125ccm Klasse mit Auto-Führerschein
Hallo Community,
habe mal beim ADAC bzgl. 125ccm-Klasse folgende Anfrage "vom Stapel gelassen".
Mal sehen, was sich tut - würde dann auch Verkehrsministerium anschreiben.
Wie denkt Ihr darüber?
Bin selber ein End-Dreißiger, der sich mit einem Fuffi-Roller sicherer im Straßenverkehr bewegen würde, aber nicht um den Preis eines Motorradführerscheins (ca. 1700-2000 EUR in der Großstadt).
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin begeisterter 50ccm Roller-Fahrer – möchte ihn in Bezug auf Beweglichkeit und Parkplatz-Suche innerhalb von Nürnberg nicht missen. Mit der etwas unglücklichen Beschränkung auf 45 km/h wird man jedoch auf normalen Straßen zum Verkehrshindernis – auch werden eng überholende Autos zum Sicherheitsrisiko für einen selber.
Auf innerstädtischen Ausfallstraßen (z.B. Münchner Str., Tempolimit 70 km/h) ist dieses Risiko immens höher.
Gerne würde ich einen 125ccm Roller fahren, jedoch erlaubt mein Führerschein Klasse 3 dies nicht, da er erst 1992 erworben wurde. Eine generelle Freigabe durch EU-Recht existiert bereits, wird jedoch auf Bundesebene aus mir unbekannten Gründen nicht forciert.
Die Vorteile, mit einem „Auto“-Führerschein 125ccm-Maschinen fahren zu dürfen, überwiegen meines Erachtens die Nachteile. Ich würde eine Regelung wie in Österreich (Ergebnis Internet-Recherche) begrüßen, die die Freigabe der 125ccm-Klasse nach einer gewissen Zahl von Fahrstunden (z.B. 2-5h) vorsieht – damit würde Unfällen aus mangelnder Fahrpraxis vorgebeugt werden.
Weitere Vorteile 125ccm ggü. 50ccm:
- Tuning-Maßnahmen betreffend Geschwindigkeit unnötig
- Verbesserung der Verkehrstüchtigkeit der Fahrzeuge durch TÜV im 2-Jahres-Rhythmus
- Erhöhung der Steuereinnahmen durch Fahrstunden bei Fahrschulen und regelmäßigen TÜV (damit auch regelmäßigere Inspektionstermine)
- Erhöhte Steuereinnahmen auch durch höhere Basispreise der „größeren“ Roller
- Verminderter Schadstoff-Ausstoß, da in der 125ccm-Klasse fast ausschließlich 4-Takt-Motoren mit Katalysator verwendet werden.
Ich bin überzeugt, dass viele (wie auch ich) die hohen Kosten eines Motorrad-Führerscheins scheuen, nur um mit einem Roller schneller als 45 km/h fahren zu dürfen.
Als Jahrzehnte-langes ADAC-Mitglied bitte ich Sie daher, sich dafür auf Bundesebene für meinen Vorschlag einzusetzen. Als Beobachter in einschlägigen Foren (z.B. motor-talk.de) bin ich mir sicher, nicht nur für mich zu sprechen, sondern für eine Vielzahl vernünftiger Fuffi-Roller-Fahrer.
Vielen Dank.
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Hallo Community,
habe mal beim ADAC bzgl. 125ccm-Klasse folgende Anfrage "vom Stapel gelassen".
Mal sehen, was sich tut - würde dann auch Verkehrsministerium anschreiben.
Wie denkt Ihr darüber?
Bin selber ein End-Dreißiger, der sich mit einem Fuffi-Roller sicherer im Straßenverkehr bewegen würde, aber nicht um den Preis eines Motorradführerscheins (ca. 1700-2000 EUR in der Großstadt).
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin begeisterter 50ccm Roller-Fahrer – möchte ihn in Bezug auf Beweglichkeit und Parkplatz-Suche innerhalb von Nürnberg nicht missen. Mit der etwas unglücklichen Beschränkung auf 45 km/h wird man jedoch auf normalen Straßen zum Verkehrshindernis – auch werden eng überholende Autos zum Sicherheitsrisiko für einen selber.
Auf innerstädtischen Ausfallstraßen (z.B. Münchner Str., Tempolimit 70 km/h) ist dieses Risiko immens höher.
Gerne würde ich einen 125ccm Roller fahren, jedoch erlaubt mein Führerschein Klasse 3 dies nicht, da er erst 1992 erworben wurde. Eine generelle Freigabe durch EU-Recht existiert bereits, wird jedoch auf Bundesebene aus mir unbekannten Gründen nicht forciert.
Die Vorteile, mit einem „Auto“-Führerschein 125ccm-Maschinen fahren zu dürfen, überwiegen meines Erachtens die Nachteile. Ich würde eine Regelung wie in Österreich (Ergebnis Internet-Recherche) begrüßen, die die Freigabe der 125ccm-Klasse nach einer gewissen Zahl von Fahrstunden (z.B. 2-5h) vorsieht – damit würde Unfällen aus mangelnder Fahrpraxis vorgebeugt werden.
Weitere Vorteile 125ccm ggü. 50ccm:
- Tuning-Maßnahmen betreffend Geschwindigkeit unnötig
- Verbesserung der Verkehrstüchtigkeit der Fahrzeuge durch TÜV im 2-Jahres-Rhythmus
- Erhöhung der Steuereinnahmen durch Fahrstunden bei Fahrschulen und regelmäßigen TÜV (damit auch regelmäßigere Inspektionstermine)
- Erhöhte Steuereinnahmen auch durch höhere Basispreise der „größeren“ Roller
- Verminderter Schadstoff-Ausstoß, da in der 125ccm-Klasse fast ausschließlich 4-Takt-Motoren mit Katalysator verwendet werden.
Ich bin überzeugt, dass viele (wie auch ich) die hohen Kosten eines Motorrad-Führerscheins scheuen, nur um mit einem Roller schneller als 45 km/h fahren zu dürfen.
Als Jahrzehnte-langes ADAC-Mitglied bitte ich Sie daher, sich dafür auf Bundesebene für meinen Vorschlag einzusetzen. Als Beobachter in einschlägigen Foren (z.B. motor-talk.de) bin ich mir sicher, nicht nur für mich zu sprechen, sondern für eine Vielzahl vernünftiger Fuffi-Roller-Fahrer.
Vielen Dank.
Viele Grüße
1576 Antworten
Die Vorschrift der kompletten Schutzausrüstung ist mit Sicherheit schön länger als ein paar Jahre. Es dürfte alleine schon aus versicherungsrechtlichen Gründen für die Fahrschule keinen Spielraum geben. Aber auch eine Prüfung wird nicht stattfinden, wenn auch nur ein Ausrüstungsdetail nicht vorhanden ist oder nicht den Vorschriften entspricht. Selbst auf einen Rückenprotektor wird nicht verzichtet.
Zumindest im Jahre 2015 war dies so, da hatte mein Neffe den A gemacht.
Ich habe mich für eine Motorradjeans mit Protektoren entschieden.
War nicht günstig aber am komfortabelsten.
Ich habe es eben gefunden. Ist erst seit 2014 Pflicht:
Ein passender Motorradhelm, der nach ECE-R 22/05 geprüft ist.
Motorradhandschuhe – Muttis Wollfäustel reichen nicht
Eine eng anliegende Textil- oder Leder-Motorradjacke, damit diese nicht flattert oder gar bei einem Sturz verrutscht, mit Protektoren an Schultern und Ellenbogen.
Ein Rückenprotektor, falls keiner in der Jacke integriert ist, nach CE-Prüfnorm 1621-2.
Eine Textil- oder Leder-Motorradhose mit Knie- und Hüftprotektoren.
Motorradstiefel mit ausreichendem Knöchelschutz.
Das alles steht in der Anlage 7 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Prima He-Man42, hast du gut gemacht! So herrscht wenigstens Klarheit.
Ähnliche Themen
Unsere Fahrschule stellt übrigens keine Klamotten.
Macht für mich auch keinen Sinn, man muss sich ja eh was eigenes kaufen.
Ich werde nochmal zur Fahrschule gehen...nur der Chef ist nur Vormittags im Büro, muss mir dann mal frei nehmen. Wenn die eine Hose haben wäre natürlich Top
Zitat:
@smiddipower schrieb am 27. Februar 2020 um 18:25:23 Uhr:
Ich habe mich für eine Motorradjeans mit Protektoren entschieden.
War nicht günstig aber am komfortabelsten.
Was hast zahlt?
Hab mir letzthin auch eine gekauft.
Zitat:
@He-Man42 schrieb am 27. Februar 2020 um 18:29:51 Uhr:
Ich habe es eben gefunden. Ist erst seit 2014 Pflicht:
Danke für die Aufklärung.
Ich hatte soeben an der Seriösität meines Fahrlehrers gezweifelt, da ich im Jahr 2010 als einzige Voraussetzung Helm und Schuhe mit Knöchelschutz mitbekommen hatte.
Genauso wars auch bei der A1 im Jahr 2006 bei einer anderen Fahrschule.
Zitat:
@smiddipower schrieb am 27. Februar 2020 um 18:46:33 Uhr:
Unsere Fahrschule stellt übrigens keine Klamotten.
Macht für mich auch keinen Sinn, man muss sich ja eh was eigenes kaufen.
Das sehe ich etwas anders.
Gerade bei der B196 Regelung werden viele Leute, die vom 50er zu 125er Roller wechseln und zu 80-90% im Stadtverkehr unterwegs sind, keine komplette Motorradausrüstung kaufen (wollen). Unabhängig davon, ob es sinnvoll ist oder nicht.
Daher wird es sicherlich Schüler geben, die dann Fahrschulen bevorzugen, wo man sich die Sachen auch leihen kann.
Hätte ich eine Fahrschule, würde ich zumindest in den gängigen Größen diese Sachen zur Verfügung stellen. Eventuell noch eine kleine Gebühr dafür nehmen, so dass sich das auszahlt. z.B. 25€ für die gesamte Ausbildungszeit.
Zitat:
@munition76 schrieb am 27. Februar 2020 um 19:14:20 Uhr:
Gerade bei der B196 Regelung werden viele Leute, die vom 50er zu 125er Roller wechseln und zu 80-90% im Stadtverkehr unterwegs sind, keine komplette Motorradausrüstung kaufen (wollen). Unabhängig davon, ob es sinnvoll ist oder nicht.
Sind wir doch mal ehrlich, genau so sieht es doch aus. Wer trägt denn wirklich im Stadt- und nahen Umlandverkehr - und genau da werden 125er doch bevorzugt eingesetzt - wirklich volle Schutzausrüstung? Keine Sau macht das, sehe ich doch jedes Jahr.
Von daher macht das Bereitstellen der Schutzkleidung durch die Fahrschule auf jeden Fall Sinn.
Eine Jacke wollte ich eh haben für meinen 50er. Ich hoffe dass ich für 10 Fahrstunden keine Hose kaufen muss und mir eine leihen kann, denn für auf dem Roller werde ich keine Hose kaufen. Schuhe reichen meine Winterschuhe die über den Knöchel gehen. So ist das Problem Schuhe zumindest schon gelöst. Ich habe eine Fahrschule gefunden die auf dem Roller die Stunden macht, vielleicht kann man da die Regeln etwas anpassen, sprich aufweichen. Werde ich aber noch alles in Erfahrung bringen.
Ganz genau.
Ich habe diesbezüglich nichts zu verbergen:
Ich persönlich trage weder beim Motorrad, noch beim großen Roller eine vollständige Schutzkleidung, wenn ich vor habe, nur in der Stadt zu gurken oder auch mal auf einer 70er Zone zu fahren.
Erst wenn ich vor habe etwas zügiger zu fahren auf der Landstraße oder Autobahn, nehme ich diese. Da reden wir dann aber nicht mehr von 125ccm.
Jetzt kommt bestimmt einer und erklärt, dass man mit 70 auch schon massiv verletzt werden kann. Ja, man kann sogar auf einer Mofa sterben.
Du kannst dir auch bei für 50er übliche Geschwindigkeiten schon ein sehr ordentliches Aua zuziehen. Aber deswegen trägt trotzdem keiner Schutzkleidung.
Zitat:
Ich persönlich trage weder beim Motorrad, noch beim großen Roller eine vollständige Schutzkleidung, wenn ich vor habe, nur in der Stadt zu gurken oder auch mal auf einer 70er Zone zu fahren.
Mach ich genauso, und zwar schon ewig.