1.8T vs. 320 cdi

Audi A4 B5/8D

Hey Leute
ist zwar ne sinnfreie Frage aber was denkt ihr wer bei einem Rennen besser abschneiden würde?
Hab mit nem Freund gewettet das der keine Chance gegen mein 1.8t hat.
Er fährt einen E 320 CDI w210 gechipt auf ca 240ps
Und ich nen A4 b5 1.8t ebenfalls gechipt ca 190ps
Am wochenende fahren wir mal gegeneinander 0-100 und 100-200 auf Autobahn oder so.
Habe bereits mein Kofferraum leergeräumt alles was Gewicht macht usw is raus ^^
Verstärker, Woofer usw auch alles raus
Wollt nurmal wissen was ihr denkt, ob nen 320 cdi ein Gegner für den 1.8t ist oder ob ich doch nicht so gute Karten gegen sowas hab.

Beste Antwort im Thema

Ja ja heul mal nicht rum.
Sowas mach ich ja nicht im ortsgebiet 🙂 sondern meistens Nachts auf AB wo am wenigsten Verkehr ist, bin ja nicht Lebensmüde.
Also spar dir deine aussagen

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Ich denke es wurde nun genug mit erhobenem Zeigefinger geschimpft. Das nächste mal einfach auf abgesperrtem Terrain fahren bzw. zu den bekannten Veranstaltungen wechseln - z.b. Race Wars Germany - und schon sind alle zufrieden, alle Beteiligten und auch die Rennleitung.

mfg

Was ist denn wenn an ein " Rennen mal anders gesehen acht"

Wenn zum Beispiel Fzg A der langsamere ist und Fzg B der schnellere..

Fzg A ist auf dem beschleunigungsstreifen vorne und gibt vollgas fährt dann auf die mittlere Spur
Fzg B ist hinter ihm gibt auch Vollgas und fährt auf die Linke Spur.
Fzg B gibt weiterhin Vollgas und weiß nicht das Fzg A es auch tut.

Nach ner Weile wird der schnellere den langsameren überholt haben und zwar von links 🙂

Wäre es dann auch ein Rennen ? wenn beide Fahrzeuge Vollgas geben, sich beide aber nicht kennen.. und es ein Zufall ist das beide Vollgas geben ?

Zitat:

Original geschrieben von tuxic



Zitat:

Original geschrieben von HTC


Jeder, egal ob Diesel- oder Benzinfahrer hat sich schon mal gefragt, was andere Agregate so leisten können und wen man überholen kann und bei wem man es lieber lassen sollte.

Ich halte mich aus persönlichen Gründen aus dem eigentlich Thema raus.
Aber HTC, der fett markierte Text von dir ist schon etwas komisch. Ich entscheide garantiert nicht aufgrund des Fahrzeugs das vor mir fährt ob ich es überhole oder nicht. Sondern aufgrund seiner Fahrweise. Ich hoffe das tust du auch 😉

Gruß
Daniel

Klar, nur mache ich es bei einem Porsche zB. mit gewisser Vorsicht, da dieser sehr schnell seine Geschwindigkeit erhöhen könnte oder genau so auch runterbremsen kann. Weder mein Motor, noch meine Bremse haben vergleichbare Leistungen, wodurch sehr schnell Unfallgefahr herrscht, wenn ich diese Rahmeninformationen nicht kenne 🙂

Machen die wennigsten ich weiß, aber zu viele Informationen kann man nicht haben....

HTC

@Kuki und HTC
Die Vorschrift besagt (ganz kurz gefaßt), daß dem links (also erlaubt!) überholenden KfZ der Abschluss dieses Vorgangs zu gewähren ist. Hält das zu überholende KfZ (also rechts neben dem Überholenden) dagegen, ist dies eine Verletzung der Regel für den öffentlichen Straßenverkehr und wird somit zu einem (illegalen) Rennen.
Marke, Hubraum und/oder Leistung der beteiligten KfZ spielen hierbei KEINE Rolle. 😛

Das ist Fakt, das ist kein von mir erhobener Zeigefinger, es gibt "ärgerliche" Situationen, in denen jeder mal (auch ich) anders handelt, aber in diesem Fred geht es ja offensichtlich um Potenz und nicht um die STVO... 😉

PS: Mehrspurige Kolonnenfahrten sind hiervon natürlich ausgeschlossen, aber das ist einem Führerscheinbesitzer ja bekannt...

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Zitat:

Original geschrieben von Kuki1988


Was ist denn wenn an ein " Rennen mal anders gesehen acht"

Wenn zum Beispiel Fzg A der langsamere ist und Fzg B der schnellere..

Fzg A ist auf dem beschleunigungsstreifen vorne und gibt vollgas fährt dann auf die mittlere Spur
Fzg B ist hinter ihm gibt auch Vollgas und fährt auf die Linke Spur.
Fzg B gibt weiterhin Vollgas und weiß nicht das Fzg A es auch tut.

Nach ner Weile wird der schnellere den langsameren überholt haben und zwar von links 🙂

Wäre es dann auch ein Rennen ? wenn beide Fahrzeuge Vollgas geben, sich beide aber nicht kennen.. und es ein Zufall ist das beide Vollgas geben ?

Das nennt man Überholvorgang.

Es gibt auch "Schlechte Vorbilder" im TV. Ich habe einen Beitrag rausgekramt, der noch gar nicht soo lange her ist. Hier. Weiss nicht, wer von Euch das gesehen hat. Da muss man sich nicht wundern, wenn das manch Jungspunt als Ansporn nimmt.

mfg

Zitat:

Original geschrieben von MauiSven


@Kuki und HTC
Die Vorschrift besagt (ganz kurz gefaßt), daß dem links (also erlaubt!) überholenden KfZ der Abschluss dieses Vorgangs zu gewähren ist. Hält das zu überholende KfZ (also rechts neben dem Überholenden) dagegen, ist dies eine Verletzung der Regel für den öffentlichen Straßenverkehr und wird somit zu einem (illegalen) Rennen.
Marke, Hubraum und/oder Leistung der beteiligten KfZ spielen hierbei KEINE Rolle. 😛

Das ist Fakt, das ist kein von mir erhobener Zeigefinger, es gibt "ärgerliche" Situationen, in denen jeder mal (auch ich) anders handelt, aber in diesem Fred geht es ja offensichtlich um Potenz und nicht um die STVO... 😉

Da musst Du aber schon zwischen Überholen auf der Landstraße und mehrspurigem Verkehr in die selbe Richtung auf der AB unterscheiden. Man ist auf der AB nicht verpflichtet wenn jemand links neben einem fährt langsamer zu werden. Auf der Autobahn ist es sehr wohl möglich und erlaubt auf allen drei Spuren gleich schnell zu fahren ohne dass das überhaupt irgendwas mit Überholvorgang und den Regeln dazu zutun hat.

Genauso darf man auch in der Mitte zB davon ziehen wenn jemand links hinter einem zum Überholen ansetzt es aber nicht schafft weil man selber eben auch noch beschleunigt, das der andere langsamer ist und sich verschätzt hat kann der in der Mitte ja nichts.

Bei deiner Regel geht es darum dass man auf der Landstraße niemanden dazu zwingen darf länger als nötig im Gegenverkehr zu fahren und sonst nichts.

Aber das ist genau der Grund warum solche Diskussionen sinnlos sind, für die einen ist es eh nur eine Frage der Grundregeln niemanden zu gefährden und sich sonst bei nichts erwischen zu lassen. für die anderen ist es eine moralische Gewissensfrage sich auch wenn niemand guckt immer an alle Regeln zu halten und jedes kleinste Risiko zu als verächtlich anzusehen, die wird man niemals unter einen Hut bringen. Und dann kommen eben auch noch Leute dazu die irgendwelche Regeln in den Raum werfen die aus diesem oder jenem Grund gar nicht zutreffen oder ganz offensichtlich eh nicht für diese Situation gedacht waren, wie eben hier Regeln für den Überholvorgang im Gegenverkehr vs Vorbeifahren auf der Autobahn.

Ich hab mir jez mal den kompletten "schwanzvergleich" Thread durchgelesen!

Ich muss sagen das ich das einach nur lustig finde, hier wird mehr gestritten als (kann man das Fachsimpeln nennen? wohl eher nicht, egal)

und der 320er im W210 ist ein R6, das möcht ich auch noch gesagt haben!

So, ihr dürft weiterstreiten!

Zitat:

Erstellt am 4. Mai 2011 um 20:27:41 Uhr
Original von nvrmr
Da musst Du aber schon zwischen Überholen auf der Landstraße und mehrspurigem Verkehr in die selbe Richtung auf der AB unterscheiden. Man ist auf der AB nicht verpflichtet wenn jemand links neben einem fährt langsamer zu werden. Auf der Autobahn ist es sehr wohl möglich und erlaubt auf allen drei Spuren gleich schnell zu fahren ohne dass das überhaupt irgendwas mit Überholvorgang und den Regeln dazu zutun hat.

Ich hatte weder "langsamer werden" noch "gleich schnell" erwähnt, also bitte nochmal richtig lesen und vllt. dann auch richtig verstehen!

Aber wenn's in meiner Kurzfassung zu unverständlich war, bitteschön:

§ 5 StVO - Überholen (Auszug)
(1) Es ist links zu überholen.
(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. ...

Dazu die Bußgelder bei Zuwiderhandlung:
zu (1): 100 €
zu (6): 30 €

PS: Für den Fahrer des vermeintlich "etwas" schnelleren Fahrzeugs (also der mit dem längeren) kann es selbst bei "Linksfahrt" zu einer bösen Überraschung kommen:
Es ist doch tatsächlich ein Bußgeld über 80 € für denjenigen fällig, der, ich zitiere:
"Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt"
("wesentlich" ist hier aber leider nicht definiert, also Kritik bitte nicht an mich 😛)

DAS hat mich nun auch überrascht, spricht aber eben auch gegen Rennen auf öffentlichen Straßen...

Der Punkt ist, das man beim Überholen nicht beschleunigen soll dient dazu dass der Überholende nicht im Gegenverkehr festhängt weil das nunmal gefährlich ist. Das das auf der Autobahn eher unerheblich ist sollte wohl einleuchten. In der regel werden solche Unterschiede auch in der StVO oder der Rechtsprechung berücksichtig, ich habe nicht nachgesehen und bin auch zu faul dazu aber es sollte mich nicht wundern wenn es tatsächlich sogar angebeben ist wo das gilt oder Urteile darüber gibt wo es anzuwenden ist und wo nicht.

Ist wie bei meinem Dad, der hält sich auch in der Stadt an sein Rechtsfahrgebot, mit dem Erfolg dass es immer zu unnötigem Stress kurz vor Kreuzungen kommt an denen er links abbiegen will. Das Rechtsfahrgebot steht auch "irgendwo" schwarz auf weiß, aber das das mit der Realität in der Stadt nichts zutun haben kann ist wohl auch jedem klar ohne dass man die Stelle raussucht wo steht dass er nur fpr die AB gilt.

Innerorts gilt bei mehreren Fahrstreifen sowieso kein Rechtsfahrgebot, sondern nur Ausserorts.
§7 STVO

Ebenso gilt Innerorts bei mehrere Fahrstreifen auch kein Verbot des Rechtsüberholens.
Steht auch da oben drin.

Erklär das mal meinem alten Herrn ^^

Zitat:

Original von nvrmr



PS: Für den Fahrer des vermeintlich "etwas" schnelleren Fahrzeugs (also der mit dem längeren) kann es selbst bei "Linksfahrt" zu einer bösen Überraschung kommen:
Es ist doch tatsächlich ein Bußgeld über 80 € für denjenigen fällig, der, ich zitiere:
"Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt"
("wesentlich" ist hier aber leider nicht definiert, also Kritik bitte nicht an mich 😛)

DAS hat mich nun auch überrascht, spricht aber eben auch gegen Rennen auf öffentlichen Straßen...

Wesentlich sollte sich im Rahmen von mind. 10km/h bewegen. So bekam man es früher in der Fahrschule eingetrichtert und sollte heute noch gültig sein - was den allgemeinen Fernfahrer gar nicht kümmert und er lieber das "Elefantenrennen" - sagen wir - "zelebriert". Aber um nicht weiter in der Verkherssafari auszuschweifen, schauen wir mal, wie sich dieser Verkehrsrechtschutz-Thread weiter entwickelt.

mfg

Zitat:

Original geschrieben von Friedel_R


Es gibt auch "Schlechte Vorbilder" im TV. Ich habe einen Beitrag rausgekramt, der noch gar nicht soo lange her ist. Hier. Weiss nicht, wer von Euch das gesehen hat. Da muss man sich nicht wundern, wenn das manch Jungspunt als Ansporn nimmt.

mfg

😁 das ist mir auch sofort eingefallen!

Aber ich oute mich auch: ich mach das auch ab und an wenn ein Kumpel ein neues Auto hat und kein Verkehr ist. Who cares! Als ob das jetz sowas außergewöhnliches ist!

Zitat:

Original geschrieben von Korti2k



Zitat:

Original geschrieben von Friedel_R


Es gibt auch "Schlechte Vorbilder" im TV. Ich habe einen Beitrag rausgekramt, der noch gar nicht soo lange her ist. Hier. Weiss nicht, wer von Euch das gesehen hat. Da muss man sich nicht wundern, wenn das manch Jungspunt als Ansporn nimmt.

mfg

😁 das ist mir auch sofort eingefallen!

Aber ich oute mich auch: ich mach das auch ab und an wenn ein Kumpel ein neues Auto hat und kein Verkehr ist. Who cares! Als ob das jetz sowas außergewöhnliches ist!

Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber trotzdem: Augen auf im Straßenverkehr.

mfg

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