"Unfall" auf Autobahn

BMW

Hallo Community,

vor drei Tagen ist mir ein bleibendes Ereignis auf der Autobahn passiert.
Ich bin mit relativ hohem Tempo (ca 210) auf der linken von drei Spuren auf der Autobahn gefahren.
Plötzlich kam von einer Autobahn Auffahrt ein Auto welches direkt auf die linke Spur zog, mit ca 100 kmh.

Auch durch starkes bremsen bestand keine Möglichkeit rechtzeitig hinter dem Auto zu bleiben. Ich musste links Richtung Leitplanke ausweichen. Bei diesem Manöver bin ich mit der linken Hälfte meines Fahrzeugs auf Wiese / grünzeug gefahren.

Selbstverständlich sofort Autobahnpolizei angerufen und "Unfall" aufnehmen lassen.
Die Polizisten waren der Meinung, dass den anderen Fahrer die Schuld trifft, da er unachtsam die Spur gewechselt hatte und meine Geschwindikgeit unterschätzt hat.

Ich war natürlich direkt vorgestern bei BMW und wir haben uns das Auto von unten angeschaut:
Stoßstange vorne kann mit Politur gereinigt, bzw die "Flecken" vom höheren Gras sauber gemacht werden.
Zwei Unterbodenverkleidungen aus Plastik müssen erneuert werden, Performance Streifen am Seitenschweller erneuert werden und eine neue Felge vorne links da diese eine Verformung hat.

Meine Frage an euch ist eigentlich die, ob irgendetwas bei einer Geschwindigkeit von über 160 passiert sein kann, hinsichtlich das ich über Grünzeug gefahren bin. Das Auto hat schon stärker "gescheppert"

Der BMw Mitarbeiter konnte an der Achse keine Schäden feststellen.

Meine Sorge ist nur die (ein wenig aus der Lift gegriffen), dass ich in einem halben Jahre über die AB mit 200 Düse und mir Reifen abfliegen.

Gruss

Beste Antwort im Thema

Naja, es geht mich ja nichts an, aber bei voller Dunkelheit 210km/h zu fahren ist meiner Meinung nach jenseits vernünftigen Verhaltens im Verkehr.
Wie schnell auch bei geringer Verkehrsdichte etwas passieren kann, hast Du ja erlebt.

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Ich kann mich auch nicht beschweren. Mir ist einer ins parkende Auto gefahren, hat aber nichts zugegeben. Zum Glück waren wohl einige Passanten da, die es gesehen haben. Lange Rede kurzer Sinn: Wurde alles anstandslos von der Haftpflicht des Unfallverursachers übernommen, da er im Nachgang alles zugegeben hat. Ohne Scheibchentaktik oder sonstwas. In diesem Fall war die Sache aber natürlich auch eindeutig.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 13. Dezember 2016 um 10:37:12 Uhr:


Bei meinem Schaden hatte die Allianz mir nach bereits 1 Woche die schriftliche Zusage geschickt. Und das, obwohl der Zeitwert knapp niedriger war als meine Kosten i.H.v. 6500€. Da gibt es wohl heute immer noch Unterschiede unter den Versicherern :-(
Wie bist du eigentlich nach Hause gekommen? Vor Ort repariert und dann Heim? Oder mit Übernachtung oder gar Zug?

Du kannst ein Auto auch dann reparieren lassen, wenn die Reparatur den Wiederbeschaffungswert um 30% übersteigt, also 130% Wiederbeschaffungswert. Man darf in diesem Fall das Auto aber mindestens 6 Monate weiter unterhalten.
Ich bin mit dem Auto weitergefahren. Die Polizei hat den Unfall aufgenommen und eine Freigabe erteilt, sofern sich das Fahrwerk normal verhält. Und das war so, bis auf einen leichten Linkszug.

Mal wieder ein Update. Die Nürnberger hat "Neu für Alt" bei den Reifen geltend gemacht. Da meine Reifen mit 5 mm und 4 mm Restprofil bemessen waren, unterstellen sie mal, daß bei der Verschleißgrenze von 1,6 die Reifen den Wert 0 haben. Daher wurden mir 45% und 60% abgezogen.

Wovon abgezogen? von der Schadenssumme oder vom Restwert?

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Na ich hoffe doch vom Neuwert der Reifen, also 45% bzw 60% vom Neuwert der Reifen muessen von HairyOtter selbst bezahlt werden. Ob das gerechtfertigt ist muss jeder selbst wissen.
Wenn das Winterreifen waren, dann macht man damit wenigstens keinen Verlust, denn diese sollten sinnvollerweise allerspaetestens bei 4mm ersetzt werden, eher frueher.
Offensichtlich rechnet die Nuernberger mit einer Profiltiefe von 7,6mm bei Neureifen: (4-1,6)÷(1-60%)+1,6=7,6

Der Neuwert der Reifen ist erstmal unwichtig.
Mir ging es darum, lt. Gutachten der Dekra ist der Schaden 2800€. Hiervon darf die Versicherung kein
Neu für Alt bei den Reifen geltend machen, da sie ja ausreichend Profil haben.
Beim Restwert handeln die Versicherungen teilw. anders.
Manche Versicherungen ziehen sogar z.B. bei den Lackierkosten wegen Neu für alt etwas ab.

Da muß ich dir widersprechen. Laut meinen Recherchen darf neu für alt bei Verschleißteilen angewendet werden. Rechnet man im Dreisatz gegen, kommt man auf 7,6 mm Profil bei einem Neureifen. Daher wurden 3,6mm bzw. 2,6mm abgezogen, die ich bereits abgefahren habe.
Das OLG Düsseldorf hat in einem aktuellen Urteil 20% Abzug bei 6mm Restprofil gestattet. Dumm für mich. Aber ich kann zumindest noch meine alten Reifen und Felgen verkaufen.
Neu für alt darf immer dann angewendet werden, wenn in Zukunft ein Teil aufgrund der Alterung getauscht werden mußte und eine wesentliche Verbesserung eintritt. Karosserieteile fallen niemals unter neu für alt, da diese niemals getauscht werden. Das gilt auch, wenn im Rahmen der Lackierung alte Kratzer beseitigt werden und somit eine Wertsteigerung eintritt.
Die Nürnberger geht von einem Reifenpreis von 110€ aus und hat 45% und 60% abgezogen.

Irgendwie verstehe ich das nicht.
Du hattest einen Unfall, der Schaden beträgt lt. Dekra 2800,- und 100,- Wertminderung.
Also kein Totalschaden.
Der Wert des Fug. ist aber wesentlich höher.
Wieso kann eine Versicherung dir noch Abzüge wegen der Reifen machen, wenn das Profil noch den Anforderungen
entspricht.
Ich arbeite schon Jahre mit Kfz-Sachverständigen, aber das habe ich noch nie gehört.
Bei der Restwertberechnung eines Totalschadens sieht das schon anders aus.

Den Abzug machen anscheinend auch nur die wenigsten Gutachter und das auch nur in der Kasko.
Die Rechtslage ist so, daß ich nach der Reparatur zwei neue Reifen statt der gebrauchten auf dem Auto habe. Das stellt somit eine Verbesserung dar. Die Versicherung ist aber nur verpflichtet, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Das geht natürlich nicht, weil man keine Reifen mit genau der Profiltiefe, die ich nun habe und genau den Abnutzungsspuren kaufen kann. Dazu kommt, daß es die Reifen auch nur noch als Nachfolgemodell gibt (meine sind von 2013). Die Profiltiefe, die ich nun durch die Neureifen "kostenlos" dazubekomme, muß ich selber zahlen, weil unterstellt wird, daß meine Reifen auch irgendwann auf 1,6 mm heruntergefahren sind und ich diese dann sowieso tauschen müßte. Das nennt man dann "Neu für Alt" Ausgleich.
Keinen "Neu für Alt" Ausgleich gibt es bei den Felgen, obwohl ich da ein paar Kratzer dran hatte und nun neue Felgen bekomme. Das hängt damit zusammen, daß Felgen aufgrund des Verschleißes niemals getauscht werden müssen. Somit habe ich nur eine indirekte Wertsteigerung, die ich aber nicht finanziell nutzen kann, da die Felgen keinem Verschleiß unterliegen.
Ich hoffe das ist verständlich.

Paar andere Beispiele:
Neu für Alt:
- Sanierung eines Hauses aus Lehm mit neuem energieeffizientem Dämmmaterial
- alte Kupplung gegen neue tauschen
- neue Bremsen statt alter

kein Neu für Alt:
- Neulackierung mit Kratzern auf dem Altteil
- Windschutzscheibe tauschen
- Elektronik tauschen

Und warum machst du nicht die alten Reifen wieder drauf? Irgendwie etwas verwirrend das rumgerechne, weil doch obsolet..?

Weil sie vielleicht einen Schaden davon getragen haben, der nicht sofort offensichtlich war?

Ja, genau das ist der Grund. Außerdem steht es im Gutachten. Platzt mir dann einer der alten Reifen, zahlt keine Versicherung.

Und die willst Du dann noch verkaufen?

Und genau daher kam auch meine Verwirrung...

Zitat:

@HairyOtter schrieb am 20. Dez. 2016 um 13:32:03 Uhr:


Das OLG Düsseldorf hat in einem aktuellen Urteil 20% Abzug bei 6mm Restprofil gestattet. Dumm für mich. Aber ich kann zumindest noch meine alten Reifen und Felgen verkaufen.

Da werden dann halt runderneuerte Reifen draus.

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