat, dann hat er Recht. Allerdings muß man die Kosten des jeweiligen Aufstiegs natürlich auch berücksichtigen. So ganz umsonst ist das auch nicht gerade.
Das ist ja wieder ein anderer Punkt. Es gibt doch nur ausschließlich um den Vorteil des Vorbesitzes des A1 Scheins.
Zitat:
Es gelten die gleichen Bedingungen, wie wenn noch keinen Motorradschein vorhanden ist.
Stimmt nicht. Die Pflichtfahrstunden halbieren sich.
Das wird also ne ganze Ecke günstiger. Im Gegensatz zum Stufenführerschein ist halt nochmal ne Theorieprüfung nötig.
Zitat:
@beku_bus1 schrieb am 11. Feb. 2020 um 17:30:50 Uhr:
Kaufe dir in aller Ruhe erstmal was passendes. Das muß beileibe nicht das Teuerste sein. Am besten was aus Textil in mittlerer Preislage und das hält dann auch viele Jahre.Dann bist du zum Unterricht bestens gerüstet und mußt dir keine Gedanken über die passende Größe machen oder wer da schon vor dir dringesteckt hat.
Update:
Heute war ich bei Louis und habe eine Jacke gekauft. Hosen habe ich ein Problem, die sind alle etwas eng, kann ich nicht tragen. Jetzt hoffe ich dass die Fahrschule wegen der Hose keine Probleme macht.
Du wirst sicher von der Fahrschule etwas angeboten bekommen. Die haben in der Regel immer verschiedene Größen zur Auswahl. Denn ohne Hose keine Fahrstunde. Nur mit kompletter Schutzkleidung.
Seit wann ist das eigentlich so? Muss ja ziemlich neu sein, denn Kumpel von mir hat vor ein paar Jahren noch die Prüfung mit Jeanshose gemacht. In der STVO ist ja auch nur ein Helm vorgeschrieben, und keine Schutzausrüstung. Nicht falsch verstehen, ich weiß es nicht, darum meine Frage