1,6 turbo leistungssteigerung "chipen"
hat jemand seinen 16t gechipt?
spiele mit dem gedanken,
vieleicht hat jemand erfahrung hier.
mfg.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Bartman
Den Gedanken hatte ich auch schon mehrfach, wenn ich dieses Motörchen mal wieder für 180 Sachen ausquetschen musste. Das sind die mit Abstand lahmsten 180 PS, die ich kenne. Der ist weder in mittleren Drehzahlen schnell, und obenrum wird’s noch schlimmer. Immerhin kann man schön untenrum im Drehzahlkeller bummeln, was dieses Auto aber auch nicht sparsam macht. Komisches Dingelchen, dieser Motor.Chiptuningerfahrungen wären toll.
Hm, ich fahre den Motor im Insignia. Mir ziehts das Grinsen immer noch in die Wangen ...
http://www.youtube.com/watch?v=ZfZexwY9HS0&feature=plcp
Letztes Jahr auf der A 46 Richtung Arnsberg. Ich bin zufrieden.
Gruß Thomas
124 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von siggi s.
Sag ich doch und warte auf eine neue Software seitens Opel!
Obwohl, so unzufrieden bin ich eigentlich garnicht. Evtl. habe ich die sogar schon drauf? 😉
Ich danke Dir !!!
Zitat:
Original geschrieben von Tommkill
Durch die erhöhte Kraft von 50 Nm wirkt sich das auf alles aus, wo die Kraft wirkt, Motor, Getriebe, Antriebsstrang, wobei ich beim Getriebe und Antriebsstrang weniger eine Gefahr sehe, denn die Diesel haben eine weitaus höhere Kraft als die 250 Nm.Zitat:
Original geschrieben von digiflash
Wie genau wirkt Chip-Tuning auf die Lebensdauer des Motors (Beanspruchung der Teile ist mir klar) nur was wird wirklich kaputt und wann?! Gibt es da tatsächlich Anhaltpunkte dass bei einer gewissen KM-Leistung Schäden auftreten. Der Tuner verkauft sein Tuning natürlich als Unbedenklich.
Habe vor meinen zu tunen und der Tuner bietet genau die Werte die du nennst.Alle Lager bekommen mehr Druck ab und verschleißen früher. Der Ladedruck wird auch erhöht, was den Turbo belastet. Kupplung verschleißt schneller.
Wann und ob Schäden oder frühzeitiger Verschleiß auftreten, kann wohl keiner genau sagen. Ist ja auch abhängig wie man fährt. Wenn man die volle Leistung nur ab und an abruft, wird er wohl ohne Probs seine 100000-150000 machen. Denke das der Turbo das empfindlichste Teil ist.
Interessant wäre zu wissen, wieviel Reserven der Motor hat.Denk aber drann, wenn du es von einem Tuner machen lässt und die Werkstatt dir bei einem Kundendienst die Software aktualisiert, dann ist dein Tuning weg.
Die beste Lösung finde ich, ist das IPF-Online-Tuning-System von EDS, denn da kann ich es draufspielen und rückgängig machen, wann ich es will und es gibt dazu noch verschiedene Leistungsstände.
Was bingt eigendlich ein Sportluftfilter bei nem Turbo???
Ich meine jetzt nicht mehr PS sondern algemein !!!
Zitat:
Original geschrieben von Tommkill
Durch die erhöhte Kraft von 50 Nm wirkt sich das auf alles aus, wo die Kraft wirkt, Motor, Getriebe, Antriebsstrang, wobei ich beim Getriebe und Antriebsstrang weniger eine Gefahr sehe, denn die Diesel haben eine weitaus höhere Kraft als die 250 Nm.Alle Lager bekommen mehr Druck ab und verschleißen früher. Der Ladedruck wird auch erhöht, was den Turbo belastet. Kupplung verschleißt schneller.
Wann und ob Schäden oder frühzeitiger Verschleiß auftreten, kann wohl keiner genau sagen. Ist ja auch abhängig wie man fährt. Wenn man die volle Leistung nur ab und an abruft, wird er wohl ohne Probs seine 100000-150000 machen. Denke das der Turbo das empfindlichste Teil ist.
Interessant wäre zu wissen, wieviel Reserven der Motor hat.Denk aber drann, wenn du es von einem Tuner machen lässt und die Werkstatt dir bei einem Kundendienst die Software aktualisiert, dann ist dein Tuning weg.
Die beste Lösung finde ich, ist das IPF-Online-Tuning-System von EDS, denn da kann ich es draufspielen und rückgängig machen, wann ich es will und es gibt dazu noch verschiedene Leistungsstände.
Danke erst mal. Ich fahre Landstraße und viel Autobahn und da wäre das Drehmoment hier und da mal nicht schlecht. Ehrlich gesagt werde ich jetzt nicht immer überlegen beim Gasgeben ob ich gerade zu hart reintrete. Darum habe ich ja auch Vorbehalte, denn das Tuning soll etwas mehr Elastitzität bringen und nicht mein Auto ruinieren.
Motor und Antriebsstrang sind meine Sorgenkinder. Haben die Beziner den gleichen Antriebsstrang wie die Diesel?! Die haben doch im Normalfall mehr Drehmoment. Das Getriebe sollte 320Nm aushalten.
Die ganze Tunerei wäre hinfällig, wenn Opel gleich die 2Liter Turbo gebracht hätte. Hätte dann diesen Motor genommen. Der 1,4T hat mir Anfangs sehr gut gefallen nur nach und nach zeigt sich halt auch seine Durchzugsschwäche.
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@ digiflash
Dann frag doch einfach mal beim FOH nach, ob man die 20Nm Overboost per Software nachinstallieren kann. Die 20Nm spürt man auch schon.
@ Demo3000
Ich bin den 180 PS im GTC probe gefahren und ich war sehr enttäuscht. Man spürt nicht, dass man 180 PS hat.
Obwohl der 140 PS Motor langsamer ist, wirkt er von unten heraus spritziger, da der sein volles Drehmoment schon ab 1850 U/min bringt und nicht erst ab 2200 wie der 180 PS. Desweiteren verbraucht er mir zuviel. Wenn man mal die Daten vergleicht, hat der 180PS nur 30 Nm mehr als der 140PS und das merkt man halt. Der Elastizitätswert ist für die 40PS mehr auch nicht der Brüller. 9,6 zu 11 sek von 80 Kmh - 120 Kmh.
Mir waren es die 1500 € Aufpreis nicht wert.
Zitat:
Original geschrieben von Tommkill
...Obwohl der 140 PS Motor langsamer ist, wirkt er von unten heraus spritziger, da der sein volles Drehmoment schon ab 1850 U/min bringt und nicht erst ab 2200 wie der 180 PS..... Wenn man mal die Daten vergleicht, hat der 180PS nur 30 Nm mehr...
Rate mal wieviel Drehmont beim 1.6T bei 1850 upm anliegt? Genau 200NM wie beim 1.4T. Würde mich wundern das der 1.4T sich unten rum spritziger anfühlen sollte. Das ist ist halt einfach eine Täuschung. Dadurch das bei 2200 upm noch mehr kommt fühlt es sich halt unten rum weniger an. Aber halt genau so viel wie beim 1.4er.
Laut Opel Enwtickler Blog besitzt der 1.6T die Overboost funktion. Sie wird nur aus welchen Gründen auch immer nicht beworben. Damit erreicht der 266NM.
Der "größte" Nachteil ist halt das der 1.6T wenn man ihn tritt auch ordentlich Sprit benötigt. da ist der 1.4er sparsamer. Das ist aber sicher durch den geringeren Hubraum und die geringere Leistung begründet.
Ich war bei nem Chiptuner in seiner Werkstatt und habe mich nach einem Motortuning erkundigt !!
Ich habe die Auskunft bekommen das Chiptuning vom Autohersteller nicht nachgewiesen werden kann.
Was meint ihr dazu ???
Zitat:
Original geschrieben von kochi56
Ich war bei nem Chiptuner in seiner Werkstatt und habe mich nach einem Motortuning erkundigt !!
Ich habe die Auskunft bekommen das Chiptuning vom Autohersteller nicht nachgewiesen werden kann.
Was meint ihr dazu ???
Kommt auf die "Variante" an. Aber grundsätzlich ist das wohl eher eine Lüge. Man kann schon. Der Aufwand ist immer die Frage.
Zitat:
Chiptuning vom Autohersteller nicht nachgewiesen werden kann.
aufgrund des schadenbildes kann tuning (eventuell) nachgewiesen werden.
innerhalb der gewährleistungszeit werden defekte teile vom hersteller zur untersuchung angefordert (besonders teure teile).
Zitat:
Original geschrieben von digiflash
Kommt auf die "Variante" an. Aber grundsätzlich ist das wohl eher eine Lüge. Man kann schon. Der Aufwand ist immer die Frage.Zitat:
Original geschrieben von kochi56
Ich war bei nem Chiptuner in seiner Werkstatt und habe mich nach einem Motortuning erkundigt !!
Ich habe die Auskunft bekommen das Chiptuning vom Autohersteller nicht nachgewiesen werden kann.
Was meint ihr dazu ???
Danke !!! Das hab ich auch gedacht !! Die von Opel sind ja nicht blöd die wissen ja genau was auf dem Tuning Markt los ist,
all: Ein GTI wird während eines bestehenden (Haftpflicht-) Versicherungsvertrages von dem Halter des Fahrzeugs einer Chip-Tuningmaßnahme unterzogen mit dem Ergebnis, dass der Motor eine Leistungssteigerung von 112 PS auf 125 PS erfährt. Eine Mitteilung an den Versicherer erfolgt nicht. Auf der zweiten Spritztour mit dem "frisierten" Fahrzeug kommt es zu einem vom Halter des GTI allein verursachten Unfall mit einem anderen Kfz. Der Versicherer des GTI hat zufällig Kenntnis von der durch Chip-Tuning herbeigeführten Leistungssteigerung erlangt und prüft, welche Rechtsfolgen durch die Tuningmaßnahme eingetreten sind.
Gefährdung von Verkehrsteilnehmern durch Chip-Tuning
Maßgeblich für die Frage, ob die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs wegen einer Chip-Tuningmaßnahme erlischt, ist die Rechtslage nach § 19 Absatz 2, Satz 2 StVZO. Nach der dortigen Nr. 2 erlischt die Betriebserlaubnis, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. Eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern wird in der Rechtsprechung angenommen, wenn durch die nachträgliche Veränderung mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer geschaffen wird. Eine solche Gefährdung kann als Folge einer Chip-Tuningmaßnahme nur unter besonderen Umständen angenommen werden, z.B. wenn eine extreme Leistungssteigerung des Motors um 50 % oder mehr herbeigeführt wird, ohne dass eine entsprechende Anpassung der Bremsen, Reifen oder anderer Fahrzeugteile erfolgt. Eine solche Gefährdung ist im Beispielsfall nicht gegeben. Die in dem Unfall des Beispielsfalls verwirklichte Gefährdung ist mangels entsprechender Anhaltspunkte nicht auf die Änderung am Fahrzeug zurückzuführen. Bei Chip-Tuningmaßnahmen mit moderater Leistungssteigerung um ca. 10 %, wie im Beispielsfall, kann eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern i.S.d. § 19 Absatz 2, Satz 2 Nr. 2 StVZO in der Regel nicht (ohne weiteres) angenommen werden.
Hab ich gerade gelesen !!
Änderung des Abgas- oder Geräuschverhaltens durch Chip-Tuning
Die Betriebserlaubnis kann in Folge einer Chip-Tuningmaßnahme nach § 19 Absatz 2, Satz 2 Nr. 3 StVZO erlöschen, wenn durch die Änderung das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. Die Leistungssteigerung kann beim Chip-Tuning im wesentlichen nur durch eine erhöhte Kraftstoffzufuhr und Kraftstoffverbrennung im Motor oder durch eine auf Grund der Tuningmaßnahme mögliche, höhere Drehzahl des Motors erreicht werden. Als Folge der Änderung liegt daher regelmäßig eine Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens i.S.d. § 19 Absatz 2, Satz 2 Nr. 2 StVZO vor mit der weiteren Folge, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt. In dem Beispielsfall ist daher von einem Erlöschen der Betriebserlaubnis des GTI wegen einer Verschlechterung des Abgas- und/ oder Geräuschverhaltens i.S.d. § 19 Absatz 2, Satz 2 Nr. 3 StVZO auszugehen. Gemäß § 19 Absatz 2, Satz 3 StVZO gilt für die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis § 21 StVZO entsprechend. Eine neue Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge kann nach § 21 StVZO nur nach einer mit erheblichen Kosten verbundenen (Voll-) Begutachtung des Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erfolgen. Im Ergebnis ist im Beispielsfall, ebenso wie beim sonstigen, typischen Bastler-Eingriff, davon auszugehen, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs als Folge der Chip-Tuningmaßnahme erloschen ist und auch nicht nach erfolgter Vollbegutachtung gemäß § 21 StVZO neu entsteht.
Der ordnungsgemäße Eingriff im Zulassungsrecht
Ein "ordnungsgemäßer Eingriff" liegt etwa bei Bausätzen vor, die aus einer Mehrzahl von Teilen bestehen und neben einem modifizierten Chip weitere Bauteile wie Auspuffanlage u.ä. enthalten, um die Eigenschaften des Fahrzeugs insgesamt an die gesteigerte Motorleistung anzupassen. Solche Bausätze werden in Serie gefertigt und im Handel angeboten. Für die in Tuningbausätzen enthaltenen Chips für das Motortuning kann ein Teilegutachten i.S.d. § 19 Absatz 3 Nr. 4 StVZO i.V.m. Anlage XIX zur StVZO eingeholt werden. Sofern ein solches Teilegutachten für den im Rahmen einer Chip-Tuningmaßnahme einzubauenden Chip vorliegt, erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug nicht, wenn der im Gutachten angegebene Verwendungszweck eingehalten wird und unverzüglich eine Abnahme des Ein- oder Anbaus gem. § 19 Absatz 3 Nr. 4 lit. c) StVZO erfolgt. Gemäß § 19 Absatz 4 Nr. 2 StVZO ist das Teilegutachten mit der Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Sofern diese rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden, ist die Chip-Tuningmaßnahme in Gestalt des ordnungsgemäßen Eingriffs unter zulassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht problematisch.
Meldepflicht gemäß § 27 StVZO
Zulassungsrechtliche Meldepflichten von Fahrzeugeigentümern und Fahrzeughaltern regelt § 27 StVZO. Änderungen der Motorenleistung, auch wenn diese auf Grund einer Chip-Tuningmaßnahme eintreten, sind nach § 27 Absatz 1a Nr. 1 i.V.m. § 27 Absatz 1, Satz 3 StVZO durch den Eigentümer des Fahrzeugs oder, sofern dieser nicht zugleich Halter ist, auch durch den Halter, unverzüglich der Zulassungsstelle zu melden. Kommt der Verantwortliche der entsprechenden Verpflichtung nicht nach, so kann die Zulassungsbehörde gem. § 27 Absatz 1, Satz 5 StVZO den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen. In der Praxis werden Chip-Tuningmaßnahmen im Rahmen der Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO in aller Regel nicht entdeckt und somit auch nicht beanstandet, weil sie optisch kaum wahrnehmbar sind und darüberhinaus nur mit erheblichem, technischen Aufwand nachgewiesen werden können. Dies gilt auch für Bastler-Eingriffe wie im Beispielsfall. Auch im Rahmen der Abgasuntersuchung nach § 47a StVZO ergeben sich in der Praxis allenfalls im Extremfall Anhaltspunkte für eine durchgeführte Chip-Tuningmaßnahme.
Ordnungswidrigkeiten gemäß § 69a Absatz 2 StVZO
Im Falle einer Chip-Tuningmaßnahme, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt, wie beim Bastler-Eingriff im Beispielsfall, entfällt auch die Zulassung des Fahrzeugs, weil die Betriebserlaubnis gem. § 18 Absatz 1 StVZO ein notwendiger Bestandteil der Zulassung ist. Ordnungswidrig handelt, wer ein Kfz entgegen § 18 Absatz 1 StVZO ohne die erforderliche Zulassung auf öffentlichen Straßen in Betrieb setzt. Die laufende Nr. 178 des Bußgeldkatalogs sieht für eine entsprechende Zuwiderhandlung ein Regelbußgeld in Höhe von 50 Euro vor, und nach der Anlage 13 zu § 40 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) werden drei Punkte in das Verkehrszentralregister eingetragen. Bei wiederholten Zuwiderhandlungen kommt ein Fahrverbot gemäß § 25 StVG in Betracht. Ordnungswidrig nach § 24 StVG handelt, wer entgegen § 19 Absatz 4 Nr. 2 StVZO nach erfolgter Änderung, etwa durch Einbau eines getunten Chip aus einem Tuning-Bausatz, das vorhandene Teilegutachten für den getunten Chip nicht mitführt oder aushändigt. Die laufende Nr. 174 des Bußgeldkatalogs sieht für eine entsprechende Zuwiderhandlung ein Verwarnungsgeld mit einem Regelsatz von 10 Euro vor
Zitat:
Original geschrieben von PhilAd
mhh ich verstehe die beschwerden einiger leute nicht ... klar 8.5-8.8 Sekunden sind für ein 180PS kompakten nicht die Welt und entspricht eher werten aus der mittelklasse mit mehr gewicht, aber "lahm" ist was anderes..........das ist definitiv mehr als ich ausm golf 1.4t mit 160ps bekomme..........im großen und ganzen gefallen mir die audi/vw motoren trotzdem besser.
Der Astra J wiegt mit dem 180 PS Motor doch knappe 1600 KG richtig ?
Nun schau dir mal aktuell die Fahrleistungen des Golf 6 TSI 1.4 mit 160 PS an, die Autobild hat da gerade einen Vergleichstest drin. Der TSI beschleunigt (nur noch) in 8,8 sec von 0-100 km/h und das bei einem Leergewicht von 1320 KG. Hier sieht man ganz deutlich das VW den TSI mächtig nach unten geschraubt hat, wohl deswegen weil es Motorprobleme gab oder wieder geben würde.
Die ersten Modelle des TSI haben den Sprint von 0-100 noch in 8,0 sec teilweise auch in 7,9 sec geschafft, aber nun wüsste ich nicht mehr was für einen derartigen Motor mit Turbo und Kompressor sprechen sollte. Im Grund will ich nur damit sagen das ein Astra J der (nur) 20 PS mehr hat, locker mit einem 160 PS TSI mithalten kann, der aber 300 KG weniger auf die Waage bringt. Die großen Versprechungen seitens VW und dieser (am Anfang) so hochgelobte Motor und Engine of the Year, hat sich als großer Reinfall entpuppt. Dann lieber ein Motor der 180 PS hat und etwas schlechter beschleunigt, dafür aber hält und keine Probleme bereitet.
Zitat:
Original geschrieben von Tjorben-MT
Der Astra J wiegt mit dem 180 PS Motor doch knappe 1600 KG richtig ?Zitat:
Original geschrieben von PhilAd
mhh ich verstehe die beschwerden einiger leute nicht ... klar 8.5-8.8 Sekunden sind für ein 180PS kompakten nicht die Welt und entspricht eher werten aus der mittelklasse mit mehr gewicht, aber "lahm" ist was anderes..........das ist definitiv mehr als ich ausm golf 1.4t mit 160ps bekomme..........im großen und ganzen gefallen mir die audi/vw motoren trotzdem besser.Nun schau dir mal aktuell die Fahrleistungen des Golf 6 TSI 1.4 mit 160 PS an, die Autobild hat da gerade einen Vergleichstest drin. Der TSI beschleunigt (nur noch) in 8,8 sec von 0-100 km/h und das bei einem Leergewicht von 1320 KG. Hier sieht man ganz deutlich das VW den TSI mächtig nach unten geschraubt hat, wohl deswegen weil es Motorprobleme gab oder wieder geben würde.
Die ersten Modelle des TSI haben den Sprint von 0-100 noch in 8,0 sec teilweise auch in 7,9 sec geschafft, aber nun wüsste ich nicht mehr was für einen derartigen Motor mit Turbo und Kompressor sprechen sollte. Im Grund will ich nur damit sagen das ein Astra J der (nur) 20 PS mehr hat, locker mit einem 160 PS TSI mithalten kann, der aber 300 KG weniger auf die Waage bringt. Die großen Versprechungen seitens VW und dieser (am Anfang) so hochgelobte Motor und Engine of the Year, hat sich als großer Reinfall entpuppt. Dann lieber ein Motor der 180 PS hat und etwas schlechter beschleunigt, dafür aber hält und keine Probleme bereitet.
Jep !!!!