"Unfall" auf Autobahn

BMW

Hallo Community,

vor drei Tagen ist mir ein bleibendes Ereignis auf der Autobahn passiert.
Ich bin mit relativ hohem Tempo (ca 210) auf der linken von drei Spuren auf der Autobahn gefahren.
Plötzlich kam von einer Autobahn Auffahrt ein Auto welches direkt auf die linke Spur zog, mit ca 100 kmh.

Auch durch starkes bremsen bestand keine Möglichkeit rechtzeitig hinter dem Auto zu bleiben. Ich musste links Richtung Leitplanke ausweichen. Bei diesem Manöver bin ich mit der linken Hälfte meines Fahrzeugs auf Wiese / grünzeug gefahren.

Selbstverständlich sofort Autobahnpolizei angerufen und "Unfall" aufnehmen lassen.
Die Polizisten waren der Meinung, dass den anderen Fahrer die Schuld trifft, da er unachtsam die Spur gewechselt hatte und meine Geschwindikgeit unterschätzt hat.

Ich war natürlich direkt vorgestern bei BMW und wir haben uns das Auto von unten angeschaut:
Stoßstange vorne kann mit Politur gereinigt, bzw die "Flecken" vom höheren Gras sauber gemacht werden.
Zwei Unterbodenverkleidungen aus Plastik müssen erneuert werden, Performance Streifen am Seitenschweller erneuert werden und eine neue Felge vorne links da diese eine Verformung hat.

Meine Frage an euch ist eigentlich die, ob irgendetwas bei einer Geschwindigkeit von über 160 passiert sein kann, hinsichtlich das ich über Grünzeug gefahren bin. Das Auto hat schon stärker "gescheppert"

Der BMw Mitarbeiter konnte an der Achse keine Schäden feststellen.

Meine Sorge ist nur die (ein wenig aus der Lift gegriffen), dass ich in einem halben Jahre über die AB mit 200 Düse und mir Reifen abfliegen.

Gruss

Beste Antwort im Thema

Naja, es geht mich ja nichts an, aber bei voller Dunkelheit 210km/h zu fahren ist meiner Meinung nach jenseits vernünftigen Verhaltens im Verkehr.
Wie schnell auch bei geringer Verkehrsdichte etwas passieren kann, hast Du ja erlebt.

284 weitere Antworten
284 Antworten

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 15. Februar 2016 um 09:51:34 Uhr:


Ich find das immer super, wenn den Schnellfahrern gesagt wird, "bei allem über 130 musst Du wissen dass xyz passieren kann"... vielleicht sollte man die Langsamfahrer und Unachtsamen einfach mal darauf hinweisen, dass solange es noch unbegrenzte Abschnitte gibt, sie jederzeit mit einem Fahrzeug rechnen müssen, das mit 300 ankommt.

So rum wird ein Schuh draus. Beide Seiten haben ihren Anteil an Aufmerksamkeit zu leisten. Trotzdem dürfen auf derselben Autobahn beide mit ihren Geschwindigkeiten fahren, der eine mit 300, der andere mit 100. Gerade nachts fahre ich auch sehr schnell, wenn dreispurig und guter Asphalt volle Lunte bis 250. Da ist höchste Aufmerksamkeit gefragt. Aber genau die kann ich auch von einem erwarten, der gerade mit 100 auf die Autobahn auffährt.

Das beide "Seiten" aufmerksam sein müssen steht außer Frage. Aber niemand muss mit einem Fahrzeug mit 300 rechnen. Wer so schnell fährt, der handelt in meinen Augen kriminell. Oder womit rechtfertigt sich eine solche Geschwindigkeit? Nur weil es geht? Wohl kaum.

Zitat:

@abcf4e schrieb am 14. Februar 2016 um 12:05:46 Uhr:


Meine Frage an euch ist eigentlich die, ob irgendetwas bei einer Geschwindigkeit von über 160 passiert sein kann, hinsichtlich das ich über Grünzeug gefahren bin. Das Auto hat schon stärker "gescheppert"

Der BMw Mitarbeiter konnte an der Achse keine Schäden feststellen.

Meine Sorge ist nur die (ein wenig aus der Lift gegriffen), dass ich in einem halben Jahre über die AB mit 200 Düse und mir Reifen abfliegen.

Gruss

Passieren kann bei dem Tempo grundsätzlich immer was. Wenn du bei dem Tempo gegen einen Baum gefahren wärst, hättest du diesen Beitrag schon gar nicht mehr verfassen können 😉

Um deine Frage zu beantworten: Lass dir von der Werkstatt garantieren das da nichts passieren kann, notfalls schriftlich. Die haben den Sachverstand, die müssen die sagen ob der Wagen wirklich ok ist. Wenn dir dann was passiert bist du zumindest rein rechtlich aus dem Schneider wenn man nachweisen sollte das dies ein Folgeschaden des Unfalls war.

Notfall mal einen Unfallgutachter hinzuziehen und den mal nachsehen lassen.

Mit deiner Rechtsauffassung würdest du vor Gericht nicht durchkommen, aber es ist bewusst der Konjunktiv, denn bei den Geschwindigkeiten wird man nicht mehr klagen oder verklagt werden können. Da gibt es nur noch Wehklagen.

Zitat:

@abcf4e schrieb am 14. Februar 2016 um 22:06:36 Uhr:


Wenn ich gewusst hätte was ich hier ins Rollen bringe, hätte ich den Fred gar nicht eröffnet...
By the way: hatte noch zusätzlich ca 6x Lichthupe gemacht um dem Fahrer aufmerksam zu machen, dass ich etwas schneller als er fahre...

Und noch etwas an alle die, die gegen schnelles fahren sind: Das ihr euch noch traut vor die Hautüre zu gehen und keine Sorge habt, dass euch ein Dachziegel auf den Kopf fällt...

Wie ich schon erwähnt hatte, meinen ersten Beitrag habe ich geschrieben, da ich wissen wollte was an meinem Fzg passiert sein könnte, ich wollte KEINE Diskussion über "im dunkeln über 130kmh fahren" oder die Folgen was bei höheren Geschwindigkeiten passieren kann.
Und JA, jetzt weiss ich das es der falsche Bereich für mein Anliegen ist!

Ich weis, dass ich nicht dabei war.

Die Verkehrssituation war in dem Moment (6x Lichthupe) schon nicht unkritisch. Somit ist eine ordentliche Geschwindikeitsreduktion angesagt.

Ähnliche Themen

Zitat:

@dodo32 schrieb am 14. Februar 2016 um 22:21:45 Uhr:



Zitat:

@abcf4e schrieb am 14. Februar 2016 um 22:06:36 Uhr:


hatte noch zusätzlich ca 6x Lichthupe gemacht um dem Fahrer aufmerksam zu machen, dass ich etwas schneller als er fahre...
Bringt nix bei Nacht. Menschliche Physiologie. Das blinkt dann halt aber heller wird's deswegen trotzdem nicht. Haben wir hier gelernt. Alles logisch. Dunkelheit ist zu vergleichen mit einem schwarzen Loch, welches sämtliche Materie in sich aufsaugt und somit auch das Autofahren bei Nacht grundsätzlich eigentlich unmöglich macht, aber was muss das muss im Zweifel wenn man auf Arbeit fährt also lebt man mit dem legal verordneten Risiko bei 130 km/h. 😁 Jeder der schneller fährt: Vollpfosten!!

Die Spannweite der Flügel einer Hummel sind im Verhältnis zum Gewicht derselben physikalisch viel zu klein zum Fliegen. Das

weiß

die Hummel aber nicht, deswegen fliegt sie trotzdem. Genauso wie du auch glaubst, Differenzgeschwindigkeiten im Minispiegel nachts besser einschätzen zu können als tagsüber. Wie soll man bitteschön anhand zweier heller Punkte im Spiegel erkennen, wie weit und v.a. wie schnell diese sich auf einen zu bewegen, wenn man im Spiegel aufgrund der nächtlichen Dunkelheit sonst keinerlei Anhaltspunkte hat? Ich kann dir genausogut auf ein Blatt Papier 2 kleine Kreise nebeneinander malen und du sagst mir dann, wie schnell dieses Auto auf mich zukommt... Bedenke dabei, dass man jeweils nur für einen Bruchteil einer Sekunde in den Spiegel schaut, weil das Hauptgeschehen nun mal vor einem auf der Straße befindet.

Ändert aber trotzdem nichts daran, dass der gerade auf die BAB Aufgefahrene zu 100% Schuld hat und mindestens zu 30% haftet.

Zitat:

@cd2010 schrieb am 15. Februar 2016 um 10:01:30 Uhr:



Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 15. Februar 2016 um 09:51:34 Uhr:


...
Das beide "Seiten" aufmerksam sein müssen steht außer Frage. Aber niemand muss mit einem Fahrzeug mit 300 rechnen. Wer so schnell fährt, der handelt in meinen Augen kriminell. Oder womit rechtfertigt sich eine solche Geschwindigkeit? Nur weil es geht? Wohl kaum.
Weil man es darf, sofern Teilstück freigegeben.
Thematik der "Teilschuld" immer einzelfallabhängig, zig Urteile in beide Richtungen vorhanden.

Der Eine muß nicht damit rechnen, dass auf einer freigegebenen AB jemand mit 200+ ankommt,
aber der andere damit das jemand 2 freie Spuren kreuzt um die linke(ste) zu nutzen?

Der TE hat doch alles richtig gemacht, die Kollision verhindert, niemand verletzt,
bischen Sachschaden, Verursacher angehalten, Polizei dazu geholt und das bei dem Szenario.
Die Weitsicht hätte ich eher nicht.

Ich werte es eher als Glück, dass ein 135 beteiligt war,
ob ein S8 o.ä. Dickschiff bei gleicher Geschwindigkeit gleichstark hätte verzögern
und die Spur hätte halten können?

Der 135 ist bei 250 abgeriegelt, sollte also bei 210 recht gut zu händeln sein.

Warum sollte ein größeres Fahrzeug beim Bremsen nicht die Spur halten können?

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 15. Februar 2016 um 09:51:34 Uhr:


Ich find das immer super, wenn den Schnellfahrern gesagt wird, "bei allem über 130 musst Du wissen dass xyz passieren kann"... vielleicht sollte man die Langsamfahrer und Unachtsamen einfach mal darauf hinweisen, dass solange es noch unbegrenzte Abschnitte gibt, sie jederzeit mit einem Fahrzeug rechnen müssen, das mit 300 ankommt.

So rum wird ein Schuh draus. Beide Seiten haben ihren Anteil an Aufmerksamkeit zu leisten.

Wo schreibt jemand das es anders ist ?

Aber Fakt ist das es auf beiden Seiten Idioten oder Schnarchnasen gibt.

Gerade ich als Biker weis das, klar muss mir jeder Autofahrer die Vorfahrt gewähren, da ich aber weiß das es einige nicht machen, vertraue ich halt auch nicht drauf. Würde ich drauf vertrauen wäre ich lange im Himmel.

Genauso ist es mit den Pennern die sofort nach links ziehen, man weiß es, man muss sich drauf einstellen, sind vermutlich auch die Piloten die dann mit 250 stur ihre Bahn ziehen, da sich die Meisten aber auch auf sie einstellen kommen sie gesund von A nach B.

Tut doch bloß nicht immer so als wenn ihr Schnellfahrer (welch blödes Wort) immer komplett ignoriert werdet und ihr die großen Geber seit. Ne, ihr habt Euer Leben vielen anderen aufmerksamen Vts zu verdanken. Da wäre mal ein Dankeschön fällig !

Zitat:

@cd2010 schrieb am 15. Februar 2016 um 10:01:30 Uhr:



Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 15. Februar 2016 um 09:51:34 Uhr:


Ich find das immer super, wenn den Schnellfahrern gesagt wird, "bei allem über 130 musst Du wissen dass xyz passieren kann"... vielleicht sollte man die Langsamfahrer und Unachtsamen einfach mal darauf hinweisen, dass solange es noch unbegrenzte Abschnitte gibt, sie jederzeit mit einem Fahrzeug rechnen müssen, das mit 300 ankommt.

So rum wird ein Schuh draus. Beide Seiten haben ihren Anteil an Aufmerksamkeit zu leisten. Trotzdem dürfen auf derselben Autobahn beide mit ihren Geschwindigkeiten fahren, der eine mit 300, der andere mit 100. Gerade nachts fahre ich auch sehr schnell, wenn dreispurig und guter Asphalt volle Lunte bis 250. Da ist höchste Aufmerksamkeit gefragt. Aber genau die kann ich auch von einem erwarten, der gerade mit 100 auf die Autobahn auffährt.

Das beide "Seiten" aufmerksam sein müssen steht außer Frage. Aber niemand muss mit einem Fahrzeug mit 300 rechnen. Wer so schnell fährt, der handelt in meinen Augen kriminell. Oder womit rechtfertigt sich eine solche Geschwindigkeit? Nur weil es geht? Wohl kaum.

Das ist es ja. Ich muss da nichts rechtfertigen.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 15. Februar 2016 um 10:53:20 Uhr:


Ne, ihr habt Euer Leben vielen anderen aufmerksamen Vts zu verdanken. Da wäre mal ein Dankeschön fällig !

Super, wieder mal richtig gelacht, danke. 🙂

???

Geschwindigkeiten im Bruchteil einer Sekunde abwägen, Mörder und Todesfahrer auf der linken AB Spur, Lichthupe statt Bremse, Teilschuld bei nicht erfolgter Beschädigung... obwohl der TE nach Folgeschäden fragt

Der Thread ist ja richtig lustig 🙂

HTC

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 15. Februar 2016 um 11:00:03 Uhr:



Zitat:

@cd2010 schrieb am 15. Februar 2016 um 10:01:30 Uhr:


Das beide "Seiten" aufmerksam sein müssen steht außer Frage. Aber niemand muss mit einem Fahrzeug mit 300 rechnen. Wer so schnell fährt, der handelt in meinen Augen kriminell. Oder womit rechtfertigt sich eine solche Geschwindigkeit? Nur weil es geht? Wohl kaum.

Das ist es ja. Ich muss da nichts rechtfertigen.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 15. Februar 2016 um 11:00:03 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 15. Februar 2016 um 10:53:20 Uhr:


Ne, ihr habt Euer Leben vielen anderen aufmerksamen Vts zu verdanken. Da wäre mal ein Dankeschön fällig !
Super, wieder mal richtig gelacht, danke. 🙂

Na das freut mich immer wenn ich die Leute erheitere.

Nur ist bei Dir da ein böser Unterton.

Die höhere Aufmerksamkeitspflicht liegt nun mal beim Schnelleren, er bringt auch die höchste Betriebsgefahr auf die Straße.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 15. Februar 2016 um 11:07:26 Uhr:


Die höhere Aufmerksamkeitspflicht liegt nun mal beim Schnelleren, er bringt auch die höchste Betriebsgefahr auf die Straße.

Blödsinn. Die Aufmerksamkeitspflicht liegt beim Spurwechsler, das ist völlig eindeutig so geregelt. Betriebsgefahr hat mit Schuld gerade nichts zu tun - zugegeben ein schwierig zu verstehendes Konzept.

Ich dachte immer es hieße gegenseitige Rücksicht, also Aufmerksamkeitspflicht bei beiden Parteien...

Versicherungsrechtlich gesehen ist zwar die Betriebsgefahr des Schnellfahrenden erhöht, Verkehrsrechtlich hat der Spurwechsler die höhere Sorgsamkeitspflicht aber im Endeffekt gilt doch:

https://dejure.org/gesetze/StVO/1.html

HTC

Zitat:

@Kai R. schrieb am 15. Februar 2016 um 11:21:00 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 15. Februar 2016 um 11:07:26 Uhr:


Die höhere Aufmerksamkeitspflicht liegt nun mal beim Schnelleren, er bringt auch die höchste Betriebsgefahr auf die Straße.
Blödsinn. Die Aufmerksamkeitspflicht liegt beim Spurwechsler, das ist völlig eindeutig so geregelt. Betriebsgefahr hat mit Schuld gerade nichts zu tun - zugegeben ein schwierig zu verstehendes Konzept.

Trotzdem ist es oft nicht leicht von im Rückspiegel zu sehen wie schnell jemand an kommt. Schnell fahren ist ja schön und gut, aber wenn man sieht dass jemand die Spur wechseln könnte, sei es auf Auffahrten oder wenn andere hinter LKS's her fahren, dann fährt man einfach ned stur mit seiner hohen Geschwindigkeit weiter.

Deine Antwort
Ähnliche Themen