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1,2 Tsi zu geringe Leistung für Yeti? Kaufberatung...

Skoda Yeti 5L
Themenstarteram 13. Mai 2021 um 20:31

Hallo allerseits,

wir sind auf der Suche nach einem Yeti. Wir suchen zum ersten Mal einen Gebrauchtwagen und sind daher etwas überfordert. Rein optisch gefällt uns der yeti super, technisch brauchen wir einfach etwas mehr know how. Wir haben am Rande mitbekommen, dass der 1,2 Motor mit 110Ps einfach zu schwach (sagt man das so?!) für ein „solch großes Auto“ ist. Schon weil er allein auch an sich etwas wiegt. Wir möchten ihn für die Stadt benutzen und maximal einmal jährlich damit in den Urlaub fahren (ohne Anhänger, dafür mit Gepäck für bis zu vier Leuten und ja, dass er keinen riesen Kofferraum hat, haben wir mitbekommen ;))

Gibt es sonst etwas zu beachten?

Wir suchen Modelle - logischerweise- nicht älter ab 2017, 50000km max gefahren, Schaltung und eigentlich 1,4 Tsi, aber ich weiß nicht, ob man da halt auch ne Ausnahme machen kann...

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14 Antworten

Das mit der "geringen Leistung" halte ich für nicht gerechtfertigt. Meiner hat die 105 PS-Maschine und bis auf einige ganz wenige Anhänger-Fahrten mit der Tochter für die ihr durch Haus-Sanierung zu erledigenden Transporte bin ich ich nie auf die Idee gekommen, ich müsse mehr PS haben. Anfang der 70er fuhr ich einen 2,0 ltr./90 PS 6-Zylinder Ford, das war damals eine richtig super Fahrerei zwischen Berlin und Rhein-Main-Region. Mit einem BMW 324td (115 PS) in den 90ern fühlte ich mich meist übermotorisiert, wobei meine damaligen häufigen großen Anhänger-Strecken in ganz Europa damit sehr komfortabel waren. Meinen Yeti fahre ich nun mit 210 Tsd km und werde mir zu gegebener Zeit keine wesentlich höhere Motorisierung als Nachfolgemodell zulegen.

Hallo,

auch ich habe mir bewusst den 1,2l TSI mit 110 PS gekauft (Erstzulassung 10/2016, Modelljahr 2017). Das ist praktisch schon das Auslaufmodell, denn in 2017 gibt es nur noch Restbestände.

Die Leistung ist völlig ausreichend, sowohl in der Stadt , als auch im Verkehr auf Landstrassen solange man nicht unbedingt jede Überholmöglichkeit nutzen will. Im Urlaub fahren wir zwar nur zu zweit, haben aber die hinteren Sitze ausgebaut und extrem viel Gepäck (sperrig z.B. Kühlkiste wegen Angeln, Bollerwagen usw.) mit.

Oft haben wir einen Kupplungsträger mit 2 Fahrrädern auch noch dabei.

Der Durchschnittsverbrauch liegt dann bei 8l/100 km bis zu einer Geschwindigkeit von 130 auf der Autobahn, darüber steigt er schnell auf 10l und mehr an. Ein 1,4l 125PS bei Bekannten braucht immer deutlich mehr.

Der Kofferraum ist nicht überwältigend gross, vor allem mit Reserverad - bei mir nicht vorhanden. Dafür habe ich eine Gepäckraumteilung (Unterfach), die ich dann herausnehme, weil Platz verloren geht. Nachteil ist, das dann nur ein dünner Filzlappen als Abdeckung vorhanden ist. Umgehe ich dadurch, dass ich mir eine 6mm Sperrholzplatte passgerecht zugeschnitten habe, die ich dann reinlege.

Als Hinweis - 17" Räder mit den entsprechend en breiten Reifen sind absolut nicht nötig und erhöhen nur den Spritverbrauch (ich habe sie, weil es ein günstiges Komplettmodell aus Vorrat war). Schwachpunkt ist die oft verbaute Batterie (Korea 69Ah) - da muss mann mit nur 4 - 5 Jahren Haltbarkeit rechnen. Werkstätten bauen dann gerne eine neue zu Fantasiepreisen ein. Varta 70Ah AGM funktioniert einwandfrei und ist für ca 120,-€ zu bekommen. Einbau ist leicht.

Hallo,

ob 1,2l oder 1,4l wird beim beschriebenen Nutzungsprofil nicht den riesen Unterschied machen. Ich bleibe deutlich unter 8l (1,4l 125PS, 215er Reifen, Handschalter, Anzeige schon um +6% korrigiert). Wenn 1,4l, dann 125PS (und nicht den 122PS-Motor).

Wichtig wäre vielleicht, was als Ausstattung ein MUSS, ein SOLL(TE) und ein KANN ist.

Besipielsweise:

-Sprachbefehle: m.W. nix mit nachträglich machbar (zumindest legal), bei den anderen smarten Möglichkeiten weiß ich es nicht (brauche sie auch nicht)

-Xenon oder Halogen

-Sitzheizung; ist m.M. nach eher schlecht nachrüstbar

-DAB nachrüsten ist schon machbar, hat aber so seine Tücken (wenn man es denn haben will)

-für einen Tempomat braucht es zusätzlich ein anderes Lenksäulensteuergerät (also machbar, aber...)

-Hängerkupplung: rel. einfach, wäre auch ohne Vorbereitung nachrüstbar; man kann eine Alternative zur von unten zu steckenden Westfalia wählen, kriegt aber kaum die 100er Hängerzulassung in die Papiere (ohne die Vorbereitung ab Werk); [Wenn AHK, dann gibt es keine Verschraubung für die hintere Abschleppöse mehr! Also Haken immer mitnehmen.]

-Handbremse: Hebel oder Knopf (wobei ich nicht weiß, welche Modelle/Ausstattungen die EPB überhaupt hätten)

-Notrad/195er-(eigentlich-auch-)-Notrad/Pannenset:

Ich finde, wenn ein Reserverad, dann richtig. Das defekte muß im Pannenfall ja auch wieder ins Fahrzeug passen...

-doppelter Ladeboden: wie man es halt mag; Nachrüstung machbar, aber schon etwas (mir zu) preisintensiv

Wir hatten unsere Hitliste, haben danach gesucht und sind mit dem Ergebnis äußerst zufrieden.

Mit Start/Stopp muß man sich so oder so etwas auseinandersetzen und informieren...

Als Starterakku war original nur 59Ah verbaut; jetzt sind es 65Ah (war ein sehr gutes Angebot, sonst wären es 70Ah geworden); bin auch bei EFB geblieben.

Viel Erfolg!

Zitat:

@J.Engler schrieb am 14. Mai 2021 um 09:07:36 Uhr:

Hallo,

auch ich habe mir bewusst den 1,2l TSI mit 110 PS gekauft (Erstzulassung 10/2016, Modelljahr 2017). Das ist praktisch schon das Auslaufmodell, denn in 2017 gibt es nur noch Restbestände.

Die Leistung ist völlig ausreichend, sowohl in der Stadt , als auch im Verkehr auf Landstrassen solange man nicht unbedingt jede Überholmöglichkeit nutzen will. Im Urlaub fahren wir zwar nur zu zweit, haben aber die hinteren Sitze ausgebaut und extrem viel Gepäck (sperrig z.B. Kühlkiste wegen Angeln, Bollerwagen usw.) mit.

Oft haben wir einen Kupplungsträger mit 2 Fahrrädern auch noch dabei.

Der Durchschnittsverbrauch liegt dann bei 8l/100 km bis zu einer Geschwindigkeit von 130 auf der Autobahn, darüber steigt er schnell auf 10l und mehr an. Ein 1,4l 125PS bei Bekannten braucht immer deutlich mehr.

Der Kofferraum ist nicht überwältigend gross, vor allem mit Reserverad - bei mir nicht vorhanden. Dafür habe ich eine Gepäckraumteilung (Unterfach), die ich dann herausnehme, weil Platz verloren geht. Nachteil ist, das dann nur ein dünner Filzlappen als Abdeckung vorhanden ist. Umgehe ich dadurch, dass ich mir eine 6mm Sperrholzplatte passgerecht zugeschnitten habe, die ich dann reinlege.

Als Hinweis - 17" Räder mit den entsprechend en breiten Reifen sind absolut nicht nötig und erhöhen nur den Spritverbrauch (ich habe sie, weil es ein günstiges Komplettmodell aus Vorrat war). Schwachpunkt ist die oft verbaute Batterie (Korea 69Ah) - da muss mann mit nur 4 - 5 Jahren Haltbarkeit rechnen. Werkstätten bauen dann gerne eine neue zu Fantasiepreisen ein. Varta 70Ah AGM funktioniert einwandfrei und ist für ca 120,-€ zu bekommen. Einbau ist leicht.

Ich weiß nicht, ob es beim 1,2TSI anders war, aber mein Yeti 1,4 TSI wurde erst im Frühjahr 2017 von mir bestellt/konfiguriert und erst danach produziert.

Zum Kofferraum:

Für mehr als 2 Leute ist das Auto im Urlaub eigentlich nicht geeignet.

Für bis zu 2 Leute m.E. aber sehr gut, denn wo bekommt man bei 4,22m Länge schon einen Kofferraum von bis zu über 1700L geboten.

Zitat:

@Fabian-123 schrieb am 14. Mai 2021 um 17:28:07 Uhr:

Hallo,

ob 1,2l oder 1,4l wird beim beschriebenen Nutzungsprofil nicht den riesen Unterschied machen. Ich bleibe deutlich unter 8l (1,4l 125PS, 215er Reifen, Handschalter, Anzeige schon um +6% korrigiert). Wenn 1,4l, dann 125PS (und nicht den 122PS-Motor).

Wichtig wäre vielleicht, was als Ausstattung ein MUSS, ein SOLL(TE) und ein KANN ist.

Besipielsweise:

-Sprachbefehle: m.W. nix mit nachträglich machbar (zumindest legal), bei den anderen smarten Möglichkeiten weiß ich es nicht (brauche sie auch nicht)

-Xenon oder Halogen

-Sitzheizung; ist m.M. nach eher schlecht nachrüstbar

-DAB nachrüsten ist schon machbar, hat aber so seine Tücken (wenn man es denn haben will)

-für einen Tempomat braucht es zusätzlich ein anderes Lenksäulensteuergerät (also machbar, aber...)

-Hängerkupplung: rel. einfach, wäre auch ohne Vorbereitung nachrüstbar; man kann eine Alternative zur von unten zu steckenden Westfalia wählen, kriegt aber kaum die 100er Hängerzulassung in die Papiere (ohne die Vorbereitung ab Werk); [Wenn AHK, dann gibt es keine Verschraubung für die hintere Abschleppöse mehr! Also Haken immer mitnehmen.]

-Handbremse: Hebel oder Knopf (wobei ich nicht weiß, welche Modelle/Ausstattungen die EPB überhaupt hätten)

-Notrad/195er-(eigentlich-auch-)-Notrad/Pannenset:

Ich finde, wenn ein Reserverad, dann richtig. Das defekte muß im Pannenfall ja auch wieder ins Fahrzeug passen...

-doppelter Ladeboden: wie man es halt mag; Nachrüstung machbar, aber schon etwas (mir zu) preisintensiv

Wir hatten unsere Hitliste, haben danach gesucht und sind mit dem Ergebnis äußerst zufrieden.

Mit Start/Stopp muß man sich so oder so etwas auseinandersetzen und informieren...

Als Starterakku war original nur 59Ah verbaut; jetzt sind es 65Ah (war ein sehr gutes Angebot, sonst wären es 70Ah geworden); bin auch bei EFB geblieben.

Viel Erfolg!

Was genau hat die Art der AHK mit der 100er-Zulassung zu tun?

Was hat die Größe des Notrades damit zu tun, wie das defekte Rad ins Auto passt?

Bei über 205mm Breite der normalen Fahrbereifung passt es halt nicht mehr richtig unter den Kofferraumboden, unabhängig davon, welche Art von Notrad vorhanden ist.

"Was genau hat die Art der AHK mit der 100er-Zulassung zu tun?"

 

Tatsächlich haben nicht alle Nachrüst AHK´s eine 100er Zulassung. Muss man im Einzelfall prüfen.

Hallo,

selbstverständlich hat die mechanische Ausführung der (für den Yeti zugelassenen) AHK nichts mit der 100er-Hängerzulassung zu tun. Das war von mir dann mißverständlich beschrieben. Was ich ausdrücken wollte: will man eine AHK und diese dann auch mit 100km/h, dann gibt es bei Ausstattung "ohne AHK-Vorbereitung" (PR-Code 1D0) Probleme. Selbst wenn von einer Skoda-Werkstatt der korrekte Original-Elektrosatz nachgerüstet wird. Anfangs soll das noch gegangen sein, woraus geschlußfolgert wurde, daß softwareseitig keine Unterschiede zwischen 'mit' Vorbereitung und 'ohne' bestehen. So mein Kenntnisstand und auch meine persönliche Erfahrung. Sollte dies nicht korrekt sein, wäre ich interessiert, wie ich die 100er-Zulassung doch noch bekommen kann.

Bei meiner Gebrauchtwagensuche gab es sehr viele Yetis ohne AHK, einige mit Westfalia und keinen mit nur Vorbereitung. Was für mich auch nachvollziehbar ist: bei Neuwagenbestellung wird die AHK geordert bzw. die Vorbereitung und dann wird nachgerüstet.

War es nicht sogar so, daß im Werk nur die elektrische Vorbereitung gemacht wurde und der Rest dann beim ausliefernden Händler?!

(Zusätzlich finde ich von unten zu steckende AHKs nicht ideal.)

Bei Überlegungen bzgl. 100er-Hängerzulassung sind wir aber wahrscheinlich bei etwas häufigeren Hängerfahrten und auf jeden Fall auch nicht mehr bei den ganz leichten Anhängerchen, womit meine Empfehlung zum 1,4er geht. Für einen Heckfahrradträger und seltene Fahrten mit eher nicht so großem Hänger finde ich -wie schon von @jakobwag und @J.Engler geschrieben- den 1,2l auch ausreichend.

1,2 vs 1,4: es wird die eine jährliche 4-Personen-Urlaubsfahrt gegen alle anderen Fahrten abzuwägen sein.

Probehalber hatte ich mal (zugegeben: so nebenbei und auch etwas halbherzig) versucht, ein 215er Rad in den Kofferraum zu legen: wahrscheinlich hätte ich die hintere Sitzreihe dafür etwas (mehr) nach vorn schieben müssen. So hat es jedenfalls schon vom Durchmesser knapp nicht gepaßt. Dies hatte ich mir mit dem etwas geringeren Durchmesser und der geringeren Breite der Noträder erklärt. Sitze hochgeklappt und Rad reingelegt ergab: auch die Befestigung für das Rad war nicht mittig im Felgenloch.

Die Frage kam auf, wie denn das defekte Rad reinpassen soll (evtl. paßt es ja doch, wenn keine/nur wenig Luft drin ist?).

Dazu noch das Problem, daß der (Not-)-Wagenheber sich nicht wirklich gut ansetzen ließe (Unterbodenverkleidung hinter der Falz würde weggedrückt, vorn zusätzlich falscher Ansatzpunkt wegen nicht weit genug gehender Aussparung der Kunststoff-Verkleidung [Schlechtwegepaket]).

Also hab ich versucht, mich mit dem Pannenset erstmal zu beruhigen und anzufreunden. Abgeschlossenen ist dieses Thema für mich aber noch nicht.

Ich wünsche viel Erfolg bei der Suche und ein schönes WE!

Zitat:

@walter31 schrieb am 15. Mai 2021 um 13:07:53 Uhr:

"Was genau hat die Art der AHK mit der 100er-Zulassung zu tun?"

 

Tatsächlich haben nicht alle Nachrüst AHK´s eine 100er Zulassung. Muss man im Einzelfall prüfen.

An sich hängt die 100er Zulassung nur von der Gespannkombination ab. Kann mann gut googeln: TÜV Nord gibt eine gute Übersicht.

Zugfahrzeug und Hänger müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Nur mal ein Beispiel, was viele nicht kennen: die Reifen des Hängers dürfen nicht älter als 6 Jahre sein!!!

Das Gesamtgewicht des Gespanns mit mit bestimmten Kriterien ermittelt. Dabei kann hinsichtlich der AHK nur eine Antischlingervorrichtung positive Auswirkungen haben. Die kann man meines Wissens einfach nachrüsten.

Wenn man eine AHK unter seinen Yeti baut, die zugelassen ist (eingetragen oder mit passender ABE), kann man grundsätzlich von der deutschen 100km/h-Regelung für den Gespannbetrieb Gebrauch machen.

Punkt.

Die Art des Elektrosatzes, sofern ebenfalls für den Yeti zugelassen, spielt keine Rolle. Ebenso spielt es keine Rolle, ob eine Anhängervorbereitung vorhanden war oder nicht.

In der 9. Ausnahmeverordnung der STVO ist beschrieben, welche Bedingungen insgesamt erforderlich sind, um ein Pkw-Gespann in D mit 100km/h auf AB o.ä. bewegen zu dürfen.

Vorschriften welche den AHK-Elektrosatz oder die genaue Art der AHK beinhalten, gibt es dort nicht.

Hallo,

Zitat aus meinem ersten Post

"..., kriegt aber kaum die 100er Hängerzulassung in die Papiere (ohne die Vorbereitung ab Werk)"

sollte nur ganz kurz die Problematik anreißen (sofern eine AHK für den TE überhaupt relevant wäre), ohne episch in die Tiefe zu gehen. Die Fragestellung des TE war ja: 1,2 vs 1,4

 

Es ging mir um den fehlenden Eintrag in den Papieren und daß dies im Nachhinein auch so bleiben wird.

(Der Halbsatz mit 'Westfalia' unmittelbar davor hat einen von mir nicht beabsichtigten, mißverständlichen Zusammenhang hergestellt. Sorry nochmals.)

Korrekt, man darf 100km/h fahren (auch ohne den Eintrag). Aber eben nur, wenn alle im konkreten Fall dazu notwendigen Bedingungen erfüllt sind. Eine davon ist die Masse des Anhängsels. Bei Wohnwagen z.B. gilt Faktor 0,8 ohne stabilisierende Vorrichtung.

(@J.Engler: ) Hierfür gibt es 3 Möglichkeiten, um auf Faktor 1,0 (für WW) zu kommen:

-Antischlingerkupplung

-aktive Hängerstabilisierung [am Hänger] (ATC / ETS / ...)

-Hängerstabilisierung im ESP des Fahrzeuges (inkl. Eintrag in den Fahrzeugpapieren).

Rein technisch erfüllt der Yeti den letzten Punkt bereits ab Werk. Immer. Egal, ob ohne/mit Vorbereitung / mit AHK (so zumindest mein Kenntnisstand). Aber: bei PR-Code 1D0 steht dies nicht in den Papieren, ist somit verkehrsrechtlich nicht existent. Und wird von Skoda nicht (mehr) nachträglich bestätigt, was die Grundvorraussetzung für den Eintrag wäre. (Dies war aber wohl mal möglich; jedoch nur, wenn der Original-Elektrosatz verbaut wurde. Verständlich: nur bei diesem wollte [und kann] Skoda die geforderte Funktion garantieren. Ist auch logisch: erkennt das Fahrzeug keinen Anhänger, wird das ESP auch nicht umgestellt. Und es gibt ja auch Elektrostätze ohne Busanbindung...

Etwas weniger verständlich, warum Skoda dies jetzt nicht mehr macht. Schon klar: man will was verkaufen. Aber egal.)

Original-E-Satz: um den Eintrag überhaupt bekommen zu können. Das war der Plan, hat aber nicht geklappt. Darüber hinaus hat die Auswahl des E-Satzes natürlich keine Auswirkung auf die erlaubte Geschwindigkeit.

Zu ATC/ETS/...: ~660€-880€. Und wäre dann exakt nur an dem einen Wohnanhänger...

Zur Antischlingerkupplung: die Reibflächen sind Verschleißteile (und verschleißen auch den Kugelkopf). Wenn die Kupplung ersetzt werden müßte: ~240€+x. Selbstverständlichst: Auto fahren kostet. Und an der Sicherheit wird auch nicht gespart! Sowieso: Reifen max. 6 Jahre. Außerdem: Kugelkopf entfetten. Und bei normaler Hängernutzung wieder fetten. (Mal davon ab, daß mich die Fahrt mit einer solchen Kupplung nicht so ganz abgeholt hat, warum auch immer...)

Das Fahrzeug erfüllt technisch alle Vorraussetzungen, ist aber (rein rechtlich) hier etwas eingeschränkter nutzbar. Es muß zusätzlich auf Wohnanhängerseite entsprechend ausgerüstet sein (für 100km/h bei entsprechend großer Masse). Das war anders gedacht. Und darauf wollte ich (eigentlich nur kurz!) hinweisen.

Ich hoffe sehr, daß ich mich diesmal nicht so mißverständlich ausgedrückt habe.

Noch einen schönen Sonntag!

Zitat:

@Fabian-123 schrieb am 16. Mai 2021 um 19:18:37 Uhr:

Hallo,

Zitat aus meinem ersten Post

"..., kriegt aber kaum die 100er Hängerzulassung in die Papiere (ohne die Vorbereitung ab Werk)"

Diese Aussage ist aber irreführend bzw. falsch und deswegen kann man die m.E. nicht so stehen lassen.

Die deutsche 100er-Regelung ist bei jedem Yeti möglich, ohne dass in dem Zusammenhang ein zusätzlicher Eintrag in die Fz-Papiere erfolgt.

Der zusätzliche Eintrag, dass das Fz mit anerkanntem Anhänger-ESP ausgerüstet ist, ist lediglich eine der 3 Möglichkeiten, einen besseren Gewichtsfaktor für die 100km/h-Regelung verwenden zu dürfen, aber keineswegs eine grundsätzliche Voraussetzung für die 100km/h-Zulassung des Yeti bei Anhängerbetrieb.

Heutige WoWa habe z.B. nahezu grundsätzlich eine Antischlingerkupplung und wenn die vorhanden ist, hat der zusätzliche Anhänger-ESP-Eintrag in den Fz-Papieren praktisch keine Bedeutung.

Für ungebremste Anhänger hat der Eintrag sogar generell keine Bedeutung.

Beim Gepäckanhänger hat man ohnehin grundsätzlich eine hohen Gewichtsfaktor (1,1, wodurch die maximal möglichen 1,2 keine sehr deutliche Verbesserung bringen) und bei Wohnwagen (nur für die ist der Standardgewichtsfaktor in Relation sehr gering (0,8) gibt es halt häufig werkseitig verbaute Antischlingerkupplungen, mit denen man die bei WoWa maximal möglichen 1,0 erreicht.

So eine Kupplung kostet rund 300€. Man kann sie selbst anbauen und häufig sind keine Änderungen der Papiere notwendig.

Das ist manchmal einfacher, als irgendwelche Einträge in die Papiere zu bekommen.....

Skoda schreibt diesen Eintrag m.E. leider grundsätzlich nicht in die Fz-Papiere, selbst bei werkseitiger AHK nicht.

Zumindest war das bei meinen bisherigen 2 Skodas (O3 und Yeti) der Fall.

Wie du schon schriebst:

Man kann (oder konnte zumindest) sich eine Bescheinigung von Skoda holen, mit der die Zulassungsstelle diese Eintragung vornimmt.

Auf meiner Bescheinigung steht allerdings, dass diese nur für Fahrzeuge mit werkseitig verbauter Anhängerkupplung gilt.

Für Fz mit AHK-Vorbereitung, welche ja kein werkseitiges Anhängersteuergerät beeinhaltet, gilt sie daher nicht, denn es kann ja trotzdem ein E-Satz eines Fremdherstellers verbaut werden.

Wenn man diesen Zusatz also in die Fz-Papiere bei nachgerüsteter AHK bekommen möchte, müsste man versuchen, es sich sowieso extra beim TÜV eintragen zu lassen.

Eventuell könnte dieser Zusatz auch Bestandteil der ABE eines entsprechenden fahrzeugspezifischen E-Satzes sein, denn nur vom E-Satz und dessen Vernetzung mit dem Fz hängt es ja ab, ob das Anhänger-ESP bei Anhängerbetrieb aktiviert wird oder nicht.

Vorhanden ist es ohnehin immer.

Wenn es so etwas geben sollte, reicht das und man muss dann dafür keinen Eintrag in der Zulassungsbescheinung haben.

Wenn man unbedingt in D 100km/h legal fahren möchte, der Anhänger etwas zu viel zul. Gesamtgewicht hat und keine Antischlingerkupplung am Anhänger ist oder man keine verbauen möchte, kann man versuchen, beim TÜV den erhöhten Leergewichtswert gem. EU-Übereinstimmungserklärung, als für die 100er-Regelung relevantes Leergewicht eintragen zu lassen.

Zusätzlich ist es manchmal möglich, den Anhänger etwas ablasten zu lassen.

Nochmal zum Notrad:

Das 215/60-16 Rad ist das größte (vom Durchmesser her) serienmässige Rad. Außerdem passt es von der Breite her nicht ganz. Das 225/50-17er Rad hat zwar etwas weniger Durchmesser, passt aber durch die 225mm-Breite erst recht nicht.

Die kleineren Reifenausführungen dürften dagegen alle ungefähr passen.

Wieso musstest du den Tachowert bei deinen 215er Reifen so deutlich korrigieren? Die 215er sind doch an der oberen Grenze und erzeugen daher von allen serienmässigen Rädern die geringste Tacho-Abweichung

Mein Wagen hat die Offroad-Ausführung und ich habe keinerlei Probleme, ohne zerdrückte Kunststoffverkleidung einen Reifenwechsel mit dem serienmässigen Wagenheber am Straßenrand durch zu führen, wie ich erst vor ein paar Tagen (wieder mal) unfreiwillig überprüfen durfte.

Zum Akku:

Es ist durchaus möglich, dass auch beim 1,2TSI bereits die größt möglichen Batterien verbaut sind (Länge 278mm, also um die 70Ah). Das hängt z.Teil von Ausstattungsmerkmalen ab, wie z.B. einer werkseitigen Standheizung.

Mit Start und Stop (in dem Fall dann auch zwangsläufig mit Rekuperation) ist die nutzbare Zeit der Batterie bei vollem Funktionsumfang ohnehin begrenzt.

 

Hallo!

@Ecil_a

Gibt es denn schon eine Entscheidung bzgl. 1,2 / 1,4 ?

@navec

bzgl. "Tachowert"korrektur, insbesondere bei 215er:

Der Tachowert (Geschwindigkeit) blieb selbstverständlich unangetastet. (Die 215er haben ja auch von der ab Werk zugelassenen Bereifung die geringste Tachoabweichung.)

Verändert habe ich die "Anzeigekorrektur Verbräuche und Reichweite" (Anpassung im Stg.17 "Schalttafeleinsatz"). Diese Hochrechnungen sind bei meinem Fahrzeug mit 105...106% deutlich realistischer als mit den voreingestellten 100%.

bzgl. Wagenheber:

Bedauerlich, der Plattfuß! Bedeutet dann ja auch meist gleich 2 neue Reifen... Aber solange alles ohne weitere Schäden abläuft, kann man ja noch irgendwie zufrieden sein. Wohldem, der dann ein Reserverad dabei hat und nicht auf das Pannenzeugs angewiesen ist.

Der serienmäßige Wagenheber ist doch der von VAG zu Erwartende?! Hinten würde dieser bei meinem Fahrzeug schon ansetzbar sein, aber die Schutzmasse hinter der Falz ein-, platt- und wegdrücken. Vorn sitzt außerdem die Unterbodenverkleidung sehr nah an der Falz und hat sogar eine Aussparung für den Wagenheber. Aber diese Aussparung befindet sich (in Fahrtrichtung) VOR der Verstärkung der Falz, an welcher anzusetzen wäre...

Hingegen: ein Scherenwagenheber mit nicht zu tiefem Einschnitt in der Aufnahme würde wohl passen.

(Die Unterbodenverkleidung sollte die 1K0825201 bzw. ...2 sein.)

Ein 215er im Kofferraum stößt [bei ausgebauter Verkleidung] an den Haltewinkel für das Gegenstück zum Heckklappenschloß und liegt selbst dann immer noch nicht richtig in der (minimalen) Vertiefung des Fahrzeugbodens.

Frohe Pfingsten!

Themenstarteram 22. Mai 2021 um 18:07

@Fabian-123

Wir denken, dass der 1,2 reicht, jedoch haben wir noch keinen passenden Wagen gefunden. Heute wäre eine Besichtigung gewesen, aber der Autohändler war leider super unfreundlich, sodass wir unseren Termin abgesagt haben. Ich möchte demjenigen vertrauen, dem ich das Auto abkaufe oder zumindest eine gute Basis mit ihm haben.

Wir waren dann heute bei einem andern Händler, auf Empfehlung, der immer nur um die 40 Wagen auf dem Platz hat. Viele B-Klassen, die es mir persönlich sehr angetan haben, aber mein Götter-Gatten hat den Yeti einfach noch im Visier.

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