"vollwertiges" Ersatzrad aus Vollgummi bis 80km/h!!!

Audi A3 8V

Hallo Forumler,
ich hatte dieses Wochenende meine erste Reifenpanne.
An sich keine große Sache, da ich bei der Bestellung das "vollwertige Ersatzrad" ausgewählt habe.
Beim Blick in die Reserveradmulde sah ich dann, dass es es lediglich ein 18"Stahlfelge mit Vollgummirad ist.
Demnach kein vollwertiges Ersatzrad!
Geschwindigkeitsbegrenzung bis 80km/h und laut Handbuch nur bis zur nä. Werkstatt weiterfahren.

Meine Frage:
Gilt das Vollgummirad als vollwertiges Ersatzrad?

Als ich beim Audiservice angerufen habe, da meinten die dort, dass ein Vollgummirad eben kein vollwertiges Rad ist. ...logisch...

Hat einer von euch ein richtiges Ersatzrad, oder auch dieses Vollgummiteil?

MfG, Sani

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@sani1980 schrieb am 28. Oktober 2014 um 10:00:43 Uhr:


Das Problem ist ganz einfach beschrieben.
Ich hatte die Reifenpanne an einem Wochenende irgendwo in der Pampa. Mit dem "Notrad" soll man keine weiten Strecken zurücklegen. Ergo blieb mir nur die Suche nach einer Werkstatt und zumindest der Tag war gelaufen. Wenn mir das an einem Feiertag/Sonntag passiert wäre, dann hätte ich wohl oder übel mit dem "Notrad" die 500km nach Hause fahren müssen. Mit einem vollwertigem Ersatzrad hätte ich einfach wechseln müssen. Um die Rep./Austausch hätte ich mich dann später kümmern können. Ich hätte somit lediglich max. 30 Minuten verloren - nicht einen Vormittag.
MfG, Sani

Ich verstehe dein Problem nicht so ganz. Audi Werkstädte haben auch Wochenends-/Feiertag dienst. Bei einem Platten würde ich als aller erstes beim Audi-Pannenservice anrufen und ersteinmal fragen, was nun bei meiner Mobilitätsgarantie inklusive ist. Dann würde ich nach der nächsten Audi-Werkstatt fragen, welche gerade Notdienst hat. Wenn die Mobilitätsgarantie mir in der Situation keinen Vorteil bringt, würde ich Ersatzrad anschrauben und zur nächsten Audi-Werkstatt fahren, welche Notdienst hat. Dort Reifen Tauschen und weiter fahren.

Von einem Kaputten Reifen geht nicht die Welt. Aber 500km mit dem Ersatzreifen fahren ist ein bisschen unüberlegt.

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Zitat:

@sani1980 schrieb am 26. Oktober 2014 um 15:26:21 Uhr:


Meine Frage:
Gilt das Vollgummirad als vollwertiges Ersatzrad?

Nein, definitiv nicht, was man ja schon an den genannten Einschränkungen erkennen kann.

Sollte man dir das Teil als vollwertiges Ersatzrad verkauft haben, kannst du das reklamieren, sofern du einen schriftlichen Nachweis oder Zeugen für diese Aussage hast.

Einen Nachweis habe ich in der Bestellung. Ich werde da am Montag mal tätig werden.
Ansonsten kommt im Winter ein Sommerreifen in die Reserveradbox und im Sommer eben ein Winterrad.
Blöd nur:
Sommer 17Zoll
Winter 16Zoll
...

MfG, Sani

Du hast ganz sicher keine Vollgummibereifung in Deiner Reserveradmulde.

blöde Frage, aber hast du eh keinen quattro?

mich wundert's, dass du nach einem Jahr das erste mal da hinten rein schaust. was ich da aus Platzmangel schon alles reingeräumt habe ...😮

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@Gummihoeker:
Selbst wenn es kein Vollgummi ist, dann ist der Reifen nur bis 80km/h zugelassen und somit kein vollwertiger Ersatzreifen - jedenfalls aus meiner Sicht. Ich seh bei Gelegenheit noch mal nach. Wenn das Rad ein Luftventil hat, dann ist es natürlich kein Vollgummi.

@maxb_WY:
Nein, kein Quattro. Bisher hatte ich noch keinen Platten und musste das Reserverad nicht rausnehmen. Beim Beladen hab ich nur gesehen, dass da ein Reseverrad drin liegt. Genau angesehen habe ich es mir nicht.

Ich habe eben meine Bestellung durchsucht. Dort ist von einem "Reserverad, platzsparend, 18Zoll" die Rede. In meiner Konfiguration wiederum von einem "vollwertigen Ersatzrad". Pech - die Bestellung nicht richtig gelesen.
Ich habe einfach auf Audi vertraut und gemeint, dass ich das bekomme, was mir "versprochen" wurde. Mein Fehler...sehe ich ein...

Was spricht dagegen, ...
...im Sommer das 16Zoll Winterrad hinten rein...
...im Winter das 17Zoll Sommerrad hinten rein?

Was passt für ein VOLLWERTIGES Ersatzrad da hinten rein, wenn ich den Subwoofer noch dort drin nutzen will?

MfG, Sani

...keiner eine Idee?

MfG, Sani

Meines Wissens bietet Audi auch gar kein anderes als dieses "platzsparende" Ersatzrad an.

Zitat:

@sani1980 schrieb am 27. Oktober 2014 um 18:42:45 Uhr:


...keiner eine Idee?

nun, beim quattro ist da keine mulde, daher kann ich dir auch keinen tipp geben.

ich hab dieses tirefit an bord ...

Zitat:

@sani1980 schrieb am 27. Oktober 2014 um 13:35:49 Uhr:


Was spricht dagegen, ...
...im Sommer das 16Zoll Winterrad hinten rein...
...im Winter das 17Zoll Sommerrad hinten rein?

Was passt für ein VOLLWERTIGES Ersatzrad da hinten rein, wenn ich den Subwoofer noch dort drin nutzen will?

MfG, Sani

rein gesetzlich spricht ja nichts dagegen?

http://www.adac.de/.../default.aspx?...

passt der subwoofer leicht nur in das notrad hinein?

Zitat:

@maxb_WY schrieb am 27. Oktober 2014 um 19:29:24 Uhr:



Zitat:

@sani1980 schrieb am 27. Oktober 2014 um 13:35:49 Uhr:


Was spricht dagegen, ...
...im Sommer das 16Zoll Winterrad hinten rein...
...im Winter das 17Zoll Sommerrad hinten rein?

Was passt für ein VOLLWERTIGES Ersatzrad da hinten rein, wenn ich den Subwoofer noch dort drin nutzen will?

MfG, Sani

rein gesetzlich spricht ja nichts dagegen?
http://www.adac.de/.../default.aspx?...

passt der subwoofer leicht nur in das notrad hinein?

Naja, Variante "im Winter das 17Zoll Sommerrad hinten rein" spricht auch dagegen, dass du dann keinen Platten bei winterlichen verhältnissen haben darfst wo Winterreifenpflicht besteht.

Ansonsten wird das nächste Problem der Subwoofer sein, müsste eben mal probiert werden.

Verstehe gar nicht wo hier das Problem ist? Besser als das Tire fit zeug oder einem Notrad ist das 18 Zoll Ersatzradrad immerhin und i.d.R. liegt der Reifen sowieso Jahrelang unbenutzt im Kofferraum.
Vollgummi ist es ja definitiv nicht, sowas gibt es nicht beim A3.

Einziger Vorteil vom Vollwertigen Ersatzrad ist, dass man eine Ersatzfelge hat wenn man ausversehen mal den Bordstein entlang geschruppt ist oder wirklich sehr weit fahren müsste.
Dass man nur bis zur nächsten Werkstatt fahren sollte liegt denke ich nicht an der Haltbarkeit des Ersatzrades, sondern eher an eventuellen Abrollumfangsunterschied des Ersatzrades zu den anderen 3 Reifen.

Im Verkaufs-/Beratungsgespräch bei Audi wurde mir ein vollwertiges Reserverad versproch. Leider habe ich das in der Bestellbestätigung nicht kontrolliert. Somit kann und werde ich Audi auch keinen Vorwurf machen, sondern mir.

Das Erstatzrad hat auch kein Winterprofil. Wie sich das mit Ersatzreifenprofil bei Winterreifenpflicht verhält weis ich nicht. Da ein Reifenplatzer ein Notfall ist, gibt es da evtl. ne andere Regel. Andererseits wäre es dann im Winterfall auch kein vollwertiger Ersatzreifen. Stimmt.

Ob der Subwoofer reinpasst muss getestet werden. Das war ja auch ein Teil meiner Frage.

Das Problem ist ganz einfach beschrieben.
Ich hatte die Reifenpanne an einem Wochenende irgendwo in der Pampa. Mit dem "Notrad" soll man keine weiten Strecken zurücklegen. Ergo blieb mir nur die Suche nach einer Werkstatt und zumindest der Tag war gelaufen. Wenn mir das an einem Feiertag/Sonntag passiert wäre, dann hätte ich wohl oder übel mit dem "Notrad" die 500km nach Hause fahren müssen. Mit einem vollwertigem Ersatzrad hätte ich einfach wechseln müssen. Um die Rep./Austausch hätte ich mich dann später kümmern können. Ich hätte somit lediglich max. 30 Minuten verloren - nicht einen Vormittag.

Laut ADAC nicht zulässig: Unterschiedliche Größe (soweit lt. Fz-Schein auf Vorder- und Hinterachse nicht ausdrücklich erlaubt)

Im Schein steht sowohl 16Zoll als auch 17Zoll. Bedeutet das im Umkehrschluss, dass ich mit drei 17Zollern und einem 16Zoller fahren darf? :-)
Mist...bei meinem Ibi war das einfacher. Da hatte ich im Winter 14Zoll und im Sommer auch. In der Mulde lag eine 14Zoll Stahlfelge mit Sommerbereifung, die ich im Übrigen einmal benötigt habe. Drum auch der Wunsch zum vollwertigen Ersatzrad.

MfG, Sani

Zitat:

@sani1980 schrieb am 28. Oktober 2014 um 10:00:43 Uhr:


Im Schein steht sowohl 16Zoll als auch 17Zoll. Bedeutet das im Umkehrschluss, dass ich mit drei 17Zollern und einem 16Zoller fahren darf? :-)

Warum sollte das nicht gehen? Der Abrollumfang ist doch der gleiche.

Zitat:

@Spacemarine schrieb am 28. Oktober 2014 um 10:16:24 Uhr:



Zitat:

@sani1980 schrieb am 28. Oktober 2014 um 10:00:43 Uhr:


Im Schein steht sowohl 16Zoll als auch 17Zoll. Bedeutet das im Umkehrschluss, dass ich mit drei 17Zollern und einem 16Zoller fahren darf? :-)
Warum sollte das nicht gehen? Der Abrollumfang ist doch der gleiche.

Felgen un Reifengrößen müssen Achsweise die gleichen sein

stimmt beides, nur darf er "link" nichts anderes auf der Achse haben wie "rechts". Felgen + Reifengrösse UND REIFENPROFIL ! Sprich, andere Marke, bam Strafzettel, Jedenfalls in Luxemburg, sprich: wenn's in Deutschland nicht so ist, würd ich nicht ins Ausland fahren 😉

Wenn du ein Subwoofer hast, passt kein "komplettes Rad" rein, sondern nur son Ersatzdingens...ne Salami halt.

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