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verkauft

Themenstarteram 14. März 2007 um 14:50

Hallo

ich habe mein geliebtes Cabriolet verkauft und werde den Wagen

angemeldet übergeben.

Wie kann ich mich absichern das der neue Besitzter den Wagen umgehend abmeldet?

Gibt es Vordrucke im Internet?

DANKE!!

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19 Antworten

Einfach nen Kaufvertrag schliessen (würde ich eh machen)

Bei Bemerkungen hinschreiben: Der Käufer verpflichtet sich das KFZ innerhalb der nächsten 2-5 Tage bei der Zulassungsstelle abzumelden.

Biste auf der sicheren Seite

Hi,

du kannst/solltest einen Passus im Vertrag aufnehmen, dass sich der Käufer verpflichtet, den Wagen innerhalb 3 Tagen um- oder abzumelden. Bei nahezu jedem Kaufvertragvordruck ist dieser Hinweis mit drauf. Zusätzlich würde ich darauf bestehen, dass der Käufer dir nen Nachweis der Meldung schickt/faxt,...

Unabhängig davon solltest du umgehend nach dem Kauf ne Kopie des Vertrages an deine Versicherung faxen, die vermerken sich das dann in ihrem System und setzten sich im Schadensfall direkt mit dem Käufer bzw. seiner neuen Versicherung in Verbindung. (Zumindest war das die Aussage eines Freundes, der beim HDI arbeitet...)

Gruß

Jan

mahlzeit...

wenn du im adac bist, dann kannst du dir dort solche vordrücke holen. bzw. aus dem netz laden.

was wird denn das nächste auto???

 

gruß

andreas

ähm... genau ;)

am 14. März 2007 um 15:11

Wie weit fährt denn der neue Besitzer? Bei längeren Strecken wär ich vorsichtig, aber in jedem Fall bei der Versicherung nachhaken. Eine solche Situtaion ist denen nicht unbekannt, wird aber unterschiedlich gehandhabt.

Gruß

Alex

Themenstarteram 14. März 2007 um 15:35

Danke.

ich werde einen entsprechenden Satz im Kaufvertrag reinschreiben.

Ganz ehrlich...ich würde das Auto nicht angemeldet übergeben. Was ist schon dabei wenn der Käufer sich eine Kurzzulassung holt.

Vertrag hin oder her, Bekannte von mir haben das auch gemacht und prompt hat der Käufer Mist gebaut. Trotz Vertragsklausel gab es damals ein großes Hickhack. Sie sind zwar als "Sieger" aus der Sache rausgegangen aber es hat Zeit und Nerven gekostet.

MfG Y

Würde ich auch nie machen. Es ist nichts leichter, als sich ein Kurzzeitkennzeichen zu besorgen. Und dann gibt es garantiert keine Probleme.

@ Ypsilon2: *vollkommenzustimm*

Habe ich zwar auch schon gemacht, aber man ist ja lernfähig. Ich würde kein Auto mehr angemeldet verkaufen.

Spätestens wenn du nach 3 Wochen bei der Zulassungsstelle anrufst und die dir sagen dass dein Fahrzeug noch immer nicht abgemeldet wurde, du aber weißt dass der Käufer damit nach Tiflis/Georgien fahren wollte um es dort zu verscherbeln, wie in meinem Fall passiert, bekommst du die ersten leichten Stressattacken und Zweifel am Guten im Menschen.

am 14. März 2007 um 16:55

Ich habe es bis jetzt immer so geregelt: Fzg. war noch angemeldet, vertraglich fixiert wurde das Übergabedatum mit Uhrzeit, eine Ummeldefrist und das er für jegliches haftet was nach dem Übergabezeitpunkt hinsichtlich des Fahrzeuges passiert und mir sofort eine Kopie der Abmelde, Ummelde oder des Fzg.-briefes zukommen lässt. Bisher keine negativen Erfahrungen.

Zitat:

Original geschrieben von erratic

Bisher keine negativen Erfahrungen.

Ja, bisher. Wenn dann aber mal was passiert, hast du den Ärger am Hals. Vertrag hin oder her. Ein Rechtsstreit ist immer nervig und das lässt sich ganz einfach schon im voraus verhindern.

Ich übergebe auch kein Auto mehr unabgemeldet wegen schlechter Erfahrung.

TIP: Kannst das Auto am Abholtag abmelden, dann darf der Wagen noch bis 0 Uhr gefahren werden, so das noch Versicherungsschutz besteht, du dir aber keine Sorgen machen mußt, ob er noch abmeldet.

Kennzeichen müssen natürlich dran sein.

Gruß Mario

würde niemals ein auto angemeldet übergeben....

kenne einen der hat sein auto angemeldet verkauft,und der typ ist noch monate lang damit rumgefahren,ohne es umzumelden..

keine ahnung wie es ausgegangen ist...

Zitat:

Original geschrieben von mariobw

Ich übergebe auch kein Auto mehr unabgemeldet wegen schlechter Erfahrung.

TIP: Kannst das Auto am Abholtag abmelden, dann darf der Wagen noch bis 0 Uhr gefahren werden, so das noch Versicherungsschutz besteht, du dir aber keine Sorgen machen mußt, ob er noch abmeldet.

Kennzeichen müssen natürlich dran sein.

Gruß Mario

Man darf damit aber nur im Kreis der Abmeldung und einem Nachbarkreis fahren. Meist sind die Käufer ja von weiter weg. Dann geht das nicht und man braucht ein Kurzzeitkennzeichen.

Stephan

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