"Verkauf nur Export oder Händler".. eure Meinung ?

BMW 3er E46

So nachdem es jetzt wohl endlich bald wirklich an der Zeit ist eine Liga aufzusteigen (zumindest PS mässig) und ich mir nen e39 oder höher motorisierten 46er holen will, fällt mir bei durchsehen der diversen Auto - sites doch auf, dass (besonders bei interessanten e39 Modellen) hier fast immer "nur an Händler oder Export" dabeisteht... Mir ist schon klar dass es hierbei darum geht die Händler Garantie auszuschliessen aber es handelt sich bei den Angeboten (zumindest den Photos nach) NICHT um Schotterplatz - Yilmaz Händler und Preise im mittleren Niveau...

Meine Frage ist nun, was ihr denn so denkt bzgl. trotzdem hinfahren und evtl. kaufen.. Ist es denkbar wenn man sagt "o.k ich nehm ihn privat aber Preis runter dafür o.k , keine Garantie ? (hätte ich ja bei Privatkauf auch nicht, Gewährleistung muss er so oder so bei verschwiegenem Mängeln etc....)
- ODER handelt es sich bei den Angeboten schon eher um Fahrzeuge, die mit Vorsicht zu geniessen sind ? Sonst spar ich mir die Zeit und versuch dass gar nicht..

sorry falls wenig OT aber vielleicht hat hier jemand positive Erfahrungen bei so etwas gemacht wäre interessant;

gruss, Ben

44 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Alex2412


mwst umgehen 😉

...die MWSt. bzw. USt. ist ein reiner Durchlaufposten, den der Endkunde bezahlt und der Händler einfach ans Finanzamt weiterleitet. Wenn von Händler zu Händler verkauft wird, holt der Verkäufer sich die Steuer vom FA, bezahlt diese an den nächsten Händler, welcher sie wieder ans FA abführt... Da is nix mit einfach MWSt. umgehen, nur weil man nur an Händler verkauft!

Die Taktik vom Joe wäre eine Möglichkeit, stimmt!

Gruß
Jan

Also ich bin selbst Automobilverkäufer.

Wir verkaufen einfach Autos die eine gewisse Anzahl an km erreicht haben, oder ein gewisses Alter gar nicht an Privatleute.

Das Problem ist ein ganz einfaches: Die gesetzliche Gewährleistung. Es gibt kein Mittel da irgendwie rauszukommen.
Früher wurde viel Schmuh mit alten "Karren" betrieben, also kam Vater Staat auf die Gewährleistungskiste.

Garantie und Gewährleistung sind zwei völlig unterschiedliche Paar Stiefel.

Wenn ich manche Kunden sehe, dann kann ich jeden Händler nur verstehen, wenn er einen Wagen nicht in "freie" Hände geben will. Da verkauft man ein Auto für 1000€, welches die besten Zeiten seit 2 Jahren hinter sich hat, der Kunde erzählt einem lang und breit, er nimmt den Wagen wie er ist, alles egal, ich fummel mir das hin etc. Einen Tag später steht er mitm Anwalt inner Hand im Büro, der den Vertrag schon fein säuberlich in Mikroskopisch kleine Teile zerlegt hat und dann verlangt, das ALLE Mängel abgestellt werden. Und was macht der nette Händler dann, der den Wagen dann netterweise NICHT an einen Händler verkauft?

Er fängt an zu arbeiten. 2x erlebt, live und in Farbe.

Für die Schwarzen Schafe kam die Gewährleistung nur zurecht. Der Schutz des Kunden hat natürlich vorrang, nur können viele dann nicht von Gutmützikeit und Habgier unterscheiden. Wenn ich einen Wagen 2500€ billiger bekommen habe, und dann 750€ reinstecken muss, dann habe ich ein Sau Gutes Geschäft gemacht. Aber erst 2500€ sparen, und noch mit Nachbessern aufn Senkel gehen, ist schlichtweg eine Sauerrei und Abzocke.

Und Ohne Vertrag verkaufen geht auch net, weil man sofort erpressbar ist. jeder Händler der sich darauf einlässt ist schlichtweg ein Depp. ( Kann lange gut gehen, aber ein verärgerter Kunde reicht, dann platzt die Seifenblase)

Alles in allem, muss man das wirklich von auto zu Auto unterscheiden, denn es kann hunderte Gründe geben, warum er nur an HDL oder export verkauft. Zu 99% wird es die gewährleistung sein.

Schau dir den Wagen an, und versuche ihn zu bekommen, wenn er OK ist. Geht es nicht, frag einen Händler aus deiner nähe, ob er dir hilft. Er wird sich wenn möglich mit einer Garantie absichern ( die du zahlst) und nach ein bischen Aufwandszahlungen kann es schon losgehen. ( Freie Händler werden es deutlich eher tun, wie BMW etc ) :-)

Einen angenehmen Abend euch

Zitat:

Original geschrieben von joe_e30


Irgendeiner in seiner Verwandtschaft oder Bekanntschaft oder er selbst wird schon ein Geschaeft haben und das Auto als Strohmann kaufen - denk ich mal.

Ehrlich gesagt, leider nein 🙁 ( NOCH nicht 😉 und selbst wenn würde ich dass von niemanden verlangen 😎 aber das ist vielleicht oft gängige Praxis, dass kann schon sein..

Hi Jan, irgendwas stimmt bei Deiner Steuerrechnung nicht.

Zitat:

Wenn von Händler zu Händler verkauft wird, holt der Verkäufer sich die Steuer vom FA, bezahlt diese an den nächsten Händler, welcher sie wieder ans FA abführt...

Der Verkaeufer berechnet dem Kaeufer die Steuer (sofern Privater oder Deutsches Unternehmen, auslaendische Unternehmen bezahlen keine Steuer !! EU-Unternehmen muessen zur Steuerbefreung ihre gueltitige EU-Tax-ID angeben, Russen sind immer steuerbefreit z.b.)

Der Verkaeufer fuehrt die Steuer anschliessend an das FA ab.

Der deutsche Kaeufer als Unternehmer muss die Steuer erstmal zahlen, holt sie sich sofort aber beim FA

wieder.

Wenn der Unternehmer wieder verkaufe, muss er dem naechsten die Steuer wieder berechnen und wieder ans FA abfuehren. Wenn der Netto-Wert gleich bleibt, ist 'Durchlaufposten' richtig. Ist das Auto zu mehr verkauft wurden, als was der Einkauf war, wird die Steuer groesser etc.
Du weisst schon.

Gruss
Joe

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Zitat:

Original geschrieben von joe_e30


Hi Jan, irgendwas stimmt bei Deiner Steuerrechnung nicht.
...

Ok, du hast natürlich Recht. Ich wollte zwecks einfacher Darstellung erst die MwSt. vom FA holen, das geht natürlich nicht! 😉 Nur ist der Kreislauf so einfacher zu verstehen.

Wenn sich der Nettowert des Gegenstands ändert, wird u.U. mehr Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer fällig, logisch! Für den Händler sind diese Steuern jedoch normalerweise immer reine Durchlaufposten, er kann ja hier mit allen Anschaffungen gegenrechnen und sich sogar Steuer auszahlen lassen... Wenn ich mir ein Kfz mit MwSt.-Ausweis kaufen würde und in dem betreffenden Monat weniger USt. zahle als ich beim Auto zurückbekommen würde, dann bekomm ich ne Gutschrift vom FA aufs Konto...

Für den Händler ist die höher werdende USt. IMMER wurst. Der Endkunde zahlt diese mit.

Gruß
Jan

Für den Händler ist die höher werdende USt. IMMER wurst. Der Endkunde zahlt diese mit.

Gruß
JanHäää...???

wenn der Händler für 100,-euro inkl. 19% Mwst kauft und für 120,-euro inkl. 19% verkauft, dann zahlt ER quasi für die 20,-euro differenz mehr Ust als er zuvor vom FA gutgeschrieben bekommen hat.

für 100,-euro inkl.19% vom FA bekommen 15,97,-euro
für 120,-euro inkl.19% an das FA abführen 19,16,-euro

somit ingesamt 3,19,-euro mehr, den der Händler bezahlt und kein Endkunde. Das ganze im vier-oder fünfstelligen bereich gerechnet kommt schon einiges zusammen.

Zitat:

Original geschrieben von 530d


wenn der Händler für 100,-euro inkl. 19% Mwst kauft und für 120,-euro inkl. 19% verkauft, dann zahlt ER quasi für die 20,-euro differenz mehr Ust als er zuvor vom FA gutgeschrieben bekommen hat.

für 100,-euro inkl.19% vom FA bekommen 15,97,-euro
für 120,-euro inkl.19% an das FA abführen 19,16,-euro

somit ingesamt 3,19,-euro mehr, den der Händler bezahlt und kein Endkunde. Das ganze im vier-oder fünfstelligen bereich gerechnet kommt schon einiges zusammen.

???

Die Differenz zahlt natürlich nicht der Händler, sondern der Endkunde. Schließlich hat der Händler das Geld vorher vom Kunden zusammen mit dem Kaufpreis erhalten (der Kaufpreis enthält schließlich die volle Mehrwertsteuer).

Genau, so passt es. Der Kunde zahlt nie direkt ans FA, sondern der Haendler muss fuer das FA die Steuer beim Kunden eintreiben.

Gruss
Joe

Habe selbst schon öfters solche Autos gekauft... Waren bis jetzt alle immer TOP und die Händler haben gesagt entweder du kaufst ihn für den Toppreis ohne Garantie/Gewährleistung oder aber du zahlst 300-400€ drauf und kriegst dann Garantie von Drittanbietern (z.B. Intec, GGG, ...).

Die meisten Händler schreiben dann im Kaufvertrag dass der Käufer selbst Händler ist und für Export bzw. Wiederverkauf das Fzg. kauft.
Oder im Kaufvertrag steht "Bastlerfahrzeug ohne Gewährleistung..".

Also von daher würde ich auf jedenfall anrufen, wenn dir der Wagen gefällt. Und wenn der Händler seriös rüberkommt kann man auch mal hinfahren.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

???
Die Differenz zahlt natürlich nicht der Händler, sondern der Endkunde. Schließlich hat der Händler das Geld vorher vom Kunden zusammen mit dem Kaufpreis erhalten (der Kaufpreis enthält schließlich die volle Mehrwertsteuer).

Na wenn es so ist kann ich demnächst bei jedem Händler eine höhere rechnung verlangen, weil es ja eh "wurst" ist und der Endkunde bezahlt.

Zitat:

Original geschrieben von joe_e30


Aus meiner Sicht sind das verpfuschte Kisten - Unfallhistorie oder Motorschaeden wo der Haendler sich nicht sicher ist.

Würde ich nicht so sehen, bei uns in der Nähe ist ein Autohaus, welches Autos ab 100000 Kilometer nur noch an Händler oder Export verkauft.

Ein Bekannter von mir wollte sich dort privat einen Golf IV 1.9 TDI mit 107000 Kilometer holen, das Auto war in einem guten Zustand und mit Sicherheit kein Schnäppchen, unfallfrei und und und.

Er hat das Auto aber letztendlich nicht bekommen, da eben nur Händler- oder Exportverkauf bei den Kilometern zur Debatte stand. 🙁

Problem glaub ich ist, dass bei einem Privatverkauf die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden kann. D.h. sobald der Kaufvertrag da ist, ist automatisch auch Gewährleistung da, selbst wenn das im Vertrag explizit ausgeschlossen wird. Deswegen wird dir dann auch keiner drauf einsteigen, den als privat zu verkaufen. Außer du kaufst ihn ohne Vertrag, haben wir mal gemacht, war allerdings ein Auto um 800 Euro. 😉

Aber grundsätzlich kann man natürlich auch eine verpfuschte Kiste erwischen. Wobei man das Pech immer haben kann. 🙁

Zitat:

Original geschrieben von 530d


wenn der Händler für 100,-euro inkl. 19% Mwst kauft und für 120,-euro inkl. 19% verkauft, dann zahlt ER quasi für die 20,-euro differenz mehr Ust als er zuvor vom FA gutgeschrieben bekommen hat.

für 100,-euro inkl.19% vom FA bekommen 15,97,-euro
für 120,-euro inkl.19% an das FA abführen 19,16,-euro

somit ingesamt 3,19,-euro mehr, den der Händler bezahlt und kein Endkunde. Das ganze im vier-oder fünfstelligen bereich gerechnet kommt schon einiges zusammen.

Eine Händlerkalkulation sollte auf Netto-Preisen aufgebaut sein. Somit würde er das angesprochenen Gut für 84,03 EUR netto erwerben und für 100,84 EUR netto wieder verkaufen... Somit erwirtschaftet er einen "Gewinn" (klar, Unkosten müssen hiervon gedeckt werden,...) von 16,81 EUR. Sch...egal, was da für Mehrwertsteuer drauf kommt, diese Steuer zahlt der Endkunde...

@frechdachs: natürlich kannst du ne höhere Rechnung verlangen, du musst halt auch mehr bezahlen... Unter anderem auch mehr MwSt., wenn du nicht Vorsteuerabzugsberechtigt bist...

Gruß
Jan

Zitat:

Original geschrieben von jan.th



Zitat:

Original geschrieben von 530d


wenn der Händler für 100,-euro inkl. 19% Mwst kauft und für 120,-euro inkl. 19% verkauft, dann zahlt ER quasi für die 20,-euro differenz mehr Ust als er zuvor vom FA gutgeschrieben bekommen hat.

für 100,-euro inkl.19% vom FA bekommen 15,97,-euro
für 120,-euro inkl.19% an das FA abführen 19,16,-euro

somit ingesamt 3,19,-euro mehr, den der Händler bezahlt und kein Endkunde. Das ganze im vier-oder fünfstelligen bereich gerechnet kommt schon einiges zusammen.

Eine Händlerkalkulation sollte auf Netto-Preisen aufgebaut sein. Somit würde er das angesprochenen Gut für 84,03 EUR netto erwerben und für 100,84 EUR netto wieder verkaufen... Somit erwirtschaftet er einen "Gewinn" (klar, Unkosten müssen hiervon gedeckt werden,...) von 16,81 EUR. Sch...egal, was da für Mehrwertsteuer drauf kommt, diese Steuer zahlt der Endkunde...

@frechdachs: natürlich kannst du ne höhere Rechnung verlangen, du musst halt auch mehr bezahlen... Unter anderem auch mehr MwSt., wenn du nicht Vorsteuerabzugsberechtigt bist...

Gruß
Jan

Es geht hier um den Endkunden also Privatverkauf somit kann kein Händler netto kalkulieren. Bei Gewerbetreibenden und EU-ausland wo man über die Ust ID verkauft, kann er netto kalkulieren und sogar verkaufen.

Es geht hier um den Gewinn den der Händler macht, das ist also sein Geld mit dem er seine kosten zu decken hat u.a. auch die Ust. die das FA von seinem Konto abbucht.

Andersherum: wenn er z.b ein minusgeschäft macht, also für weniger verkauft als er gekauft hat. Müsste er dann dem Endkunden die Differenz zwischen EK Mwst und VK Mwst auszahlen nach deiner Theorie.

Zitat:

Original geschrieben von Snoopi28


Also ich bin selbst Automobilverkäufer.

Wir verkaufen einfach Autos die eine gewisse Anzahl an km erreicht haben, oder ein gewisses Alter gar nicht an Privatleute.
.......

Interessant, hierzu mal von einem Verkäufer zu hören.

Aber ich nehme an, Du bist bei einem Vertragshändler beschäftigt.

Ein Bekannter von mir ist freier, seriöser Gebrauchtwagenhändler, der unter anderem diese Fahrzeuge bei Vertragshändlern im Paket einkauft, um sie einzeln zu veräussern. Dabei gibt er durchaus auch Fahrzeuge der 2000EUR-Preisklasse OHNE Garantie (Versicherung) an Privat ab und hat damit in den letzten 2 Jahren
nur selten Probleme dahingehend gehabt, ein Fahrzeug reparieren zu "müssen" (das gibt der Gewinn einfach nicht her) oder zurückzunehmen.
Weil nämlich das hier:
""Das Problem ist ein ganz einfaches: Die gesetzliche Gewährleistung. Es gibt kein Mittel da irgendwie rauszukommen.""
meines Erachtens nicht mehr ganz zutreffend ist. Faktisch gibt es gerade in "neuerer" Zeit, grob geschätzt in den letzten 2 Jahren, einen gewissen Wandel bei Urteilen zur Schuldrechtsreform 2002 zugunsten der Händler. So werden -nicht immer aber doch sehr häufig- bei Fahrzeugen ab einem gewissen Alter und/oder einer gewissen Laufleistung (ganz grob 8 Jahre und/oder 150.000km) Schäden nahezu jeglicher Art (Getriebeschaden, Turboladerdefekte...etc.etc.) als VERSCHLEISSmängel (meiner Meinung nach berechtigt) angesehen, welche nicht der Gewährleistung unterliegen, was sicher auch eine Reaktion des Gesetzgebers auf die "Klagewut" der Geiz-ist-geil-Kunden (Ich bin kein Händler 😉, unter anderem weil auch ich keinen Bock auf solche Kunden hätte) in den ersten Jahren nach der Reform ist.

Zitat:

Original geschrieben von 530d


Es geht hier um den Endkunden also Privatverkauf somit kann kein Händler netto kalkulieren. Bei Gewerbetreibenden und EU-ausland wo man über die Ust ID verkauft, kann er netto kalkulieren und sogar verkaufen.
Es geht hier um den Gewinn den der Händler macht, das ist also sein Geld mit dem er seine kosten zu decken hat u.a. auch die Ust. die das FA von seinem Konto abbucht.
Andersherum: wenn er z.b ein minusgeschäft macht, also für weniger verkauft als er gekauft hat. Müsste er dann dem Endkunden die Differenz zwischen EK Mwst und VK Mwst auszahlen nach deiner Theorie.

Quatsch... jeder Händler kalkuliert seine Geschäfte netto, also ohne Steuer. Wenn ein Gewerbetreibender in einem Monat oder Vierteljahr (je nach Voranmeldezeitraum) selber mehr Ausgaben als Einnahmen hat, kann er die USt. vom Finanzamt überweisen lassen... Da kommt dann wirklich ne Gutschrift auf dem Konto an.

Wenn der Händler ein Auto von privat einkauft, kann er dieses Auto auch nur ohne MwSt-Ausweis verkaufen, es sei denn, er schlägt die Steuer obendrauf. Wenn der Händler das Auto nun für 10.000,- EUR in Zahlung nimmt und für 13.000,- EUR verkaufen möchte, muss er die 3.000,- EUR lt. § 25a UStG differenzbesteuern, wenn er 3.000,- EUR Gewinn machen möchte, muss er das Auto also für 13.570,- EUR (weil er eben für den Differenzbetrag USt. abführen muss) verkaufen... Wenn er das Auto natürlich für 13.000,- EUR verkauft und denkt, die 3.000,- EUR wären Gewinn, dann hat er falsch kalkuliert und bezahlt die Steuer "selber"... Dann hat der Händler allerdings seine Hausaufgaben nicht gemacht... 😉

Wenn ein Produkt mit ausgewiesener Steuer verkauft wird, ist die Steuer für den Händler trotzdem immer nur ein Durchlaufposten...

Wenn der Händler ein Minusgeschäft macht, dann zahlt er auch weniger USt ans Finanzamt, als er vom Finanzamt für den Einkauf bekommen hat... Das Finanzamt deckt den "Steuerfehlbetrag" somit ab.

Der §14 UStG befasst sich mit dem Vorsteuerabzug, hier weiter abzuschweifen passt wohl nicht ins Forum...

Ich bleibe bei meiner Meinung: Die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer bezahlt nur der "Verbraucher" oder der Händler, der nicht richtig kalkuliert. Jeder Vorsteuerabzugsberechtigte holt sich die USt. seiner betrieblichen Ausgaben vom Finanzamt und führt die eingenommene USt. ans Finanzamt ab. Die ausschlaggebenden Zahlen sind die Nettopreise der Güter...

Gruß
Jan

PS: Schau mal HIER rein, gerade die erste Grafik (blau und rot) sowie der nachfolgende Absatz erklärts recht gut...

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