125ccm Klasse mit Auto-Führerschein
Hallo Community,
habe mal beim ADAC bzgl. 125ccm-Klasse folgende Anfrage "vom Stapel gelassen".
Mal sehen, was sich tut - würde dann auch Verkehrsministerium anschreiben.
Wie denkt Ihr darüber?
Bin selber ein End-Dreißiger, der sich mit einem Fuffi-Roller sicherer im Straßenverkehr bewegen würde, aber nicht um den Preis eines Motorradführerscheins (ca. 1700-2000 EUR in der Großstadt).
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin begeisterter 50ccm Roller-Fahrer – möchte ihn in Bezug auf Beweglichkeit und Parkplatz-Suche innerhalb von Nürnberg nicht missen. Mit der etwas unglücklichen Beschränkung auf 45 km/h wird man jedoch auf normalen Straßen zum Verkehrshindernis – auch werden eng überholende Autos zum Sicherheitsrisiko für einen selber.
Auf innerstädtischen Ausfallstraßen (z.B. Münchner Str., Tempolimit 70 km/h) ist dieses Risiko immens höher.
Gerne würde ich einen 125ccm Roller fahren, jedoch erlaubt mein Führerschein Klasse 3 dies nicht, da er erst 1992 erworben wurde. Eine generelle Freigabe durch EU-Recht existiert bereits, wird jedoch auf Bundesebene aus mir unbekannten Gründen nicht forciert.
Die Vorteile, mit einem „Auto“-Führerschein 125ccm-Maschinen fahren zu dürfen, überwiegen meines Erachtens die Nachteile. Ich würde eine Regelung wie in Österreich (Ergebnis Internet-Recherche) begrüßen, die die Freigabe der 125ccm-Klasse nach einer gewissen Zahl von Fahrstunden (z.B. 2-5h) vorsieht – damit würde Unfällen aus mangelnder Fahrpraxis vorgebeugt werden.
Weitere Vorteile 125ccm ggü. 50ccm:
- Tuning-Maßnahmen betreffend Geschwindigkeit unnötig
- Verbesserung der Verkehrstüchtigkeit der Fahrzeuge durch TÜV im 2-Jahres-Rhythmus
- Erhöhung der Steuereinnahmen durch Fahrstunden bei Fahrschulen und regelmäßigen TÜV (damit auch regelmäßigere Inspektionstermine)
- Erhöhte Steuereinnahmen auch durch höhere Basispreise der „größeren“ Roller
- Verminderter Schadstoff-Ausstoß, da in der 125ccm-Klasse fast ausschließlich 4-Takt-Motoren mit Katalysator verwendet werden.
Ich bin überzeugt, dass viele (wie auch ich) die hohen Kosten eines Motorrad-Führerscheins scheuen, nur um mit einem Roller schneller als 45 km/h fahren zu dürfen.
Als Jahrzehnte-langes ADAC-Mitglied bitte ich Sie daher, sich dafür auf Bundesebene für meinen Vorschlag einzusetzen. Als Beobachter in einschlägigen Foren (z.B. motor-talk.de) bin ich mir sicher, nicht nur für mich zu sprechen, sondern für eine Vielzahl vernünftiger Fuffi-Roller-Fahrer.
Vielen Dank.
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Hallo Community,
habe mal beim ADAC bzgl. 125ccm-Klasse folgende Anfrage "vom Stapel gelassen".
Mal sehen, was sich tut - würde dann auch Verkehrsministerium anschreiben.
Wie denkt Ihr darüber?
Bin selber ein End-Dreißiger, der sich mit einem Fuffi-Roller sicherer im Straßenverkehr bewegen würde, aber nicht um den Preis eines Motorradführerscheins (ca. 1700-2000 EUR in der Großstadt).
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin begeisterter 50ccm Roller-Fahrer – möchte ihn in Bezug auf Beweglichkeit und Parkplatz-Suche innerhalb von Nürnberg nicht missen. Mit der etwas unglücklichen Beschränkung auf 45 km/h wird man jedoch auf normalen Straßen zum Verkehrshindernis – auch werden eng überholende Autos zum Sicherheitsrisiko für einen selber.
Auf innerstädtischen Ausfallstraßen (z.B. Münchner Str., Tempolimit 70 km/h) ist dieses Risiko immens höher.
Gerne würde ich einen 125ccm Roller fahren, jedoch erlaubt mein Führerschein Klasse 3 dies nicht, da er erst 1992 erworben wurde. Eine generelle Freigabe durch EU-Recht existiert bereits, wird jedoch auf Bundesebene aus mir unbekannten Gründen nicht forciert.
Die Vorteile, mit einem „Auto“-Führerschein 125ccm-Maschinen fahren zu dürfen, überwiegen meines Erachtens die Nachteile. Ich würde eine Regelung wie in Österreich (Ergebnis Internet-Recherche) begrüßen, die die Freigabe der 125ccm-Klasse nach einer gewissen Zahl von Fahrstunden (z.B. 2-5h) vorsieht – damit würde Unfällen aus mangelnder Fahrpraxis vorgebeugt werden.
Weitere Vorteile 125ccm ggü. 50ccm:
- Tuning-Maßnahmen betreffend Geschwindigkeit unnötig
- Verbesserung der Verkehrstüchtigkeit der Fahrzeuge durch TÜV im 2-Jahres-Rhythmus
- Erhöhung der Steuereinnahmen durch Fahrstunden bei Fahrschulen und regelmäßigen TÜV (damit auch regelmäßigere Inspektionstermine)
- Erhöhte Steuereinnahmen auch durch höhere Basispreise der „größeren“ Roller
- Verminderter Schadstoff-Ausstoß, da in der 125ccm-Klasse fast ausschließlich 4-Takt-Motoren mit Katalysator verwendet werden.
Ich bin überzeugt, dass viele (wie auch ich) die hohen Kosten eines Motorrad-Führerscheins scheuen, nur um mit einem Roller schneller als 45 km/h fahren zu dürfen.
Als Jahrzehnte-langes ADAC-Mitglied bitte ich Sie daher, sich dafür auf Bundesebene für meinen Vorschlag einzusetzen. Als Beobachter in einschlägigen Foren (z.B. motor-talk.de) bin ich mir sicher, nicht nur für mich zu sprechen, sondern für eine Vielzahl vernünftiger Fuffi-Roller-Fahrer.
Vielen Dank.
Viele Grüße
1576 Antworten
Was soll denn noch sinnvolles hier kommen,es wird langsam an den 100 Seiten angekratzt nur für den Erwerb eine 125er zu fahren.
Es ist jetzt durch,die Regel sind schon mehrfach zum besten gegeben worden und dürfte mittlerweile bekannt sein.
das einzigste was kommen wird, die werden zum schluß genau so teuer wie die Alten 50 cm
Moped wie Zündapp - Kerkules usw .
die haben zum schluss in der Haftpflicht knappe 1200 DM gekostet war mehr als ein Kadett oder Käfer
war.
Zitat:
@leuchtturm86 schrieb am 22. Februar 2020 um 08:30:55 Uhr:
das einzigste was kommen wird, die werden zum schluß genau so teuer wie die Alten 50 cmMoped wie Zündapp - Kerkules usw .
die haben zum schluss in der Haftpflicht knappe 1200 DM gekostet war mehr als ein Kadett oder Käfer
war.
Bestimmt nicht! Als vor ein paar Jahren alle Autofahrer mit Lappen vor 1980 die Erlaubnis bekamen, ohne jede Prüfung oder Fahrstunden 125er zu fahren, hat sich an den Kosten für die Versicherung absolut nichts geändert.
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Zitat:
@leuchtturm86 schrieb am 22. Februar 2020 um 08:30:55 Uhr:
das einzigste was kommen wird, ...............
http://www.einzigste.info/
Gute Grüße,
freis
Zitat:
@Lattich schrieb am 22. Februar 2020 um 11:37:51 Uhr:
Zitat:
@leuchtturm86 schrieb am 22. Februar 2020 um 08:30:55 Uhr:
das einzigste was kommen wird, die werden zum schluß genau so teuer wie die Alten 50 cmMoped wie Zündapp - Kerkules usw .
die haben zum schluss in der Haftpflicht knappe 1200 DM gekostet war mehr als ein Kadett oder Käfer
war.
Bestimmt nicht! Als vor ein paar Jahren alle Autofahrer mit Lappen vor 1980 die Erlaubnis bekamen, ohne jede Prüfung oder Fahrstunden 125er zu fahren, hat sich an den Kosten für die Versicherung absolut nichts geändert.
Das kommt aber daher, wie es auch in meinem Bekanntenkreis üblich war, das der damalige 1er gleich mit gemacht wurde. Ich durfte schon mit 18 alle Zweiräder. Übrigens, 125er mit dem damaligen 3er war nicht. Die galt damals noch als vollwertiges Motorrad. Meine Fahrschule hatte damals (1979) eine 125er und eine 250er Honda.
Gruß MIFIA4
Das hat nix damit zu tun, dass die Leute den 1er mitgemacht haben. Es gab etwa 1996 eine Führerscheinreform, die allen Inhabern der Klasse 3, welche vor dem 01.04.1980 gemacht wurde, das Führen einer 125er erlaubte. Also ganz ähnlich dem jetzigen Zusatzcode. Nur mit dem Unterschied, dass dazu überhaupt keine Ausbildung vorgeschrieben war. Es wurde einfach erlaubt und fertig.
Der größte Unterschied zum jetzigen Zusatzcode ist der Umstand, dass die vollwertige Klasse A1 zugeteilt wurde. Ein Aufstieg zu A2 oder A war also möglich.
Aufstieg von A1 auf den A? Für den A2 wird nur die Prüfung verlangt - keine Fahrstunden, keine Theorie - das ist elegant und kostengünstig. Aber für den A ist mir als A1 Inhaber keine Vergünstigung bekannt. Du meinst wahrscheinlich den Weg A1 - A2 - A?
Von was für einer Vergünstigung spricht du? Ich habe in meinem Beitrag keine Vergünstigung genannt. Es ging lediglich um die Möglichkeit des Aufstiegs, welche beim Zusatzcode nicht gegeben ist.
Was verstehst du unter Aufstieg? Wenn ich den A Schein wollen würde, müsste ich die volle Prozedur absolvieren - der A1 bringt mir dafür gar nichts. Oder doch?
Ach darum geht es. Doch doch, man kann auch vom vorhandenen A1 auf den offenen A aufsteigen, wenn die erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind. Der Zwischenschritt A2 wird dann übersprungen.
Ist ja auch logisch, sonst könnte man ja auch nicht ohne jeden Zweiradführerschein ab dem 25 Lebensjahr den offenen A-Führerschein machen.
Nein, das geht nicht. Ein Aufstieg von A1 auf A ist direkt nicht möglich, sondern muss immer über A2 gehen. Wenn ich direkt A machen will, muss ich das gleiche Procedere wie ohne Vorbesitz eines A1 machen.
Ich versteh zwar deinen Beitrag nicht so ganz, aber warum soll ein Aufstieg von A1 zu A nicht möglich sein, wenn der offene A ohne A1 möglich ist? Das wäre ja hochgradig ungerecht.
Es geht hier wie da um die Erfüllung der Bedingungen. Dann ist es sehr wohl möglich.
EditIch habe was gefunden:
Zitat:
Bei der Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A (Überspringen der Klasse A2) gelten die Regeln über den Direkterwerb. Das bedeutet, der Bewerber muss
24 Jahre alt sein,
eine komplette theoretische und praktische Ausbildung absolvieren und
eine theoretische und praktische Prüfung ablegen.
Zitat:
@beku_bus1 schrieb am 22. Februar 2020 um 13:59:35 Uhr:
Das hat nix damit zu tun, dass die Leute den 1er mitgemacht haben. Es gab etwa 1996 eine Führerscheinreform, die allen Inhabern der Klasse 3, welche vor dem 01.04.1980 gemacht wurde, das Führen einer 125er erlaubte. Also ganz ähnlich dem jetzigen Zusatzcode. Nur mit dem Unterschied, dass dazu überhaupt keine Ausbildung vorgeschrieben war. Es wurde einfach erlaubt und fertig.Der größte Unterschied zum jetzigen Zusatzcode ist der Umstand, dass die vollwertige Klasse A1 zugeteilt wurde. Ein Aufstieg zu A2 oder A war also möglich.
Aber von der alten FS Klasse 4 hast du schon einmal gehört? Soll jetzt wohl der Klasse A1 entsprechen. Ganz viele hatten den zu 50er Zeiten. Und der war auch im alten 3er enthalten.